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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aonigt. Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. zu UuksniH Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. I M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. sscheM Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend D-u- -n« «.--W KechsundvievjigKer Jahrgang. s-«».-» Sonnabend. Ax. 40. IN. Mai 1884. Auf Fol. 123 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma F. A. Seidel H Sohlt in Großröhrsdorf betreffend, wurde heute verlaut bart, daß Herr Alwin Clemens Aßmann in Großröhrsdorf (durch Tod) als Inhaber ausgeschieden und daß Frau Alma Clara verw. Aßmann, geb. Enax daselbst Inhaberin der Firma ist. P u l s n i tz, am 17. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. i. v.: Com.-Rath Wolf. Das diesjährige Aushebungsgeschüft im Aushebungsbezirke Kameuz findet statt: Donnerstag, den 24. Mai, Freitag, den 25. Mai, Sonnabend, den 26. Mai und Montag, den 28. Mai d. I. und zwar an j e d e m T a g e von früh V48 Uhr an auf dem Schießhause zu Kamenz. Zu der Aushebung haben zu erscheinen: I ., die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatzbehör-en entlassenen Soldaten. 2 ., die im vorigen Jahre ansgehobenen, aber bis zum diesjährigen Aushebungsgcschäftc beurlanbten Rekruten, 3 ., die von den Truppentheilen als nntauglich abgcwtesenen, im hiesigen Bezirke aufhältlichen. Mit Berechtigungsschein zum einjährig - freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen nach vorauszugehender, bei der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschast sofort zu bewirkender Anmeldung, 4., diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben, und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei der Ortsbehörde sofort zu bewirkender Anmeldung, 5 ., die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatz-Reserve und zum Landsturm designirten, sowie die als dauernd untauglich befundenen (ausgemusterten) Mannschaften und 6 ., die als tauglich befundenen Mannschaften. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung befreit: die bei der diesjährigen Musterung zurückgestellten Mannschaften. D»n Ortsbehörden werden demnächst besonder Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen, welche sofort Nach Empfang dtN Betreffenden zu behändigen sind. Dafern Militärpflichtige, gleichviel, ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahre zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben oder vor Beginn des Aushebungsgeschäftes noch wechseln sollten, ist dem unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission von den Ortsbehörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres oder bei Neuzugezogenen, unter Beilegung der betreffenden Loosungs- oder Geburtsscheine und Stammrollenauszüge zur Vermeidung eiuer Ordunngsstrafe bis zu 1Ü Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zu erstatten. Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten, oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach Maßgabe von ß 26,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen belegt, ver lieren außerdem die Vortheile der Loosung und können durch Anwendung gewisser Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsichrer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, ausgehoben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, ortsobrigkeitlich beglaubigt sein muß. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commisfion über angebrachte Reklamationen rc., welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als publicirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falls bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission spä testens bis zum 21. Juni er. einzureicheude Beschwerde an die Königliche Ober-Rekrutirungsbehörde zu. Gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über tue körperliche Brauchbarkeit (Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der ausge hobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile findet eine Berufung nicht statt. Die Herren Ortsvorstände haben sich, wie in den Borjahren, nur am letzten Tage, Montag, den 28. Mai d. I., und zwar spätestens früh 8 Uhr einzn- findev. Die Gestellungspflichtigen haben sie bei Aushändigung der Ordres dahin anzuweisen, daß dieselben bei Vermeidung von Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zur Vorstellung sich einznfindeu haben. Kamenz, am 12. Mai 1894. