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so Sonntag, »e« 1. Miirr 1014 73. Jahrgang eine Invasion nach England ungemein erleichtert werden würde. I gierungSstellrn teilnahmrn, nahm einstimmig einen Beschluß Nachdem nunmehr aber die Beziehungen zwischen England an zugunsten des Baues eines KanaltunmlS, wobei der An- ver öimawnmel sicht Ausdruck gegeben wurde, daß ein solcher Tunnel di- herzlichen Beziehungen Englands zu Frankreich und anderen Festlandmächtrn steigern würde. In einer ganzen Reihe von verlesener Zustimmungsschriften hervoragender Persönlichkeiten wurde betont, daß der Tunnel für den Handel Englands von großem Nutzen sein würde, während er in KriegSzeitea leicht durch Dynamit zerstört werden könnte. Tatsächlich würde der Tunnel nicht nur für den Verkehr zwischen England und Frankreich von Nutzen sein, sondern auch andere kontinentale Staaten würden davon Nutzen haben/ nicht zuletzt Deutsch land, da auch für unS der Seeweg nach England keine un bedingte Notwendigkeit mehr wäre, sondern man mit der Eisenbahn über Frankreich nach dort gelangen könnte. Mr betau» «mä vitteüsml Frankenberg, dm 28. Februar 1914 Lie N«1»rtzerwLster Di« Frühlingsboten mehrm sich täglich. Die Stare Projekt einer Untertunurlung des ArrmelkanalS, auch nur sehr kurze Seefahrt doch mancherlei Gr< Die Gememdesparkasse Flöha verzinst die Einlagen mit 3*/» "/« vom Tage nach der Einzahlung ab, bis zum Tage vor der Rücknahme. Postsendungen werden schnellstens erledigt. Banktonten: Allgemeine Denlsche Lreditaustalt Filiale Chemnitz. — Chemnitzer Etadtbank. GemeindeverbandSgirokouto 9 Flöha. Postscheckkonto Leipzig Nr. 15265. Fer»s»rech«r «r. 19 Flöha Geschäftszeit: 8-12, 2-S«hr. Sonnabend» 8—3 Uhr. und Frankreich, die früher manches zu wünschen übrig ließen, sich zu einer recht intimen Entente gestaltet haben, können die militärischen Bedenken nicht mehr derartig schwer inS Ge wicht fallen, wenngleich sie sich nicht gänzlich aus der Luft schaffen lassen mögen, zumal eS keineswegs gänzlich ausge schlossen ist daß eines Tages die englisch-sranzösilche Freund schaft angesichts eines Widerstreites der-Interessen in die Brüche geht. Immerhin müssen die Bedenken zurückirrtrn, wenn eS möglich ist durch ein derartiges Projekt dem beider seitigen Handel und Wandel die größten Vorteile zu ver- Richt nur sllt Jahren, sondern seit Jahrzehnten erwägt man da» Projekt einer Untertunurlung des ArrmelkanalS, da dir, wenn auch nur sehr kurze Seefahrt doch mancherlei Ge fahren in sich brrgm kann und vor allem aber auch mehr oder minder von der Witterung abhängig ist. Bor allen Dingen könnt« d«r BerkrhrSdirnst dann regelmäßiger und bei weitem schneller gestaltet werden, und eS liegt auf der Hand, daß ein« derartige Regelung beiden beteiligten Ländern nach den verschiedensten Richtungen hin zugute kommen würde. Bei dem hwtigrn Stande der Technik können über die Aus- führbarkett drS Projektes irgendwelche Zweifel nicht obwalten, und der vau würde sich, da nach dm angestellten Forschungen der Untergrund kein« sonderlichen Schwierigkeiten bieten soll, in verhältnismäßig kurzer Zeit bewerkstelligen lassm. Wenn trotzdem an die Ausführung des Projektes nicht herangetreten wurde, so hatt« daS seinen Grund in der Oppo sition der englischen Regierung, welche militärische Bedenke« hegte. Man glaubte, daß im Kriegsfall mit der französischen odtr einer ander« Armee »ach Niederzwingung der letzteren Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Fahre 1894 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersklassen, über deren Dienstpflicht durch die Ersatz-Behörden noch keine entgültige Entscheidung erfolgt ist, einschließlich der Ueberzähligen und der noch nicht Eingestellten, wird wie folgt abgehalten: 1 i« vnGnIkminivk«» iin wun Ko«»" pon 7 Uhr vormittags ab: Dienstag, de« 10. März, für die Orte Borstendorf und Marbach; Donnerstag, de» 12. März, für die Orte Börnichen b. Gr. und Grünhainichen; 2 in 2»vknp»n im „Rwi«vi>««i" Von v>8 Uhr vormittag» ab: Areitaa, dm 13. März, für die Stadt Zschopau; Sonnabend, dm 14. März, für