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w Brand ->/» Erscheint jeden WochentagNachmitt ^Uhrsürdcn »0 IVHIH . andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Psg., «/»E zweimonatlich 1 M. SV Ps. und einmonatlich 75 Pf. ^hcilnahme Nurta» 740- 7S»- 72»' IIUI sowie für l heilnahmt ides sagen hwege« zur trau er Freund, rinn«. r Kranlen- Kranken- :r Freund :rr »80» ÄS hlief sanft ter, Fran kert, geb. ferwandten st. fieneu. 1889. :n 19.Juli : aus, von 42. Jahrgang. Freitag, de« IS. IM Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. 70» -i- 13,, ° S. -s- 8°L treffenden Artikels mag ganz richtig sein, aber dann war die deutsche Reichsregierung erst recht berechtigt, sich selbst gegen jene in der Schweiz gesponnenen Verschwörungen zu schützen, gegen welche der Niederlassungsvertrag nach schweizerischer Auffassung thr nicht den geringsten Schutz gewährte. Die vor Kurzem veröffentlichte Note vom 10. Juli enthält leider gerade bei der Erwähnung dieses Streitpunktes verschiedene spitzige Bemerkungen, die im Interesse eines baldigen Austrags des Streits besser weggeblieben wären, wie z. B. den Satz, es seien ost gerade die schlimmsten anarchistischen und revolutionären Subjekte, welche nach der Schweiz kommen, mit Legitimations papieren am reichlichsten ausgestattet. Wenn ferner, weil Deutschland 1880 eine mildere Handhabung des Art. 2 gegen vorübergehend in der Schweiz weilende Deutsche, z. B. Hand werksburschen, befürwortet hatte, jetzt bemerkt wird, die Schweiz sei bereit, von den Kantonalbehörden künftig eine strengere Handhabung des Art. 2 zu verlangen, unter der Voraussetzung, daß sich dann die Kaiserliche Regierung nicht minder um ein milderes Verfahren verwende, so wird damit mehr als zuträg lich ein höhnischer Ton angeschlagen. Dieser Ton legt die Vermuthung nahe, diese Note vom 10. d. M. sei in Bern von allen übrigen Noten nur deshalb zur Veröffentlichung heraus gesucht worden, um den radikal - demokratischen Kreisen der Schweiz, auf welche der Bundesrath besondere Rücksicht nehmen zu müssen scheint, eine besondere Genugthuung zu gewähren. Will man aber in Bern zu einem freundlichen Ausgleich mit Deutschland gelangen, so wird man einen ganz anderen Ton auschlagen müssen als den jetzigen, der einzig und allem den schweizerischen Radikalen gefällen Kn«.' MM Ayeiaer und Tageblatt. " (sozialdem.) 3000 und Rohland (deutsch-freis.) 1400 Stimmen. Aus 8 Orten fehlen die Resultate noch. Voraussichtlich ist eine Stichwahl zwischen John und Weber nothwendig. — Bei einer gestern in Metz abgehaltenen Vorversammlung wurde be schlossen, zu Gunsten der Moselkanalisirung eine Volksver sammlung auf den 4. August einzuberufen. — In den deutschen Grenzmaßregeln gegen die Schweiz ist bereits eine Milderung eingetreten. Aus Lindau wird berichtet, die Verschärfung der Zollrevision sei zwar nicht ganz aufgehoben, werde jedoch jetzt derartig vollführt, daß eme Belästigung der Reisenden nicht mehr stattfindet. Die Zollformalitäten werden so rasch erledigt, daß bei den äußerst kurz bemessenen Zeitfristen zwischen An kunft der Dampfer und Abgang der Bahnzüge Verspätungen nicht vorkommen. Die Behandlung der aus der Schweiz ein- . treffenden Güter unterliege dagegen noch einer schärferen Kon- trole. Als ein gutes Zeichen, daß die Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz schwindet, mag es auch begrüßt werden, daß zahlreiche Schweizer zu dem bevorstehenden Mün chener Turnfeste kommen. Ueber die bevorstehende Reise des Kaisers von Oesterreich nach Berlin verlautet, daß Kaiser Franz Joseph am 10. August Nachts mittelst Sonderhofzuges der kaiserl. Staatsbahn von Wien abreisen und am 11. August früh in Aussig eintreffen wird, wo der Monarch sammt seinem zahlreichen Gefolge, 70 Personen, zumeist hohe Militärs, in der Restauration deS dortigen Staatsbahnhofes ein Frühstück einnehmen wird. Am Mittag desselben Tages wird der Hohe Besuch in Dresden, wo eine Begrüßung des sächsischen Königspaares stattfinden dürste, und Nachmittags in Berlin eintreffen. — Auch in diesem Jahre eröffnet der dalmatinische Landtag die Session der