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Nr. 155. Es««Ahe»d, de« s. Jim 1884. Die »vauhener «achrtchtea" «schein«» lauter Bonn- u. A«ft- t«I«> UigUch aorndi 7 Uhr für den lolqrndeu La». Borau»- ^uentrichtender «denne- «entiprets »icrleljLhrl. JnIrrltonSbrlra« Nir drn RLUmetnerPeiil-Spalij«Ueir4 kachweiiqedllhr p. Inserat «04 «rbllhr für driesl. Au«< lunklierleilun, 104 luudPorN». «lemcre, dir 9 Uhr eingehende Inserate Nnden in dem abcnd» «udjugevendenhUalteilnsnahme. BautzemrDAchiHtU All« alt ioUd detannten Li» «oncenhureau» nehmen, otzn« vretterhShnng. Inserate für di« »vauhener Nachrichten' en» «Aen i desgl.dteHerrenTemner in «auhen (Lauengrd.s. LntOe tn Löda». Ltppitsch in Lchirail» NniIde, B. Hiidenj in Weida» derg. Dorin« in tkdersdach, Buhr tn SonNiihain dei Osirip. 8. M. N-adner in Oter-ilunnert- dars. tl. 0. Lindenau inPuidnttz u. B Wiedemann in Reicher» dach 0.-L. Verordnungsblatt der Äreishauptmannschaft Bautzen zugleich als «onfiftorialvehörde der Obrrlanfitz. Amtsklatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Östritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels« und G e w e r b e k a m m e r zu Zittau. Bekanntmachung. Das diesjährige „Große Bürgerschießen" findet in der Zeit vom 6. bis mit 13. Juli d. I. statt. Es nimmt daher die unterzeichnete Polizeibehörde Veranlassung, die bezüglich desselben geltenden polizeilichen Bestimmungen zur Nachachtung m Erinnerung zu bringen: 1. Die auf dem Schießplatz« errichteten öffentlichen Schankzelte und Schankbuden, welche erst vom 6. Juli an und keinesfalls bereits am Sonnabend vorher- den 5. Juli, für den Verkehr geöffnet sein dürfen, find an den beiden Festsonnlagen spätestens zwei Uhr Nachts, an den Wochentagen aber spätestens ein Uhr Nachts zu schließen, auch an beiden Festtagen während der Vormittagsgottesdienste geschloffen zu halten. 2. Das Tanzen in den Tanzsalons ist an den beiden Festsonntagen biS S Uhr NachtS, an den Wochentagen aber mit Ausnahme deS Sonnabends, an welchem die Abhaltung öffentlicher Tanzbelustigungen auf Grund Z 6 des Regulativs vom 27. April 1880 nicht erlaubt werden kann, nur bis 1 Uhr Nachts gestattet. 3. In den Schiessbuden ist cS nnr erlaubt, die bei den Centrumschüffen sich entladenden Böller an den Sonntagen bis 11 Uhr und an den übrigen Tagen bis Kl Uhr Abends mit Pulver zu laden und zu entladen. 4. Zum Abbreuuen von Fcuerwcrkskörpern auf dem Schießplätze bedarf es besonderer Tags zuvor einzuholender, schriftlicher polizeilicher Genehmigung, doch wird schon hier darauf aufmerksam ge macht, daß das Abbrennen von Raketen mit Fallschirm unter keiner Bedingung gestattet werden kann. 6. Der Gebrauch von Petroleumlampen in Zelten, Buden und Verkaufsstellen ist zwar nach gelassen, es sind aber die betreffenden Lampen und namentlich die Brenner sauber zu reinigen, auch ist zur Füllung der Lampen, welche nur bei Tageslicht zu erfolgen bat, gut gereinigtes Petroleum zu verwenden; übrigens sind die Lampen so zu befestigen, daß ein Schwanken, Umfallen oder Umstoken derselbe« nicht möglich, ferner ist da, wo in unmittelbarer Nähe Holz oder leicht brennbare Stoffe sich befinden, einer Entzündung durch zweckentsprechende Anbringung von Blaken aus Blech oder anderem feuersicheren Material vorzubeugen. 