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Dresdner W Asimml. königlich Säehsisehsv LtKatsanzergev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörde». Nr. 260. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. Donnerstag, den 8. November 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstrabe SO, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 8 M. bv Pf. vierteljährlich Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Nr. 1896^ Ankündigungen: Di« Zeile keiner Schrift der »mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum 80 Pf., di« Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf GeschäftSanzeigea. — Schluß der Annahme vormittag» 11 Uhr. Sämtliche Mitteilungen und Ankün» digungen, die für die am Nachmittag erscheinende Nummer bestimmt sind, werden bis vormittags 11 Uhr hierher erbeten. Lönigl. Redaktion und Expedition des Dresdner Journals. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Fabrikbesitzer und Stadtrat Heinrich Theodor Körner in Chemnitz den Titel und Rang als Kommerzienrat zu ver leihen. Verordnung, die am 1. Dezember 1906 vorzunehmende beschränkte Viehzählung betreffend, vom 27. Oktober 1906. Um den Nachweis über die Größe des im Lande vor handenen Viehbestandes alljährlich zu beschaffen und sichere Unterlagen für die Beurteilung der Vieh- uno Fleischerzeugung im Lande zu erlangen, hat das Ministerium des Innern beschlossen, bis auf weiteres in jedem Jahre, für welches eine umfänglichere Viehzählung nicht angeordnet wird, am 1. De zember und, falls dieser auf einen Sonntag fällt, am darauf folgenden Werktage eine beschränkte Viehzählung vornehmen zu lassen. Zur Ausführung dieses Beschlusses wird für die diesjährige Aufnahme Folgendes verordnet: 8 1. Die Erhebung erfolgt mittels Ortslisten. Die Ausführung der Viehzählung liegt den Gemeinde behörden für ihren Gemeindebezirk einschließlich der zur Gemeinde gehörenden selbständigen Gutsbezirke ob. Die Aufnahme hat gleichzeitig mit der Konsignation der Pferde und Rinder durch die damit nach Maßgabe der Ver ordnung vom 4. März 1881 beauftragten Gemeindebeamten zu erfolgen. Die Viehbesitzer sind durch die Gemeindebehörden einige Tage vor der Aufnahme in ortsüblicher Weise von der bevor stehenden Viehzählung in Kenntnis zu setzen. Die Durchführung der Zählung in militärischen Anstalten ist der Mililärbehörde des Ortes zu überlassen, der zu diesem Zwecke die erforderlichen Formulare durch die Gemeinde behörden auszuhändigen find. 8 2. Durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzern und Anstaltsleitern, beziehungsweise deren Stellvertretern, ist die Zahl sämtlicher an diesem Tage in den einzelnen Grund stücken (Häusern, Gehöften, Anwesen, Schlacht- und Viehhöfen, Tierkliniken und dergleichen Anstalten) und den dazu gehörigen Nebengebäuden vorhandenen Pferde, Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen festzustellen und in die Ortsliste nach der dort getroffenen Unterscheidung und unter gleichzeitiger Angabe der Katasternummer des betreffenden Grundstückes sowie der Namen der Viehbesitzer einzustellen. Dabei ist überall den dem Erhebungsformular vorgedruckten Bestimmungen nach zugehen. 8 3. Die Umfrage ist am 1. Dezember zu beginnen und tunlichst auch zu beendigen. Die Aufnahme hat sich durchweg auf den Stand vom 1. Dezember zu beziehen. 8 4. Die Ortslisten-Formulare werden den Verwal tungsbehörden (in den Städten, in denen die revidierte Städteordnung vom 24. April 1873 eingeführt ist, den Stadträten, im übrigen den Amtshauptmannschasten) bis spätestens den 22. November diese- Jahres durch das Statistische Landesamt nebst einer zur Abgabe mindestens eines Abdrucks an jede Gemeinde genügenden Anzahl von Abdrücken gegenwärtiger Verordnung übersendet werden. 8 5. Die Amtshauptmannschasten baben die ihnen zu gehenden Formulare sofort an die Stadträte der Städte ihres Bezirks, welche ihre Verfassung nach der StSdteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24. April 1873 ordnen, und an die Gemeindevorstände ihres Bezirks zu verteilen. 8 6. Die Stadträte beziehentlich Gemeindevorstände haben dafür zu sorgen, daß die Einträge in das Erhebungs formular vollständig, vorschriftsmäßig und der Wirklichkeit entsprechend bewirkt werden. 8 7. Wenn in einem Grundstücke Tiere stehen, die verschiedenen Besitzern gehören, so sind sie nicht unter dem Namen des Grundstücksbesitzers zusammen zu fassen, sondern für jeden Besitzer getrennt anzugeben. 