Volltext Seite (XML)
—a. unsern Irv bittend >en, gen rtet tter der, der andten Nach- «2 Uhr Sohn, Lischke n sanft -rze itie ler- oobtor tbsol. ad nur isn St. tschke öintev chtiger :rn, so- lumm- unser. 1894 Rr. Dienstag, de» IS. Mai, abends. Bekanntmachung, ' die Auszahlung der am 1. Juni 1894 fälligen Zinsen der Staatsschuld betreffend. Die am I. Ju^i 1894 fälligen Zinsen der 3'/,'/» Partialobligationen der vwmaligen Leipzig- Dresdner Eisenbahn-Compagnie von 1889/41 werden so« IS d. M an gegen Rückgabe der zahlbarm Zinsschetne ausgezahit. Die Auszahlung geschieht bet der Staatsschuldenkasse in Dresden und der Lotterte-DarlehnSkasse in Leipzig, sowie bet der Bezii kssteuer.Einnahme in Rochlitz, bet der Sächfi- fchm Bank zu Dresden und deren Ftltalen, bet Herm Eduard Bauermeister in Zwickau, bet Herrn G E. Heydemann tn Bautzen und in LSbau, bet der Bogtländtschen Bank tn Plauen i. V., bet der Döbelner Bank tn Döbeln und deren Filialen tn Roffwein und tn Wa'dheim, bet der Vereins- dank zu Pima und deren Ftltale tn Schandau, bet Herren Sarfert und Co in Werdau, bei der Beretnsbank zu Frankenberg und bet der Dresdner Bank tn Berlin. Dresden, den 11. Mat 1894. Der Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden. vr. Mehnert. Vermessungsarbeiteu Aönigl. Sächs. Topographen. Im Laufe dieses JahreS werden Offiziere und Topographen vom Generalstabe des 12 Armee- Corps im Bezirke der AmtShauptmannschaft Löbau zur Berichtigung der Karten Sektionen Bautzen, Görlitz. Zittau und Htrschfelde Vermessungsarbeiten vornehmen. Die hiermit Beauftragten find mit vom topographischen Bureau auSgeferttgten Ltgiitmattonen ve-sehen. Alle Eigcntbümer und Jnhab-r der hierbei tn Betracht kommenden Grundstücke werdm ersucht, das Betreten der Letzteren den betreffenden Mtlitärpersonen und deren Begleitern, soweit dir» zur Ausführung der gedachten Arbeiten erforderlich ist, zu gestatten. Löbau, am 8. Mat 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. s. Kraushaar. M. Zu besetzen ist den I Juli d I. die unter Kollatur des Königlichen Ministeriums des KuliuS und öffentlichen Unterrichts stehende 3. Lebrerftelle zu Posiwttz. Das Einkommen derselben besteht ander Amts wohnung mit Gartengenutz und den gesetzlichen SlterSzulagm tn 1000 kataftermähtgem Gehalt. Bewerber, welche der wendischen Sprache mächtig und musikalisch besäht«! sein müssen, wollen ihre Gesuche nebst den gesetzlichen Beilagen bis zum 30. Mat d. I. an den Unterzeichneten etnsenden. Bautzen, den 15. Mat 1894 Der Königliche Bezirksschullnspektor Schulrat Rabitz. V. Auf Folium Ro. 427 deS Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten König!. Amts gerichts ift heute die Firma: Sattler L Bittner in Bautzen und als deren Inhaber a) Herr Messerschmied Gustas Emil Eattler und b) Herr Maschtnevtechniker Bruno Bittner, Beide in Bautzen, eingetragen wo-den. Bautzen, den 10. Mat 1894. Das Königliche Amtsgericht daselbst. Philippi. Hfr. Belauatmachuug. Nach den bisher gemachten Wahrnehmungen hat hier und da eine irrige Auffassung der Be stimmungen tn tz 14 der Verordnung deS Königlichen Ministeriums deS Innern vom 10. August 1892, ldte Untersuchung der Hand-lSrinder betreffend, Insofern Platz gegriffen als einzelne Händler geglaubt haben, auch die Handrlsrinder zur Untersuchung anmelden zu müssen, die nicht tn ihren Ställen oder Gehöften, sonder« lediglich auf dem Markte verkauft werden sollen. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums »es Innern wir» deshalb hiermit daraus htn- gewiesen, dah nur dtejintgen Rindvichbrstände, weiche von gewerbsmätztg Viehhandel treibenden Händlern und Landwtrthen zum Zwecke öffentlichen Verkaufs tn Privat- und BasthosS-Ställen ans- gestellt und öffentlich anSgeboten werden, der Untersuchung unterliegen. Bautzen, am 11. Mat 1894. Der Stadtrat h. Sr. «aenbler, Bürgermetster. Rtsch. Belauutmachuug, die Erstreckung der Versicherungspflicht nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungs gesetze aus die Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie betreffend. Auf Grund der tzz 2, 109 und 1l0 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 ist laut der Bekannt machung deS Herrn Reichskanzlers vom l. März 1894 vom Bundesrathe die Versicherungspflicht be züglich der Jnvaliditäts- und Altersversicherung aus solche selbstständige Gewerbtreibende (Hausarbetter) erstreckt worden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gemerb treibenden (Fabrikanten, Fabrikkausleute, Handelsleute) mit Arbeiten in der Textilbranche (Weberei und Wirkerei) beschäftigt werden und zwar auch dann, wenn diese Hausgewerbetreibenden die Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen und auch sür die Zeit, während welcher sie vorübergehend auf eigene Rech nung arbeiten. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch a) aus die zur Herstellung der Gewebe und Wirkwaaren ersorderlichen Nebenarbeiten — Spulerei (Treiberei), Scheererei, Schlichterei u. s. w. — sowie b) auf die weitere Bearbeitung oder Verarbeitung — Appretirung, Consection u.s. w —der Gewebe und Wirkwaaren, soweit diese Arbeiten in den Betriebsstätten der Hausweber oder Hauswirker nebenher ausgefübrt werden. Di« Hausgewerbetreibenden sind verpflichtet, über ihr verstcherungspstichtiges Hülfspersona! Ver zeichnisse, aus welchen die Dauer der Beschäftigung des letzteren genau ersichtlich ist, zu führen, auch dieselben den Arbeit- bez. Auftraggebern auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen. Bezüglich der Er stattung der von den Hausgewerbetreibenden für ihre Person und das Hülfspersonal zu entrichtenden Beiträge gelten nachstehende Bestimmungen: Den Arbeit- bez. Auftraggebern (Fabrikanten :c.) liegt die Verpflichtung ob, den für ihre Rechnung arbeitenden Hausgewerbetreibenden bei der Abrechnung die Hälfte derjenigen Bei träge zu erstatten, welche jene sür sich und für die von ihnen beschäftigten versicherungs pflichtigen Hilfspersonen entrichtet haben. Sofern die Beiträge ohne Zustimmung der Arbeit- bez. Auftraggeber (Fabrikanten :c.) nach einer höheren als der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnklaffe von den Hausgewerbe- treibenden entrichtet worden sind, haben dieselben nur Anspruch auf Erstattung nach letzterer Lohnklaffe. Für die Dauer vorübergehender Beschäftigung für eigene Rechnung haben die Haus gewerbetreibenden den vollen Beitrag für ihre Person bez die Hälfte der für ihr Hülfs personal zu entrichtenden Beiträge selbst zu tragen. Die Vorschriften der ZZ 147 und 148 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 finden auf die Fabrikanten u. s. m. in ihrem Verhältnitz zu den Hausgewerbetreibenden entsprechende Anwendung. Die Versicher ungsbeiträge für diejenigen der vorerwähnten Hausgewerbetreibenden, welche einer organisirten Kranken kasse angehören, sind von den Organen dieser Kaffe, für Hausgewerbetreibende, welche nicht Mitglied einer solchen Kaffe sind, von der Ortskrankenkaffe einzuheben. Gegenwärtige Bestimmungen treten am 2. Juli 1894 tn Kraft und sind sonach bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 100 Mk., die letztgedachten Hausgewerbetreibenden und zwar diejenigen, welche zu vorgedachtem Zeitpunkt bereits in versicherungspflichtiger Beschäftigung stehen, verpflichtet, sich spätestens am dritten Tage nach dem Inkrafttreten vorstehender Bestimmungen: diejenigen aber, welche erst nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen in versicherungspflichtige Beschäftigung treten, sich spätestens am dritten Tage nach Beginn dieser Beschäftigung bei der Jnvaliditäts- und Altersversicher ung anzumelden und am dritten Tage nach Beendigung der Beschäftigung wieder abzumelden, desgleichen jede während der Dauer des Arbeitsverhältnisses