6. An den Tagen, an welchen auf dem Schießstande nach der Scheibe geschossen wird, ist die Schuß linie durch ein Netz abgesperrt. Sobald diese Absperrung erfolgt ist, ist das Betreten der Schußlinie ver boten und auch dann nicht gestattet, wenn aus irgend einem Grunde längere Pausen im Schießen eintreten. Die zur Aussicht postirten Wächter sind beauftragt, darüber zu wachen, daß die Schußlinie nicht betreten werde und sind verpflichtet, Zuwiderhandelnde, sowie Diejenigen, welche ihrem Verlangen, von dem oben erwähnten Netz zurückzutreten, nicht nachkommen, zurückzusühren und zur Bestrafung anzuzcigen, falls aber ihnen die Betreffenden nicht bekannt sind, oder dafern sie ihren Weisungen Ungehorsam und Widerstand entgegensetzen, diese Personen zu arretiren. 7. Während der Dauer des Schiebfestes ist alles Fahren und Reiten auf den vor dem Schiebhause und seitlich davon gelegenen Plätzen, sowie in den angrenzenden Alleen verboten. Diejenigen, welche ge- nöthigt sind, nach dem Schiebplane zu fahren, haben dies rechtzeitig polizeilich zu melden und um Erlaubniß nachzusuchen. Hierbei wird an die bereits bestehende polizeiliche Vorschrift erinnert, daß für Lastwagen, gleichgültig, ob sie beladen oder unbeladen sind, der Verkehr aus dem Taschenberge überhaupt untersagt ist. 8. Zum Ausschank von Bier, Wein und Spirituosen, sowie zum Ausspielen und Auswürfeln von Gegenständen ist polizeiliche Genehmigung erforderlich. Das Auöspielcn und AuSwürfeln darf sich nur auf geringfügige, gläserne, zinnerne, blecherne und dergleichen Waarcn, ingleichen auf Estwaaren erstrecken. Unter geringfügigen Waaren sind nur solche Gegenstände zu verstehen, welche den reellen Werth von 1 Mark nicht übersteigen. Die Spielausweise, welche bei den üblichen öffentlichen Ausspielungen geringwertbiger Gegenstände ausgegcben werden, unterliegen nach dem Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 der Reichsstempelabgabe, welche im Voraus zu entrichten ist. Bezüglich des Auswürfelns gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Jede Bude oder jeder Stand, wo ein Würfelspiel staltfmden soll, mub mit einer deutlich les baren Firma versehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen sowie die Wohnortsangabe des Inhabers enthält. 2. Bei einem Würfelspiele dürfen nicht mehr als drei Würfel verwendet werden. Diese Würfel müssen eine Größe von mindestens je 1h, Cubikcentimeter haben und müssen von weißer Farbe und init deutlichen schwarzen Punkten versehen sein. Wenn in einem Spiele alle Nummern gewinnen, sind die Nummern von 3 bis mit 18 der Reihe nach deutlich und un verwischbar auf das Würfelbret aufzuschreiben, auch ist neben jede dieser Nummern der auf sie eventuell fallende Gewinn zu stellen. Würfelspiele mit Nieten werden nur unter der Be dingung gestattet, daß stets alle ungeraden Nummern gewinnen, alle geraden dagegen verlieren, ferner daß die ungeraden Nummern von 3-17 der Reihe nach mit deutlicher un< verlöschbarer Schrift auf das Würfelbret ausgeschrieben sind und das; neben jede dieser Nummern der für sie bestimmte Gewinn gestellt wird. 3. Das Würfeln um baares Geld ist unbedingt verboten. Ebenso ist eS unstatthaft, die Ge winngegenstände mit Geldäquivalenten zu bezeichnen, auch wird endlich der Rückkauf von Gewinnen ausdrücklich untersagt. 