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WnstMGOWMnM u«d Nr. 48 Mivoch, dn rr. §t-rM isu 4». ÄhrgW Aimiie SMKMeiW H-huM-SrOih«! M !ist bleiben bezirksftei- In dieser Bestimm«' liegt eine für eine Reibe von kleineren G«>: nüber dem ^ischenchen Entwurf. Damit sind eine Rcie wichtiger Bcstin t ff Landes so, wie es der Entwurf Vorsicht, W einen einzigen verfassungsmäßigen Radmen zj i spannen und den Gemeinde:: die Bürgerme^ A sterverfaffung aufzuerlegen. Es ist schon vo,ß 's). 7« Wellhdrt. Laubholz-Reifig und um LI Uhr Umstände vorliegen, die das Vertrauen der Bezirksvertretung zur Amtsführung des Amts Hauptmanns erschüttert haben- Später kann ein werden. den von einem Marokkaner auf dem Wege die Graf Adel- Der Rccherunasvertreter, nur Aba. aller:: h erledigt- - noch Gin Der Landwirtschaft seien im vorig« stellt lest, daß die 8'X uchriac Tochter Mar celle des Arbeiters Heymann in Köln immer zulcoc n. binnen iechs des Gesetzes nach Ablaut in Frankreich zurückne^alte:: werde- — Reasermmsvertreter erklärt, daß die lran- verschiedenen Seiten und nach verschiedenes Richtungen hin Widerspruch gegen Linzelbe »'eres aawzen parlamentarischen Systems- Wl^xD kurieren an den Symptomen unserer todkrankstes Berlin, 21. Febr. Präsidmt Löbe eröffnet die Sitzung. Auf der Tagesordnung sieben zunächst 13 kleine Anfragen- Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Löwenstein (Unabh.) wird mitgeteilt, daß nach einer Vereinbarung mit den Ländern der Beginn des Schuljahres ein heitlich auf das Frühjahr fcstgelegt worden ist. Die bayerische Regierung batte zuerst Beden ken. bat sic aber später wieder zurückgenommen. Es ist nickt notwendig daß der Schulbeginn überall auf denselben Tag gelegt wird. Aba. von Schoch (Dtsch. Vp) weist in zwei Ansragen daraus bin, daß eine Hebamme schnell genua befördert werden konnte::. Umlage sollte doch nur ein Uchergang nem Boden das Nötiac z:n Volksernäbruv! schaden. Ausrvüchse, die man als Betrügerei-» jährliche Rente auf Lebenszeit zu gewähren- Die bisherigen Inhaber besoldeter Stadtrats stelle:: scheiden binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes oder im beiderseiti gen Einverständnis früher aus den Diensten, wenn sie dies binnen einem Monat erklären- Geben sie diese Erklärung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist ab, so gelten diejenigen von ibnen als unkündbar ange st eilte Beamte, die bis zum Inkrafttreten des Ge setzes zwei Iabrc im Amte waren. Bei den übriger: kann die Einstellung für den Zeitpunkt des Ablaufes ibrer Mahlzeit widerrufen wer den- Der Widerruf kann nur spätestens drei, frühestens aber sechs Monate vor Ablauf der Mahlzeit ausgesprochen werden- Erfolgt kein Widerruf, so gelten sie vom Ablauf der Mahl zeit ab als unkündbar angestellte Veamte- Der Bezirkstag kann erstmalig bin nen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit Mehrheit bei Anwesenheit von s Zweidrittel der Mitglieder die Abberufrmg des im Amte befindlichen Amtsbauptmanns beim Ministerium des Innern beantragen, wenn