die Orte Dittersdorf, Gornau, Schlößchen-Porschen- dorf und Weißbach; Montag, dm 16. März, für die Orte Dittmannsdorf, Hohndors, Krumhermers- dorf, Waldkirchen und Witzschdorf; 3 in Uuvnnünsbn^g im „Svkiovnvnünui'nnü" von 7 Uhr vormittags ab: Dienstag, dm 17. März, für die Orte Augustusburg, Leubsdorf, Hennersdorf, Hohenfichte und Kunnersdorf; Mittwoch, de« 18. März, für die Orte Dorfschellenberg, Erdmannsdorf, Grünberg und Metzdorf; 4 in aaUnionn im „Vniivwnn" von 7»° Uhr vormittag» ab: Donnerstag, dm 19. März, für die Stadt Oederan und den Ort Gahlenz; Areitag, dm 20. März, für die Orte Börnichen b. Oederan, Breitenau, Franken stein, Gürbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf; 5 in k>anU«nde^g im „Ukndv^mninln^knn»" von 8 Uhr vormittags ab: Sonnabend, dm 21. März, für den jüngsten Jahrgang der Stadt Frankenberg und zwar die Militärpflichtigen von bis die Anstalt Sachsenburg und die Orte Niederlichtenau und Jrbersdorf; Montag, dm 23. März, für den jüngsten Jahrgang der Stadt Frankenberg, und zwar die Militärpflichtigen von ül bis 2 und alle Militärpflichtigen des Jahr gangs 1893; Dienstag den 24. März, für den Jahrgang 1892 und ältere der Stadt Franken berg und die Orte Altenhain, Auerswalde und Sachsenburg; Mittwoch, dm 25. März, für die Orte Ebersdorf, Gunnersdorf, Lichtenwalde und Neudörfchen; Donnerstag, dm 26. März, für die Orte Braunsdorf, Dittersbach, Garnsdorf, Hausdorf Merzdorf, Mühlbach, Oberlichtenau und Ortelsdorf; 6 in kHSUa im l-onwnL'nvken Lsntkoke von 8 Uhr vormittags ab: Areitag, dm 27. März, für die Orte Eppendorf und Falkenau; Sonnabend, dm 28. März, für die Orte Flöha, Guckel berg und Plaue-Bernsdorf; Montag, de« 30. März, für den Ort Wiesa, Bez. Chemnitz. Die Militärpflichtigen haben sich, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind, an den vorerwähnten Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokale pünktlich und in reinem Zustand vor der Ersatzkommission zu gestellen. Militärpflichtige, welche m den Terminen vor den Ersatzbchörden ohne genügende Ent schuldigung ausbleiben oder nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht sogleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Wer betrunken öder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermin erscheint, desgleichen, wer sich im Musterungslokale ungebührlich benimmt, hat eine Geldstrafe von 10 Mart oder im Falle der Uneinbringlichkeit derselben eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. ' Wer durch Arankhrtt am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (als Be zirks-, Gerichts-, Polizei-, Armenarzt u. dergl.) angestellt ist, durch die Ortsbehörde beglaubigt sein muß. : schaffen. Diese sind so einlruchtend, daß man sie nicht erst mehr in das rechte Licht zu setzen braucht, und eS ist daher be greiflich, wmn jetzt eine neue Bewegung sich auftut, um das Tunnrluntrrnehmen in die Wirklichkeit umzusetzrn. Allem An schein nach findet der Plan jetzt m weiten Kreisen Englands mehr und mehr Zustimmung, und ein« in London im Unter« Haus stattgesundrn« Ansammlung von GrschäftSl«ten, an der auch Vertreter de» Kriegsministerium» und anderer Re- Montag, den 2. März 1914, Vorm. V,» «hr sollen in Wiesa 1 Posten Alpenveilchen u. Primeln versteigert werben. Sammelort: HelbiaS Gasthof. Frankenberg, den 28. Februar 1914. Der Gerichtsvollzieher. Montag, den 2. März b. F., nachm. 4 Uhr sollen in der Gchankw rtfchaft „Zentralhalle" hier, innere Freiberger Straße, 1 Blumenrollmafchtne, 1 Blätterprrsse, 10 Stanzetjen, 2 Preßeisrn, 1 großer Wandspiegel mit Untersatz, 22 kl. Leiterwagen, 7 Treppen leitern u. 20 Rechen gegen Barzahlung versteigert werden. Frankenberg, am 28. Februar 1914. Der Gerichtsvollzieher. