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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883-08-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188308303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18830830
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18830830
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1883
-
Monat
1883-08
- Tag 1883-08-30
-
Monat
1883-08
-
Jahr
1883
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.08.1883
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«3. i»q« UÄ»- N: wv-i. »18, «4« iVS« USM S.« KL btt.« Äkbö M-7b U».- SS.7L .10«.- >! m.ar iwtL l 1».- L- Lu us- IS7.- i7k- i«4- U1.- »7i 4«L> 71.7b «.7° «Üb ».- 47« «.- 1».- Äbö 44 irs» ss.« «bö «- »««7 ISiL S7L «.- 7L- Kn 48.- IUH— «U« 71« W8- lU.- 4«»0 icüö 7».- c rot. a ci o n > di» »^. p« tcta- p« UU5: !^r- ickäl. der- b',.. »to» port kOOO llev. 1.63 ikan. in : in 0«") >?/8) ian" von Wssr leier nt". >ork: out- ü«; Tap übe" ina" »o». »ler ge,, »all" >?/») <krfchei«t täglich früh S'/, Uhr. Ne-akti»n an- Lrpe-ition Johaimetgasse 33. SprechKundeu -er Nedartio«: Bormittag« 10—13 Uhr. Nachmittag« b—6 Uhr. klir 44« UL4--4« na-kluidttr m«n»icript« »>« «»,«>»» »ich« v«r»l»dlich. ftch ewMkl' TagMatl der fiir die »ichstsol,eu»e Nummer bestimmten Inserate an Wochentaieu bi» 8 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Feftta,c« früh bis V.b Uhr. Zu -en Filiale« für Ins.-Aimahme: vtta Sie««» U»iversität«straße 21, La»«» Lösche, Kathariaenstraße 18, p. nur bi» ',.S vhr Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. ^- 242. Donnerstag den 30. August 1883. «nflage 1SL00. Abonnement,»reis viertelj. 4'/, iucl. Bringerloha S ML. durch die Post bezöge» S Mt. * Jede ei»»«lm Nammer SO Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühr«» str Extrabeilaaeu Ohne PoftbeiSrderuug 39 ML Mit P-ftbrsSrdenmg 48 ML Inserate Sgespaltme Petitzeile 20 Pf. Erobere Schriften laut aaserrm Pr«i»» verzeichnth. Tabellarischer u. Zifferasatz nach hoher« Luis, kellamen unter -em Le-artio»,strich die Svaltzeile 00 Pf. Juserair stad ftet» au die Erpedttiou za sende». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahluua praooumoraacko oder durch Post, uachuahme. 77^ Jahrgang. AmMcher Theil. Vrkauntmachung. Da e» wünschenSwerth ist. daß dem Nationalsesttage Deutschlands, dem 2. September, in unserer Stadt auch äußerlich ein festliche, Gewand gegeben werde, so richte» wir an die Bewohner unserer Stadt da« Ersuche», an diesem Tage die Gebäude in würdiger Weise mit Flaggen» schmuck za versehen. Leipzig, den 24. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. I)r. Wangemann. Vekannlmachung. Da« Befahren deS WegeS zwischen dem ehe maligen Frankfurter Lhore und dem neuen Schntzenhaufe »ährend der Zeit V,3—S Uhr Nachmittag» am L. September d. I. wird hiermit für Fuhrwerk jeder Art untersagt und wird der Fährverkehr während dieser Zeit aus den Weg vom neuen Lchützrnhanse nach dem Kuhthurme verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bt» zu i«v geahndet. Leipzig, am 24. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann. Da» Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Brelschneider. Vetlaniltmachung, die Wahl -er Wahlmäuner zur Gewerbekammer betreffend. Unsere dieesall» erlassene Aufforderung vom 25. l. M. — stehe Leipziger Nachrichten Nr. 237 und Leipziger Tageblatt Nr. 238 — wird, nachdem sich ergeben hat, daß für lausende« Jahr Beiträge zur Tewerbekammer nicht erhoben werden, zu Abs. 3 abgeändert, wie folgt: Zur Legitimation hinsichtlich seine« Wahlrecht» hat jeder Wählende den Steneyettel über die in diesem Jahre »ou ihm z» zahlende StaatS-Einkommen- stener vorznwetseu, auch, soweit nölhig. da» Borhaudenseiu der unter o und ä ausgesiihrtm Bedingungen darzuthun. Leipzig, de« 27. August 1883. ' Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die in der Zeit vom 20. bi« mit 28. August er. «Ubier an der Auen», Frege-, Gustav-Adolf-, Leibniz- und Waldstraße einquartiert gewesenen Truppen vom königlich sächsischen Lv. Infanterie-Regiment Nr. ISäl kann in den nächsten Tagen bei unserm Ouartier-Amte, Stadthau«, 2. Etage, erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfang nahme berechtigt. Leipzig, am 28. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Die im Jahre 1873 getroffene Anorouung, wonach auf de« mit Marktständeu besetzten Straffen und Plätze« da» Anfahreu der Waareu und Belegen der Stände erst von früh äl Uhr an gestattet ist, wird mit dem Bemerken hierdurch eingeschärfl. daß Zuwider handelnde «m Geld bis zu «0 Mark oder mit Haft bi» z« Läl Lage« bestraft werden. Leipzig, am 28. August 1883. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hennig. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kcnntniß, daß wir oie Kurpriozstraße aus deren Tract von der südlichen Flucht linie der Leplaystraße bi« zum Roßplatze in öffentliche Unter haltung übernommen haben. Leipzig, am 27. August 1883. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Georgi. CichoriuS. vest. Wegen Reinigung der ExpeditionSIocale wird Do«ner»tag, den SV. und Freitag, den SL. August nur Vormittag» von 8 bi» LI Uhr expcdirt. Leipzig, 28. August 1883. Da» Königs. Sachs. TtandeSamr. Direktor Julius Burckhardt. Städtische Grwerkeschllle. Li« Studien de« Winterhalbjahre» beginne» Mont»,, den l. vrtaber ». der Lage«rurs»» früh 8 Uhr nnd der Abendcursn» um 7 Uhr. Snmeldunaen zur Aufnahme in die Gewerbeschule nach Maßgabe von ä. 7 der Schulordnung werden bi» ,«« S». September ».«. schriftlich erbeten. Zar mündlichen SuskunstseriHeilung ist der Unterzeichnete Sonntag, den 30. September ». o., Vormittag« von 11—13 Uhr tm Schul gebäude bereit. Leipzig, den 30. August 1883. Der Dtrerwr. vr. Ludw. Nieper. Brkgnntmachung. In der Brivaiklagesache der Leipziger Eamviuhc August Grau, H. Malsch zu».. Reinhold Dürr, Albert Neumetzer, Friedrich Jüdin und Friedrich -ansmuu» gegen den verantwortliche, Redakteur der „rreldner Nachrichten . Franz Iuliu« Schmidt in Dre«be», hat da« königliche Schöffengericht zu Lrr«d«» l» der Sitzung vom 33. Juni 1883 für «echt erkannt: Der Angeklagte Franz Iuliu« Schmidt wird tu Ausehuug de« Artikel« tu Nr. SS der dtechöbriaen „Dre«d»er Nachrichten" wegen Beleidig»», »» zehn Lage« »esäuguitz »erurttzeilt. Die« wird hiermit aemiß de« Urtheu und aus de» Lutra» der PridotNöger »ffeutltch bekauut gemacht. »H»t«llchrs Amttgertcht Dre«»ru. «bttzellnn, H, am 37. August 1883, Frommhold. Nichtamtlicher Thetl. Zur Gesamintliige. Die srauzösischen Minister Fcrry, Challemel-Lacour, Watdcck-Nouffeau und