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und r em- ol stets es be- miplett aßpp.) >e. »g! lsdruff em ge- iblikum Neuheit slaste- f. bitte Hum- SI886N. Nagen ruff und Drogerie ; von cien alle Usui- Zeise : von Serg- ru macken, wtiiske una ien randt. Midli«!», MW Hharandt, Massen, Sieöenlehn und die Umgegenden. Am Sonnabend abend ist der Bericht der Gesetz, gebungsdeputation der zweiten Kammer über die Ab änderung des Landtagswahlrechts erschienen. Die Depu tation beantragt einstimmig, die Kammer wolle erklären, daß sie die in der Denkschrift enthaltenen Vorschläge über eu e Neuordnung des Wahlrechts für die zweite Kammer als taugliche Unterlage für ein zukünftiges Wahl gesetz nicht anerkennen kann. Ferner beantragt die Deputationsmehrheit, die Kammer wolle 1. erklären, daß sie ebenso wenig den Zeitpunkt bereits für gekommen erachtet, wo der Staat durch eine grundsätzliche Aenderung des bestehenden Wahlrechts im Sinne der Einführung eines dem allgemeinen gleichen Wahlrecht gleich oder doch nahe kommenden Wahlverfahrens auf die Sicherung ver> zichten kann, die in dem bestehenden Wahlrecht gegen die Gefährdung des Staates liegt, 2. wohl aber zu beantragen die Regierung zu ersuchen, das bereits vorgelegte Material durch weitere statistische Unterlagen über die Wirkung eines Pluralsystems bet dem ebenfalls genügende Sicherung gegen die Ueberfiutung der Kammer mit staatsfeindlichen Elementen geboten wird, zu ergänzen, 3. zu diesem Zwecke die eingegangenen Vorschläge über eine Wahlreform, soweit ste auf das Pluralsystem gerichtet find, der Re gierung als Material für einen künftigen Gesetzentwurf zu überweisen, 4. Die zu der Wahlreformfrage einge- gangenen Petitionen, soweit ste sich nicht durch die gefaßten Beschlüsse erledigen, auf sich beruhen zu lasten. Die Deputationsminderheit, bestehend aus den Abgeordneten Langhammer, Dr. Schöne, Schulze und Wolff beantragt, die Kammer wolle beschließen: 1- Die Ein- führung des Reichstags- oder eines ihm sehr nahe kommenden Wahlrechts für die sächsischen Landtagswahlen als mit dem Wohle des Staates nicht vereinbar zu er- klären. 2. Die Regierung aufzufordern, dem nächsten Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in welchem die bestehenden, indirekten Klaffenwahlen durch geheime, direkte Wahlen unter Gewährung von Zusatz, stimmen ersetzt wird. 3. sich gegen die öffentliche Wahl im Wahlzwang, sowie gegen die Unterscheidung nach Rang, stufen auszusprechen, 4. zu erklären, daß bet jeder Aenderung des Wahlrechts an der geheimen Stimmabgabe festzuhal ten, ist. 4. Mitglieder der Deputation beantragen ferner, die Regierung aufzufordern, bei Vorlegung eines Wahlgesetzes keine Unterscheidung zwischen städtischen und ländlichen Wahlkreisen beizubehalten; jedenfalls aber die Zahl der auf die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen entfallenden Wahlkreise zu erhöhen. Für eine Aenderung in der Zusammensetzung der Ersten Kammer liegen zwei Anträge aus der Mitte der Kammer vor; der eine, der des Abgeordneten Andrä und 53 Genossen, geht dahin: „die Regierung möge in Erwägung darüber eintreten, in welcher Weise bei der Zusammensetzung der Ersten Kammer den verän derten wirtschaftlichen Verhältnissen durch eine entsprechende Berücksichtigung der Industrie, des Handels und des Ge- werbes Rechnung getragen werden könne"; während die Minderheit den Hauptwert darauf legt, daß Industrie, Handel und Gewerbe eine der landwirtschaftlichen gleich- fertige Vertretung erhalte, daß aber auch namentlich Rechts- Ad Gesundheitspflege, Unterrichtswesen und technische Wissenschaft angemessene Vertretung finden. Die Lösung des Problems der Schaffung eines brauch-1 baren Landtagswahlrechts ist also auch der Gesetzgebungs deputation — der berufensten Instanz unserer Volksver tretung - nicht gelungen. Die Deputation verlangt neue