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Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische EMcitung" erscheint Dienstag,Donners' tag und Sonnabend. Die Angabe des BlaltcS erfolgt Tags vorher nachni. 4 Mr. Monncmcnts'PrciS vicrtcl- jährlich 1.50 Mk., 2inonnllich 1 Mk., 1 monatlich 50 Pfg. Einzelne Rnminer» 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstalten, Postboten, sowie die ZcitnngSIrägcr nehincn stet? Bestellungen auf die ÄUisEt MitW. Amtsblatt Tel.-Adr. Elbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ver - breitnng d. Bl. von Froster Wirkung, sind Montags. Mittwochs nnd Freitags bis spätestens vormittags 9 Mr aufzngcben. Preis für die 0 gespaltene Petitzcile oder deren Nanin 18 Pfg. (tabel larische und komplizierte An zeigen nach ttebcrcinkunft). „Eingesandt" nnd „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. ,Sächsische Elbzcitinig" an. Tägliche Roman-Beilage. Sonnabends: ^Illustriertes NnterhalMngsblatt". jü ks üliiitsilklillll. ks PchUc HiWlzslWi iiiiii kli rlktnl zü Ichmlk». siiliiik für kn siMWMmi zu HkHfttiii. Bei Wiederholiingen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landwirtsch. Beilage." In fern teil - A n n n bin c stc l le n : I» Schandnn: Expedition Zankenstrastc 1.94; in Dresden und Leipzig: die Annonccn-Bnrcans von Haascnstcin s- Vogler, Jnvalidcndank und Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube Eo. Nr. 75. Schandau, Sonnabend, den 26. Juni 1915. 59. Jahrgang. Amtlicher Teil. Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle bez. Landsturmrolle. Alle In Schandau wohnhaften, in den Jahren 1895, 1894, 1899, 1892 und früher geborenen Militärpflichtigen, die bei früheren Musterungen wegen zeitiger Untauglichkeit oder in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse oder aus sonstigen Gründen zurückgestellt worden sind, sowie die von den Truppen-(Marine-)teilen abgewiesenen Freiwilligen, und schließlich diejenigen Wehrpflichtigen des Jahrganges 1896, die ihrer Meldepflicht bis jetzt noch nicht nachgekommen sind, werden hiermit ausgefordert, sich sofort, spätestens aber bis zum 26. Juni 1915, im Nathause zur Rekrutierungsstammrollc bez. Landsturmrolle anzumelden. Musterungsanswcisc, Berechtigungsscheine oder sonstige Militärausweisc bez. Geburtsscheine sind hierbei mitzubringen. Unterlassung der Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ferner ergeht an alle im Jahre '1896 geborenen, hier aufhältlichen Wehrpflichtigen die Aufforderung, ihre Geburts- bez. Berechtigungsscheine bis zum oben genannten Zeitpunkte hier abzugeben. Sch°»d«u. am 2». Jan! l»Iä. D» SIad«M>. VtmkW, kk UkdW «kl dir KikkWkn ks stiiNUM Klimts m iklrcik md MHck AsW Wi IM kktW, vom 16. Juni 1915. Der Bundesrat hat aus Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrates zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetz blatt Seite 327) eine Erntcflächenerhebuug Anfang Juli 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 331) angeordnet. Zur Ausführung dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen solgendes bestimmt: 1. In der Zeit vom 1. bis 4. Juli 1915 sind die Erntcflächen beim seldmäßigen Anbau von Winter- und Sommerweizen, Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), Winter- und Sommerrogen, Gerste (Winter- und Sommergerste), Menggetreide, Mischsrucht, Haser und Kartoffeln, mit Ausnahme der Frühkartoffeln, durch Befragung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter zu erheben. 2. Die Erhebung erfolgt gcmcindeweise. Die Angabe der Ernteflächen hat zur Ortsliste derjenigen Gemeinde zu erfolgen, von der aus die Bewirtschaftung erfolgt. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden auch für die selbständigen Gutsbezirke ob. 3. Die Erhebung ersolgt durch Ortslisten, die den Verwaltungsbehörden (in den Städten mit Revidierter Städteordnung den Stadträten, im übrigen den Amtshaupt- mannschaftcn) bis zum 26. Juni durch das Statistische Landesamt übersandt werden. 4. Die Amtshauptmannschasten haben die ihnen zugehenden Ortslisten bis zum 28. Juni an die Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks zu verteilen. 5. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände haben am 5. Juli die Ortsliste aufzurechnen, abzuschließcn und auf Seite 4 zu bescheinigen. 6. Die Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung haben die abge schlossenen und bescheinigten Ortslisten bis zum 9. Juli an das Statistische Landesamt einzusenden. 7. Die übrigen Gemeindebehörden haben die Ortslisten bis zum 7. Juli an die Amtshauptmannschasten abzuliefern. Die Amtshauptmannschaft hat die Ortslisten der Gemeinden ihr^s Bezirks zu sammeln und nachzuprüsen, ob die Ernteflächen richtig ausgerechnet sind nnd die Ortslistc die Bescheinigung des Gemeindevorstandes trägt. Von den Amtshauptmannschasten sind sämtliche Ortslisten bis 12. Juli dieses Jahres alphabetisch geordnet mit Lieferschein an das Statistische Landesamt einzusenden. 8. Zuständige Behörde im Sinne von 8 6 der Vundesratsverordnung ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in den übrigen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. 9. Auf die Strafbestimmungen in 8 9 der Bundesrats-Verordnung (oergl. Punkt 8 der auf Seite 1 der Ortsliste abgedrucktcn Anleitung« wird besonders hingewiesen. Dresden, am 16. Juni 1915. 1145o IL1 Ministerium des Innern. 2780 Ernteflächenerhebung betr. Zufolge Anordnung des Bundesrats hat Anfang Juli d. I. eine Ernteflächen- crhebung stattzufinden. Die Erhebung selbst ersolgt durch unsere Schutzleute. Schandau, am 24. Juni 1915. Der Stadtrat. K LfkkOi! ks tUWtN Hkms M kl tUWtN TnWMndW. So sehr man auch noch immer in England in Bezug aus die Ausstellung neuer Heere den Mund voll nimmt, so ist es doch eine Tatsache, daß des englischen Kriegs ministers gewaltige Forderungen nach Ausstellung eines Dreimillionenheeres noch nicht zum dritten Teile in Er füllung gegangen ist, und wegen der großen Kostspieligkeit des englischen Heeres und auch der Anwerbung neuer Rekruten die angeblich geplante sehr bedeutende Ver mehrung des englischen Heeres gar nicht gut möglich ist. Man darf bei der Beurteilung der englischen Heeres verhältnisse niemals vergessen, daß Englands Heer aus angeworbenen Söldnern und verhältnismäßig wenig Freiwilligen besteht, und daß in dieser Eigenschaft des englischen Heeres verhältnismäßig viel größere Kosten für die Unterhaltung desselben entstehen, als in Deutschland. Nies doch vor kurzem ein englischer Ab geordneter im Parlamente aus: Wir geben in England für unser kleines Heer mehr Geld aus als Deutschland Mr sein großes Heer. Sold und Unterhalt erzeugen -eben für das englische Söldnerheer ganz andere Ausgaben als für ein auf der Grundlage der allgemeinen Wehr pflicht errichtetes Heer. Nun kommen aber noch zu den hohen Unterhaltungs kosten des englischen Heeres auch riesige Ausgaben für die Anwerbung der englischen Nekruten. Da die Erfolge des englischen Werbechstems ganz ungenügende waren, so erhält jetzt jeder in England für das Heer Angeworbene 2000 Pfund, also 4000 Mark, in drei Natcn bezahlt, wenn er sich siir das Heer anwerben läßt. Aber diese Summe bekommt er nur zur Hälfte selbst, die andere Hälsie empfängt die Familie des Angeworbenen. .Ein guter Kenner Englands, der wieder in London weilte, entwirft Uber die englische Werbung folgende Schilderung: „Die Söhne reicher Engländer, die selbst keine Lust verspüren, an die Front zu gehen, kleiden sich in auffallend schöne Uniform und besuchen dann die kleineren Städte und Dörfer. Dort versuchen sie, auf Nichtamtlicher Teil. jede mögliche Weise mit den