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DK. .Welberitz-Zeitun^ scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donnerr- zag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- -enMendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich zz Pfg., cinmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern W Pfg. — Alle Postan- Ealten, Postboten, sowie -msereAusträger nehmen Bestellungen an. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit!k Pfg., solche aus unsere! AmtshauptmM » ischast mit 12 Pfg. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarisch« und komplizierte Inserat« mit entsprechenden, Aus schlag. - Eingesandt, in redaktionellen Teile, db Spaltenzeile 3V Pfg Amtsblatt für die Königliche Müshauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mtt achtfettigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle rmd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Veranüvorllicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Sonnabend, den 13. Mai 1911. 77. Jahrgang Nr. 56. Bei den heute abgehaltenen Wahlen zur evangelisch-lutherischen Landessynode sind Herr Superintendent Hempel in Dippoldiswalde als kvistllvdvr Abgeordneter und Herr Rittergutsbesitzer Oberst z. D. Senfft von Pilsach auf Reinhardtsgrimma als «ottlivdor Abgeordneter für den Vll. Wahlbezirk gewählt worden. Dippoldiswalde, am 10. Mai 1911. Der Wahlkommissar für den VII. Synodal-Wahlbezirk. Nr. 303 ä K. Sonnenkalb, Regierungsamtmann. Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Dippoldiswalde wird auf Grund von 8 23 der Verordnung vom 5. Oktober 1908 — Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 335 folgende — Berreuth mit Rittergut, Elend, Malter, Obercarsdorf, Oberhäslich mit Vorwerk Oberhäslich, Paulsdorf, Reichstädt mtt Rittergut, Rein holdshain, Ulberndorf und Staatsforstreoier Wendischcarsdorf als Beobachtungs- gebiet bezeichnet. Für das Beobachtungsgebiet gelten folgende Bestimmungen: Verboten ist l. der Auftrieb von Klanenvieh aus dem Beobachtmgsgcbiet auf Viehmärkle; 2. die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweinen ohne schriftliche ortspolizei liche Erlaubnis. Diese darf nur für Schlachtvieh zum Zwecke alsbaldiger Abschlachtung und auf Grund einer tierärztlichen Bescheinigung erteilt werden, aus der hervorgeht, daß das gesamte Klauenvieh des Gehöftes vom Tierarzt untersucht und unverdächtig der Maul- und Klauenseuche befunden worden ist. Die tierärztliche Bescheinigung gilt nur 48 Stunden. Die Abschlachtung der auszeführten Tiere hat binnen 3 Tagen zu erfolgen und ist erforder lichenfalls polizeilich zu überwachen. 3. Im Beobachtungsgebiet gelegene Sammelmolkereien dürfen Milch, Mager milch, Buttermilch oder Molken nur nach Abkochung abgeben. Der Ab kochung ist gleich zu erachten: a) Erhitzung über offenem Feuer bis zum wiederholten Auskochen; b) Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasserdampf auf 85 »S; c) Erhitzung im Wasserbad auf 85 o c für die Dauer einer Minute oder auf 70» S für die Dauer einer halben Stunde. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Milch von Kühen, die im Gefolge der Maul- und Klauenseuche an einer Euterentzündung erkrankt sind, selbst nach erfolgter Erhitzung als menschliches Nahrungsmittel nicht in den Verkehr gebracht oder zur Herstellung von Molkereierzeugnissen ver wendet werden darf. Die zum Milchversand in die Molkereien oder zum Rückoersand von Magermilch, Buttermilch oder Molken aus ihnen benutzten Gefäße sind vor ihrer Entfernung aus der Molkerei innen und außen durch heiße Eodalösung gründlich zu reinigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen sind, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft zu ahnden. König!. