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FreivemerÄftE„. und Tageblatt Amtsblatt für die MiMeu md Mtistzca Behördci zu Zreiberg und Braud. — -- » ----- 4a. Jahrgang. > 'N/» a AH s Erscheint jeden Wochentag Nachmiltag» k Uhr für den I —, . - - — - . I n s e r a t e werden bi» BormittagS 1t vhr ü M^so ^48. °"bern Tag. PH« vieaeljährli^ Sonnabend, den 24. Oktober. 1o"1. i! zweimonatlich 1M. 50 Psg. u. etnmonatlich 7ü Pfg. » - ü Außerhalb oe« Landgerichtsbezirk» Io Psg. « Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen d«S Oekonomen Friedrich Herma«« Richter ein« getragenen Grundstücke, nämlich: 1. das '/z Husengut unter Nr. 1V1 deS Brandkatasters, Folium 78 des Grundbuchs und den Nummern 165», 165d, 166, 171 und 172 des Flurbuchs für Reichenbach, lokal gerichtlich geschätzt auf 7370 M, 2. das Felbgrundstück, Folium 149 desselben Grundbuchs, bestehend aus der Parzelle unter Nr. 137 ä des Flurbuchs, welches lokalgerichtlich auf 1500 M. geschätzt worden ist, und 3. das Feld- und Erlenniederwaldgrundstück, Folium 164 ebendesselben Grundbuchs, bestehend aus der Parzelle unter Nr. 141 des Flurbuchs und lokalgerichtlich geschätzt auf 1360 M., fallen im hiesigen Königl. Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, zwangsweise versteigert werden und ist Ver 3. November 1891, Bormittags 10 Utzr, als »erstetgerungstermin, sowie der 17. November 1391, vormittag» 11 Uhr, al» Termi« -« Berkündung de» Bertheiluug»plan» «nberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Freiberg, am 5 «September 1891. Königliche» Amtsgericht, Abth. H» Nr. Bussen. Ass. Nicolai. Bekanntmachung. Die Vergütungen für die in den Monaten Mai bis mit Oktober lausenden Jahres in hiesiger Stadt verquartiert gewesenen Offiziere, Unierosfiziere, Soldaten und Pferde verschiedener Truppentheile deS Königlich «Sächsischen 12. Armeekorps werden von Wo«tag, de« 28. di» mit Mittwoch, de« 28. laufende« «ouat», i« de« GeschLftsftunden von Bormittag» 9—12 Uhr in unserem Meldeamt, Zwischenstück de» Nathhause», gegen Rückgabe der Quartierschetne ausgezahlt. Freiberg, am 23. Oktober 1891. Der Ltavtrath. Nr. »»Una«, Bürgermeister. Kdn. Die rückständige Einkommensteuer sür 2. Dermin 1891 ist ohne Verzug zur Vermeidung der Einleitung de» Lwa«g»vollftre<k«ng»verfahren» an die Sladtsteurreinnahme hier abzufüyre«. Freiberg, am 21. Oktober 1891. Der Stadtraty. Nr. NLUmr, Bürgermeister. Bgm. Bekanntmachung. In Gemäßheit von 8 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und 8 4 der Verordnung vom 23. September 1879, die Schösser» und Geschworenen betreffend (Seite 376 des Gesetz- und Verordnungsblattes), ist von dem unterzeichneten Siadtrathe ein Berzeichniß derjenigen, im hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffen- und Ge schworenenamte berufen werden können (Urliste) aufgestellt worden. Dasselbe ist im Meldeamts, Rathhaus, Zwischenstock, vom 24. laufenden Monat» ab auSgelegt und kann gegen dessen Richtigkeit oder Vollständigkeit innerhalb einer Woche, vom Tage der Auslegung an gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll an unterzeichneter Stelle Einsprache erhoben werden. Unter Hinweis auf die sad O unten beigedruckteu gesetzlichen Bestimmungen wird dies hicr- nnit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, am 21. Oktober 1891. Der Stadtrath. Nr. Nül»»»«, Bürgermeister. Kdn. O Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. K 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen ver sehen werden. S 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde »och nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung auS öffentlichen Mittel« empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, weiche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge« eignet sind. 