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der Siegel- inge sind Großenhayner Unterhaltungs- und Intelligenz-Blatt. Sonnabends, den 6. October 1832 ben bei der H Rüdiger j »iefem Ber it ergebenst mich recht Zur Entgegnung. Magst Du auch immer auf die Rose schmähn, Weil blutig Dich vielleicht ihr Dorn gerissen! Vas Herrlich« ist immer zu erspähn, And Jedes muß von seinem Werthe wissen. Die Rose, wie man auch nach ihr verlangt, Expedition I und seinen H io« einige« D Iden ist es I Karl Moritz Hofmann, Bürgermeister. Der in Gemäßheit hoher Verordnung ergangenen commiffarifchen Veranlassung zu Folge ist zu Anmeldung der zu Landtags-Abgeordneten wählbaren eine anderweite Frist festzuietzcn gewesen. Es werden daher alle diejenigen Nichtangesessenen, welche nach §. 56. deS Wahlgesetzes vom 24. September vorigen Jahres, weil sie s. ein Vermögen von 6000 Thalern —„ —„ besitzen, d. ein sicheres Einkommen von 400 Thalern jährlich haben, oder c. jährlich wenigstens 20 Thaler —„ —„ an directen Real- und Personal-Abgaben zahlen, unter Berücksichtigung der sonstigen gesetzlichen Hindernisse zu Abgeordneten wählbar zu seyn glauben, mit der Verwarnung, daß die sich nicht Anmeldenden in die Liste der als Abgeordnete Wählbaren nicht werben gebracht werden, andurch aufgefordert, sich längstens den 13ten October dieses Jahres Mit Angabe der Umstände, worauf sie ihre Wählbarkeit gründen, bei dem hiesigen Stadtrathe zu melden, und wird dabei besonders bemerklich gemacht, daß nach dem Geiste des Wahlgesetzes a. diejenigen Angesessenen, welche entweder kein Grundstück mit einem Wohnhaufe, oder doch kein Haus, welches zehen Thaler—„—„ Grundsteuern entrichtet, dagegen aber die § 56. des Wahlgesetzes unter 2. Z. und 4. bemerkten sonstigen Erfordernisse besitzen, den Ünangcfessenen, in Bezug auf ihre, im §. 58. des Wahlgesetzes vorgeschriebene Anmeldung, gleich zu achten seyn sollen, und b. daß zu dem, nach §. 56. 4 des Wahlgesetzes , zur Befähigung als städtischer Abgeord neter .erforderlichen CensuS der Gesammtbetrag der von den betreffenden Individuen aus irgend einem Grunde zu entrichtenden Personen-Steuer-Beiträge milgerechnet werde. Hayn, am 2. Oktober 1832. »emmel Lhore. 'irzlich ver» rd' gebeten, hei Leipzig bei eine kleine Bürger und ! die Ver sen belehrt. I - Wäre eS I indsfreunde I eser Schrift U Rennst Du, der Stolz für Selbstgefühl nur steht, Dein Lied den Sturm, der rachevoll vernichtet, So ist mein harmlos frohgesungnes Lied Der Stab, an dem die Rose aufgerichtet, Denn immer muß es Pflicht des Sängers seyn, Dem Schutz des Schönen Lied und Klang zu weW. OHG markt. >. e., habe kältet; daS kN Anfang r ein Schuß Die ver- k an, gegen genommen; nicht unter