wehrfähigen Leuten in Wirtshäusern und aus öffentlichen Plätzen in Verbindung zu treten, um sie zum Eintritt ins Heer zu bewegen. Sie zahlen die Zeche für die Leute und versuchen ihnen klar zu machen, wie nötig es sei, daß jeder seine Pflicht gegen das Vaterland erfülle, wobei gleichzeitig die Greuel- taten der Deutschen in den krassesten Farben geschildert werden. Gelingt es ihnen, einen Menschen, der unter Umständen erst halb betrunken gemacht werden muß, zum Eintritt ins Heer zu bewegen, dann muß der Betreffende sofort ein Formular unterzeichnen, was ihn endgültig verpflichtet. Er bekommt dann sofort 100 Pfund (2000 Mark) ausbezahlt, die für die Familie bestimmt sind. Er wird dann am nächsten Tage von der Gen darmerie aufgefordert, sich in der Kaserne zu melden. Dann wird er eingekleidet und erhält hierbei nochmals 50 Pfund. Wenn die Ausbildung vorbei ist, werden am Tage der Abreise zur Front weitere 50 Pfund Sterling ausgezahlt. Diese hohen Beträge zahlt man jedoch erst in letzter Zeit, da die Erfolge des Werbespstems sehr gering gewesen sind. Um die Stimmung des englischen Volkes über den Krieg zu heben, wird ungeheuer Reklame gemacht. In den Kinos, in den Theatern, in den Straßenbahnwagen und auf den öffentlichen Plätzen sind überall Plakate, die Kriegsbilder usw. darstellen, und das Leben der Sol daten in den Schützengräben als sehr verlockend veran schaulichen. Vielfach sicht man Schützengräben abgebildct mit vollständigen Zimmereinrichtungen. Um dem Tisch herum sitzen die Soldaten, die Zeitung lesend und ihre Pfeife rauchend. Auf dem Tische sind eine Whiskgflasche und dampfende Plumpuddings. Unter diesen riesengroßen Plakaten steht in großen Buchstaben geschrieben: „Wir haben Zeit und durch die Zeit werden mir siegen." Diesen englischen Wcrbekniffen wird man in Deutsch land nicht ohne ein Gefühl innerer Befriedigung zuschauen, in der gewissen Zuversicht, daß sie das, was sie äußerlich erreichen, zugleich innerlich zugrunde richten. Diese Ent wickelung in ihrem Fortgange zu verfolgen, fehlt es anch uns gewiß nicht an Zeit. Grosses Hauptquartier, am 23. Juni. Westlicher Kriegsschauplatz. Gestern nahmen wir die Festung Dünkirchen, sowie feindliche Truppeuansammluugcn bei den Ort schaften Bergues, Hondschoot, Furnes und Tassel unter Feuer. Bei Givenclch, dicht nördlich des Kanals von La Bassee, und bei Neuville wurden Angriffe durch unser Artillerie- seucr im Keime erstickt. Südlich von Souchez machten wir im Grabcnkampf gnte Fortschritte. Auf den Maashöhen setzten die Franzosen ihre Durch bruchsversuche ohne den geringsten Erfolg fort. Sämt liche Angriffe wnrden unter erheblichen Verlusten für den Feind abgeschlagen. Bisher machten wir 280 un- verwundete Franzosen, darunter 3 Offiziere, zu Ge fangenen und erbeuteten 7 Maschinengewehre sowie 20 Mincnwerfcr. Die Vorpostengcsechte östlich von Luneville dauern noch an. In den Vogesen stürmten wir die seit Monaten heiß umstrittene, die Umgebung beherrschende Höhe 631 bei Ban-de-Sapt. 193 Gefangene, 3 Maschinen gewehre, i Minenwerfer und anderes Material waren unsere Beute. Sämtliche Wiedereroberungsversuche blieben erfolglos. Südlich von Neuville brachte eines unserer Kampfflug zeuge einen feindlichen Flieger zur Strecke. Die amtliche Franzosenmeldung, daß sich belgische Truppen im Südwesten von St. Georges eines deutschen Schützengrabens bemächtigt hätten, ist glatt erfunden. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Lemberg wurde gestern nachmittag durch öster reichische Truppen im Stnrm genommen, daran an schließend nachts die Szczereck-Stellung zwischen dem Dnjestr bei Mikolajow und Lemberg. Weiter nördlich ist in der Verfolgung die Linie östlich von Lemberg: Zoltance—Turpnka (nordöstlich von Zolkiew) erreicht. In Rawaruska und westlich davon ist die Lage unverändert.