4. Den Inhabern von Buden und Ständen jeder Art ist es nicht erlaubt, sich selbst oder von ihnen Beauftragte zum Zwecke der Anlockung des Publicums zum Spiele außerhalb des von ihnen gelösten Standes aufzustellen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht eine strafrechtliche Ver folgung einzulreten hat, oder, was die Verloosungcn anlangt, die bezüglichen Bestimmungen des Rcichsgesetzes vom 1. Juli 1881 Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. für jeden Zuwiderhandlungssall oder mit verhältnchmäßiger Haft bestraft. Bautzen, am 2. Juli 1884. Der Stadtrat h. Heerklotz, Stadtrath. Telegraphische Korrespondenz. Rom, 3. Juli, abdS. Die Kammer hat sich vertagt. (Infolge der Vertagung verschiebt sich die Erledigung des neuen Ministergesetzes ebenfalls bis nach den Sommer serien. Der Bonomosche Bericht über die Vorlage ist jüngst an die Deputierten verteilt worden. Der Gesetzentwurf ver mehrt die neun bisherigen Ministerien um zwei neue, ein Schatz.Portefeuille und ein Post- und Telegraphen-Ministerium. Zugleich giebt er jedem Minister einen Unter-Staatssekretär gewissermaßen als Adlatus bei. Dem neuen Schatzministe rium wird ein Schatzrat beigegeben, welcher aus dem Mi nisterpräsidenten als Vorsitzenden, dem Finanzminister, zwei Senatoren und drei Deputierten, welche die Regierung ent sendet, zusammengesetzt ist.) — Die Unpäßlichkeit des Papstes gilt als ungefährlich. Haag, 3. Juli. Die Zweite Kammer genehmigte mit 62 gegen 3 Stimmen den Gesetzentwurf, betr. die Auf nahme einer Anleihe von 60 Millionen. Paris, 2. Juli, abends. Der ehemalige Botschafter in London, Tissot, ist gestorben. — Die Nationalfeier am 14.Julihierselbst wird nicht hinausgeschoben werden. Das Festprogramm ist heute veröffentlicht worden. (Vgl. „Frank reich".) — Die genaue Zahl der in dem Kampfe bei Langson erlittenen Verluste beträgt 22 Tote und 53 Ver wundete. — DaS Journal „Paris" will wissen, daß die Regierung eine Entschädigung von 500 Mill. FrcS. für die Verletzung des Vertrages von Tientsin von China verlangen wird. — Nachrichten aus Tonking bestätigen, daß auf dem Marsche nach Langson zahlreiche Fälle von Sonnenstich bei den französischen Truppen vorgekommen sind. Paris, 3. Juli. Wie die „Agence HavaS" meldet, legte bei dem heute morgen abgehaltenen Mi nister rat der Conseilpräsident Ferry den Ministern die aus China ein gegangenen Depeschen vor. Nach denselben spricht sich der Tsungli-Namen (auswärtiges Amt) über das Auftreten der regulären Truppen bei Langson nicht mißbilligend aus, sondern erklärt vielmehr, daß auf seinen Befehl die chinesische Armee Langson im Besitz behalten habe. Der Tsungli-Namen behauptet, entgegen den Bestimmungen des Art. 2 des Ver trages von Tientsin, welcher die sofortige Zurückziehung der chinesischen Garnisonen festsetzt, daß die Räumung der Grenz- plätze von der definitiven Unterzeichnung des Vertrages und der Regelung der Grenzen abhängig sei. Endlich weigert der Tsungli-Namen sich, die zwischen Li-Hung-Chang und Fournier getroffenen Vereinbarungen, nach welchen die Räumung von Langson, Chatke, Caobang und Laokai inner halb der Zeit vom 6. bis 26. Juni stattfinden soll, anzu erkennen. — Der Gesandte Paten otre hat Befehl er halten, sich sofort nach