8 8. Wenn die Zeilen in einem Erhebungsformularei für die Einträge einer Gemeinde oder eines Ortes nicht hin reichen, so sind die übrigen Einträge in einem zweiten oder dritten oder weiteren Formulare zu bewirken. In solchem Falle sind die Listen auf der Vorderseite neben dem Namen der Gemeinde beziehungsweise des Ortes fortlaufend zu numerieren (Liste Nr. 1, 2 usw.). Das Statistische Landesamt wird seine Formular sendungen mit Rücksicht auf etwaigen Mehrbedarf bemessen. 8 9. Die Stadträte und Gemeindevorstände haben die ausgefüllten Ortslisten, einschließlich der von der Militär behörde ausgefüllten, zu sammeln, dabei die Angaben, soweit tunlich, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und die Abstellung wahrgenommener Mängel zu veranlassen. 8 10. Auf der letzten Seite der Ortsliste ist die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge von der Ge meindebehörde zu bescheinigen. Werden sür eine Gemeinde mehrere Ortslisten gebraucht, so ist die Bescheinigung auf der letzten Seite des letzten Ortsbogens zu vollziehen. 8 11. Bis zum 8. Dezember dieses Jahres sind die Ortslisten, und zwar seitens der Stadträte, denen die For mulare direkt vom Statistischen Landesamt zugehen, an dieses selbst unmittelbar einzusenden, seitens der übrigen Stadträte und Gemeindevorstände aber an die betreffenden Amtshaupt mannschaften abzugeben. Wo für einen Ort mehrere ausge füllte Ortslisten vorliegen, siikd diese vor ihrer Einsendung nach der über dem Namen der Gemeinde eingestellten laufen den Nummer zu ordnen. 8 12. Die Amtshauptmannschasten haben, nachdem sie sich von der formell vorschriftsmäßigen Ausfüllung und Unter zeichnung überzeugt haben, sämtliche Listen ihres Bezirkes, alphabetisch nach den Mmen der Gemeinden geordnet, zu sammengeschnürt bis zum 14. Dezember dieses Jahres an daS Statistische Landesamt einzusenden. 8 13. Etwaige bei der Bearbeitung der Ermittelungs ergebnisse seitens des Statistischen Landesamts wahrgenommene Mängel werden durch das letztere den betreffenden Stadträten beziehentlich Gemeindevorständen direkt mitgeteilt werden und sind durch diese schleunigst abzustellen. s»28 Dresden, am 27. Oktober 1906. 7«9dIIII- Ministerium des Inner». Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im SeschLftSberetche des Ministerium- de» Kultus u. Sstentl. Unterrichts. Zu besetzen: die 2. Lehrerstelle zu Benne« Witz. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schulhause und Gartengenuß 1200 M vom Schuldienst, üb M. für Turnunterricht, 110 M für Überstunden (vorläufig bi» Ostern 1S07 bewilligt), außerdem werden nach einjähriger befriedigender Amts führung 150 M pers. Zulage bis zum Eintritt der I. AlterSzulage in Aussicht gestellt. Gesuche mit den erforderlichen Beilagen bis S. Dezember an Bezirksschulinspektor vr. Michel, Grimma. — Zur einstweiligen Verwaltung von Lehrerstellen werden für den Bezirk Zwickau II drei Vikare gesucht. Meldungen sind unter Bei fügung sämtlicher Prüfung-- und AmtSsührungSzeuanisse bis 80. No vember beim Bezirksschulinspektor für Zwickau II, vr. Scherfig, einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 8. November Ihre Majestät die Königin- Witwe wird morgen nachmittag 5 Uhr von Stresa kommend, in Dresden wieder eintreffen. Destsches Reich. Der Kaiser. (Berliner Lokalanz ) Berlin, 7. November. Heute vor mittag hörte Se. Majestät der Kaiser die Vorträge de« Chef« de« Zivilkabinett« und de« Chef« des Militärkabinetts. Nachmittag« ^3 Uhr begab Sich der Monarch im Auto mobil nach Liebenberg zu einem mehrtägigen Besuch beim Fürsten Eulenburg-Hertefeld. Der Kaiser fuhr über Nauen und besuchte dort die Station für Funkentelegraphie. Geburt eines Thronfolgers im Grohherzogtum Hessen. (W. T B) Darmstadt, 8. November. Die Großherzogin wurde heute früh von einem Prinzen glücklich entbunden. Kabinettskrise im Grohherzogtum Hessen. (W. T. B.) Darmstadt, 7. November. Die „Darmstädter Zeitung" wird zu der Mitteilung ermächtigt, daß der Staat«- minifter Ewald gestern den Großherzog um seine Verabschiedung gebeten hat, nachdem in der Versammlung der nationalliberalen Partei am 4. d. M. von führender Sette Vorwürfe, wie der der Pflichtvergessenheit, gegen die Regierung erhoben worden sind, ohne daß hiergegen Widerspruch erfolgt ist. Die Vor stände der Ministerien de« Innern und der Finanzen Geh. Rat Braun und vr. Gnauth, haben sich dem Vorgehen de« Staat«- Ministers angeschloffen. Der Großherzog hat jedoch abgelehnt, dem gemeinschaftlichen Gesuch zu willfahren. Vom Reichstage. * Ob den Reichstag ebenso wie in