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Diese« Blatt erscheint täglich Abend« und i- durch alle Post- ankalteu d.«3a- »nd Au«lande« zu brjiehen. Dresdner Journal. Preis fstr tzus Bierrel^-r I", Thlr. Znsertlonsarbüd» re« für den Rai: m einer gesralrene» A«le » Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redigirt von Karl Biedermann. Anzeigen aller Art für daS Abends erscheinende Blatt werden bis 12 Uhr Mittags angenommen. Inhalt. Kn»,e StaatSzrituvg. — Lagesgeschichle: Dretden: Beförderungen im Militär; Sitzung der zweiten Kammer. Chemnitz: Nachträgliche«. Tharand: Petition an die Ständeverfammlung. Aus der sächsischen Schweiz: Forstverwaltung. Lu« OelSnitz: PoUtische Au« stände. Berlin. Rendsburg. Frankfurt. Baiern. Wien. Lemberg. Agram. Paris. — Wissenschaft und Kunst: Hoftheater: Kritische Gänge durch unsere Kunstausstellung (Fortsetzung). —Sin gesendete«. — Gr sch äst Skatend er. — Ortskalendrr. — Ao gekommene Reisende. Keine Staatszeitung. Unsere Leser werden sich noch zweier Artikel erinnern, welche diese Blätter vor einiger Zeit unter der Ueberschrift „die Parteien in Sachsen" gebracht haben. Diese Aufsatze waren einem von Herrn Aktuarius Otto Berndt in DippoldiSwalda in einem dortigen Vereine gehaltenen Vortrage entnommen, welchen der Herr Verfasser uns zur Benutzung für das Journal zuzustellen die Güte hatte. Außer jener Darstellung des Parteiwesens in Sachsen enthielt der Vortrag noch einen andern an Umfang geringeren Theil, welcher sich über die Haltung verbreitete, die die Regierung den Parteien gegenüber anzu nehmen habe, und dabei besonders den Beweis von derMothwendig- ?eit einer StaatSzeitung zu führen suchte. Es war dieß eine Ansicht, mit der wir unS principiell nicht einverstehen konnten, und wir muß ten daher diesen Abschnitt des Vortrags wieder zur Disposition des Verfassers stellen. Derselbe hat ihn nunmehr in Nr. 16 der sächsi schen Provinzialblätter abdrucken lassen. Wir finden darin eine Aufforderung, unsere Gegengründe gegen die in Vorschlag gebrachte StaatSzeitung dem Publikum darzulegen, und Dies um so mehr, als auch von mehreren anderen Seiten ähnliche Stimmen, wie die des Herrn Berndt laut geworden find. Da indessen der Aufsatz des Letz tem Alles zufammenfaßt, was sich für jene Ansicht vorbringen läßt, so wird er eS sein, an welchen wir unS bei der Entwickelung der ent- gegenstehendrn Meinung vorzüglich halten. Vielleicht hätten wir diese Erwiderung noch einige Zeit anstehen lassen, allein nach der heu tigen Interpellation des Abgeordneten Lincke, ob das Ministerium dar auf bedacht sein werde, die Redaktion derLeipzigerAeitung in die Hände «ineS Mannes von volttthümlicher Gesinnung zu legen, und nach der Erwiderung de- Herrn Minister Oberländer, welcher durchblicken ließ, daß die Regierung gesonnen sei, die Leipziger Zeitung zu einer eigent lichen StaatSzeitung zu erheben, glauben wir mit diesem Aufsatze auch nicht einen Tag länger zögern zu dürfen. Mit Herm Berndt sind wir vollkommen darin einverstanden, daß e< unserer Regierung an einem Organe fehlt, welches ihre Schritte zu begleiten, ihre Gegner zu bekämpfen, ihre Freunde zu ermuntern und zugleich belehrend auf daS Volk zu wirken vermöchte, und wir ge stehen gern zu, daß der Mangel eines solchen Organs eine der Hauptursachen ist, warum da- Ministerium keine feste Partei hat, auf welche eS sich zu stützen vermöchte. Zwar sind wir der Meinung, daß in der Regel politische Blätter da- Produkt und nicht die Bildner