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-Meßlatt -nd Anzeiger. Amtsblatt für die Kömgl. Genchtsämter We dir StadtEhe zu Riesa und Strehla. RedactioN «nd Verlag von E. F. Mellmann. S1. »i-oftos. »«« »». Su« IM. Dieses Blatt „ «ldevlatt und «nzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag, und kostet teljShrlich 7j Ngr. — Bestellungen werdm bei jeder Postanstatt, in unseren «Heditionen iir' »es» und Strebla, sowie von alle» unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstei» mH Vogler t» Hamburg-Alkona und Frankfurt a. M., H. Sngler in Leipzig, F. W. Saälbach in Dresden und «uge» Hort in Leipzig. ... „ . , Bekanntmachung. Nachdem bei Vornahme des auf Grund der Bekanntmachung vom 2tt Juni dieses Jahres itr heit der Bestimmungen des Regulativs zur Verordnung vom 12. April 1865, die Errichtung eines Medicinal-Collegiums betreffend, zu erfolgenden Wahlactes behufs der Wahl eines außerordentlichen Mitglie des des Landes-Medicinal-Collegiums und Vorstandes des ärztlichen Kreisvereins im Regierungsbezirk Leipzig sich ergeben hat, daß die nach ß. 14 des angezoyenen Regulativs zur Giltigkeit der Wahl erforderliche Snm- menamahl nicht vorhanden war, ist eine anderweite Wahl vorzunehmen. . . Unter Hinweis auf die in dem angezogenen Regulative enthaltenen Vorschriften, insbesondere auf die Bestimmung in ß. 21, nach welcher der Ausscheidende wieder wählbar ist, werden daher alle stimmberechtigten. Mitglieder des ärztlichen Kreisvereins hiermit aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen, und daher, da solche nach ß. 8 des Regulativs schriftlich zu erfolgen hat, die eigenhändig geschriebenen, den Namen eines Mitgliedes des ärztlichen Kreisvereins enthaltenden Stimmzettel entweder mit dem eigenen Vor- üttd In namen unterschrieben und mit dem Privatpetschaft besiegelt in einem verschlossenen Couvert mit der Bezeich nung „Wahlzettel", oder mit der auf dem verschlossenen Couvert eigenhändig bewirken Bemerkung „Stimm zettel des vi-. dl. zu kl." bis zum LS August L8«» portofrei an die Canzlei der Königlichen KreiSdirection zu Leipzig einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uttetöffnet vernichtet. Zu Vermeidung von etwaiger anderwciter Wiederholung der Wahlhandlung werden die Herren stimm berechtigten Mitglieder des ärztlichen Kreisvereins hiermit nochmals auf genaue Beobachtung der vorstehends bezeichneten, gesetzlich erforderten Formalitäten des Abstimmungsmodus aufmerksam gemacht. Leipzig, den 20. Juli 1867. Der mit der Wahl beauftragte Medicinalbeisitzer der Königl. Kreisdireetion. 0r. Wunderlich. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen, bi» dteOjSV»ige Stekruttrung betreffend Die Messung und beziehendlich körperliche Untersuchung der innerhalb des hiesigen aMtshauptmannschaft- lichen Bezirks aufhältlichen und angemeldeten im Jahre 1847 geborenen und demnach ist diesem' Jahrd mill- tanpflichttgen, ingleichen die bei der letzten Rekrutirung in Gemäßheit tz. 35 Absatz 2 des Gesetzes vostt 24. Dezember 1866 zurückgestellten Mannschaften soll an fvlgenden Tagen und Orten vorgenommen werden, und zwar: am 30. und 31. August 1867 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Nossen, als auch aus den Städten Nossen und Siebenlehn, im Gasthofe zum „deutschen Hause" in Nossen, . am 2., 3. und 4. September aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Meißen. im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Meißen, , i am 5. September aus der Stadt Meißen, gleichfalls im Gasthofe zur „goldenen Sonne" in Meißen,