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VockeMM für Pulsnitz, Königstzrülk, Radrtzcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend». Abonnementspreis: (einjchließiich de« jeder Sonn-bend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattcs) Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg- Inserate werden mit l« Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu AulsniH und Königsbrück. Viernnd-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. "0" uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder H Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMivN Ü68 ^Ml8dlLUk8. Mittwoch. 1». Februar 1882. Bekanntmachung. Aus Anordnung des König!. Ministeriums des Innern wird hiermit folgende Verordnung desselben zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Verordnung, die für die consignirten Rinder und Pferde zur Deckung der im Jahre 1881 aus der Staatskasse bestrittenen Verläge an Entschädigungen einzuhebmden Beträge betreffend. Nachdem sich auf Grund der im Monat December vorgenommenen Consignalionen der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ergeben hat, daß zur Erstattung derjenigen, verlagsweise aus der Staatskaffe bestrittenen Beträge, die nach dem Neichsgesetz vom 23. Juni 1880 an Entschädigungen für die wegen Seuchen auf polizei liche Anordnung getödteten und nach dieser Anordnung gefallenen Thiere zu gewähren, beziehentlich an erwachsenen Verwaltungskosten im Jahre 1881 zu bestreiten gewesen sind, auf jedes von den consignirten a) Rindern ein Jahres-Beitrag von Fünf Pfennigen, d) Pferden ein Jahres-Beitrag von Sieben Pfennigen entfällt, so wird solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1881 Seite 13 — andurch bekannt gemacht und werden dabei die zu Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände) «„durch angewiesen, auf Grund der Eingangs gedachten, aus den Kreishauptmannschasten, beziehentlich Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Con- signationen die im Vorstehenden ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pserdebesitzern unverzüglich einzuheben und an die Kreishaupt mannschasten, beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahien. Dresden, am 2. Februar 1882. Ministerium des Innern, (gez.) von Nostitz-Wallwitz. Im Anschluß an vorstehende Ministerial-Verordnung wird den Herren Bürgermeistern zu Königsbrück und Elstra, sowie den Herren Gemeindevorständen des hiesigen Bezirks noch Folgendes bekannt gegeben: Als Schlußtermin für die Einhebung der obbezeichneten Jahresbeiträge wird der 11. März d. I., als Schlußtermin der Ablieferung der erhobenen Beiträge an hiesige Kaffenverwaltung der 25. März d. I. festgesetzt Gegen Säumige wird mit Ordnungsstrafe verfahren werden. In Rest gebliebene Beiträge werden nach den Vorschriften für die Beitreibung öffentlicher Abgaben eingehoben. Die Consignationen sind der Einzahlung beizusügen. Kamenz, am 9. Februar 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. i. v.: Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Aff. Bekanntmachu ng^ Am heutigen Tage ist Herr Oeconomie-Jnspector Eduard Moritz Feurich in Grüugrabche« als Gutsvorsteher für den Bezirk des Rittergutes Grüugräbchen eidlich in Pflicht genommen worden. Kamenz, am 8. Februar 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. i. V.: Comm.-Rath Bachmann, Bez.-Aff. Zeitereignisse. PulSnitz. (Post.) Den Landbriesträgern können bekanntlich auf ihren Bestellgängen gewöhnliche und ein geschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Nach nahmesendungen, Briefe mit Werthangabe im Einzeln bis zum Werthbetrage von 150 und nach Befinden auch Packete — Werthpackete ebenfalls bis zu 150 Einzelwerth — zur Abgabe bei der nächsten Postanstalt übergeben werden; auch Zeitungsgelder nehmen die Land briefträger zur Ausführung der Zeitungsbestellungen der Landbewohner entgegen. Jeder Landbriesträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die vorbezeichneten Sendungen — mit