der Parteien sein, daß die Pattei ihnen und nicht sie der Partei den Ausdruck geben sollen. Indessen ver hält eS sich damit, wie mir so vielen Dingen und Erscheinungen in der politischen Welt: eS findet eine Wechselwirkung statt, die Par teien und ihre Organe fördern sich gegenseitig. Unter den gegebenen Verhältnissen in Sachsen aber erkennen wir an, daß die Elemente einer starken ministeriellen Partei gegeben sind und daß es nur eines tüchtig geleiteten und geschriebenen Blattes bedarf, um Zusammenhang un^ organische Gliederung unter dieselben zu bringen. Aber darf ein solches Blatt eine Staatszeitung sein? Wlr be haupten entschieden: nein. Die Regierung als solche bedarf eine-An zeigeblattes, das alle Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen re., kurz alle amtliche Nachrichten jederArt enthält und darum von Allen ge halten werben muß, die ein Interesse oder eine Pflicht haben, den N- druck dieser Nachrichten zu besitzen,wie z. B. alle Behörden. Will die Re gierung den durstigen Seelen, die im Staube der Expeditionen lech zen, noch eine besondere Erquickung dadurch bereiten, daß sie eine kurze Zusammenstellung der politischen Tagesereignisse diesen Anzei gen hinzufügt, will sie ihren Bestimmungen ein bessere- Verständniß dadurch sichern, daß sie vor deren Erscheinen die Motive ihrer Hand lungsweise oder nach dem Erscheinen erläuternde Bemerkungen in dem Blatte giebt, will sie die Kosten, welche hierdurch der Staatskasse entstehen, dadurch decken, daß sie Annoncen und Inserate in dasselbe aufnimmt, so ist dagegen Nicht- zu sagen. Allein durch Alle-die- wird der Staatsanzeiger noch lange zu keiner StaatSzeitung; die- Alles würde noch lange nicht ein Blatt Herstellen, wie eS Herr Berndt und Andere wünschen, um zur Organisirung einer Partei zu dienen, welche für da- Ministerium eine feste Stütze abgäbe. ' Ein solche- Blatt würde noch eine ganz andere Aufgabe Haben. Es müßte sich bemühen, die im Lande zerstreuten Gesinnungsgenossen zu sammeln, untereinander zu verständigen, und ihnen so da- Be wußtsein ihrer Stärke zu geben; es müßte dieselben vor politischen Fehlgriffen warnen, sobald sich eine günstige Gelegenheit darbietet, sie zum Handeln auffordern, die Lauigkeit und Mattherzigkeit aufrüt teln, und in da- ganze Thun der mit ihm Einverstandenen Einigkeit, Energie, Consequenz bringen; es müßte die Maßregeln der Regie rung nicht nur erklären, sondern auch gegen ungerechte Angriffe ver- theidigen; eS müßte der Regierung zeigen, wie stark ihre Anhänger sind, wie weit sie sich auf dieselben verlassen und waS sie ihnen zu- muthen kann. Von allen diesen Forderungen kann ein Blatt, welche- da- Amtsblatt der Regierung ist, denn da-gehört zum Begriffe derStaatS- zeitung, — auch nicht eine einzige erfüllen, daSjRegierungSblatt kann niemals da- Organ der Regierung- Partei werden, eineStaat-- zeitung ist in einem constitutionellen Staate ein Unding. Die von Herrn Berndt angeführten Beispiele beweisen hiergegen durchaus Nichts. Frankreich und England besitzen aller dings ihre ministeriellen Blätter, aber da- sind gerade keine StaatS- zeitungen. Man nehme den Moniteur zur Hand. Was findet man außer den amtlichen Anzeigen? Die Verhandlungen der Nationalversammlung, eine rein chronistisch gehaltene Uebersicht der Tagesereignisse und zum Schluß etwa eine statistische Uebersicht, die Recension eine- gelehrten oder ästhetischen Werke-, eine Theater kritik und dergl. Von politischer Polemik nicht die geringste Spur