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17 Junk 1886 Rk. 13» Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit uud Erseh I» InsertionSgebühr für den Raum einer Zeile 2 Rgr. Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Nr. 8). PreiL für da« Vierteljahr I V, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. Dienstag Leipßig. DieZeitung erschein» mit Ausnahme de» Montags täglich und wird Nachmittag« 1 Uhr aus gegeben. Den erhöhten Anfoderungen, die in der jetzigen Zeit an die größern politischen Blätter Deutschlands gestellt werden, sucht die Deutsche Allgemeine Zeitung in jeder Weise zu entsprechen. Sie hat zahlreiche und zuverlässige eigene Vorrefp»i»-«»te« an allen Hauptpunkten Europas. Ihre Leitartikel suchen den Leser über die politischen Angelegenheiten zu unterrichten und zu« gleich die Aufgabe der unabhängigen patriotischen Presse nach Kräften zu erfüllen. Den sächsischen Angelegenheiten wirb in Leitartikeln und Correspondenzen große Aufmerksamkeit gewidmet. Wichtige Nachrichten, auch die Börsenkurse von Lon don, Paris, Wien, Berlin rc., erhält die Zeitung durch telegraphische Depesche«. Die Interessen des Handels und der T«d«skrie finden sorgfältige Beachtung. Ein Fenilleton gibt zahlreiche Originalmittheilungen und kurze Notizen über Thea ter, Kunst, Literatur u. s. w. Die Deutsche Allgemeine Zeitung erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem ganzen Bogen. Das viertel« jährliche Abonnement beträgt 1 Thlr. 1S Ngr. Inserate finden durch die Zeitung die weiteste Verbreitung und werden mit S Ngr. für den Raum einer Zeile berechnet. Beftellnnge« auf -aS mit dem I. B«li beginnende «ene 4lbon«ement werden von allen Postämtern des Zn- und Auslandes, in Leipzig von der Expedition der Zeitung angenommen und baldigst erbeten. Deutschland. Preußen, -rk-Berlin, 15. Juni. Bundesbeschlüsse über ge meinnützige Angelegenheiten erfodern Stimmeneinhelligkeit; folglich ist auch wieder Stimmeneinhelligkeit pöthig, wenn eine über eine gemeinnützige An- gelegenheit getroffene gemeinsame Einrichtung wieder abgeändert werden soll. Bei vielen Gegenständen würden hierdurch keine sonderlichen Misstände ent stehen, wöl aber bei Verwaltungsangelegenheiten, in Betreff welcher die Gesetzgebung den wechselnden Verhältnissen und Bedürfnissen zu folgen hat und darum sich an mehr oder weniger stabile Bestimmungen nicht binden kann. Von den Anträgen, welche Baiern am Bunde gestellt hat, beziehen sich nun mehre Punkte auf Gegenstände der täglichen Verwaltung, wie die Anträge in Betreff der Regulirung der Auswanderung, der Heimats- und AnsässigmachungSgesetze rc., und cs könnten sich darum, aus den angeführ ten Gründen, bei einzelnen Regierungen Bedenken regen, -sich in Betreff solcher Punkte durch einen Bundesbesthluß an Bestimmungen zu binden, deren Abänderung, wenn sie für die Verwaltung nöthig werden sollte, durch die hierfür wieder erfoderliche Stimmeneinhelligkeit leicht sehr erschwert wer- den könnte. Dem ist jedoch bereits von vornherein in geeigneter Weise vor- gesehcü worden, und eS bildet das hierauf Bezügliche, weil eS so unmittelbar di« praktische Seite des Ganzen berührt, noch eine wesentliche Ergänzung zu Dem, was wir über die bairischen Anträge in früher« Briefen bereits mit- getheilt haben. Indem man nämlich die Bedenken, welche aus den angedeu- teten Verhältnissen entspringen könnten, an und für sich würdigte, wie« man darauf hin, daß denselben dadurch am besten würde begegnet werden können, wenn Bundesbeschlüsse über solche Einrichtungen von vornherein mit dem Charakter der Zeitdauer und der Abänderlichkeit bekleidet würden. Um die sen Charakter der Zeitdauer und der Abänderlichkeit festzustellen, sind zwei Wege vorgeschlagen worden, welche, wie wir hören, darin bestehen, daß ein solcher Beschluß nur auf eine gewisse Zeit, auf einige Jahre gefaßt und dann seine Revision und Erneuerung vorbehalten, oder daß geradezu ein KündigungSrecht für jede Regierung in dem betreffenden Beschluß ausge nommen würde. ES ist nicht zu verkennen, daß durch diese Vorschläge die Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse der Verwaltung in auSgiehiger Weise an die Hand gegeben werden. Offenbar aber verdient der erster« Vorschlag den Vorzug, einmal deshalb, weil die Nothwendigkeit ekneS neuen Beschlüsse« nach einer bestimmten Zeit für die einzelnen Regie rungen denselben Werth wie ein ausdrücklich festgesetztes Kündigung-- recht haben kann, und sodann auch aus dem Grunde, weil dieser We der Behandlung für die Erhaltung und Befestigung des für die gemein schaftlichen Bedürfnisse einmal gewonnenen Mittelpunkts wol die größere Gewähr geben dürfte. — Die «Zeit» räth davon ab, daß infolge des von der dänischen Regierung vorgenommenen Verkaufs lauenburgischer Domä- nen die schleswig-holsteinische Sache wieder an den Bundestag ge