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militärpflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm oder mit geistige« Gebreche« behaftet sind, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig z«M Die«ftei«tritt melde«. Durch die freiwillige Meldung gelangen sie in erster Linie zur Aushebung. Bezüglich der Reklamation wird auf folgende Bestimmungen aufmerk sam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in §8 32 und 33 der Wehr ordnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellung vom Militärdienst in Berück sichtigung bürgerlicher Verhältnisse nachsuchen. Die zur Begründung derartiger Vergünsti gungen bestehenden Verhältnisse sind vor der Musterung oder spätesten- im Musterung»» termine zur Sprache zu briugen. Diese Anträge sind durch Zeugnisse, welche von in Amt und Pflicht stehenden Personen ausgestellt sind, oder durch Stellung von Zeugen und Sach verständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung eines nach träglich zu führenden Beweises kann keine Rücksicht genommen werden. Es ist wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger al- einzige Ernährer angebracht weiden, die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Ersatzkommission sich mit einfinden, da die behauptete Erwerbsunfähigkeit gegebenenfalls durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätigt werden muß. Der Reklamationstermin findet für den ganzen Bezirk Flöha am 30. März dieses Jahres von */,12 Uhr vormittags ab im Lorenz'schen Gasthofe in Flöha statt. Die Herren Gemrt«devorstä«de wollen für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge tragen, auch persönlich die Gestellungspflichtigen zur Musterung begleiten. Flöha, am 17. Februar 1914. Der Zivtldorfitzeade Ser Königliche« Srsatzkommtsfioa Sei AuShebvagSbezirkS Flöh«. Der Grmrinderat zu Sachsenburg hat beschlossen, den vom Schönborn—Sachsenburg« KommunikationSwege nach Westen abzweigrnden Weg Flurstück Nr. 278 de« Flurbuch» für Sachsenburg auch auf die Strecke entlang der Flurstücke Nr. 165, 166, 167, 173o, 175, 176, 177, 179, 180, 181 d und 182 genannten Flurbuchs für den öffentlicher» Verkehr unter Beibehaltung als Zufahrts« und Wirtschaft-Weg für die angrenzenden Grundstücke ei«z«» ziehe« Gemäß § 14 des Gesetzes üb« die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 wird die» mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß etwaige Widersprüche gegen di« vorbezeichnete Wegeeinziehung binnen 3 Wochen, vom Tage des Erscheinens dirs« Bekannt machung an gerechnet, schriftlich hi« anzubringen sind. Flöha, am 27. Februar 1914. Die Königliche Amt»hanptma««schaft. -MW für die Königliche IMWlmmW IW, öns Königliche -Merichl und -m MM zu Imienöerg i. Zs. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa- Erscheint an jedem WSocheutag abend« für den folgenden Tag: Sonnabend und Mittwoch abend» mit der Unterhaltung»betlage »Frankenberger Erzähler". Bezugspreis viertel, jährlich » »o monatlich so 4. Trägerlohn besonder». — Einzelnummern laufenden Monat» » früherer Monate 10 F. vefteNnnae« werden in unserer Geschäswstelle, von dm Botm und «uSgabestellm, sowie ohne Erhöhung vorstehender Preise von allen Postanstaltm Deutschland» und Oesterreichs an genommen. Nach dem Auslande Bcrsand wöchentlich unter Kreuzband nach in der Ge- schäftrstelle ausltegenden Bezugsbedingungen. Ankündigungen: Gröbere Anzeigen sind bis S Uhr Vorm., kleinere bi» spätestens lt Uhr mittag» des Ausgabetage» auszugeben. Aiir Ansnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen kann keine Gewähr übernommen werden. Anzeigenausgabe durch Fernsprecher schließt jedes RcklamatiouSrccht au». ««bUhr für Londerbetlage« > da» Tausend » ; sür die Post- auflage Zuschlag. Fernsprecher St. Telegramme t Tageblatt Frankenbergsachsm. Anzeigenpreis: Die 4» wm breite, einspaltige Petitzeile oder deren Raum is^; im amtlichen Teil die Zeile 4d .Eingesandt" im RcdaltlonStcil die Zeile Sd^. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, sür WiederholungSabdruit Ermäßigung nach fest stehendem Taris. Für Nachweis und Vsserten-Annahme werdm 2d Sondergetühr be rechnet. — Die Rabattstitzc und Nettopreise haben nur Gültigkeit bei Barzahlung binnm so Tagen. Längere» Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemeinsame Anzeigen verschiedener Inserenten bedingen die Berechnung dei Vrutto-Zeilenpreise». Juserateu-Anaahme auch durch alle deutschen «nnonem-LkpedMonm.