den letzten Tagungen auch in der nächsten Handelsverträge beschäftigen werden, hängt, wie die .Berl. Pol. Nachr." mitteilen, von der Entwickelung der Berhältnisfe ab. Möglich wäre in nächster Zeit der Abschluß solcher Verträge mit Spanien, Dänemark und den Bereinigten Staaten von Nordamerika, über einen deutsch-spanischen Tarifvertrag wird gegenwärtig in Madrid verhandelt. Man kann nur wünschen, daß die Verhandlungen zu einem bal digen Ergebnis führen, da bekanntlich das jetzige provisorische Abkommen zwischen den beiden Staaten mit dem Abschluß des laufenden Kalenderjahrs sein Ende erreicht und gegebenenfalls vor der Ratifikation die parlamentarischen Vertretungen beider Länder um ihre Genehmigung angegangen werden müßten. Ob ein deutsch-dänischer Tarifvertrag in naher Zeit zustande kommt, hängt zunächst von der Fertigstellung des neuen dänischen Zolltarifs im dänischen Parlament ab. Die dänische sowohl wie die deutsche Regierung würden dann auf Grund neuer Zolltarife in die Verhand lungen eintreten, wie dies ja auch bei den gegenwärtigen Erörte rungen über den Abschluß eines deutsch-spanischen Vertrags der Fall ist. Vorbereitet dürsten die gemeinsamen Unterhandlungen zwischen den Regierungsvertretern über einen deutsch-dänischen Tarif vertrag nahezu jetzt schon sein, so daß hierdurch eine Zeit- versäumniS nicht entstehen würde. Wie schließlich die Ver handlungen über einen deutfch-nordamerikanischen Handels vertrag auSlaufen werden, ist gegenwärtig auch noch nicht abzusehen. Von der nordamerikanifchen Kommission, die nach Deutschland kommen soll, wird ja erwartet, daß sie zur Informierung der zu ständigen Stellen ihres Heimatlands wesentlich beitragen und damit auf den Gang der Verhandlungen einen beschleunigenden Einfluß auSüben wird, wie sich aber schließlich die Angelegenheit entwickeln wird, ist jetzt noch nicht zu übersehen. Aus jeden Fall werden die deutschen Geschäftskreise gut tun, sich auf alle Möglichkeiten ein zurichten. Das jetzige Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika läuft mit dem 1. Juli 1907 ab. Wenn an seine Stelle ein anderes treten sollte, würde also der Reichstag unbedingt indem nächsten Tagungsabschnitte damit befaßt werden müsfen. Ob aber überhaupt einer der erwähnten möglichen Handelsverträge tatsächlich soweit sertiggestellt werden wird, daß das Parlament damit beschäftigt werden könnte, ist fraglich. Man wird auch in den Tagungsabschnitt eintreten müssen, ohne daß die Unklarheit auf dem in Rede stehenden Gebiete schon beseitigt sein wird. Ausland. (Drahtnachrichten.) von der österreichischen Wahlreform. (W. TB.) Wien, 7. November. Das Abgeordneten» Haus begann heute die zweite Lesung der Wahlreformvorlagen. Der Berichterstatter Abg. vr. Loecker, dessen Rede von un unterbrochenen lärmenden Schmährufen der Alldeutschen be gleitet wurde, betonte den Kompromißcharakter der Vorlagen und wie« die Angriffe Schönerer« auf die deutsch-bürgerlichen Parteivertreter zurück. Abg. Graf Sylva - Tarouca gab eine Erklärung ab, in der er unter Wiederholung der Bedenken der konservativen Großgrundbesitzer Böhmens gegen den Terrori«- mu«, unter dessen Druck die Vorlagen eingebracht worden seien und beraten würden, betonte, seine Partei werde für die Er öffnung der Spezialdebatte stimmen. Seine Partei mache ihre Haltung von dem Entgegenkommen abhängig, welches das Hau« gegenüber den Versuchen zeigen werde, tue Vorlagen zu» gunsten der Herstellung der nationalen Gleichberechtigung, namentlich in Böhmen, sowie zugunsten der Erweiterung der Selbständigkeit der Länder abzuändern. Abg. vr. Ofner trat für das Wahlrecht der Frauen und für die Schaffung eine« WahlgerichtShoss ein, sprach aber gegen die Wahlpflicht, sowie gegen die Autonomieanträge Starzynskis. Abg. Schönerer gab eine Erklärung ab, in der diejenigen deutschen Abgeordneten, die für eine den Slawen zur dauernden Vorherrschaft ver helfende Vorlage eintreten, des schändlichsten VolkSverratS ge ziehen werden Die Alldeutschen sähen den einzigen Schutz und Schirm für da« deutsche Volk im Deutschen Reiche, wes halb er mit dem Rufe schließe: Heil dem Hort unserer Zu kunft! Heil dem Deutschen Hohenzollernreiche! Die Verhand lung wurde hierauf abgebrochen; die nächste Sitzung findet morgen statt. Zur Lage in Frankreich. (W T. B.) Paris, 7. November. DaS Amtsblatt ver« öffentlicht einen Erlaß, nach dem in Zukunft auch der Handel«» mmister Gutachten über die Schaffung und Aufhebung von Konsularposten abzugeben haben wird. Den Botschaften und