Mirtkcbaftskörper, aber nicht cm der slrsachels^ Helfe» Kan» vur ein« Produklionrsteirer««^ Der Bauer und der' Landwirt must auf eic^M tcn des Entwurfes erhoben worden. Ob dc ö Das slltimalums-Versoraunasgesetz Ser Reichste« über „Men" der Franzosen W wird dem Versoraunasan^chuß üllerwiSm. Ls kolat die erst«- LA'nm des 5. Ra-btta- acs um: Ha nshgltplan-'Gesetz, evm-ch diAe Vapsaae saNen u. a- w'derrirfiicho Mirtf-bastsbeibstken den Beamften "sw. in Or ten mit bAonders schwieriaen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt werden Dr- Deerman:: sBaver. Vv) Uebntz.ndnahme der Geschäfte ist Vie Ortskrankenkasse von Montag, de« 20. Februar 1922, ab für bas Publikum nur noch vormittag» von 8 -1» mittag» 1 Uhr geöffnet. Hohenstein-Ernstthal, den 18 Februar 1922. Der Borstand: Iulius Weter, Bors solcher Abberufungsantrag nur jedesmal binneD echs Monaten nach AAauf einer fcchsjäw^. gc:: Amtszeit gestellt werden. Sind Stelle^ eines Amtshauptmannes neu zu bsS eßen, so stekt dem Bezirkstage das Recht zu, dem Gesamtministerium Personen vorzuschlageß Die Gemeinden, die beim Inkrafttreten dem Gesetzes keinem Vezirksverbande angehören!: Monate nach dem Inkrafttreten und später, binnen sechs Monate einer sechsjährigen oder weiteren Amtszeit acstcllt werden. Ge- kindlicher Vüraermeister sein Amt nieder- DiAes Verlange:: kann erstmalig zösiftbc Regierung bisher den Vorstellungen fK::e Fosae gegeben bat- Btzw'scheu ist in Frankreich die Herausgabe aller deutschen Kin der. die sich noch dort befinde::, ungeordnet morde::. — Damit sind die kl-nnen Anftaaen freie Wirtschaft! Abg. Höllein (Kom.) wendet sich O aen dieErsüllunaspolittk der sozialdeinokraifschs Reoienma Mirtb, die in wachsendem M die Mallen in den Hunger treibe, denn tbenau babe in Lannes den Abbmi der bensmiftelzuschülle zugesaat Der Redner ri tet heutige Angriffe gegen den Rei-hsnerk<H Minister Gröner und den Reschsvostmini Giesberts. der ein gefügiges Werkzeug lei Geheimräte fti Er erklärt, daß er über Fall „Kalme" beim Iustizetat sprechen werH Er werde dann 1« diese« Botsdomer SoustaN din»inl-«ch1 wo man berustichc Mörder schützen wollt. 188 Eichen- und Birken-Klötzer 9 46 em gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Glaucha«, den 21. Februar 1922. Gräfliche Forstverwaltuus vud Rentamt bei Reubof und daß Grubenangestcllte in Hom- j >7. c» .„.^llört terwr bürg von Belgien: Überfällen worden find. - I flcbttatenloszu freien Wirtschaft sein. .Hätten nur Wirtschaft, dann würde das Brot Mark kosien. nicht 14 Mark. Das freiende Wort weisst eben: Iabre 4,7 Milliarde:: Mark glatt geschenf/x worden durch Verbilligung von Mais- Die, I Politik müsse aufhören. Es ist unerhört, wer, ,j. r , der der Entwurf allenthalben in »der skizziertes, -- I Fassung an den Landtag kommt, bleibt al ö r I ruwarten. , r m a n n, muß zugeben, daß cs noch nicht gc- lnnaen ist, dic Täter zu ermitteln. (Hört, ^ört!j — In einer weiteren Anftaae stellt Abg. von Schoch (Dtsch- Dp i fest, daß zwei französische Soldaten kürzlich einen Rau büb crfa ll