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Elbeblatt Riesa, 18S1 Dienstag, de« 1«. December Demuth. B e k a n n t m ach u n g. Von der Negierung des FürstenthumS Schwarzburg-Rudvlstadt ist unter dem ZÜ. Mai diese« Jahre« da« nach stehende Gesetz wegen Einziehung der jetzt im Umlaufe befindlichen, in Gemäßheit des Gesetze« vom IN. November 1848 «mittirten, und Ausgabe neuer Gassen an Weisungen erlassen worden, was hierdurch wiederholt zur Kennlniß der Betheiligten gebracht wird. , Dresden, den 8. December 1851. " Ministerium des Innern. von Friesen. XII wegen Einziehung der jetzt im Umlauf befindlichen und Ausgabe neuer Kassenanweisungen, vom 30. Mai 1851. Wir, Friedrich Günther, Fürst von Schwarzburg ec. thunchiermit kund und zu wissen: Da es wiederholt vorgekommen, daß die zufolge des Gesetzes vom 10. November 1848 im Umlauf gesetzten hieländi- schen Cassenbtllets nachgemacht worden find, so hat es zur Abwendung des durch solche falsche Cassenbillets für den Ver kehr entstehenden Nachthcils «Lthig geschienen, neue Kassenanweisungen anfertigen zu lassen, und verordnen Wir in dieser Beziehung unter der für diesen Fall im Voraus ertheilten Zustimmung des Landtags Nachstehendes. 1. Die in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. November 1848 emittirten Cassenbillets sollen eingezogen werden und e« bleibt den.Inhabern überlassen, ob sie dafür baares Geld oder andere neue Kassenanweisungen entgegennehmen wollen. z. Von Publikation dieses Gesetzes an darf von keiner Fürstlichen Kasse das zeitherige Papiergeld zu Zahlungen mehr verwendet werden, vielmehr soll? was davon bereit« bei den Kassen befindlich ist oder demnächst eingeht, sofort in geeig neter Weise für den Umlauf untauglich gemacht 'werden, und wird seiner Zeit dessen völlige Vernichtung unter Leitung einer hierzu ernennenden Eommission erfolgen. 3. Die Summe der auszureichenden neuen Kassenanweisungen soll derjenigen der außer Umlauf gesetzten alten ent sprechen, so daß der Betrag sammtlicher gleichzeitig im,Umlauf befindlichen alten und neuen Kassenanweisungen die Summ« von 200,000 Thlr. — 350,000 fl. nicht übersteigen darf. 4. Der Umtausch der alten Kassenanweisungen gegen neue oder gegen Metallgeld findet bei der Hauptlandeskasse hier statt, doch soll auch das Rent- und Steueramt in Krankenhausen durch Ueberlassung «inet VorrathS neuer Cassenanwessungen in den Stand gesetzt werden, den Umtausch gegen alte dergleichen zu bewirken. 5. Die Einlviungsfrist für die im Jahre 1848 emittirten Cassenbillets läuft bis zum Schluss« dieses Jahres und können daher dieselben auch bis dahin zu allen Zahlungen an Fürstlichen Kassen verwendet werden. Zugleich wird jedoch hiermit der erste Januar des künftigen Jahre« als Präclusivtermin unter der Verwarnung festgesetzt, daß unmittelbar mit Eintritt des gedachten 1. Januar 1852 alle Ansprüche an den Staat aus den im Jahre 1848 in Umlauf gesetzten bielän- dischen Cassenbillets erlöschen, und die letzteren, wenn sie bis dahin noch nicht einaeliefert, alles Weither verlustig find. 6. Alle durch das gegenwärtige Gesetz nicht aufgehobenen oder abgeänderten Bestimmungen des Gesetze« vom 10. No vember 1848 finden auch auf die neuen Kassenanweisungen Anwendung. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen Jnflegel. So geschehen Nuvolstadt, den 30. Mai 4881. . « V Fr- Günther, K. z. S. Röder: C. Schwartz. Scheidt. Der Dorfarzt. . Nach dem Französischen der Madame dÄrbouville über ¬ setzt von Dr. W. Schlesinger. (Fortsetzung.). (7, „Nun, so will ich denn weinen," s „ 7 „das war das Einzige, was noch gefehlt HÄ.' siel mir ein Gedanke ein. länger möglich nlltanzusehen - . , bei Ihnen zu verweilen, vergeblich mich abmühend , triftige Lrostgründe für Sie zu finden. Ich will fort, Ihren Mann aufsuchen, ich will auf's Gerathewohl einen der Waldwege einschlagen, will mich überall umschauen, rufen, und wenn «S nöthig ist, bis nach der Stadt gehen. „O Dank, Dank, mein Freund!" rief Eva Meredith. „Rehmen Sie den Gärtner, den Diener mit sich, gehen Sie nach allen Richtungen." „Eilends begaben wir un» in den Saal, und Eva schellte heftig zu wiederholten Malen. Alle -Bewohner de« »für trehla und deren Umgegend Häuschens öffneten zu gleicher Zeit die verschiedenen Thüren de- Gemaches, in welchem wir un« befanden. , . r „Folget dem Doktor Barnabä!" rief Frau Meredith. „In diesem Augenblicke ließ sich der Galopp eines Pfer des auf dem Sande des Gartenweges deutlich vernehmen. Eva stieß ein Freudengeschrei au«, das alle Herzen durch sagt? Äh zu mir: drang. Nie werde ich ten Ausdruck göttlicher Wonne ver- . .. . .. » üblich .gessen, der sich al«bald auf ihrem noch von Thrünrn befeuch- . teten Gesichte malte. Madame Meredith," sagt« ich zu ihr, "eS ,ist mir nicht , „Sie und ich, wir stürzten nach der Freitreppe. Der er möglich nlltanzusehen, wie Sie sich abhärmcn, und Mond der sich soeben von den Wolken losgerunaen, warf seiss volles Licht auf ein mit Schaum bedecktes Pferd j das keinen Reiter hatte, das die Zügel auf dem Boden nach schleifte, und dessen leere Steigbügel an seine bestaubten Sei ten schlugen. Ein zweiter Schpei - aber dießmal schrecklich und furchtbar, entrang sich Epq's Brust; darauf wandte sie sich zu mir, starren Blickes?, tust hälboffeNem Munde und schlotternden Armen. > - r . „Meine Freunde," schrie ich den bestürzten Dienern zu, „zündet Fackeln an und folget mir! Madame, wir werden bald, wie ich hoffe, wieder zurück sein mit Ihrem Gatten,