österreichischen Landtage. Derselbe tritt am 20. Juli zusammen. — Die alt- czechischen Abgeordneten hatten unter dem ersten Eindrücke deS sur ihre Partei so ungünstigen Wahlausfalles die Frage erwogen, ob sie nicht ihre Reichsraths- und Landtagsmandate niederlegen sollten. Diese Absicht wurde, wie die „Bohemia" mittheill, auf ausdrückliches Zureden des vr. Rieger und des vr. Mattusch fallen gelassen. Ersterer wies darauf hin, daß man dem Siege der Jungczechen keine so große Bedeutung beilegen solle. Dieser Sieg gleiche einer Welle, die rasch verrauschen werde. Vr. Mattusch erklärte sich ebenfalls aufs Entschiedenste gegen jede Enthaltungs-Politik. — Zwischen den Slowenen und dem öster reichischen Justizminister Grafen Schönborn droht sich ein selt samer Zwist zu entspintten. Graf Schönborn soll nach der Be schuldigung, welche der „Slovenski Narod" gegen ihn erhebt, zwei Reichsrathsabgeordneten, die bei ihm über die geringe An zahl von Ernennungen slowenischer Richter Beschwerde führten, geantwortet haben, die sogenannte slowenische Schriftsprache werde von den Slowenen ohnehin nicht verstanden, folglich sei es gleichgiltig, wenn dieselben deutsche Bescheide erhalten. Graf Schönborn berief sich hierbei auf die Autorität des Fürstbischofs Missia von Laibach, der ihm gegenüber mit vollster Entschieden heit behauptete, es existire keine slowenische Sprache, Henn bei nahe alle zwei Stunden weit werde anders gesprochen. Wer erinnert sich da nicht an den verstorbenen Anastasius Grün, welcher die ganze slotvenische Literatur in ein Taschentuch gehüllt in me Laibacher Landstube brachte? Der frühere Minister vr. Prazak hat sieben Jahre lang slowenische Richter in Krain und Kärnten ernannt, und nun stellt sich heraus, daß die Be völkerung die Bescheide dieser Richter gar nicht zu lesen im Stande ist! Allem Anschein nach schenkt jetzt das schweitzerisHe Justiz- und Polizeidepartement den deutschen Sozialisten in der Schweiz eine weit größere Aufmerksamkeit wie früher. Kürzlich veröffentlichte die „Arbeiterstimme", welche in Zürich erscheint, einen Aufruf „An unsere deutschen Partei- und Gesinnungsgenossen und an die Bevölkerung der Schweiz". Der Aufruf ging angeblich vom „Landesausschuß der deutschen Sozialisten in der Schweiz" aus. Niemand hatte aber für den Landesausschuß gezeichnet. Der Sekretär deS eidgenössischen Polizeidepartements, vr. TrachSler, hat nun in Folge dieses Aufrufs eine Reihe deutscher Sozialisten in Zürich vernommen. Es handelte sich offenbar oabei darum, über das Treiben der selben, sowie über den gedachten Landesausschuß ins Klare zu kommen. Wie man aus Rom meldet, hat sich der Sekretär der italienischen Gesandtschaft in Kairo, Major Graf Samminiatelli, nach Assuan begeben, um sich der englisch- egyptischen Armee für die Dauer des Feldzuges gegen, die Derwische anzuschließen. Samminiatelli hat auch den letzten englischen Feldzug gegen Suakim in der gleichen Weise mit- gcmacht. Der belgischen Repräsentanten-Kammer legte gestern der Finanzminister einen Gesetzentwurf vor, wonach künftig in Belgien alle Einzelverkaussstellen von geistigen Getränken, die seit dem Juli d. I. eröffnet wurden, noch einen besonderen Erlaubnißschein haben müssen. Man schreibt in Frankreich dem Präsidenten Carnot die Absicht zu, an das Land bei Beginn der Wahlbewegung einen Aufruf zu erlassen und ihm die Lage des Staates, sowie die möglichen Folgen leichtfertiger Wahlen eindringlich darzustellen. — Die französische Regierung beauftragte den Seine-Präfekten Poubelle, sich nach Magdeburg zu begeben, um die Gebeine des dort begrabenen französischen Patrioten Carnot nach Paris zu überführen. Mit dem Auftrage der Abholung der Ueberreste Latour d'Auvergne'S aus Neuburg ist der Präsident des Doubs- Departements Graux betraut worden. — Die Pariser Blätter Tagesschau. Freiberg, den 18. Juli. Durch eine aus Hardanger Fjord vom 8. d. Mts. datirte Kabinetsordre des deutschen Kaisers sind aus Anlaß der Er stürmung des befestigten Lagers des Rebellenführers Bushiri bei Bagamoyo in Ostafrika folgende Auszeichnungen verliehen worden: Von der