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WHmtz-ZeitW Verantwortlicher Redacteur: Paul Ithllt in Dippoldiswalde. 56. Jahrgang. Dienstag, den 18. März 1890. Nr. 33 Inserate, welche bst d« bedeutenden Auflage det Blattes «ine sehr same Verbreitung fi »erden mit 10 Pfg Epaltenzeil« oder I Raum berechnet. — Ta bellarische und complieiotk Inserate mtt entspreche» dem Ausschlag. — Lina»» sankt, im redaktionell» »heile, die SpattenzetÜr S0Psg. -Lokales und Sächsisches, Dippoldiswalde. Die am vergangenen Dienstag abgehaltene Generalversammlung des hiesigen Vor- schußvereins war von 45 Personen besucht. Die selbe genehmigte die Prüfung des 1888er Geschäfts jahres und nahm den Rechenschaftsbericht von 1889 entgegen. Der Umsatz erweist 900,000 M., der Rein gewinn 13'/s Proz. Dividende oder 4 M. pro Stamm- Einheit von 30 M. Die Zinsen des Reservefonds kommen diesmal den Mitgliedern mit zu gute, indem sie dem Reingewinn mit zugeschlagen wurden. Der Reseroefond erhöht sich auf 26,000 M. Der schon gefaßte Beschluß, den Verein in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umzuwandeln, fand noch mals Bestätigung. Das neue Statut soll einer Kom mission von 5 Mitgliedern zur Durchberathung vor gelegt werden, um es dann in einer später einzube rufenden Generalversammlung genehmigen zu lassen. An Stelle des verstorbenen Herrn Destillateur Lieb scher ist Herr Privatier Ed. Mende und an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen Herrn C. F. Walter Herr Mühlenbesitzer Hille in den Verwaltungsrath gewählt worden. Die nach der Wahlordnung ferner aus scheidenden 3 Herren Heise, Ebert und Schreiber sind sämmtlich wiedergewählt worden, auch dem als Kassirer ausscheidenden Herrn Kaufm. Lincke, welcher 18 Jahre diese Stelle bereits verwaltet, wurde einstimmig das Amt des Kassirers auf weitere 3 Jahre anvertraut. Der Verein diskontirt auch jetzt (zur Anlage seiner flüssigen Gelder) Prima-Wechsel, wenn dieselben als Aussteller oder Giranten Namen seiner Mitglieder tragen. — In letzter Zeil sind dem Vereine viele neue Mitglieder zugetreten, ein Beweis, daß man mit der Umwandelung und Beseitigung der unbeschränkten Solidarhast in den Kreisen des Publikums einver standen ist. Verluste hatte der Verein nur 188 M., welche von den Zinsen des Reservefonds gedeckt wurden. — 16. März. Heute, als am 51. Jahrestage des Todes des Amtschirurg Kiebsch, fand auf hiesi gem Rathhause vor versammeltem Stadtrath die Ver- toosung der diesjährigen Erträge der von ersterem seinerzeit begründeten Stiftung statt. Die glücklichen Gewinnerinnen waren Marie Ernestine Schelle, Marie Hilma Berthold, Selma Flora Schwind. Das Ge- sammteinkommen der Stiftung ergab im letzten Jahre aus Feldgrundstücken und Kapitalzinsen 2344 Mark, während die Abgaben u. s. w. 263 Mark betrugen. Stistungsgemäß erhielten sodann noch zwei hiesige Aerzte für unentgeldliche Armenpraxis je 150 Mark, wonach für jede obiger drei hiesigen Bürgerstöchter 593 M. 74 Pf. als zukünftiges Heirathsgut in der städtischen Sparkasse zinsbar angelegt werden konnten. — Nächsten Donnerstag, den 20. März, wird auf unserer Bahn, Nachts gegen 12 Uhr, wieder ein Theaterextrazug von Hainsberg nach Kipsdorf ab gelassen werden. — Im Altstädter Hoftheater wird an diesem Abende „Die Jüdin", im Neustädter „Maria Stuart" gegeben werden; in beiden Theatern ist der Beginn aus '/,7 Uhr angesetzt worden. — Nächsten Sonnabend erfolgt das Zusammen schütten der Cigarrenadschnitte im Hotel „Stadt Dres den" zum Besten armer