Admiral Pcyro» waren am Sonntag zu einem CabinetSrath versammelt, in weichem die Tonkin- srage und einige andere zum Theil noch wichtigere Tinge be sprochen worden sind, wie der Tod de« Grafen Chambord und die „allgemeine auswärtige Lage", wie der diplomatische Aus druck der unS vorliegenden Mtttheilung lautet. Bon den ge faßten Beschlüssen ist nur einer in die Oefsenllichkeit gcdrunqen, nämlich der, unverzüglich Verstärkungen nach Tonkin ahzu- senven, damit Hue besetzt werden könne, wie prahlerisch hinzu- gcfügt wird, im Uebrigen wird nur gesagt, daß vorläufig kein Anlaß vorhanden sei, gegen die Prinzen von Orleans Maßregeln zu ergreifen; die allgemeine auswärtige Lage anlangcnd so ist man über VaS berathende Sladium nicht hinauSgekvminen, und wa« in dieser Beziehung geäußert Worten ist, darüber schweigt der Telegraph. Am DicnSlag sollte aber ein zweiter Ministerrath statlfinden, an welchem oie inzwischen in Paris eingelrossenen anderen Minister tbeilnehmcn sollten, ver- mulhlich also auch KriegSniinisler Thibaudin. Da sich gegen wärtig auch die Botschafter an den Höfen von Berlin und London sowie beim Vatican, Baron Courcel, Waddinglon und Behaine, in der französischen Hauptstadt befinden, so liegt rS nahe, daß auch diese Herren ihr Scherslein zu den Müiister- berathungen beitragen werden. Der HauplbcrathungSgegenstand der französischen Minister in den beide» Sitzungen, welche sie am Sonntag und Dienstag abgehalten haben, war offenbar die allgemeine auswärtige Lage und. um diesen Gegenstand deutlicher zu bezeichnen, da« Berhältniß Frankreichs zum deutschen Reiche, wie eS sich unter dem Eindruck de- bekannten Artikels der „Nordd. AUg Ztg." vom 21. August gestaltet hat. Mit der einfachen Ableuznung. daß die französischen Racheprediger ganz Frankreich i>» leidenschaftliche Erregung gegen Deutschland gesetzt haben, ist eS nicht gethan, da- sehen sogar Leute ein, welche die Stirn eines Ehallemel-Lacour oder Waldeck- Rouffcau besitzen, allmälig werden in Paris auch die Stimmen der auswärtigen und besonder- der englischen Presse bekannt, welche merkwürdiger Weise darin überein- stimmen, daß die „Nordd. Mg. Ztg." mit ihrer,Warnzma nicht nur Recht hat, sondern daß Frankreich durch diesc wohlverdiente Lehre eine tiefe Demüthigung erhalten hat. Die maßgebenden englischen Blätter haben den Franzosen sehr zeitgemäß zu Gemüthe geführt, daß sie besser thun, zu schweigen und sich zu sammeln, als eine» mächtigen Feind zu reizen, dem >>e nicht gewachsen sind, zumal in ihrer vollständigen Zsolirlheit. WaS nützen den Franzosen Prahlereien mit der Uneinnchmbarkeit ihrer Ost grenze. wie sie durch einBlalt von der Bedeutung de- „TempS" veröffentlicht worden sind, und wie beschämend ist das Ein- gcständniß, daß der Plan, ein ArmeecorpS an der Ostgrenze zu mobilisiren, aufgcgebcn sei. also doch vorder bestanden haben muß! Und wenn nun wenigsten» die sonstigen Erfolge dazu angrlhan wären, daS französische Selbstgefühl zu stär ken. wenn die scbr gesährlichen Unternehmungen, mit welchen Frankreich beschäftigt ist. einen gedeihlichen Fortgang nähmen und ein gutes Ende verbießen, dann wäre doch eine Erklä rung für den ganz unbändigen Uebermulh der französischen Presse vorhanden! DaS ist aber keinc-wegS der Fall, denn General Bouel hat