auf einen Wiegemeister in Düsseldorf verübt haben und daß der In haber einer Wiesbadener Koblcngroßbandlung durch den Messerstich eines Marokkaners schwer verletzt worden ist- Graf Adelmann teilt mit, daß im ersten Falle die Schuldigen sich in Unter suchungshaft beftnden, im zweiten die UMer- snchmm cinaeleitet worden ist. Abg. Lavcrrenz (D-NO schildert dic Rot der Deutschen aus dem Memcllandc, dis ftinerzcit 1914^15 nach Rußland verschleppt, 'norden und jetzt in dic Heimat zurückgekehrt find. Gral Adelmann erklärt, daß Ersatz sw Kricas'chäden mir Reichsanaeböriqen ge leistet «'erden könne- Das M-melland sei aller nicht mchr Reichsgebiet. Berechtigte Ansprüche: würden wohlwollend geprüft- Abg. von Schoch (Dtsch. Vp ) verweist ani die Mißhandlungen barmloser Brillanten in Euskirchen durch irm: höfische Sol daten- — Es wird initacteilt, daß die T-fter ermittelt und ibrer Bestrafung zuaesübrt werden. Emdsrser TZgeSktt Ä»L0f«0V Hohenste'mEnrftthal, Gbsrlungwitz, Gersdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, « « s » » 8 4 A-rchsnbach, tzennsdorf, Bernsdorf, Rasdorf, Lrlbach, Airchberg, UrfprunL wüftenbrand, Mitt«a>Kch sechsjälu-iaen schiebt dies, so ist dem Bürgermeister das letzte Dicnsteinkommen, falls er auf Lebenszeit ge wählt ist, voll, sonst bis zum Ablauf seiner Dienstzeit voll und von da ab zur Hälfte als meinden, die jetzt die revidierte Städteordnun ) 's angenommen haben, bedeutsame Abweichun gegenüber dem ^ischcr^cheu Entwurf. mungen des neuen Entwurfes wiedergegebe i ,s worde::. Cs wird zu prüfen sein, ob cs sic,.^^. als zweckmäßig erweist, alle Gemeinde:: dL >'i W Die Stellung eines Stadtverord nete nvorstcders kommt ebenso in Weg fall, wie die Einrichtung des kollegialen Stadt- rates. Der Bürgermeister leitet und beaufsich tigt dic gesamte Gemeindeverwaltung, er be reitet die Verhandlungen der Gemeftch-evertre- t:u:g vor, beraumt ihre Sitzungen ein, führt in ibnen den Vorsitz und sorgt für dic Aus führung der ge'aßtcn Beschlüsse. In: Falle der Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme. Er ist für die Gesetzmäßigkeit der Gemeindc- ratsbeschlüsse verantwortlich, infolgedessen steht :bm ein Einspruchsrecht wider Beschlüsse zu, die er für ungesetzlich hält, wie auch gegen solche, dic er als für die Gemeinde öffentlich nachteilig anfiebt- — In der Regel muß in allen Gemeinden mindestens ein berufsmäßiger Beamter zur Besorgung des schriftlichen Dien- stes (Ratsschreiber) und des Kallen- und Rech- mlngswcsens (Ratskämmcrcr) vorhanden sein. Der Entwurf hat dic Tendenz, die Bil- dring größerer gemeindlicher Verwaltungskörper durch Zusammenschluß von Gemeinden, durch Bildung vm: Gesamtgemcindcn und von Z w c ck v c r b ä n d c n zu begünstige::. Er bekält deshalb auch dem Ministerium un ter gewissen Klauseln das Recht vor, die zwangsweise Vereinigung von Gemeinden an- zuordnen- ZiFammenlicaende Gemeinden kön nen sich zu einer bczirkssreim Verwaftungsae- meinlchaft (Gesamtgemeinde) zusammenschließem Gcaen die Bildung von Gesamtgemeinde:: von mindestens 