Peking zu begeben. Eine Jeromistische Volksversammlung erklärt feier lich den Prinzen Viktor als unwürdigen Sohn und seiner Thronrechte verlustig. — Der Kriegsminister Campenon erklärte im RekrutierungSauSschuß, er glaube, der Effektiv bestand des Heeres werde sich infolge der in erster Lesung beschlossenen ausnahmslosen Dienstpflicht für alle um 110000 Mann vermehren. Um diese Macht unter der Fahne zu erhalten, werde er einen großen Teil des Kontin gents nach zweijährigem Dienst durch Auslosung entlassen müssen. Pari-, 3. Juli. (Bankausweis.) Zunahme: Barvorrat in Gold 3500000, Barvorrat in Silber 1500000, Portefeuille der Hauptbank und deren Filialen 113900000, Gesamtvorschüsse 5700000, Notenumlauf 80200000, Gut haben des Staatsschatzes 24700000 Frcs. Abnahme: Lau fende Rechnungen der Privaten 27600000 FrcS. Verhältnis des Notenumlaufs zum Barvorrat 70,09. Zins- und Dis kont-Erträge 800000 Francs. London, 3. Juli. Der französische Botschafter Wad dington ist heute vormittag nach Paris gereist, um, wie es heißt, mit dem Conseilpräsidenten Jules Ferry über die finanziellen Vorschläge der englischen Regierung bezüglich Ägyptens nochmals Rücksprache zu nehmen. — Die finanziellen Experten der Konferenz treten am nächsten Sonnabend zu einer Sitzung zusammen, da bis dahin wahrscheinlich die Prüf ung der einschlägigen Fragen beendet sein dürfte. — Nach einem Telegramm der „Daily News" aus Assuan vom gestrigen Tage verlautete daselbst, daß eine Abteilung der Aufständi schen in einer Stärke von 12000 Mann Debbah ein genommen und die dortige Garnison und die Einwohner, etwa 3000 Personen, niedergemetzelt hätten. London, 3. Juli. (Bankausweis.) Totalreserve 14357000 Pfd. Sterl. (Abnahme 1519000), Notenumlauf 26469000 (Zunahme 1154000), Barvorrat 25076000 (Ab nahme 365000), Portefeuille 23544000 (Zun. 1553000), Guthaben der Privaten 24208000 (Zun. 418000), Guthaben des StaateS 9368000 (Abnahme 521000), Notenreserve 13499000 (Abn. 995000), Regierungssicherheit 13582000 (Abnahme 32000). Prozentverhältnis der Reserve zu dm Passiven: 42z gegen 46 z 5 in voriger Woche. Clearing- House-Umsatz 141 Mill., gegen die entsprechende Woche des Vorjahres Abnahme 13 Millionen. Petersburg, 3. Juli. Der „Regierungsanzeiger" veröffentlicht einen kaiserlichen Erlaß, durch welchen die Bitt- schriftenkommission aufgehoben und die Obliegenheit der Entgegennahme der Bittschriften und die Beförderung derselben an die zuständige Instanz, sowie die Entgegennahme der an den Kaiser gerichteten Jmmediatklagen zunächst auf ein Jahr dem Kommandierenden des kaiserlichen Haupt quartiers übertragen wird. Ferner soll die vorbereitende Revision der über Verfügungen der Senatsdepartements an den Kaiser gerichteten Jmmediatbeschwerden einer bei dem Reichsrate niederzusetzenden temporären Kommission obliegen. Der „Regierungsanzeiger" veröffentlicht sodann ein von dem Kaiser bestätigtes Gutachten des ReichSratS, betr. die Ab lehnung von Geschworenen bei den Gerichtsverhandlungen, und betr. die Abänderung des Verfahrens bei der Aufstellung der Geschworenenlisten. Konstantinopel, 2. Juli. Die serbische Regierung hat bei der Pforte die Entsendung von Delegierten behufs Tracierung der serbisch-türkischen Eisenbahn-Anschluß linie beantragt. — Die Pforte hat