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz. von Erdmannsdorff, Amtshauptmann. Bekannt m a ch u n g. Das neue „Handbuch der Schulstatistik" (Preis 8 Mark) liegt zur Abholung bereit. K a m e n z, den 16. Mai 1894. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Fink. Die schlechte Geschäftslage. Gegenüber der Thatsache, daß zwei hintereinander- folgende gute Ernten billige Lebensmittel geschaffen und deshalb einer sehr großen Anzahl von Familien die Exi stenzbedingungen, namentlich auch die Anschaffung nützli cher Industrie - Products erleichtert worden sind, muß es befremden, daß trotzdem alle Welt über schlecht- Geschäfte klagt. Es ist aber leider eine Thatsache, daß alle Erwerbszweige durch ein unheilvolles Zusammen wirken widriger Umstände vielfache Schädigungen erlitten haben. So lockte die schlechte Ernte in Europa im Jahre 1891 die Getreideausfuhr Amerikas, Australiens und In diens derartig an, daß den deutschen Landwirthen der Segen der beiden letzten Getreideernten durch ein colosia- leS Sinken der Getreidepreise geschmälert und somit die Kaufkraft unserer landwirthschaftlichen Bevölkerung selbst geschmälert wurde. Litt schon dadurch der Absatz der in dustriellen Produkte im Jnlande, so kam zu der gedrückten industriellen Geschäftslage noch der Umstand, daß hohe Zölle Amerikas und Rußlands, sowie auch Geldmangel und schlechte Geschäftslage in diesen Ländern den Verkuuf industrieller Produkte aus Deutschland dorthin stark ver minderten. So hat also ein wirthschaftliches Uebel immer ein zweites und drittes zur Folge gehabt und dadurch ist eben die Geschäftslage in allen Branchen und auch in der ganzen Welt schlecht geworden. Aber gerade in dieser Allgemeinheit der schlechten Geschäftslage und in dem Vor handensein reichlicher und billiger Nahrungsmittel in allen Culturländern liegt vielleicht doch auch eine begrün dete Aussicht auf eine zwar langsame, aber dauernde He bung der wirthschaftlichen Verhältnisse. Zunächst ist schon jeder Staat und jeder Stand bestrebt, das geschäftliche Darniederliegen zu bekämpfen, und tritt erst auf einer Linie die Besserung ein, so kann die gute Nachwirkung auf andere Kreise nicht ausbleiben. Im Großen und Gan zen wird man diese Anregung zum Besseren von der He- bung des Handels, resp. der Ausfuhr inländischer Industrie- Produkte nach dem Auslande, zumal nach Amerika, Indien, Australien und Rußland erwarten können, zumal in den genannten Ländern ein großer Bedarf nach europäischen, resp. deutschen Waaren vorhanden ist und sich neuerdings besonders fühlbar gemacht hat. Seit etwa fünfzehn Jahren befindet sich das gesammte Erwerbsleben aller Culturstaaten in Folge der großartigen Entwickelung des Verkehrs und der Erfindung immer leis tungsfähigerer technischer Hilfsmittel in einer andauernden Umwälzung, welche sich hauptsächlich dadurch äußert, daß die Bedingungen, unter denen ein Fabrikant oder Kauf mann, ein Landwirth oder Gew-rbtreibender überhaupt Geschäfte machen kann, sich theils allmählich, theils aber auch sprungartig schnell ändern. Dabei treten noch zwei Extreme in der zeitweisen Conjunktur als charakteristische Begleiterscheinungen auf, nämlich erstens ein übermäßiges Angebot von Waaren in flauer Geschäftszeit und damit alle diejenigen Nachtheile, welche in Bezug auf schlechte Preise, säumiges Zahlen, Chicanen und Bankerotte eine solche Zeit des Niederganges im Gefolge hat. Sehr schlimm ist dabei, daß in solchen Perioden, wo Fabrikanten und Großkaufleute meist sehr billig verkaufen, auch der den Zwischenhandel treibende Geschäftsmann meistens nur wenig Nutzen hat, indem die Ueberproduktion und Ge schäftsflauheit auch im Detailhandel die Preise bereits übermäßig gedrückt hat. Wir halten diese Schattenseite thatsächlich in dem heutigen wirthschaftlichen Leben für eine der größten, denn während der Industrielle und