25 OOO Einwohnern, dürfen Beden ke:: wcaen der Bewobnerzatl oder der Lei- stungsfähiakeit von feiten des Ministeriums nicbt erhoben werden. Im übriaen ist zur Bilduna von Gesamtgemeinden die GeneRni- aung' des Ministeriums des Innern erforder lich. Der Bürgermeister ist zugleich in allen in der Gesamtgemeinde zusammengefaßten Ort- scha'ten Borsitzei: der des Ortsra - t e s und übt als solcher die Befugnisse aus. die dem Büraerrneisier einer Einzelaemeinde zu- stAen. Einzelgemeinde:: und Gesamtaemeinden können sich zur Erfüllung bestimmter Aufaabcn, die aus dem Gebiete der Gemeindetftiakcit lie- aen, zu Zwe-kverbände:: zusammenschließe::. Die siwtliche Aufsicht erfolgt ftir die bezirksfteien Geineinden drnch dic Kreisbauptmmrnschaft, für die übriaen Gemeinden durch dic Amtsbaupt- mannfchaft, dic bis aus wcitcrcs als Bezirks- verbändc beibcAalten werde:: solle::. Die noch bestehenden selbständigen Gutsbe zirke haben sich nach dem Entwurf bis zu.n 3l Dezcinber 1922 mit benachbarten Gemein de.- zu vereinige::. A:,f Verlausen des Gemcinderatcs hat ein beim Inkrafttreten des Ge'etzes im Amte bo WvnaÜt^ 12,— M. In: Doc«: fr-i int »-«Äbhotm»- in d»a DeschLsiÄnn er, II — M., W»>che» ***** 372 M. Vci Postb?-i«s , tt. «jnschl. Hustük»nP«g«tiLhr. K-'-xÄd« wertrt^Itch »achmittag«. Aall« dursh höhrr- «cNielLstSnmg. «per«, AuSspernrntz da Anzc!ga »d« picht «cschetat, IP da Lalag nicht rnnr Ersatz vaj.Md-t. — V.sixchrcktont» t»HL. «rßhäftlstcll»: L Es wird also die Bezeichnung „Gemeindevor steher" ebenso in Wegfall komme::, wie die Be zeichnung „Obcrbürgenneister". Für die Rats- vorstä::de in den größere:: Städten, wo bereits Bürgermeister vorhanden find, soll es keinen Oberbürgermeister, sondern nur einen „Erste:: Bürgermeister" geben. Der E:rtwurf beseitigt in den Städten dic seitherige Magistratsver fassung und ictzt an ihre Stelle die Bürgcr- meistervcrfasftmg. Die Gemeindever tretung soll aus mindestens acht und aus höchstens achtzig Gemeindevertrctern bestehen. Für die Annahme gemeindlicher Aemter siebt die Vorlage eine:: Zwang vor. Ein solches Amt darf nur ablebncn, wer älter als M Jahre ist, wer wegen seines Gesundheitszustandes an der dauernden Erfüllung der mit den: Amt ver bundenen Verpflichtungen verhindert ist, wer längere Zeit ortsabwefend sein würde wer durch die Ausübung des Amtes in seiner Be rufs- oder Erwerbstätigkeit wesentlich, 'estört würde, wer ein 'öffentliches Amt berei s zwölf Iabrc bckleidct bat oder wer ein solches Amt sccks Iabrc inne gehabt hat, für die Dauer der nächsten sechs Iabrc und schließlich auch, wer die politischen und wirtschaftliche:: Ansich ten der übrigen Angehörigen des Wahlvorschla ges mcht mcbr zu teile:: vermag. Wer sich weigert, ein solches Amt anzunebmen, kann auf die Dauer der ibn: anaesonnenen Verpflichtung mit einer jährliche:: Geldstraft bis zu 5LOO Mark beleat werden. Für die Strafdauer ist dem Straffälligen das Stimm e >t zu entziehen. Die Gemeindcvertrctcr '-B für chre Bc- lchiüsie nur insoweit verantwortlich sein, als sie damit