Aus nahme der gewöhnlichen — Briese, sowie Zeitungsbe stellungen einzutragen hat. Den Absendern ist aber auch freigestellt, die Sendungen selbst einzutragen, der Land briesträger muß ihnen auf Verlangen das Buch zu diesem Zwecke vorlegrn. Es ist den Absendern zu empfehlen, entweder die Sendung selbst in das Annahmebuch ein zutragen, oder darauf zu halten,daß der Landbriefträger so gleich die Eintragung beim Empfange der Sendungen in Gegenwart des Absenders besorgt. Das Annahme buch des Landbriefträgers wird nach jedem Bkstellgange durch einen Beamten der Postanstalt durchgesehen, und es ist auf diese Werse die sichere und pünktliche Weiter beförderung der m diese Annahmebücher eingetragenen Sendungen sicher gestellt. Der Posteinlieferungsschein über die betreffenden Sendungen, sowie Quittungen über Zeitungsgelder muß der Landbrirsträger beim nächsten Bestellgange überbringen. Kamenz, 10. Februar. Gestern Abend in der 8. Stunde ist in der Becker'schen Gartennahrung in Bi eh la Feuer ausgebrochen und dieselbe nebst einem Schuppen in Asche gelegt worden. Die Entstehungs ursache ist noch unermittelt. — Die schrecklichen Unglücksfälle, welche durch das Ausblasen von Petroleumlampen schon entstanden sind, haben kürzlich einem bewährten Techniker Veranlassung zu energischen Warnungen gegeben. „Wenn es richtig ist — so erklärte der Betreffende —, daß von hundert Personen neun und neunzig die Lampe von oben aus blasen, so ist es eben so richtig, daß diese neun und neunzig der gleichen Gefahr ausgesetzt sind, die dem Hundertsten wirklich passirt, nämlich sich mit Petroleum zu verbrennen. Wenn der Oelbehälter weit hinunter leer ist, so ist nämlich zu riskiren, daß der leere Raum in folge der Wärme des Oeles mit Gas, ganz gleich wie Leuchtgas, gefüllt ist; trifft es nun, daß der Docht im Brenner etwas zu schmal und die Röhre nicht ganz ausgesüllt ist, so bläßt man die Flamme in den offenen Naum hinunter, das Gas fängt Feuer, zersprengt den Oelbehälter und das übrige heiße Oel fängt Feuer, ergießt sich über die Kleider, Möbel und Zimmer böden, und das Ende ist, was die Zeitungen fast alle Wochen aus allen Theilen der Welt zu berichten haben. Will man daher eine Petroleumlampe ohne Gefahr auslöschen, so drehe man den Docht auf die Höhe des Brenners herunter, aber nicht weiter, da es sonst mög lich ist, daß die Flamme in den Oelbehälter kommt und wieder eine Explosion verursacht, dann bläst man sie von unten durch die Zuglöcher aus." — Scharlach und Diphtheritis sind so bedenklich in Pirna aufgetreten, daß außer den Unterklaffen der Volksschulen jetzt auch sämmtliche Schulklaffen im Se minar geschloffen werden mußten. — Kaum sind Mühltroff und Adorf von schwerem Brandunglück betroffen worden, so wird aus Mylau ge meldet, daß daselbst am Montag Abend gegen halb 7 Uhr in dem Hause des Stellmacher Reiher in der Mittel- gaffe Feuer ausbrach, welches 13 Wohnhäuser vernichtete und 40 Familien obdachlos machte. — Ein Act großer Rohheit wird aus Raschau bei Schwarzenberg gemeldet. Ein dortiger Handarbeiter hat sein 6 Monate altes Kind derartig mißhandelt, daß es verstorben ist; die gerichtliche Section des Leich nams ergab, daß der Tod infolge der Verletzungen ein getreten ist, und wurde der Rabenvater natürlich sofort verhaftet. . — Wie verlautet, ist es die Absicht der schweizer ischen Bundes-Behörden, zur Theunahme an der Feier der Vollendung des Gotthard-Tunnels u. A. die Mit glieder des deutschen Reichstages rinzuladen. — Die „Ostpr. Ztg." schreibt aus Königsberg in Preußen: Infolge einer aus Bartenstein hier einge gangenen Nachricht wurde neulich in einem hiesigen Gasthofe eine Eigenkäthnersrau Wernegitten wegen mehr fachen KindeSm^rdes verhaftet. Auf dem Wege zur Polizeiwache entsprang die Frau dem Transporteur und stürzte sich in den Pregel. Sie wurde tndeß herausge zogen und verhaftet. Bei ihrer Festnahme im Gasthofe hatte sie behauptet, nicht die gesuchte Person zu sein, indeß nahm sie dies wieder zurück und hat vor ihrer