Vorschläge, neue statistische Unterlagen — wir meinen, es sind der Vorschläge und der statistischen Unterlagen in den letzten Monaten gerade genug gewesen. Man hat von der Deputation auch nicht erwartet, daß sie ein brauchbares Wahlgesetz aus der Erde stampfen werde, — denn was Staatsmännern in jahrelanger Arbeit nicht gelang, wird man der Deputation nicht innerhalb weniger Wochen ab- verlangen können — sie war nur vor die Aufgabe gestellt, aus der von berufener und unberufener Seite in Hülle und Fülle eingegangenen Vorschlägen alles Brauchbare herauszuschälen und zu einem kompakten Ganzen zusammen, zuschmieden. Die Deputation ist jetzt — wie die Mehr heit des Landtages schon früher — zu der Ueberzeugung gekommen, daß der vorliegende Gesetzentwurf für eine Reform ungeeignet ist. Das ist gleichbedeutend einem Scheitern der Wahlrechtsreform für Jahre hinaus. Hieran wird auch die Beratung des Berichtes im Plenum am nächsten Donnerstag nichts ändern, und ob dem Landtag 1905/1906 das gelingen wird, was der gegenwärtige Land» tag nicht vermochte, darf wohl füglich mit einem Frage- Zeichen versehen werden. So wird sich dun unser Sachsen noch auf Jahre hinaus mit dem gegenwärtigen Landtags- Wahlrecht behelfen müssen, ein Umstand, der die jetzt ge schaffene Situation doppelt unangenehm erscheinen läßt. politische Rundschau. Wilsdruff, 25. April 1904. Deutsches Reich. Die Abstriche, welche die Budgetkommission des Reichstags beim ordent lichen Etat vornahm, betrugen in den Rechnungsjahren 1880—1903 bei den fortdauernden Ausgaben 40744734 Mark, bei den einmaligen Ausgaben 106289335 Mark, zusammen also über 147 Millionen Mark. Der 20jährige Durchschnitt der Abstriche beläuft sich von 1884—1903 auf 6,5 Millionen Mark, der zehnjährige Durchschnitt von 1894/95 bis 1903 auf 8,4 Millionen Mark. Für der» Bau eines Resibenzschlosses in Posen war bekanntlich ein Posten in den preußischen Etat eingestellt, und seitens der Regierung war dadurch gefordert worden, daß der Staat Preußen die Kosten des Baues tragen solle. Die Budgetkommission des preußischen Abgeordnetenhauses hat nun am Freitag den betreffenden Titel des Etats abgelehnt. Jedoch wurde beschlossen, an seiner Stelle als erste Rate eines staatlichen Beitrags für den Bau des Residenzschloffes in Höhe von 5350000 Mk. eine Million in den Etat einzustellen, und zwar mit dem Zusatz, daß dieser Beitrag nicht überschritten werden dürfe und daß der Bau für eigene Rechnung der Krone er folgen solle. Abgelehntes Gnadengesuch. Der Kaiser hat ein von dem antisemitischen Reichstags, abgeordneten Bruhn eingercichtes Immediatgesuch, ihm den Rest seiner halbjährigen Gefängnisstrafe im Gnaden- Wege zu erlassen, soeben abgelehnt. Ebenso ist ein von den Vorständen der Berliner konservativen Vereine einge reichtes Gnadengesuch zurückgewiesen worden. Die Explosion eines Pulverbehälters ereignete sich am Donnerstag auf einem Dampfer, zu dessen Passagieren Prinz Eitel Friedrich von Preußen zählte. Der Prinz hatte dieser Tage als Hochzeitsgast der Ver- mählung des Barons von Fürstenberg mit der Baronesse von Schorlemer beigewohnt. Am Donnerstag früh unter nahm die Hochzeitsgesellschaft einen Dampferausflug auf der Mosel. Während der Fahrt wurden Böllerschüsse ab. gegeben, und hierbei flog ein Funke in den neben den Böllern aufgestellten Pulvcrbehälter, der dadurch explodierte. Ein Matrose wurde schwer verletzt, die Gäste blieben jedoch sämtlich unversehrt. Prämien für Arbeiter. Von einer interessanten und sozialpolitisch bedeutsamen Einrichtung berichtet das „Berl. Tgbl." aus Trier. Da- nach hat das Rächltngsche Eisenstahlwerk in Völklingen für eine 2500 Arbeiter dauernde laufende Prämien mit einer Jahresausgabe von 200000 Mark gestiftet. Solche Maß. nahmen sind unzweifelhaft ein vorzügliches Mittel, das Interesse der Arbeiter an der Arbeit zu heben