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Amts- M AnMbllitt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend, Jn- sertionspreis: die kleinsp, Zeile 10 Pf, SS. Senrk des Amtsgerichts Eibenstock ' ! Expedition, bei unfern Bo- L. «V tcn, sowie bei allen Reichs- uno dessen Mnrgevung. Pou-'naltcn, Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E, Hannebohn in Eibenstock, 4». Jahrgang. — Sonnabend, den 2. Mai 18NO Donnerstag, den 7. Mai 1896, von Vormittags '/-II Uhr an im Amtsgerichtsgebäud« zu Eibenstock. Schwarzenberg, am 30, April 1896, Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a s t. Arhr. v. Wirsing. Die in Gemäßheit von Art, II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21, Jan, 1887 — Reichsgesetzblatt S, 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat März dss, Js. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp, Ouartierwirthen im Monat April d, I, an Militärpserde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für 5« Ko. Hafer « M. 83 Pf., für 50 Ko. Sen 3 M. k« Pf. und für 50 Ko. Stroh 3 M. 15 Pf. Schwarzenberg, am 25, April 1896, Königliche Amtshnu-tinannschast. Frhr. v. Wirsing. P Die Dicnstränme der unterzeichneten Behörde sind ivegen deren Reinigung Wonlag u. Dienstag, den 11. n. >2. Wai d. Js. für nicht dringliche Angelegenheiten geschloffen. Schwarzenberg, am 30, April 1896, Königliche Amtshauptmannschaft. Arhr. v. Wirsing. G, Bekanntmachung, Abth, 3), „ Schwarzenberg-Eibenstocker Straße, „ Annaberg-Schneebergcr Straße, „ Aue-Lößnitz-Stollberger Straße, von Stat. 0,«—0,«, Auer Bahnhofs-Straße, (nur Steine), „ Raschau-Rittersgrüner Straße, „ Schivarzenberg-Grünhainer Straße und „ Schnecberg-Bockau-Breitenbrunner Straße verschiedene Straßenabtheilungen nöthiaen Steine in den "lntonsthal, Crandorf und Großpöhla. die Ansuhre und Anlieferung sowie das Brechen von Straßcn- Untcrhaltungsmaterialien betreffend. Die Anfuhre und Anlieferung sowie bez, das Brechen der in den Jahren 1897 bis mit 1901 zur Unterhaltung der fiskalischen Straßen des Straßen- und Wasserbau-Jnspektionsbezirk Schwarzenberg erforderlich werdenden Versteinungs-, Sand- nnd Deckmaterialien soll, soweit nicht bereits besondere Verträge bestehen, unter den bei der Eröffnung der einzelnen Bietungsterminc jedesmal bekannt zu geben den Bedingungen an die Mindestfordernden in nachstehender Reihenfolge öffentlich verdungen werden: I. Montag, den 18. Mai 1896, von Vormittags 8Vr Uhr an, im Hastyoft „zum Sächstschen Kof" in Schwarzenöerg, für die 1,—5. Abtheilung der Schwarzenberg-Johanngcorgenstädter Straße (Steine mit Ausnahme der Strecke von Stat. 7,» bis 9,° auf . . I.u.2. . . 1.-4. . . 1. . , 1.-3. » „ l.u.2, 3. 'L/' sowie das Brechen der für verst , , Brüchen der Staatsforstrcviere Antonsthal, Crandorf II. Mittwoch, den 20. Mai 1896, von Vormittags 8'/, Uhr an, im Haststofe „zur Aastnyofseiche" in Jelle, für die 1.—3. Abtheilung der Schneeberg-Eibenstock-Karlsbader Straße (für die 2, Ab- cheilung nur Decke), . , l.u.2. , „ Schneeverg-Auerbacher Straße (Steine von Station 3,« bis 5,» der 2. Abth. — Hornblendeschiefer ist ausge schlossen — und Decke für die 1. u. 2. Abth.), » , zum hiesigen Bezirke gehörige Abtheilung der Schneeberg-Zwickauer Straße, » , l.u.2. Abtheilung der Schnceberg-Bockau-Brcitenbrunner Straße (für die 1. Abtheilung nur Decke), » » b.u.6. , , Annaberg-Schneebergcr Straße und . „ 1.—5. „ „ Aue-Lößnitz-Stollberger Straße (Stein« ««-schließlich der Strecke von Station 0,« bis 0,« der 1. Abth. — s. unter I. —, aber «tnschließlich der Abzweigung nach Zwönitz; Decke für alle Abth.). III. Freitag, den 22. Mai 1896, von Vormittags 9 Uhr an, im Kendel'schen Hasthause zu Schönyeideryammer, für die 4.—9. Abtheilung der Schneeberg-Eibenstock-Karlsbader Straße, » » l.u.2. „ , Wildenthal-Sauersacker Straße mit den forstfiskalischen Strecken der Wilzschgrundstraße, für die 2.u.3. bez. 4. Abtheilung der Schneeberg-Auerbacher Straße (Steine für die 2. Abtheilung von Stat. 5,<>—6,.