ihre gesetzlichen Befugnisse überschrei ten, cin Strafgesetz verletzen oder wider besse res Wisse:: in unredlicher Absicht bandeln- Kn- ter den Gemcindeausfchüssen ist neben einem Verwaltungs- und einem Finanzausschuß auch ein Ausschuß für Wohlfahrtspflege vorgesehen. Wählbar zu::: Bürgermeister ist ieder Deut scher, der am Wahltage das 25. Lebensiabr vollendet tat und in der Gemeinde wohnt. Hmrdcft es sich um die Stelle eines berufs mäßigen Bürgermeisters, so ist auch ein aus wärts Wobnender wälPar. Durch OrtsgIeb kann für eine:: oder mehrere berufsmäßige Bür germeister eine besondere Befäbig:mg gefordert werden Die SmMemWng. Das Ministerium, des Innern hat bekannt lich einen Entwurf einer neuen Gemeinbever. ordnung ausgcarbeitet, der zurzeit den in Frage kommenden Stellen zur Begutachtung vorlicgt. Die Angelegenheit ist wichtig genug, um auch in der breiten Oeisewlichkeit Interesse zu er wecken- Man wird deshalb schwer verstehen, warum dicker Entwurf im Gegensatz zu dem seinerzeit vom sozialistischen Politiker Fischer ausgearbeiteten bisher- nicht auch weitere:: Krei sen zugängig gemacht wurde- Unser Dresdner tsd.-Vertreter ist mmEbr in der Lage, über Abg. Frau Rvncck (Soz ) stellt de^ p -'. System der widerruflichen Beihilfen mißtrav W i'ch gegenüber. Wichtiger wäre eine soziale Neuregelun« der Beamtengehältes wobei die mittleren und unteren Gehälter höbt werden müßten. Die höheren Beamtem gruppen dürfte:: aus keinen Fall besseraestel^, s-, die einheimische Wirtschaft versagt bat- ^IfA deutsche Landwirtschaft bat auch in HannovB.E! kein verantwortungsvolles Bewusstsein gezei^. 0 Kartoffeln werden zurückg<Aalten. Die Regi nina sollte einschreitcn; dic Regierung sei oenüher den M Oberlungwitz. Oeffevtliche Sitzung de» Sch«la«»schuffes Donnerstag, den 23 Februar, abends 8 Ubr im vttzungssaale dr» Ratdauses Tagesordnung: 1 Konstituierung 2 Bewilligung von Mitteln prr Beschaffung von Schreibmaterial für die Lehrer. 3. Untrrrichtsauesall an der oberen Schule betr. Oberlungwitz, am 22. Februar 1922. Der Schulvorstand. Inhalt des Entwurfes einiges mitzutcilcn: Für das Gemeindedaupt siebt der Entwurf Bezeichnung „B ürgermeiste r" vor- Holzversteigenos ins Revier. Freitag, de« 24. Februar, gelangen aus dem Holzschlage am Forsthan» Hainb 0 lz vormittag» 9 Uhr v » amerikanischer Weizen billigei,s W i st als deutscher. Wir werden den W^ p, s' zur Zwangswirtschaft zurüchnachen müssen Kartoffeln sind zum Lurusaericht ocivorde-, ü K< - " ' ----- Die RegierurW » Abg. Dr. Hertz (Unabd.j behauptet, dcP^chl bezeichnet, sind zwückzusübren aus die verschä^'^i tcn Maßnahme:: der Zwangswirtschaft. Rovember konnte man weaen der oroßeo Kä^ l' die Großstädte mft Karto-ftln nicht beliefer f-A In einem Falle mußten 1200 Waagons KoM toftelu ft: die Stärkefabriken wandern, :vcil A infolge des Achtstundentages mM betrüa»rlsch-n Anaaben der Landwirtschaf, Ä unverantwortlich untätig. -ü.E Abg- Schiele (D-R.) fie'st in dHÄ scharftn Anorisft'n der äußersten Linken die Regierung dic ganze flnwa'Baftigkeit '