und dem einzelnen Etablissement einen Stamm tüchtiger Arbeiter zu schaffen. Katholisch iü Trampt,! Man schreibt der „Tägl. RundjL.": „Die Herren Kreisschulinspektoren im Hauptamte zu R. und zu L. waren früher evangelische Pfarrer und hatten von ihrer früheren Tätigkeit her noch die Neigung, gelegentlich, vertretungs- und aushilfsweise evangelischen Gottesdienst zu halten. Kürzlich ist ihnen aber bedeutet worden, solche Neigung zu unterdrücken, da sie auch einige katholische Schulen zu beaufsichtigen hätten und von da aus, obgleich nur wenige vom Hundert der Einwohnerschaft katholisch sind, an solcher Tätigkeit Anstoß genommen werden könnte." Diese Inter pretation der Religionsfreiheit ist vielleicht die Einleitung dafür, den evangelischen Herren den Besuch ihres Gottes» dienstes überhaupt und besonders am Karfreitage oder dem Reformationsfeste zu untersagen, weil das den ka tholischen Untergebenen zum Anstoß gereichen könnte! Das Hydrafystem im Abhalten von Gebete«. Nach den „Münchn. N. N." erhielt die Frau eines Münchener Bäckermeisters brieflich ein Gebet zugesandt mit folgender Erklärung: „Dieses Gebet soll man neun- mal beten, neunmal schreiben und binnen neun Tagen jedes Gebet einer anderen Person zuschicken. Dieses Gebet wurde dem hochwürdigsten Herrn Erzbischof in Wien zu- stellt. Er sendet es auch neun Personen. Während der neun Tage geht ein Wunsch in Erfüllung. Wer es unter läßt, begeht eine Sünde." Der Gatte der Empfängerin schreibt dem genannten Blatte dazu: „Dies erinnert an das sogenannte Gella- oder Hydrasystem, auch Schnee ballengeschäft genannt, das unreelle Handelsleute zum Ab- satze der Uhren, Velozipede usw. anwandten. Was wird und muß ein echter Katholik hierüber denken, und was für ein Kooperatorlein wird das erdacht haben?" Die Methode dieses Betens ist allerdings recht sonderbar. Eine Erklärung. Berliner Blätter werden von Wolf Graf von Bau- dissin, der bekanntlich unter dem Pseudonym Freiherr von Schlicht schreibt, um Aufnahme der nachstehenden Er klärung ersucht: „Auf meine diesbezügliche Bitte an die Leitung der deutsch-konservativen Fraktion des Reichstages meldete sich sofort der Herr Abgeordnete, der den mich beleidigenden Zwischenruf („Er ist ein Lumpl") in der Sitzung vom 4. März getan hatte. Nach meiner Er- klärung, daß ich das Buch „Erstklassige Menschen", welches ich ausdrücklich als Roman bezeichnet habe, niemals ver öffentlicht haben würde, wenn ich es vorausgesehen hätte, daß dasselbe als eine Beleidigung der ganzen deutschen Armee oder gar eines bestimmten Offizierskorps aufgefaßt werden könnte, hat der betreffende Herr Abgeordnete er- klärt, daß er den mich beleidigenden Ausdruck nicht ge- braucht haben würde, wenn ihm meine obige Auffassung bekannt gewesen wäre." Ausland. Ein schnelles Ende hat der Ausstand der ungarischen Staats»Eisenbahner ge nommen. Sein Verlauf ist interessant und lehrreich. Der Streik ist Dank der von der Regierung entwickelten Energie zusammengebrochen. Am Sonntag ist mit neuange stellten Beamten und einem Teil der bisherigen, reuig zurückgekehrten schon ein Teil des Betriebes wieder aus genommen, um namentlich die massenhaft aufgestauten Frachtgüter an ihren Bestimmungsort zu bringen, und in diesen Tagen, längstens bis Ende der Woche, dürfte der normale Verkehr wieder hergestellt sein. Die neuangestellten Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für WUsbruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurNardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mlltttz-Roitzsche«, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf« Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogt» 1M.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltem KorpuSzeüe. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No 4». Dienstag, den 2«. April t»«4^ «z. Jahrg. Ich km n«5 MiGuchlrcht.