Konfirmanden. — Den Schutz der Vögel betreffend, sei an gesichts des eintrelenden Frühlings Folgendes in Er innerung gebracht: Das Tödten und Einfangen von Blaukehlchen, Rothkehlchen, Nachtigall, Grasmücke, Rothschwanz, Steinschmätzer, Bachstelze, Pieper, Zaun könig, Pirol, Goldhähnchen, Meise, Ammer, Finke, Zeisig, Stieglitz, Baumläufer, Kleiber, Wiedehopf, Lerche, Tagschlaf, Staar, Dohle, Saatkrähe, Rake (Mandelkrähe), Fliegenschnäpper, Kukuk, Specht, Wende hals, Bussard (Mäusefalk) und Eule, mit Ausschluß des Uhu ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 3 bis 30 Mark bestraft. Die genannten Vögel dürfen auch nicht feilgeboten werden. Landständen befürwortend zur Vorlage bringen," welche Petition sie nunmehr erneut mit der Bitte um Berücksichtigung der Ham mer unterbreiten. Die auf di« Anschließung Frauensteins gerich teten Bitten sind so ost Gegenstand der Erörterung gewesen, daß cs genügen dürste, wenn hier nur erwähnt wird, daß sämmtlichr Gesuchsteller, und zwar mit Recht, ihre Lage als von allen mo dernen Verkebrsmitteln abgeschnitten darstellen. Die Königliche Staatsregierung und mit ihr die Deputation erachteten «in Näher eingehen, wie den Klagen der Gegend abgcholfen werdm könne, für angezeigt, man vermochte jedoch ohne vorherige Vorunter suchungen auch nicht annähernd sich für die eine oder die andere der vorgeschlagenen Richtungen zu entscheiden und einigte sich dieserhalb dahin, der Kammer zu empfehlen, sie wolle beschließen: die vorgenannten Petitionen, insoweit sie die Einbeziehung Frauen steins in das Eisenbahnnetz erbitten, zur Erwägung, im klebrigen aber zur Kennlnißnehmc zu übergeben. 29. Kipsdors-Lattdesgrenze. Der Stadtgemeinderath von Altenberg, die Altenberger Zwit- terstocksgewerkschast und sehr viele Genossen bitten die Stände versammlung: „Hochdieselbe wolle sich bei der Hohen EtaatS- regierung für die Fortsetzung der HainSberg-Kipsdorfer Eecundär- bahn von Kipsdorf über Altenberg bis zur Landesgrmze nach Moldau gütigst verwenden und diese unsere Bitte zur Hoch geneigten Berücksichtigung empfehlen." Der Mangel jeder Bahn verbindung und der schwere Bezug der Kohlen verhindern die Einführung nährender Industriezweige, der Zinnbergbau gedeihe infolge der niedrigen Zinnpreise wegen Bertheuernng der Dampf- kraft nicht und werde mit besten Eingehen die einzige in Betracht kommende kümmerliche Nähiquelle Altenbergs verstechen. Außer den wirthschastlichen Vorthcilen erwarten Petenten eine gut« Ren tabilität und erachten die technischen Schwierigkeiten nicht allzu groß. Die Deputation, welche gern Wünschen solcher Gegenden, welche wirlhschastlich mit Schwierigkeiten zu kämpsen haben, unterstützend zur Seite steht, erbat sich, da die Haupteinwände gegen den Bau nach früheren regierungsseitigen Angaben tech nischer Natur sind, nochmals umfassende Auskunft, welche seilens der Königlichen Staatsregierung in Folgendem gegeben wurde: „Die petirle Schmalspurbahn von Kipsdorf nach Moldau ver mag die Regierung nicht für bauwürdig zu erachten. Welche Terrainschwicrigkeitcn hier dem Bahnbau entgegenstehen, dürste schon aus dem Umstande zu entnehmen sein, daß nach dem von den Petenten vorgelcgtcn Projekte, welches jedoch hinsichtlich seiner Aussührbarkeit »och zu mannichfachen Bedenken Anlaß giedl, die Länge der Bahn über 2t Kilometer betragen würde, während die Entfernung der Endpunkte in der Luftlinie nur lO Kilometer beträgt. Die -wischen Kipsdorf und Bahnhof Altenberg zu er steigende Höhe mißt 258,» Meter und würde aus