eintretende, auf die Versicherung Einfluß ausübende Veränderung binnen 3 Tagen nach deren Eintritt zu melden, falls die Meldepflicht nicht von dem Arbeitgeber (Fabrikanten :c.) übernommen "worden ist. Die Meldungen sind an Kassenstelle der hiesigen Ortskrankenkasse — Kornmarkt 3 — unter Be nutzung der daselbst zu entnehmenden Formulare zu bewirken. Bautzen, am 11. Mai 1894. Der Stadtrath. Or. Kaeubler, Bürgermeister. Götzgr. gerichtet, hat in Rußland stark verschnupft. Wahrscheinlich steht damit in engem Zusammenhang die plötzliche Ad- berufung des russischen Unterhändlers beim Vatikan, Js» wolski, nach Petersburg. Der Zar läßt sich eben nicht gern in seine Regierung Hineinreden, und mit Recht. Er will selbst Papst sein in Rußland, und mit einem katholi schen Centrum braucht er nicht zu rechnen. In Bulgarien hat der russische Einfluß eine starke Einbuße erlitten. Dagegen sind die Beziehungen zwischen Bulgarien und der Türkei jetzt engere geworden. Der Sultan hat neuerdings den bulgarischen Schulen in Makedonien eine Reihe vielersehnter Privilegien gewährt und für dieses Land drei bulgarische Bischöfe ernannt. Die Heimsuchung Griechenlands durch heftige Erd beben ist eine fürchterliche und hält immer noch an. Das Elend unter den Einwohnern ist groß. Erst nach Wochen wird es möglich sein, die Folgen zu übersehen und den Verlust an Menschenleben und den angerichteten Schaden festzustellen. Ganze Ortschaften sind vom Erdboden ver- schwunden und viele Menschen sind vor Furcht und Schrecken wahnsinnig geworden. Die Unruhen in Polnisch-Ostrau und in Falkenau an der Eger, welche leider auch blutige Opfer gefordert haben — 22 Arbeiter, meist junge Burschen, blieben auf dem Platze, davon 9 sofort tot —, haben noch ein Nachspiel im österreichischen Abgeordnetenhause gehabt, wobei der Minister Bacquehem den Beschuldigungen der Socialdemo, kraten mit Energie entgegentrat und betonte, daß die Re- gierung verpflichtet sei, Leben und Eigentum und auch jene zu schützen, die ihrem Erwerb täglich nachzugehen wünschten und die Ruhe mit aller Mäßigung, aber auch mit größter Entschiedenheit wieder Herstellen werde. Vor kurzem rühmte ein Socialdemokrat, daß die österreichische Socialdemokratie der deutschen in nichts nachstände. Nun hat sie den traurigen Beweis geliefert, und erntet, was sie gesäet hat. Trotz aller Lnarchistenprozefse macht der Anarchismus in Frankreich weitere Fortschritte und hat seine Existenz Wochenschau. Pfingsten, das „liebliche Fest', ist vorüber. Im Strom der Zeit brachte es eine Ruhepause, daß die Menschen wieder neue Kraft zu neuem Wirken schöpfen konnten; in der Flut der Ereignisse bedeutete es einen Haltepunkt, um in der Stille des Festes einmal Ausschau zu halten nach den Ufern der Ewigkeit. Mehr als von dem Zeitgeiste ist in diesen Tagen vom heiligen Geiste geredet worden, mehr als nach dem politischen Himmel hat man nach dem wirk lichen Himmel ausgeschaut, ob er Sonnenschein oder Regen verkündete, mehr als in den Tagesblättern haben die Menschen in den grünen Blättern an Bäumen und Sträuchern gelesen, welche in millionenfacher Auflage die neueste Nachricht meldeten: „der Frühling ist ins Land gezogen!' und die Anzeige von der neuesten Verlobung brachten, von der Verlobung nämlich zwischen dem Himmel und der Erde, die nach dem Worte des Dichters bekannter maßen im Monat Mai stattfindet: „Dieser Monat ist ein Kuß, Den der Himmel giebt der Erde, Daß sie, jetzo seine Braut, Künftig eine Mutter werde." Nun aber gilt es, von den Höhen der Berge und aus Lem Reiche der Poesie wieder herabzusteigen in die rauhe Wirklichkeit des alltäglichen Lebens und Umschau zu halten, wie es denn gegenwärtig in der Welt aussieht. Da tritt uns als wichtigstes Ereignis der vergangenen Woche die Abstimmung über das Ehegesetz im ungari schen Magnatenhause entgegen, die so ganz anders ausgefallen