bracht werde. DaS ministerielle Blatt weist mit Rücksicht auf die einmal gegebenen Verhältnisse auf das Unpraktische eines solchen Schritts, auf di« Unthunllchkeit einer Äundesexecution gegen Dänemark rc. hin. Faßt man lediglich die einmal gegebenen Verhältnisse inS Auge, so kann man der «Zeit» schon Recht geben, und man kann dann auch noch einen Schritt weiter gehen und sagen, daß, nachdem man ein so großes deutsches Recht in Schleswig-Holstein einmal darangegeben, e- doch ganz gewiß auch nicht mehr auf eine solche Bagatelle, wie eine unrechtmäßige Domänenveräuße- rung, ankommen könne. Aber daö ist es ja eben, waS jeden deutschden. kenden Mann mit so tiefem Unwillen erfüllt, daß die gegeben«« Verhält, niss« so sind, da- der Däne in den Herzogthümern ungestraft jedes Recht Mt Füßen treten und thun kann, was er will. Mit den gegebenen Verhält. niss«n mögen sich die Diplomaten begnügen; für den schlichten Volk-vetstand geht das Lange und Breite von der Sache ganz einfach dahin, daß wieder einmal ein deutsches Recht, ein deutsches Interesse verletzt wird, und d^ß nicht« dagegen geschieht. Ob die Publicistcn an der Donau, die in den letz- ten Tagen soviel von „deutschen Interessen" sprechen, sich auch diese» deutschen Interesses annehmen werden? BiSjetzt haben wir noch nichts davon ge werkt. Aber wie die gegebenen Verhältnisse auch sein mögen und wie ein seitig man die deutschen Interessen auch auffasse, es ist doch noch nicht aller Tage Abend; nicht bloS mit Rücksicht auf jene Domäncnverkäufe, die, der Hauptsache gegenüber, wir selbst nur als untergeordnet betrachten können, sondern auch mit Rücksicht auf noch ganz andere und weitere Dinge. Bis- jetzt hat der Deutsche Bund, trotz des Drängens Dänemarks und verschie- dencr anderer Regierungen, das bekannte Londoner Protokoll nicht aner kannt und er wird diese Anerkennung auch in Zukunft nicht »»-sprechen. — Der König tritt morgen früh um 7 Uhr mittels Extrazugs die Reise nach Stuttgart an. Die Reiseroute geht von Potsdam über Magdeburg, Leipzig und Nürnberg. Der Ministerpräsident begleitet den König. t Berlin, 15. Juni. Die Reise des Königs nach den hohcnzollern- schen Landen soll, wie wir hören, einstweilen aufgeschoben sein, sodaß die selbe vielleicht erst gegen den Herbst erfolgen dürfte. Auf der Reise, welche der König morgen nach Stuttgart antritt, wird der Ministerpräsident Krhr. v. Manteuffel, dem Vernehmen nach, denselben begleiten. Es möchte die» auf innigere Beziehungen, welche zwischen Preußen und Württemberg angeknüpft werden sollen, hindeulen. — Für die in Frankfurt a. M. dem- nächst statthabcnden Berathungen wegen Aufstellung eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs ist der Oberjustizrmh und Vortragende Rath im hiesigen Justizministerium, Bischoff, wie wir hören, mit der Aus arbeitung eines Entwurfs beschäftigt, da von den andern deutschen Staa ten, welche an jenen Berathungen theilnehmen werden, die Auffoderung an Preußen ergangen sein soll, einen solchen Entwurf vorzu'egen. Da man sich bereits früher im hiesigen Justizministerium mit Arbeiten hinsichtlich eines allgemeinen Handelsgesetzbuchs für den preußischen Staat eifrig bc- schäftigt hat, so wird eS an benutzenSwerthem Stoff für diesen Gegenstand hier nicht fehlen können. Es ist diese Angelegenheit offenbar für den gc- sammten Handelsstand Deutschlands, der nicht aufgehört hat, auf die Nold- wendigkeit der Gültigkeit eines und desselben Handelsgesetzbuchs für g^nz Deutschland hinzuweisen, von außerordentlicher Wichtigkeit. — Die Her vorhebung deö neuesten Preußischen Wochenblatt,: es sei völlig anomal und im Widerspruch mit den bestehenden bundeögeschlichen Bestimmungen, daß seit nunmehr sechs Jahren Oesterreich die BundeSfeflung Ra stabt mit sei- nen Truppen besetzt halte, möchte von umsomehr Bedeutung sein, als die Sache auch anderweit zur Sprache kommen dürfte. Die Bundesbeschlüsse, welche das Besatzungsrecht von Rastadt regeln, ordnen nämlich an, daß Baden die Friedcnsbesatznng stellen, Oesterreich zu dieser letzter« aber nur die erfoderliche Zahl von Sappeurs und Mineurs geben, daß dagegen die KriegSbesatzung zu zwei Dritteln aus badischen und zu einem Drittel au- österreichischen Truppen bestehen soll. Die Sache der Ordnung, des Recht- und der Treue hat nunmehr sich im Großherzogthum Baden von neuem dauernd befestigt. DaS badische Bundescontingent ist seit Jahren reorga- nisirt und durchaus zuverlässig. Es würde mithin, falls der außerordent- liche mit den bundeSgesehlichen Bestimmungen nicht im Einklang stehende Zustand in Betreff d«r Besetzung Rastadts durch österreichische Truppen noch fortdauert, fast als eine Verletzung sowol der badischen Regierung als der badischen BolkS erscheinen können. — Dir Kaiserin-Mutter von Rußland und der Großfürst Michael sind gestern au- Potsdam nach Stuttgart abgereist.