circa 7,» Kilo meter Länge nur mit einer sorldaucrnden Steigung im Verhält- niste von 1: 30 zu gewinnen sein, während zahlreiche enge Kurven aus der in Böhmen gelegenen Strecke zwischen Altenberg und Moldau ebensaNs sehr ungünstige Betriedsverhältniss« ergeben und somit einen außergewöhnlich hohen Belrlebsauswand bedingen würden. Die Baukosten sind mindestens auf 90,000 Mark sür das Kilonietcr zu schätzen, so daß sich das Ersorderniß an Bau kapital aus rund 2,000,000 Mark berechnet. Zieht man noch in Betracht, baß die Bahn außer der Stadt Altenberg keinem de- wohnten Orte auf ihrem Wege begegnen würde und daß die Verkehrsverhiiltnissc der Stadt Altenberg durch die binnen kurzer Zeit in Betrieb zu nehmende Müglitzthalbahn eine ganz wcsent- lichc Verbesserung crsahren werden, so crgiedl sich zweifellos, daß die sür die petirte Linie Kipsdorf-Allenberg-Moldau auszuwen denden Bau- und Betriebskosten mit dem durch eine solche Bahn zu erzielenden wirthschastlichen Nutzen auch nicht annähernd in angemessenem Verhältmß stehen, geschweige denn eine irgend be friedigende Rente ermöglichen würden. Die Regierung beantragt daher, die dieses Bahnprojckt verfolgende Petition aus sich be ruhen zu lassen." Dieser entschiedenen Ablehnung gegenüber glaubte die Deputation Befürwortung der Petition nicht ange zeigt, da ihr erwiesen scheint, daß die von Petenten als gering angesehenen Schwierigkeiten solche sind, welche den Bau nahezu unmöglich machen. Die Deputation kann daher der Kammer nur empfehlen: die aus den Bau einer Eisenbahn von Kipsdorf über Altenberg zur Landesgrenze nach Moldau gerichtete Petition auf sich beruhen zu lassen. * Reichstädt. Am Sonnabend früh gegen '/«k Uhr ist das der Gemeinde gehörige und als Armen haus benutzte Wohngebäude Nr. 110 niedergebrannl. Jedenfalls liegt böswillige Brandstiftung vor, da das Feuer zuerst an der Hinteren Seite des Hauses be merkt worden ist, woselbst das Strohdach leicht erreich bar war. Die Insassen des Hauses hatten ihre Mo bilien nicht versichert. — Letzteres war übrigens in sehr baufälligem Zustande und sollte im bevorstehenden Frühjahr zu dessen Abtragung verschritten werden. Am Brandplatz anwesend und mit Erfolg thätig ge wesen sind außer den Spritzen der Gemeinde, der frei willigen Feuerwehr und des Rittergutes Reichstädt die Spritze der freiwilligen Feuerwehr von Dippoldiswalde unv die Rittergutsspritze von Berreuth. Die Gemeinde spritze und die freiwillige Feuerwehr von Reichstädt sind am Brandobjekt selbst thätig gewesen, während die — „Aus Scherz", in Folge von Wetten und dergl., theils aus Rache und Haß, werden zuweilen den Zei tungs-Expeditionen gefälschte Annoncen aufge- gebeo, ohne daß der Annahmebeamte im Stande ist, dieselben auf ihre Echtheit prüfen zu können. Mit Bezug hierauf hat das Reichsgericht kürzlich in einem Spezialfalle entschieden, daß auch ein Zettel, durch welchen eine Anzeige in einer Zeitung bestellt wird, als eine Privaturkunde im Sinne des Gesetzes zu be trachten ist. Wer also eine gefälschte Anzeige aufgiebt, macht sich dadurch einer Urkundenfälschung schuldig. Auf Grund dieses Reichsgerichts-Erkenntnisses wurde kürzlich ein Aufgeber einer gefälschten Annonce, obgleich er sich mit derselben nur einen „Scherz" hatte machen wollen, wegen Urkundenfälschung zu einem Monat Ge- fängniß vemrtheilt, und zwar unter Annahme mildern der Umstände. — Mögen die betreffenden „Scherz dolde" sich diesen Fall somit als Warnung dienen lassen. — Durch unbefugtes Verbleiben auf dem Bahn steig