Volltext Seite (XML)
Königsbrück, Radeberg Blatt Amts und des Stadtrathes des Könige Amtsgerichts Wucsnrtz Abonnements -Preis: Nierteljährl. IM. 25 Pf. A.lf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Heschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haas' n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Moste in Leipzig. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor. puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Als Beiblätter: 1. Issustr. Sonntags- Hlart ^wöchentlich), 2. Kine sandwirth- se^astliche Weitage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Druck und ^rlag,vW L L Förster's Erben WwMUNdVißVzigstM MhrMUg. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. zu. nu. 24. Dezember 1890. Mittwoch. r> O Weihnacht mit dem duft'gen Grün, Und Glanz in Tannenzweigen — Du läßt der Freude Fackl glüh'n, Wenn's Jahr nun will sich neigen — Wie weckst du doch mit deinem Schein Ein seliges Empfinden. Wie weißt du doch für Groß und Klein So Herrliches zu künden! Von Neuem strahlt mit gold'ner Pracht Der Weihnachtsstern hernieder. Und ringsum in geweihter Nacht Ertönen fromme Lieder — Es zittert durch die Winterluft Der Glocken Festgeläute, Das alle Herzen weckt und ruft Zu froher Festesfreude. Weihnächte»! Und lächelnd huscht von Haus zu Haus Die Liebe sinnig-leise, Sie löscht der Zwietracht Flammen aus Auf ihrer Pilgerreise; Es glänzt d'rum hell ihr Rosenschein, So weit die Sterne prangen —, D'rum kommt als Königin allein Die Liebe heut' gegangen! Willkommen d'rum, o Christi Fest, Gegrüßt in deiner Wonne, Da du auf's Neu' erstrahlen läßt Der Gnaden reinste Sonne — O, senke du dein mildes Licht So recht in alle Herzen Und mach' vor deinem Angesicht Entfliehen Qual und Schmerzen! Freiwikkiste Versteigerung. Auf Antrag der Erben des Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Möget in Ottendorf soll das zu dessen Nachlaß gehörige Haldhufengut Folium 51 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 54 des Brandkatasters und Nr. 125, 290, 291, 292, 293, 555 und 116 des Flurbuchs für Ottendorf, ortsgerichtlich auf 12000 Mark abgeschätzt, am 2. Januar 1891, Mittags 1 Uhr in dem Gasthofe „zum Drichhaus" in Ottendorf freiwillig unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Die Versteigerung der Mobilien pp. findet am 3. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr durch die Ortsgerichte zu Ottendorf statt. Radeberg, am 16. Dezember 1890. Königliches Amtsgericht daselbst. Beck. zuständ gen Ortsbehörden rc. aufgestellt worden, wie folgt: e 2, 8-, 9, 10. 11, die b Fleischermeister Heinrich Adolph Mensch in Großröhrsdorf, Fabrikant Julius Schöne in Hauswalde, zirk Pulsnitz. 7., Schänkengutsbesitzer Karl Traugott Hausdorf in Nieder« 3., 4., 5., 6., Solches wird lichtenau, Gutsbesitzer und Gemcindevorstand Günther in Niederstem«, Gutsbesitzer Karl Freudenberg in Obersteina, Rittergutspachter Käferstein in Ohorn, Ortsrichter Weitzmann in Pulsnitz M. S. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Hausbesitzer Johann Gottlieb Klatsche in Lichtenberg 123L. andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Kamenz, am 17. Dezember 1890, Bekanntmachung. In Gemäßheit von § 8 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. März 1881, die nach dem Reichsgesetze vom 23 Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, ist für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft von dem Bezirksausschüsse in der Sitzung vom 15. dieses Monats auf das Jahr 1891 folgende Liste derjenigen Personen, aus deren Zahl Amtsgerichts 1., Fabrikant Ferdinand Gebler in Bretnig, Geme ndevorstand Mrger in Mittelbach, Gutsbesitzer Moritz Eisoldt in Großröhrsdorf, Bekanntmachung, Gewicht und Preis des Brodes betreffend. Dis unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft bestimmt unter Zustimmung des Bezirksausschusses, was folgt: 8 1. Alle Bäcker und Backwaarenverkäufer haben vom 1. Januar 1891 ab die Preise und Gewichte der verschiedenen, von ihnen seilzubietenden Brodsorten durch einen von außen sichtbaren Anschlag an ihrem Verkaufslokale und soweit Brod im Umherziehen verkauft wird, am Wagen oder Korbe bekannt zu geben. 8 2. Die Anschläge sind mit dem Stempel der Ortspolizeibehörde zu versehen und täglich während der Verkaufszeit auszuhängen, auch bei jeder Preis- oder Gewichts änderung zu erneuern. § 3. Das Brod darf nur nach den angeschlagenen Preisen verkauft werden. 8 4. Die Bäcker und Backwaarenverkäufer haben eine geaichte Waage mit geaichten Gewichten im Verkaufslokale aufzustellen und beim Umherziehen mit sich zu führen, auch deren Benutzung zum Nachwägen des verkauften Brodes jedem Käufer unentgeltlich zu gestatten. 8 5. Auf jedem Brode ist dessen Gewicht in deutlich erkennbarer ortsüblicher Weise anzugeben. 8 6. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch diejenigen Verkäufer, deren Brode unter dem darauf angegebenen Gewicht um einen höheren Gewichtsbetrag, als durch das bloße Aelterwerden der Waare bedingt wird, zurückbleibcn. § 7. Die Ortspolizeibehörden haben von Zeit zu Zeit Revisionen vorzunehmen und etwa ermittelte Zuwiderhandlungen zur Bestrafung hier anzuzeigen. Kamenz, am 15. Dezember 1890, K önigliche Ämtshauptmannschaft. vo» Zezschwitz.