dem Botschafter Italiens Mitteilung von ihrem Beschlusse gemacht, die bisher von italienischen Staatsangehörigen auSgebcuteten Boracitwelke gegen Entschädigung in eigenen Betrieb zu nehmen. New-York, 2. Juli, abds. (Schluß-Kurse.) Wechsel auf Berlin 94z. Wechsel auf London 4,82. Cable Transfers 4,85. Wechsel auf Paris 5,18z. 48 fund. Anleihe von 1877 118j. Eriebahn-Altien 13z. New-York Centralbahn-Aktien 101K. Chicago-North Western-Aktien 89). Lake Shore-Aktie 75j. Central Pacific-Aktien 35. Central-Pacific-BondS 106z. Geld leicht, für Regierungsbonds 2, für andere Sicher heiten ebenfalls 2 Prozent. — Waren-Bericht. Baum wolle in New-York 11 z, do. in New-OrleanS 11. Raffiniertes Petroleum 70 8 Abel Test in New - York 7Z Gd., do. do. in Philadelphia 7z Gd., rohes Petroleum in New-York 6 z, do. Pipe line Certificates 61 z C. Mehl 3 D. 40 C. Roter Winterweizen loko 97 C., pr. Juli 95) C., do. pr. August 97z C., do. pr. September 99) C. Mais (New) 58z C. Zucker (Fair refining Muscovades) 4). Kaffee (fair Rio) 10. Schmalz (Wilcox) 8,00, do. Fairbanks 7,85, do. Rohe u. Brothers 7,75. Speck 8. Getreidefracht 4. Deutsches Reich. Dresden. Se. Majestät der König haben den außer ordentlichen Professor und Direktor der Irren-Klinik bei der Universität Leipzig, vr. meä. Paul Flechsig, zum ordent lichen Professor in der medizinischen Fakultät daselbst zu er nennen geruht. — Zu besetzen ist die zweite ständige Lehrerstelle zu Brunndöbra. Kollator: das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Einkommen: 840 Mark, für Fortbildungsschulunterricht 72 Mark, und 72 Mark für Heizung des Schulzimmers, sowie Dienstwohnung. Hier über soll einem Bewerber, welcher befriedigende Zeugnisse über seine musikalische Ausbildung beibringen kann, eine per sönliche Zulage von 100 Mark jährlich gewährt werden. Gesuche sind bis zum 22. Juli an den kgl. Bezirksschul inspektor Schulrat Perthen in Auerbach einzureichcn. * Berlin, 3. Juli. (Tel.) In Ems waren gestern zur kaiserlichen Tafel geladen der Großherzog und die Großher zogin von Mecklenburg-Schwerin, sowie der Fürst und die Fürstin zu Wied. Abends wohnte der Kaiser mit den Groß- Herzoglich-Mecklenburgischen Herrschaften der Theatervorstell ung bei, worauf die letzteren um 9 z Uhr per Extrazug nach Gießen abreisten. Heute setzte der Kaiser die Brunnenkur in gewohnter Weise fort, erschien auf der Promenade und nahm später die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Per- poncher, sowie des Chefs des Militärkabinetts, Generallieute nant v. Albedyll, entgegen. Der König von Dänemark und der König und die Königin von Griechenland, welche nach mittags zum Besuche des Kaisers in Ems eingetroffen waren, sind abends wieder nach Wiesbaden zurückgereist. Der Kai ser geleitete die Herrschaften zum Bahnhofe und verabschie dete sich dort auf das herzlichste von denselben. — Der Kaiser widmet unausgesetzt dem Schicksal der in der „Deutschland" Grube bei Schwientochlowitz verschütteten, so glücklich geret teten 43 Bergleute seine besondere Teilnahme und hat wieder holt Bericht über das Befinden der Geretteten erfordert. — Die Prinzessin Therese von Bayern traf heute zun Besuch der Kaiserin in Koblenz ein und stieg im könip lichen Schlosse ab. Auch empfing die Kaiserin den Besuch