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 12. Mai i9l l. Maul- und Klauenseuche. Heute ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestand des Viehhändlers Anton Glöckner, hier, amtlich festgestellt worden. Sperrbezirk ist der gesamte Stadtbezirk Dippoldiswalde. Für den Sperrbezirk gelten bis auf weiteres wieder dieselben Sperrmaßnahmen, die durch Bekanntmachung des unterzeichneten Stadt rates vom 7. Februar 1911 (Weißeritz-Zeitung Nr. 17 vom Jahre 1911) angeordnet worden sind. Zuwiderhandlungen gegen d'ese Anordnungen werden, sofern nicht nach den be stehenden gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft geahndet.! Dippoldiswalde, am 12. Mai 1911. Der Stadtrat. Achtuhr-Ladeuschliitz vetr. Nachdem bei der Abstimmung mehr als zwei Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber sich dafür erklärt haben, hat die Kgl. Kreishauptmannschast zu Dresden auf Grund von 8 139 slgde. der Reichsgewerbeordnung angeordnet, daß in Dippoldiswalde die offenen Verkaufsstellen sämtlicher Geschäftszweige mit Ausnahme der Konditoreien mtt lediglich selbsterzeugten Konditorwaren von Montag, den 15. Mai dss. Sh», an um 8 Ahr abends für den geschäftlichen Verkehr zu schließen sind. Für die Werklage vor Sonn- und Festtagen und die im 8 139 e Abs. 2 Ziffer l und 2 der Reichsgewerbeordnung vorgesehenen Fälle gilt diese Bestimmung nicht. An den Sonnabenden vor Palmarum, vor Ostern, vor Pfingsten, vor dem Schützenfeste und vor dem Kirchweihfeste, ferner an den Werktagen der letzten beiden Wochen vor dem Weihnachtsfeste und am Sylvestertage, auf welche Tage auch die Vorschriften in 8 139c der Reichsgewerbeordnung über die Ruhezeit der Gehilfen usw. hier keine Anwendung finden, dürfen osfene Verkaufsstellen in der Stadt Dippoldiswalde wie bisher bis 10 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr offen gehalten werden. Während der Zeit, wo die Verkaufsstellen auf Grund gegenwärtiger Anordnung geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in denselben geführten Art, sowie das Feilbieten von solchen Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehenden Gewerbebetriebe — 8 42b Absatz 1 Ziffer I des Gesetzes — sowie im Gewerbebetriebe im Umherziehen — 8 55 Absatz 2 des Gesetzes — verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zugelassen werden. Zuwiderhandlungen unterliegen der Strafbestimmung in 8 146a der Reichsgewerbe ordnung Dippoldiswalde, am 27. April 1911. Der Stadtrak. liluirrkvÜL-Vei'sRsigee'ung Bon den Revieren Naundorf, Grillenburg und Wendischcarsdorf des Forstbozirks Bärenfels und den Reviere» Loßnitz, Reichenbach und Marbach des Forstbezirks Zschopau sollen im kleinen Kaushaussaale des Ratskellers zu Freiberg Montag, Sen 22. Mai 1911, von vormittags 11 Uhr ab zusammen ungefähr 6600 Festmeter weiche Nutzhölzer, zum Teil in bereits aufbereitetem Zustande, zum Teil noch anstehend, meist als Stammholz, in verschiedenen einzelnen Posten unter den zuvor bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres darüber besagen die bei den unterzeichneten Oberforstmeistereien und den Forstrentämtern Tharandt und Augustusburg in Empfang zu nehmenden besonderen Bekanntmachungen, sowie dis von den Herren Revierverwaliern zu beziehenden aus führlichen Verzeichnisse. Im übrigen ist auf die in den umliegenden Gasthäusern aushängenden Anzeigen zu verweisen. König!. Oberforstmeistereien Bärenfels zn Freiberg und Zschopau, am 8. Mai 1911. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bei den am Mittwoch abgehaltencn Wahlen zur evangelisch-lutherischen Landessynode ist Herr Superintendent Hempel hier als geistlicher und Herr Rittergutsbesitzer Oberst z. D. Senfft von Pilsach auf Reinhardtsgrimma als weltlicher Abgeordneter des Vll. Synodal-Wahlbezirkes gewählt worden. Dippoldiswalde. Am vergangenen Montag endete der Meister- und Handwerkerfortbildungskursus, der auf Anregung des hiesigen Jnnungsausschusses unter Leitung des Herrn Schuldirektor Ebert vom 6. Februar bis 8. Mai in der hiesigen Bürgerschule abgehalten wurde. Der Kursus, an- dem sich auch Frauen und Töchtet hiesiger Gewerbetreibender beteiligten, nahm bei zahlreichem Be such (56 Teilnehmer) infolge des lebhaften Interesses einen sehr anregenden Verlauf