Kreuzerfregatte „Leipzig": Dem Lieutenant zur See Gühler der Königliche Kronenorden 4. Klasse mit Schwertern; dem Ober-Bootsmannsmaat Wenzlaff, dem Boots mannsmaat Samm, dem Ober-Lazarethgehilfen Scharfe, dem Feuerwerksmaat Wünsche, den Ober-Steuermannsgasten Taddag und Pauli, dem Obermatrosen Last, sowie den Matrosen Wulf und Weischnur das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse. Den Matrosen Spieß, Donius, Ziemer und Ebeling ist eine Be lobigung ertheilt. Von der Krcuzerkorvette „Carola": Dem Kapitänlieutenant Bröker und dem Stabsarzt vr. Weiß der Rothe Adlerorden 4. Klasse mit Schwertern; den Lieutenants zur See Brinkmann und Koch I. der Königliche Kronenorden 4. Klasse mit Schwertern; dem Oberbootsmannsmaat Liebold, dem Bootsmannsmaat Werner, dem Feuerwerksmaat Melzer, dem Obermatrosen Heinig und dem Matwsen Zumkowski das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse. Den Obermatrosen Bukowski und Roernich ist eine Belobigung ertheilt. Von dem Kreuzer „Schwalbe": Dem Kapitänlieutenant von der Gröben der Rothe Adlerorden 4. Klasse mit Schwertern; dem Assistenzarzt 1. Klasse vr. Arendt der Königl. Kronenorden 4. Klasse mit Schwertern; den Bootsmannsmaaten Voigt und Valtix, dem Steuermanusmaat Braack, dem Obermatrosen Puhlmann, sowie den Matrosen Klebba und Danielis das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse. Dem Bootsmannsmaaten Zimmermann, sowie dem Obermatrosen Bargemann und Revier ist eine Belobigung er theilt.—Nach kurzem Aufenthalt in Bodö, das für Se. Majestät den Kaiser reich geflaggt hatte und wo zähllose Boote die Dacht „Hohenzollern" umkreisten, ging am Mittwoch die Fahrt nach Tromsö beim günstigsten Wetter die Lofoden entlang. Das Wetter war etwas trübe, das Befinden Sr. Majestät aber aus gezeichnet. DieAnkunft inTromsö erfolgteVormittags nachlOUHr. — Während die Privatnachrichten über das Befinden des er krankten Erbgroßherzogs von Baden sehr ungünstig klingen, lauten die neuesten in Karlsruhe ausgegebenen Bulletins ziemlich beruhigend. Das am Mittwoch dort veröffentlichte Bulletin besagt: „Im Verlaufe des gestrigen Tages war bei dem Erbgroßherzog die Fieberhöhe mehrfachen Schwankungen unter worfen. Die Nacht ist gut verlaufen; das Fieber ist heute ge ringer, die Entzündung hat sich vermindert und die Respiration ist frei wie bisher." — Nach den bis jetzt vorliegenden Ergeb nissen erhielten bei der vorgestern in Halberstadt stattgesundenen stenen. »u. innigst ge- > Schwester geb. Wolf wend ihrer ich in Wort herzlichster ktor Helbig )as theuere leiteru von Nachbarn,, überreiche» klerfür dir or Christapf em hiesigen Tragen zur s den herz- . ein reicher Der Ton der schweizerischen Note. Die Note, mit welcher der schweizerische Bundesrath am 10. d. M. die in den früher veröffentlichten drei Noten des deutschen Reichskanzlers enthaltenen Ansichten über die schweben den Streitfragen zu widerlegen suchte, konnte den erhofften freundlichen Ausgleich nicht fördern. Diese Kundgebung, der schon drei andere bisher unbekannt gebliebene Noten des eid genössischen Bundesrathes vom 31. Mai, vom 15. und 17. Juni vorausgingen, sollte offenbar ebenso wie die vom 26.Juni d.J. datirte Note des Fürsten Bismarck einen klaren Ueberblick über die streitigen Punkte geben und zu einer Annäherung der ver schiedenen Standpunkte führen. Dazu hätte aber eine unbefangenere Darlegung gehört, als in der Note vom 10. d. M. enthalten ist, die doch nur den Eindruck bestärkte, daß der unangenehme Streitfall noch immer auf dem alten Fleck ist. In unvermittelter Schroffheit stehen sich darnach die beiden grundverschiedenen Auffassungen der beiden Streitpunkte, um die es sich eigentlich handelt, nach wie vor entgegen. Der erste Punkt betrifft die von Deutschland geforderte Genugthuung für die üble Behandlung des Polizeibeamten Wohlgemuth, der zweite die Auslegung des Artikels 2 des Niederlassungsvertrages von 1876. Die ersterwähnte Forderung könnte der schweizerische Bundesrath um so leichter erfüllen, als sie von deutscher Seite deshalb in maßvollster Form gestellt war, weil das Verhalten Wohlgemuths auch