eingestandenermaßen eine empfindliche Niederlage erlitten, und um den angeblichen Erfolg am Aus fluß des Hue zu benutzen und weiter auSzubeuten, fehlt eü an Truppen, ja Admiral Courbet kann nicht einmal die Blockade in» Werk setzen, die für die weiteren Operationen unerläßlich ist. Dazu kommt die gleichfalls prekäre Lage der Franzosen auf Madagaskar und von der Congo-Expedition de- Grasen Brazza schweigt die Geschichte vollständig. Der einzige Erfolg, welchen die Sache der französischen Republik in den letzten Wochen zu verzeichnen hat, ist die Vermehrung der Republikaner in den Generalräthen, aber auch diese Bertreter de- französischen Bolk» sind auf die Tauer nicht mit schönen Redensarten abzuspeisen, auch sie wollen schließlich wissen, wie die öffentlichen Gelder ange wendet worden sind, ob für wirklich praktische und dem öffentlichen Wohl dienende Zwecke, oder sür Hirngespinste und Seifenblasen. Und unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, kann auch früher oder später die Sache der Orleanisten eine Wendung nehmen, welche der republikanischen Negierung nicht angenehm ist, und ihre ganze Energie und Wachsamkeit in Anspruch nehmen könnte, wenn sie einer Katastrophe vor- t beugen will. Daß der Graf von Pari» den Namen Bourbon j annimmt, daß er den Souveränen Europa- mittheilt, er j trete in die Rechte ein. welche mit seiner Geburt verbunden j sind, daß die orleanistischen Organe von der BersassungS- I revision sprechen — da« Alle« scheint un« durchaus nicht so gleichgillig und unverfänglich, wie eS die französische Ne gierung ansieht. Aber darüber kann daS französische Ministerium nicht im Zweifel sein, daß ein ungünstigerer Zeitpunct, um sich in einen großen und gesährlichen Krieg mit dem deutschen Reich zu stürzen, kaum gesunden werden konnte. Die Franzosen werden also nicht gut ander« können, al« den wohlmeinenden Rath zu befolgen, welchen ihnen die »Time»" ertheilt, zu schweigen und sich zu sammeln. Die Gcsammtlage wird aber noch durch die Haltung einer zweiten Großmacht bestimmt und daS ist Rußland. Di« Rüstungen dieser Macht im Königreich Polen sind so um fassender und in die Augen springender Art. daß sie ohne die Rücksicht auf einen in nicht zu langer Zeit zu unter nehmenden Krieg überhaupt nicht zu verstehen wären. Warschau, Brest - LitewSki, Modlin, Iwangrod und andere Festungen werden mit so ausfallendem Eifer in BrrtheidigungSzusiand gesetzt, die strategischen Bahnen, welche erst vor Kurzem be gonnen wurden, so eilfertig vollendet, daß ein wohlerwogener, längst gefaßter Krieg-plan die einzig« Erklärung aller dieser Maßnahmen bildet. E- kommt dazu, daß auch die bulgarischen Festungen, deren Schleifung durch den Berliner Frieden stipulirt worden ist. nicht nur nicht geschleift, sondern mit neuen Festungswerken versehen worden sind, daß Sofia in einen Waffenplah ersten Range» umgewandelt und mit so viel Krieg«material »»«gestattet wurde, al» sollte dem nächst der Krieg beginnen. Wa» soll die heuchlerisch« Freundschast»komvdie. die der Fürst von Montenegro gegen« wärtig in Konstantiuopel spielt? Daß der intimste Freund de» schlimmsten Frinde» der Türkei niemal« der ausrichtigr Freund de» Sultan» fein kann, liegt aus der Hand und ist auch dem Sultan sicher nicht verborgen. Daß der König von Rumänien