einer Eisenbahn wird ein Hausfriedensbruch begangen. Das Reichsgericht hat auf eingewendete Revision ein die Verurtheilung einer Anzahl von An geklagten aussprechendes Erkenntniß bestätigt, und zwar unter folgender Begründung. Der Stationsvorstand besitzt zweifellos die polizeiliche Befugniß zur Ent fernung des Publikums vom Bahnsteige, der als ab geschlossener Raum und für den Dienst bestimmt zu betrachten ist. Wenn daher die Angeklagten der Auf forderung des Vorstandes, den Bahnsteig zu räumen, nicht Folge leisteten, so sind sie unbefugt auf demselben geblieben, und es würde ein nicht zu beachtender straf rechtlicher Jrrthum sein, wenn sie die Widerrechtlichkeit dieses Verbleibens nicht erkannt haben sollten. Straf los würden sie nur sein, wenn sie die betreffende Auf forderung des Stationsvorstehers nicht gehört oder die physische Möglichkeit nicht besessen hätten, derselben Folge zu leisten. Zur Bestrafung der Angeklagten be durfte es nicht einmal besonderen Antrages, da das gleichzeitige widerrechtliche Verweilen Mehrerer auf dem Bahnsteig den Thatbestand des gemeinschaftlichen Begehens des Hausfriedensbruchs darstellt. — Ueber „Darlegung einfacher Grundsätze für den Privatwaldbetrieb, besonders im Kleinen" wird Herr Oberförster Klette-Bärenfels einen Vortrag für die Oekonomische Gesellschaft im K. S. zu Dresden halten. Die Fachkenntnisse und reichen Er fahrungen des Herrn Vortragenden berechtigen zu der Annahme, daß eine nähere Klarlegung dieses Themas für die Besitzer von kleineren Waldungen von ganz besonderem Interesse sein wird. Der Vortrag findet Freitag, 21. März, Nachmittags 4 Uhr, im bisherigen Versammlungslokale: Hirschoff's Restaurant, Grobe Brüdergaffe 25, I. statt. Auch Nichtmitglieder haben Zutritt. — Der Bericht der Finanzdeputation 8 der zweiten Kammer über die auf Erbauung von Eisenbahnen und Errichtung von Haltestellen rc. eingegangenen Petitionen, äußert sich über die aus der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde eingegangenen Eisenbahn-Pe titionen wie folgt: 2t. Frauenstein (Wildes Weißeritzthal rc.) Louis Ufer in Lchnmühle bei Frauenstcin und viele Ge nossen bitten: „Die Hohen Königlichen Etändekammern wollen die baldige Ausführung einer Eisenbahnverbindung zwischen den Linien Dresden-Freiberg und Moldau in Böhmen durch das Wilde Weißeritzthal gencigtest erwägen und beschließen." Die Gemeinden Oberbobritzsch und mehrere Nachbargcmeinden ent- gegen obigem Ersuchen petiren: „Die Hohen Kammern des Sächs. Landtages möchten bei etwaiger geneigter Bestimmung einer Bahn nach Frauenstein das Bodritzschthal mit einer normalspurigen Secundärbahn von Niederbobritzsch gnädigst berücksichtigen." — Ferner hat die Stabt Frauenstcin und 13 Landgemeinden an das Königliche Finanzministerium im Jahre 1887 die Bitte gerichtet: Hochdasselbc wolle die baldige Herstellung einer die Stadt Frauenstein berührenden Eisenbahnverbindung zwischen der Linie Ehemnih-Drcsden und Bienenmühle-Moldau oder sonst wie den Anschluß der Stadt Franenstein an eine bereits bestehende Eisen bahn beschließen und den in diesem Jahr« zusammentretenden „Weißetrttz^Settu^ «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 A. Sb Pfg-, zweimonatlich V4 Pfg., einmonatlich 4L Pfa. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan fialten, Postboten, sowie die Slgentm nehmen Be- _ , , Amtsblatt für die Königliche Amtsljauptmamschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgericht« und die Städtische ' zu Dippoldiswalde und Irauenstem