deutscherseits nicht in jeder Beziehung als ganz vorwurfsfrei angesehen worden ist. Befremdlich bleibt es aber gewiß, daß der Bundesrath trotz aller vorausgegangencn Erörterungen auch in ferner letzten Note jede Genugthuung für die Mißhandlung des deutschen Polizeibeamten rundweg ab schlägt und auch jetzt noch das Verfahren der Aargauer Behörden gutheißt. Selbst die Beschlagnahme der amtlichen Papiere Wohlgemuths und seine amtliche Ausweisung erfahren keinen Tadel, vielmehr stellt die Note des Bundesraths die eigenthüm- liche, in keiner Weise bewiesene Behauptung auf, Wohlgemuth habe Unruhen in der Schweiz angestiftet. Fast komisch berührt der hinzugefügte Borwurf, daß über diese Thätsache ein gegen seitiger freundlicher Meinungsaustausch volle Klarheit verbreitet haben würde, denn eine solche freundliche Verständigung ist von vornherein durch den Bundesrath dadurch vereitelt worden, daß er sich sofort für die Aargauer Behörden ins Zeug-legte und es lieber mit dem großen deutschen Reich verdarb als mit einer Keinen Kantonalbehörde, die ihre eigene Kompetenz sowohl dem Bundesrathe wie dem Auslande gegenüber unverkennbar weit überschätzt. Wie weit Wohlgemuth gefehlt hat, kommt hierbei ebenso wenig in Betracht, als wie die Falle, die ihm angeblich gestellt worden ist. Die etwaige Ueberschreitung seiner Vollmachten rechtfertigt durchaus nicht das ganze Verfahren der Aargauer bez. Rheinfeldner Behörden einem deutschen Beamten gegenüber. Am 21. April wurde der Straßburger Polizeibcamte in Rhein selden von dem dortigen schweizerischen Pouzeihauptmann fest genommen ; erst am 25. April gelangte aber davon Nachricht nach Straßburg und mehrere Tage später erst erfuhr der eid genössische Bundesrath aus den Zeitungen das erste Wort über diesen Zwischenfall. Wenn das Verhalten Wohlgemuths be denklich erschien, so hätten die schweizerischen Behörden ihn so fort über die Grenze schaffen und dann über ihn Beschwerde bei der deutschen Reichsregierung führen müssen. Glaubten sich die Aargauer Behörden aber berechtigt, einen deutschen Be amten festzuhalten, so mußten sie mindestens unverzüglich die erfolgte Verhaftung an den Bundesrath in Bern amtlich berichten und letzterer war dann-verpflichtet, die deutsche Reichsrcgierung in Berlin von dem Zwischenfall in Kenntniß zu setzen. Von alledem ist nichts geschehen und trotzdem hat die schweizerische Note vom 10. d. M. weder ein Wort des Tadels für die gewiß nicht korrekt verfahrene Aargauer Behörde, noch ein Wort der Entschuldigung für ein Vorkommniß, welches den zwischen be freundeten europäischen Staaten obwaltenden Gebräuchen so wenig entspricht. Dieses Verhalten kann die deutsche Reichs regierung nur in der Annahme bestärken, daß es in der Schweiz überhaupt an der nöthigen inneren Organisation, an einer Zentralgewalt von entsprechender Autorität fehlt, um dem Aus lande die nöthige Bürgschaft gegen revolutionäre Bedrohung durch eigene Staatsangehörige vom schweizer Boden aus zu geben. Ohne gründliche Aendcrungen ist nach dem Vorge fallenen von dem Bundesrathe in Bern auch künftig keine wirksame Ueberwachung der einzelnen Kantonalbehörden zu er warten, denn die bloße Einsetzung eines Bundesanwalts kann als eine ernste Bürgschaft gegen Uebergriffe der einzelnen Be hörden kaum angesehen werden. Der zweite streitige Punkt zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft die verschiedene Auslegung des Artikels 2 des Niederlassungsvertrages, von dem der Bundesrath selbst zuge steht, daß zn einer entsprechenden Handhabung desselben die nöthige Organisation fehlt, ferner, daß er bisher durchaus nicht so strenge gehandhabt wurde, wie Deutschland zu wünschen vollen Grund hatte. Die schweizerische Auslegung des be- Jnserale werden bis Bormittag 11 Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene gelle IFHGW»^ oder deren Raum 15 Psg. »fteueu. nk! fern guten,.! , Schwicger- iauszügler Hiller sorf, und uner- chlages aus i wurde, zur haben, sagen > Bekannten und Theil- > Fern durch umenschmuck cdcn, unsern -Berthel-« 5. Juli 1889. rlassenen. sowie für die : Begräbnisse >en den herz- d Frau. !