nicht blo» deswegen nach Deutschland gereist ist, um der Taufe in Potsdam beiznwohnen. bedarf keines besonderen Beweise», dieser Fürst kam nach Berlin, um sür den Fall eine» neuen russischen Kriege» Ver abredungen zu treffen, und derselbe Grund ist eS, welcher ihn und den König von Serbien nach Wien führte. Der Boden der Balkanbalbinsel hat eine sehr hohe Temperatur, dort kann sich über Nacht eine Eruption entwickeln, aus welche man sich am Besten rechtzeitig vorbereitet. Bei den heutigen Verkehrsmitteln sind Ueberrumpelungen, wie sie Rußland zu beabsichtigen scheint, überhaupt schwer auSzusühren. alle vor bereitenden Scbritte werden eher bekannt alS beabsichtigt ist und dadurch wird daS Spiel dem Gegner verrathen. Des halb können wir auch der Zukunft mit Ruhe entgegen sehen. Indemnität. Dem deutsch-spanischen Handelsverträge, zu dessen Rati fication der Reichstag zusanimcnberusen worden, ist eine Denk schrift beigesügt, in welcher gesagt wird, daß die vom 14. d. M. durch VerwaltungSinaßregel bewirkte Einführung de« Taris« in der Erwartung erfolgt ist. daß der Reichstag in Anbetracht der drängenden Verhältnisse seine nachträg liche Genehmigung nicht versagen werde. Sache de« ReichStagS wird eS sein, zu entscheiden, ob den Vorschriften der Vcrsaffung Genüge geschieht, wenn die erbetene nachträg liche Genehmigung ertheilt wird. In verschiedenenPrcßorganen wird indessen die gegenteilige Meinung laut, sie vertreten die Ansicht, daß die Verfassung bereit« verletzt sei. und daß darum die Regierung verpflichtet sei, ein Indemnitäts gesetz einzubrmgen. Dann müsse geprüft werden, warum nicht entweder die Aenderung der Zölle um 14 Tage hinauSgeschoben, oder der Reichstag 14 Tage früher ein- berusen worden ist. Je nach dem Ausfall dieser Prüfung würde dann die Indemnität zu versagen, einfach zu ertheilen oder in Verbindung mit einer verwahrenden Resolution zu ertheilen sein. Der Begriff der Indemnität hat sich in der englischen StaatSversassung auSgcbildet, seitdem ihr Grundcbarakler alt der einer Regierung nach Gesetzen sich sestgestellt hatte. Da» siebzehnte Jahrhundert war dafür insofern entscheidend, die Regierung der Stuart» alle offenen Stellen der Der- fcHsung der Reihe noch dloßgelegt hatte. Jede dieser vier Regierungen führte de»halb zu einer Versicherung der ver fassungsmäßigen Rechte. Den Schluß bildet die „Declaration der Neckte", welche »ach der Vertreibung Jacob'- II. dreizehn „prätendirte Gewalten" für illegal erklärt. Obenan steht der entscheidende Satz, „daß die behauptete Gewalt, Ge setze oder die Ausführung von Gesetzen au« könig licher Machtvollkommenheit zu suSpendiren. oder davon zu dispensiren, illegal ist." E« war damit der Hauptpunkt der Verantwortlichkeit der unmittelbaren Diener de» König« sestgestellt. Aller Schwerpunkt der rechtlichen Ministerverantwörtlichkeit liegt in der Ueberschreitung de» königlichen Verordnung-» und Regulativrechts in solche Gebiete, welche durch Parlament«- gcsetz sestgestellt sind. Wiederholt ist in England Indemnität ertheilt worden, »och im Jahre 1858 wegen einer Abweichung ministerieller Maßregeln von den Gesetzen für die Bank von England. Dem Erfolge nach kann allerdings eine Ministeranklage sich auch dadurch erledigen, daß da» Unter bau« die Anklage nicht erhebt, oder