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der LandeSgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche oder polizeiliche BollstreckungSbeamke, 7. RrligionSdiener, 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angebörende Militairprrsonen. Die LandeSgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte be zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. K 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deutsche» versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—34 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da» Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfassungSgesetzeS vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. Mürz 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, Seite 59 folg.) zu 83 St und 85, 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die AbtheilungSvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident deS Landeskonsistoriums , 3. der Generaldirektor der StaatSbahuen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibebörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Auktion. Sonnabend, den 24. Oktober 1891, Borm, 9 Uhr sollen auf hiesigem Bahnhof 2 Waggon» böhmische Nutzkohle II, je 11990 Lljx gegen sofortige Baarzahlung meistbietend ver steigert werden. Güterverwaltung Freiberg, am 23. Oktober 1891. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Ernst Julius Hegewald eingetragenen Grundstücke, 1. Gut, Folium 1 des Grundbuchs, Nr. 1 des Brandkatasters und Nr. 195, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 183», 183d, 244», 245, 246, 247, 247d und 249 des Flurbuches für Müdisdorf, geschätzt aus 39000 Mark — Pf.; 2. Wiese, Folium 419 des Grundbuchs und Nr. 612 und 887 des Flurbuchs für Großhartmannsdorf, geschätzt auf 542 Mark — Pf. und 3. Wiese, Folium 423 des Grundbuchs und Nr. 888 des Flurbuchs für denselben Ort, geschützt auf 76 Mark — Pf., sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 9. November 1891, Bormittag» 9 Uhr, als Verstetgerungstermiu, sowie der 17. November 1891, BormittagS 19 Uhr als Termin zu Berkündung des BerthetlungSplans «nberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Brand, am 10. September 1891. Königliches Amtsgericht. Nr. 4^1»«»«. Ein frommer Wunsch. Der unfreiwillige Rücktritt des Fürsten Bismarck hat einer reichhaltigen Broschürenliteratur das Leben gegeben. Für und wider werden in Zeitungsartikeln und Broschüren die Waffen ge kreuzt, gar mancher Hieb hat schon gesessen, auch mancher Stümper hat sich mit Lufthieben versucht, und ein Ende des Kampfes ist nicht obzusehen. Wozu „solche Artikel?- frägt die Gegnerschaft Bismarck's, wozu „solche Broschüren?- Ja, hat denn „diese- Sorte von Politikern, die dem deutschen Volke verwehren will, seinen innersten Empfindungen Ausdruck zu verleihen, kein Gefühl dafür, wie unendlich verächtlich die deutsche Nation in den Augen jedes Gentlemans erscheinen müßte, wollte sie sich durch das po litische Streberthum einzelner Opportunisten in ihren Gefühlen der Dankbarkeit gegenüber dem Schöpfer deutscher Einheit und deutscher Herrlichkeit beirren lassen! Wer der deutschen Presse, dem deutschen Volke hier den Mund verbieten will, der meint es nicht ausrichtig, der belügt sich selbst oder will Andere belügen. Und darum beantworten wir die Frage: „Warum solche Artikel, warum solche Broschüren?- einfach dahin: Weil das deutsche Volk nicht die Schuld des Undanks auf sich laden, weil es seine Ge fühle nicht in sich begraben will und nicht in sich zu begraben braucht. Vor einigen Monaten schon hatte die Presse Vetanlassung, sich mit einer Flugschrift zu beschäftigen, welche bedeutendes Aus sehen erregte. „Was sür einen Kurs haben wir?