-, sowie die ganze 3. Abtheilung und Decke nur für die 3. u. 4. Abtheilung), „ „ 1. u. 2. Abtheilung der Eibenstock-Auervacher Straße, „ „ Eibenstock-Hundshübler Straße, einschließlich der forstfiskalischen Strecke und „ „ 3. Abtheilung der Schwarzenberg-Eibenstocker Straße. Hierzu werden leistungsfähig« Steinbruchs-, Sandgruben- und Auhr- Werksbesitzer sowie Steinvruchs-ttnternehmer mit dem Bemerken eingcladen, daß die Amtsstraßenmeister Rothe in Ncustädtel, Weise in Schwarzenberg und Jahn in Eibenstock je für ihren Bezirk auf Wunsch iveitere Auskunft geben werden. Neberdies können vor den Bietnngsterminen und zwar bis zum 11. Mai d. I. bei der mitunterzeichneten Bauverwalterei schriftliche Ange bote unter genauer Bezeichnung des Materials und der Gewinuungs- stelle. der Leistung re. sowie des geforderten Preises und der in Arage kommenden Stratzenftrecken eingereicht werden. Schwarzenberg, den 22. April 1896. Kgl. Straßen- u. Wasscr-Bauinspection. Kgl. Biiuverwaltcrei. «. Ringel. Pähler. Be kanlltmllch ll u g. Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministerinms des Innern wird hier mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eibenstock, den 30. April 1896. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Verordnung des Ministeriums des Inner», Matzregeln gegen Weiterverbreitung der Maul- und Klauensench« in den Kreishauptmannschaften Bautzen und Zwickau betreffend. Das Ministerium des Innern sieht Sich mit Rücksicht auf die erhebliche Ver breitung, welche die Maul- und Klauenseuche neuerdings, insbesondere in den Kreis hauptmannschaften Bautzen und Zwickau genommen hat, veranlaßt, auf Grund der 88 I und 8 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh seuchen, in der Fassung vom 1. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt Seite 410) in Verbindung mit 88 6 und 18 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 (Gesetzblatt Seite 94) und zwar zunächst für die Bezirke der Kreishauptmannschasten Bautzen und Zwickau folgende Maßregeln anzuordncn: 1. Auf Viehmärkten, soweit solche nicht nach 8 5 der Ausführungsverordnung für den Bereich der betreffenden Kreishauptmannschaft verboten werden sollten, hat die thierärztliche Untersuchung eines jeoen einzelnen Stückes vor dem Betreten des Marktplatzes zu erfolgen. Zu diesem Zwecke hat die Zuführung von Rindern und Schweinen nur auf einem, beziehentlich soweit die zur Verfügung stehenden thierärzt lichen Kräfte ausreichen, aus mehreren im Voraus zu bestimmenden Wegen zu er folgen. Die Bestimmung dieser Wege bleibt der Polizeibehörde überlassen. Der Vorverkauf ist verboten. Die bezirksthierärztliche Untersuchung der in Gastställen untergebrachten Rinder darf bereits an dem dein Markttage vorausgehenden Tage ausgeführt werden. 2. Die von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs ausgestellten und öffent lich ausgebotenen Rindviehbestände soivie die zum Verkaufe im Umherziehcn bestimm ten Schweinebestände dürfen erst dann verkauft iverden, wenn sie während einer Be obachtungsfrist von 5 Tagen sich frei von der Maul- und Klauenseuche erwiesen haben. 3. Alle von zusammengebrachten Rindvieh- und Schweinebeständen benutzten Wege und Standorte (Rampen, Buchten, Gastställe, Marktplätze) sind nach ihrer Be nutzung gründlich zu reinigen. An den Stationen, an welchen Vieh- und Schlachtmärkte abgehalten werden, sind die Rampen soivie die Viehein- und Ausladeplätze nach dein Ein- und nach dem Ausladen durch Reinigung und Besprengung mit bprozentiger Karbolsäurelösung zu desinfiziren. Die Bezirksthierärzte haben hierüber die nöthige Uebcrwachuiia auszuüben und sind zu dem Zwecke ermächtigt (8 17 des Reichsgesetzblattes), Gastställe, private Schlachthäuser sowie Ställe von Viehhändlern zu revidiren. Die genaue Beobachtung dieser Anordnungen ist von den zuständigen Behörden zu überwachen. Dresden, am 25. April 1896. Ministerium des Innern. ». Mehsch. Körner. In Gemäßheit der in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 ent haltenen Bestimmungen werden alle Diejenigen, welche hierorts ihre B«itr«g-pflicht 1«r Einkommrnft«»«» zu erfüllen haben, denen aber eine Zufertigung betreffs der erfolgten Einschätzung auf 1896 nicht hat behändigt werden können, hiermit aufgcfordcrt, wegen Äittheilung des Emschätzungsergebmsses sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Schönheide, am 29. April 1896. Der Am 30. April 1806 ist der erste Termin der Staats«inkommenfteu«r fällig gewesen. Es wird dies mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der nachgelassenen Zahlungsfrist gegen die etwaigen Restanten das Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden wird. Die Ortssteucr-Einnahmc zu Schönheide.