auch ausdrücklich beschließt, einen Strafantrag nicht zu stellen, wie die« in einem Präcevenz» fall auch einmal geschehen ist. Allein diese absichtliche Unter lassung der Strasversolaung wird nicht unter den Begriff der „Indemnität" gestellt und entbehrt überhaupt der recht lichen Wirkung, da da» Hau» durch einen späteren Beschluß auf eine Anklage zurückkommen könnte. In den Nachbildungen der parlamentarischen Ver fassung auf dem Continent fehlte der Zwifchenbau de» englischen Staat», welcher eine Negierung nach Gesetzen und eine rechtliche Verantwortlichkeit der Beamten dafür garantirt. E» fehlte an einer selbstständigen Jurisdiction über da» öffentliche Recht, an einer Gewöhnung, ja selbst an der Möglichkeit einer streng inne gehaltenen Regierung nach Gesetzen, wo neue gesellschaftliche Interessen in stetigem Widerspruch mit einer althergebrachten Rechtsordnung lagen. Im stärksten Maße galt die« von Frankreich seit der Revolutron. Man ließ dabei den Grundsatz der juristischen Verant wortlichkeit de« BeamtenthumS überhaupt fallen und beschränkte den Begriff der Ministerverantwörtlichkeit aus solche Fälle, wie sie in England unter Karl II. vorgrkomruen waren, wegen Mangels der honest/, jautioa unck uttlltF* einer ministeriellen Maßregel, „an wuueul» niuge <l« la pniriuao«, quo 1» loi eonksrt*. Der englische Präcrvrnzsall hatte sich aus die ganz eigenartige Handhabung derau-wärtigenHoheit bezogen: hier wird er generalifirt, aus die durch Gesetze geregelte innere Verwaltung au<- gedebnt und damit völlig umgewandelt. Ein solcher jeder rechtlichen Bestimmtheit entbehrimder Begriff ging al«bald in den der sogenannte» „politischen" Verantwortlichkeit über — einer tkensur oder Mißbilligung der Minifferver- waltung durch die Kammern — und führte damit zu dem Duste« de»Ministerwechsel«. Die rechtlich«BerantwertlichkeitderDiruer der Krone wurde daneben völlig in de» Hintergrund ««stellt, für „unzeitgemäß" oder „unpolitisch" erklärt. Diese grundsätzlich« Negation der Hauptgrundlag« de« Rechtsstaat»« führt zu einer großen Leichtigkeit in Zulassung von Ueberschreitung«« di» Verordnung-recht» in da» Gebiet der Gesetze überhaupt. Man sieht nunmehr alle Arten der Abweichung der Mini- steriatverwaltung von den Gesetzen al» Acte an. welche durch eine „IndemnitätSerklärung" der Kammern zu decken seien. Man ertheilt solche Indemnitäten ebenso im Borau» wie nachher. Man hält dafür selbst bloße Resolutioneu der Kammern für ausreichend. Die völlige Haltlosigkeit eine» solchen Begriff» würde zur Erscheinung kommen, wenn ein späterer Kaminerbesckluß trotz der ertheilten Indemnität auf Erhebung der Miaisteranklage lauten sollte, wogegen eine Resolution kein Hinderniß bildet I „Diese Art von Indem- nität, sagt Gneist, drückt in der That nur den Mangel wirksamer Garantien sür da« verfassungsrecht au». Al» unentbehrlicher Hintergrund aebvrt zu der Indrmnität»- erklärung die rechtliche Möglichkeit einer Ministeraukl«gr." So lange wir aber dieser Möglichkeit «tbehren, so lange der Reichskanzler uud die Minister nur moralisch, nicht juristisch verantwortlich sind, so lange hat di« Nachsuchung und Erthrilung der „Indemnität" nur einen sehr fraglichen Werth, und wir stehen von dieser Forderung auch diesmal gern ab, da wir nicht streiten wollen um