ist, als sich der jüdisch-ungarische Liberalismus geträumt hatte. Die Magnaten haben die unerhörte Kühn heit gehabt, das Civilstandsgesetz des Ministers Wekerle mit 21 Stimmen Majorität abzulehnen. Darob ein un- endliches Geseires in ganz Israel, will sagen Ungarn! Erst war der Schreck so groß über diesen unvermuteten Ausgang, daß die liberale Presse gar keine Worte fand. Jetzt, wo sie sich einigermaßen erholt hat, schreit sie Zeder und Mordio, klagt über Vergewaltigung, Gewissenszwang und droht mit Abänderung der Verfassung — ja Revo lution! Das ist ja die bekannte Toleranz des Liberalis mus, daß er sofort in die unerträglichste Tyrannei um schlägt, sobald er das Ruder in den Händen hat oder wenigstens zu haben glaubt. Er gebärdet sich wie ein un gezogenes Kind, dem nicht der Wille geschieht. Leider scheint auch die evangelische Geistlichkeit Ungarns sich von diesem jüdischen Liberalismus ins Schlepptau nehmen zu lassen. Den Mitgliedern des Magnatenhauses aber muß man alle Achtung zollen, daß sie sich von der semitischen Preßmeute nicht ins Bockshorn haben jagen lassen. Ob diese Abstimmung für das Ministerium Wekerle noch weitere Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird es nicht der letzte Versuch in dieser Richtung sein, wenn Wekerle bleibt. Eher ist anzunehmcn, daß er nach dem Sprichwort handeln wird: Eine alte Eiche fällt nicht mit einem Streiche. Auch in Frankreich scheint sich neuerdings eine Art Kulturkampf entspinnen zu wollen, welcher leicht die ohne dies nicht sehr innige Freundschaft zwischen dem Vatikan und der Republik in Frage stellen kann. Letztere hat augenscheinlich die Weisung des Papstes an den Klerus, sich mit den bestehenden Verhältnissen auszusöhnen, d. h. republikanische Gesinnung anzunehmen, dahin mißverstanden, daß sich die Kirche auf Gnade und Ungnade ausgeliefert habe. Nachdem die Regierung gegen den renitenten Erz bischof von Lyon, Coullie, mit Einstellung seiner Bezüge vorgegangen ist, will sie nun auch die Ernennung des Bischofs Peraud zum Kardinal nicht anerkennen, weil sie nicht vorher davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Das Verhalten der französischen Regierung berührt in vatikani schen Kreisen um so peinlicher, je mehr diese bemüht waren, mit ihr in möglichst gutem Einvernehmen zu leben. Ein eigentümliches Zusammentreffen ist es, daß auch die Be- Ziehungen des Vatikans zu Rußland gleichzeitig gespannt find. Die Encyklika, welche der Papst jüngst an die Polen Verordnungsblatt der SreiShanPtmannschast Bautzen zugleich als Souststorialbetz-rde der Oberlausttz. Amtsblatt Lrr Vlmtshauptmcmnschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Oikitz, deS Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadtrate zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgcoreinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg, Orga« der Handel»« n«d Gewerbekammer z » Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunde» wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 llhr). —- Fernsprechmrschluß Nr. K1. M« Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, täglich abend». Preis de« Kterteltährltchen Abonnement« » Jnserttontgebühr NU de« Raum ein«, Pettt-Spaltzetle gewöhnlichen Satze« 12'/, 4, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern«, Tabellen- u. anderer schwtettger Satz entsprechend teurer, «achweitgedützr ft», jede An- »ttge und Insertion ro Pfz, für brieflich« «uStunflSertetlmeg 10 Pfg. (und Porto). «iS trüb 9 Uhr Angehende Inserate finde« in dem abend« erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserat« Nehme» die Expedition und die Annoncenbureauv an, desgleichen die Herren Walde tn Löbau, Clauh in Wethenberg, Ltppttsch tn SchtrgtSaald«, Gustav Krüll«« tn Bernstadt, Buhr tn König«« Hain bei Ostrttz. Reußner tn Ober-LunnerSdorf und von Ltndenau tu PulSnttz. LmlsttM Mchnchtkn