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Großenhainer UntchMngs- imd AnzchMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 1. Februar 1866» gemacht wild. Großenhain, am 23. Dcccmbcr 1865. Das Königliche Gerichtsamt. Möbn, Ass. Gr. Bekanntmachung. unterzeichneten ^«^0^ das Friedrich Ernst Kretzschmar'n in Frauenhain zugehörige Hausgrundstück Nr. 16 eat., koUum 13 des Grund- und Hypothekenbuches für Frauenhain, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 270 Lhlr. — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise verstoigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushangenden Anschlag hierdurch bekannt Bekanntmachung, das Packträgerwesen betreffend. Es sind wiederholt Klagen darüber laut geworden, daß bei Ankunft von Personenzügen auf hiesigem Bahnhofe zwischen dcn von Gastwirthen abgesendeten Hausdienern und hiesigen Dienst- mannern Uneinigkeiten entstanden, und dadurch nicht nur die Ordnung gestört, sondern auch das reisende Publikum belästigt worden ist. — Um für die Zukunft solche Ungebührlichkeiten zu verhüten, nehmen wir Veranlassung, folgende Bestimmungen zur Nachachtung öffentlich bekannt zu machen: 1. Den Gastwirthen und den Inhabern des hier be stehenden rothen und grünen Dienstmanninstituts steht es zwar frei, bei den regelmäßig erfolgenden Ankünften von Personenzügen ihre Hausdiener resp. Dienstmänner auf hiesigen Bahnhof abzusenden, es haben sich jedoch erstere durch ein dem Publikum leicht in das Auge fallen des, den Namen des betreffenden Gasthofes tragendes Schild, letztere dagegen durch ibre Dienst kleidung beziehentlich als Beauftragte ihrer Dienstherren oder als Dienstmänner der hier concessionirten Dienstmann- rnstitute auszuweisen. S. Die Dienstmänner und Hausdiener baden sich vor der Treppe, welche aus dem Bahnhofsgebäude nach Der Bahnhofsstraße führt, auf der rech ten Seite in einer Reihe aufzuftellen, den Weisungen der hiesigen Polizeiorgane willig und obne Ver zug Folge zu leisten, sich anständig und ruhig zu verhalten, bei Ankunft Reisender nicht durch Vorspringen aus der Reihe, Anbietungen von Dienstleistungen oder Zurufen die Ordnung zu stören, sondern den etwaigen Auftraggebern es ruhig zu überlassen, welchen Dienstmann Großenhain, am 15. Januar 1866. oder Hausdiener er wählt, und das Bahnhofs gebäude oder den Bahnhofsperron nur dann zu betreten, wenn dieses von ihrem Auftrag geber verlangt, oder die von letzterem ihnen übertragenen Dienstverrichtungen es erfordern. L. Während der Ertheilung eines Auftrags oder bei Ausführung desselben haben sich die Beauftragten stets artig und zuvorkommend zu bezeigen, den Reisenden nicht durch Fragen oder Recommandiren hiesiger Gast- oder Geschäftshäuser lästig zu werden und auf vom Auftraggeber gestellte Anfragen bescheiden Auskunft zu erthenen. Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen unter 1., 2. und 3. werden mit Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängniß - resp. Hand arbeitsstrafe an den Contravenienten beziehent lich an den Gastwirthen oder Inhabern der Dienstmanninstitute unnachsichtlich gerügt wer den. s Die hiesigen Polizeiorgane sind angewiesen, die Befolgung dieser Bestimmungen streng zu überwachen, und Eontraventionen unverzüglich anzuzeigen. Der Stadtrath. Heerklotz. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den ersten Termin 1866. Die auf den ersten Termin, den 1. Februar d. I., zahlbaren Grundsteuern nach drei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum IT. Februar 1866 an die hiesige Stadlsteuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vorgeschrie benen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschütten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 23. Januar 1866. Heerklotz. Kiesverdingung. Freitag, den S. Februar biefes Jahres, Vormittags 1v Uhr sollen in der Expedition der unterzeichneten Bauverwaltung die zur Chaussee-Unterhaltung im Jahre 1866 erforderlichen Quantitäten Kies und grober Elbsand zur Anlieferung an den Mindestfordernden öffentlich vergeben werden.