de» Streite» willen. Leipzig, 30. August 1883. * Se. Majestät der Kaiser wird bei dem Manöver de» IV. Armee-Corp» nach den nunmehr erfolgten Be stimmungen von Sr. kaiserlichen und königlichen Holieit dem Kronprinzen, Ihren köuigl. Hoheiten dem Prinzen Friedrich Karl und dem Prinzen Albrecht, dem Großherzog von Sachsen- Weimar. Ihren Hoheiten den Herzögen von Sachscn-Eoburg- Gotha, von Anhalt uud von Altenburg, von den Fürsten von Schwarzburg-Sonder-Hausen und Schwarzburg-Rudolstadt und den beiden regierenden Fürsten von Rcuß begleitet sein. Der Chef de» Generalstabe« der Armee, General-Feldmarschall Graf Moltke, wohnt den Manövern mit dein General- Quartiermeister Generallieutenant Grafen Waldersee, dem Abtheilung» - Chef Oberst-Lieutenant Vogel von Falkenstein, dem Major von Goßler und den Hauptleuten von Moltke und Zahn bei. Bon fremdherrlichen Ofsicieren sind al« Zu schauer und Gäste de« Kaiser« 3l anwesend und erhalten in Naumburg a/S. LogiS: Bayern: der General-Lieutenant Graf Verri de la Bosia, Chef de« Generalstabe« und dessen Adjutant der Hauptmann Graf von Bothmer. China: der Militair-AttachL Oberst Tscheng-ki-tong. Dänemark: der Lieutenant Iacobi, DepartrmcntS-Cbef im Kriegsministerium, und der Oberst- Lieutenant Dallberg, Commandeur de« 17. Infanterie- Bataillon«. England: General-Major Sir D. E. Drury Low«, Oberst E. I. Chapman, Oberstlieutenant K. G. Hen- dersen und der Militair-Attachü Oberstlieutenant L. v. Swaine. Frankreich: General Baron de Launay, Commandeur der S. Infanterie-Division, Oberstlieulenant Colinet de Labeau vom 2. Kürassier-Regiment, Hauptmann Orbion von der Artillerie und v»m Stab« de« KrirgsministerS. der Militair- Atlachö Chef d'E-cadron» der Artillerie de Saucy nnd der Milltair-Attach« Hauptmann der Artillerie Colard. Italien: General-Major Chevalier Eruesto Guidatti. Commandeur der Brigade Bergamo, Oberstlieut. Ehev. FranceSco Rogier von der Artillerie und Major Cbed. Bisesti, Militair-Attachü. Oesterreich: Feldmarschall-Lieut. Frhr. v. Watdstätten, Com mandeur der 6. Ink.-Division, Oberst Hertlein, Commaudant de« 15. Husaren-Regiment», Major Ritter von Strammer vom 5. Feld-Artillerie-Regiment, Major v. Steiniiiger. Flügel- Adjutant und Militair-Attachö. Portugal: Ingenieur-Haupl- mann du Bocaae. Legatiou»-S«cretair. Rußland: General- Lieutenant Traf Schuwaloff, Commandeur de» Garde-Corp«, Oberst Balz, Chef de» Stabe» bei der 2. Garde-Insanterie- Diviston, Oberst von Kosakoff, Commandeur de» Infanterie- Regiment« Kaluga. Sachsen: Major v. Schlieben, Militair- Bevollmächtigter, Rittmeister v. Fabrice 4 1» suita de» Garde-Reiter-Regiment». Schweden und Norwegen: Oberst Baron V.Lagerseldt, Commandeur de» 1. Grenadier-Regiment«, Major v. Malmborg, Militair-AltachS, Rittmeister Baron v. Essen vom 2. Dragoner-Regiment. Spanien: Oberst Don JoftESpi, Militoir-Altach«. Württemberg: Gcneral-Lieulenaul v. Faber du Faur, Militair-Bevollmächtigter. Außerdem be findet sich im Gefolge de» Kaiser« der kaiserlich russische Generalmajor Fürst Dolgorucki, General ü l» saito und Militair-Bevollmächtigter. * Am 27. d. M., Nachmittags 2 Uhr trat der BundeS- rath in Folge der durch die kaiserliche Verordnung vom 2l. d. Mt», stattgehabten Einberufung zu einer neuin Session zusammen. Den Vorsitz führte