und erzielte einen befriedigenden Erfolg, was umsomehr zu begrüßen ist, als die Kenntnis einer modernen Geschäftsführung für den Handwerker sich dringend notwendig erweist. Ein Kursist brachte am Schlüsse Herrn Direktor Ebert den Dank aller Teilnehmer für sein aufopferndes Mühen zum Ausdruck. — Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist in unserer Stadt unter dem Bestände des Viehhändlers Glöckner festgestellt worden. — Die drei Eisheiligen — Mamertus, Pankratius und Servatius — die „gestrengen Herren", nahen sich wieder. Es sind die letzten Tücken des Winters und oft mals richten sie in einer Nacht, ja oft nur in etlichen Stunden, gewaltigen Schaden an der kaum der Erde ent sprossenen Saat und jungen Trieben an. Vom II. bis 13. Mai hat der Landwirt und Gärtner mit kritischen Tagen zu rechnen, und gewitzigt von der Erfahrung, läßt er die zarteren Gewächse in seinem Treibhaus und schützt die Mistbeetkulturen während der Nacht mit GNohdecken. In Winzergegenden lagern während der gefürchteten Zeit in den Wingerten große Fässer mit Teer, der beim Nahen der Gefahr angezündet wird und durch die schmälenden, schweren Dämpfe die Luft verdickt und die Wirkung des kalten Taus wesentlich vermindert. Oftmals treten die gefürchteten Eisheiligen in gewissen Landes- strichen ganz unmerklich auf, allein da haben sie wo anders den dreifachen Tribut gefordert. Saaten und Obslbaumblüten sind dahin. — Die wissenschaftliche Er klärung über diese unfreundliche Luftströmung während der Maienzeit ist noch sehr dürftig Man führt sie auf eisige Winde zurück, weiche um diese Jahreszeit im nörd lichen Teil des atlantischen Ozeans vorherrschen, und weil sie von den Küsten Grönlands und Labradors kommen, mit empfindlicher Kälte anftreten. Erst wenn St. Urban, der 25. Mai, gekommen, kann der Gärtner mit Sicherheit sagen, daß er nun seine Pflanzen auch dem nützlichen Nachttau aussetzen kann. — In gewissen Gegenden haben sich in früheren Jahrhunderten eine ganze Fülle aber gläubischer Bräuche zur Beschwörung der schlimmen Eis heiligen herangebildet. So wurde dem Glockenläuten eine hohe Zauberkraft zugcsprochen, ja das Läuten er folgte sogar gegen das Verbot der oberen Kirchenbehörde. — Hoffentlich sind die „gestrengen Herren" in diesem Jahre gnädig und verschonen uns mit ihrem kühlen Besuch. Kreischa. Sonntag, den 14. Mai, dem Tag« der Weihe des nunmehr ausgestellten Haußmann-Vrunncns, wird, wie wir hören, abends eine Beleuchtung des Brunnens durch zwei elektrische Scheinwerfer stattfinden. Es dürfte dies einen hübschen Anblick bieten, da der Brunnen ein reiches Wasserspiel ermöglicht, insofern als in ihm neun einzelne Wasserstrahl? möglich sind. Dresden. Die Bürger- und Einwohnersteuer ist wiederum um 20000 Mark höher als im Vorjahre, mit 560 000 Mark eingestellt worden. Im städtischen Haushaltplan werden die Einnahmen aus der RatskeUerer in Dresden ckit 247 050 Mark und die Ausgaben mit 191 355 Mark eingestellt, jodaß sich für 1911 ein Ueber- schuß von 55 695 Mark ergibt. — In diesem Monat erfüllen sich 25 Jahre seit dem Bestehen des Kgl. Sächj. Landesversicherungsamtes; es wurde am 11. Mai 1886 errichtet. — Am 24., 25. und 26. Mai findet in Dresden eine wichtige Feuerwehrtagung statt, und zwar hält am erstgenannten Tage der Landesausschuß des Landes verbandes sächsischer Feuerwehren eine Sitzung ab, worauf am Himmelsahrtstage der Landesausschuß und die Vor sitzenden der sächsischen Bezirksseuerwehroerbände gemein same Beratungen pflegen werden. U. a. wird sich die Versammlung auch mit den im vorigen Jahre erlassenen einschneidenden Feuerschutzverordnungen, der Gestaltung des sächsischen Feuerwehrtages in Wurzen und einer Aus sprache über das neue Gesetz über die Landesbrandoer sicherungsanstalt beschäftigen. Am 26. Mai erfolgt ein gemeinsamer Besuch der Internationalen Hygiene-Aus- slellnng unter sachkundiger Führung. Die Besichtigung wird sich auch auf die Maßnahmen zum Schutze der ge waltigen Ausstellung erstrecken.