- lautete ver Titel, und die Verfasser zeichneten, um anzudeuten, daß es meh rere seien, als „Borussen- — Preußen. Die Broschüre enthielt manches BeherzigenSwerthe unh selbst die Gegner konnten ihr diese Anerkennung nicht versagen. Jetzt ist von denselben Ver fassern eine neue Broschüre erschienen. „Ablehnen oder An nehmen- ist sie betiielt und beschäftigt sich mit dem deutsch-öster reichischen Handelsvertrag. Mau braucht nicht allenthalben auf dem Standpunkt der Verfasser dieser Flugschrift zu stehen, man kann insonderheit die Schilderung unserer politischen Lage als zu düster, zu pessimistisch halten, mag auch die Hoffnungen aus eine Rückkehr des Fürsten Bismarck als zu sanguinisch zurück- weisen, und kann sich doch nicht dem Eindruck verschließen, daß >ar Vieles in der Broschüre den thalsächlichen Verhältnissen ent- pricht, daß namentlich manche bittere Bemerkung leider rechtsehr am Platze ist. Der Einleitung zu dieser Broschüre entnehmen wir heute Folgendes: „Nichts bekundet so sicher den beginnenden Niedergang eines Volkes, als das Abwenden desselben von der Dankbarkeit gegen «eine großen Männer; nichts verdirbt so nachhaltig das Mark einer Nation, als die durch äußere Bortheile erkaufte Unterwerfung der Hochgestellten unter eine Richtung, die das Gegentheil von Dem jenigen darstellt und zu verwirklichen sucht, zu dessen Erhaltung einst diese selben Männer ihre Kraft und ihre Begeisterung ein gesetzt hatten. Solche Vorgänge machen die Menge des Volkes irre und benehmen ihr den Glauben an die Wahrhaftigkeit der Führer. Als dem deutschen Volke der Schmerz bereitet wurde, den Gründer des Reiches in die Verbannung gestoßen zu scheu, iröstete eS der Nachfolger Bismarcks mit der feierlichen Versiche rung, die Politik nach Außen und im Innern, im Reiche wie in Preußen werde die alte, die Bismarck'sche bleiben. Wie schmerzlich sind Diejenigen, welche dieser Versicherung Glauben schenkten, eines Anderen belehr» worden. Deutschland ist von der Höhe seines Ansehens bei den Nationen herabgeglitten und feine Politik hat Wege eingeschlagen, die nicht nur nicht die Bismarck'schen sind, sondern in der gerade entgegengesetzte« Richtung laufen. Wcder der ehrliche Wille des Herrn v. Caprivi noch die Weis heit der übrigen Berather der Krone haben den Abfall von der Bismarck'schen Politik auf den wichtigsten Gebieten zu verhindern vermocht. Auch die Parlamente haben bis jetzt keinen nachhaltigen Widerstand geleistet. Der Reichstag kommt erst in diesem Herbste vor die Probe; der preußische Landtag aber hat in wichtigen Ent scheidungen die Probe nicht bestanden. Dabei ist in der konser vativen Partei ein unglaubliches Maß von Charakterschwäche und Stellengier, die widerlichste Form des Streberthums, an den Tag getreten, und zwar bei Personen, von denen man es selbst in der rächsten Umgebung nicht für möglich gehalten hätte. Ebenso ist, eit Bennigsen sich von der thalsächlichen Leitung zurückgezogen jat und Miquel Minister geworden ist, bei der parlamentarische« national-liberalen Fraktion vaS persönliche Streberthum an Stelle der klaren Richtung getreten. Auch hier haben die neuen Männer manchen alten Hunger gestillt und jungen rege gemacht. Die so geräuschvolle Verwahrung des national-liberalen Parteitages i« Berlin vom lewen Frühjahr gegen die Bezeichnung der National- Liberalen als Panci BiSmarck sang pdrasv war ein nur zu durchstchiiger Versuch, den jetzigen wahren Charakter dieser Partei als gouvernememot srns pdr»s« zu verbergen. An ihrem Streberthum droht diese Partei — lange Jahre d»e makel- loseste im Reiche— zu Grunde zu gehen. Es war mehr als eme Ironie des Schicksals, es war ein Verhängniß für die national - liberale Partei, daß derselbe Nr- Miquel, der die Volksthümlichkeit seiner Person und seiner Partei im Jahre 1684 neu belebte, indem er sich unumwunden zUr Politik de« Fürste« BiSmarck bekannte, sechs Jah-e später di« Abwendung von de«