der StnatSminister, Staatssecrrtair de- Innern, von Bötticher. Der Major von Schlieben ist sür da« Königreich Sachsen zum Vevoll- mächtiaten, und der Senator vr. Klügmanu für Lübeck zum stellvertretenden Bevollmächtigten zum BundeSrath ernannt worden. Der Oberst Edler von der Planitz ist au» dem BundeSrath au«geschieden. Nachdem sür die vierjährige Session die Wahl eine» Protokollführers uud eines Stellvertreter« desselben vollzogen war, brachte der Vorsitzende zur Kenntniß der Versammlung, daß durch kaiserlichen Erlaß vom 23. diese» Monat» ernannt sind zu Mitglieder«: 1) de» Au-fchuffe» de- BundeSrath- sür das Landyeer und die Festungen, iu welchem Preußen und Bayern aus Grund der Verfassung vertreten sind : König reich Sachsen. Württemberg, Baden. Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Eoburg-Gotha; 2) de« Ausschusses de« BundcSratheS sür da» Seewesen, in welchem Preußen aus Grund der Ver fassung vertreten ist: Bayern, Königreich Sachsen. Mecklen- bürg-Schwerin, Hamburg. Gewählt wurden in die Aus schüsse de» BundeSrathe»: 3) für Zoll- und Stcuerwcsen: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg. Baden, Mccklcn- burg-Schwerin, Braunschweia und als Stellvertreter: Hcsscn, Großerzogthum Sachsen; 4) sür Handel und Verkehr: Bayern, Königreich Sachsen. Württemberg, Hessen, Großherzogthuiii Sachsen. Hamburg und al- dessen Stellvertreter: Lübeck; 5) für Eisenbahnen, Post und Telegraphen: Königreich Sachsen. Baden. Hessen, Großherzogth»», Sackscn, Sackscn- Altenburg, Lübeck und al«Stellvertreter: Württemberg; 0) sür Iustizwesen: Bayern, Königreich Sachse», Würtlciiibern. Hessen, Braunschweig. Lübeck und al« Stellvertreter: Bade», Schwarz- burg-Rudolstadt; 7) für Rechnungswesen: Bayern. Königreich Sachsen, Württemberg, Bade». Hessen, Braunschmcig und al» Stellvertreter: Mecklenburg-Schwerin; 8) sür die aus wärtigen Angelegenheiten: Baden, Mecklenburg-Schwerin; S) für Elsaß-Lothringen: Bayern, Königreich Sachse», Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig und al» Stellvertreter: Hessen, Lübeck: 10) für die Ver fassung: Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden. Oldenburg. Sachsen-Meiningen; 1l) für die Geschäfts ordnung: Bayern. Württemberg. Hessen, Großherzogtbum Sachsen, Sachsen-Altenburg, Schwarzbura-Ruvotstadt. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Borberathung über wiesen die Vorlagen betreffend: 1) die Statistik der Berg werke, Salinen und Hütten; 2) den Abschluß einer Ueber- einkunft mit Luxemburg wegen gegenseitiger Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnhaften Medicinalpersonen zur Ausübung der Praxi«; 3) die Seesahrtzcit der Ober- Matrosen der kaiserlichen Marine behuf» der Zulassung al» Steuermann auf großer Fahrt: 4) Einschränkung de» Betrage» der umlaufenden Reich«cassenscheine in Abschnitten zu 20 ^<k; 5) den Entwurf eine» Gesetze» zur Ausführung der internationalen Convention vom « Mai >882 wegen der polizeilichen Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstcnaewässer; 6) einen Antrag wegen der Abgabe stark wirkender Medikamente in den Apotheken. Die Versammlung ertheilte dem am 12. Juli d. I. Unterzeichneten Handel«, und Schifffahrtsvertrage mit Spanien einstimmig die Zu-
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