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Amts- Md AchM für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile lO Pf. »8. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - - : - 43. Jahrgang. Sonnabend, den 28. März Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. 18S« Bekanntmachung. Im Hinblick auf die in letzter Zeit wiederholt wahrgenommenen Zuwiderhand lungen und mit Rücksicht auf Palmsonntag und Gründonnerstag wird hier durch in Erinnerung gebracht, daß nach 8 135 der Kgl. Sachs. Armenordnuna vom 22. Oktober 1840 und dem Ergänzungsgcsetze vom 30. April 1890 Schankwirthe, die Kindern, Schulknaben nnd Lehrlingen das Anstiegen in Schankstätten anders als in Begleitung erwachsener Personen, denen sie angehören, bei sich gestatten, mit Geldstrafe von 15 bis zu 60 Mark oder vcrhältnitz- mätziyer Haftstrafe zu belegen sind, auch in dieser Beziehung die Verantwortlichkeit für die Nachlässigkeiten der Personen tragen, denen sie die Aufsicht auf die Gäste über lassen haben. Die Schutzmannschast ist angewiesen, Revision zu halten. Eibenstock, den 25. März 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. Gestohlen wurden in hiesiger Stadt laut anher erstatteter Anzeigen: 1) im September 1895 in einem Hause der Langestratze aus einer Boden kammer 2 Stück eisernes Geländer, se 5 Meter lang und 1 Nieter hoch: 2) in der Nacht vom 10. zum II. November 1895 aus einem verschlossenen Hofe in der Breitestraße zwei Kätzchen mit Branntwein, gezeichnet b). k. Nr. 6906 und 6907, 50 Mark werth; 3) am 16. Februar 1896 Abends in einem Hause der Langestrahe aus einem Keller !> Flaschen Niersteiner Wein, 10 Mk. werth; 4) am 24. März ds. Js. Abends aus zwei Gärten in der Langestraße t weitzes und l gelbes Barchent Frauenhemd, 4 Mk. werth, und ein Fenster weitze Bitragen, 3 Mk. 50 Pf. werth; 5) m der Nacht vom 25. zum 26. März ds. Js. aus einem verschlossenen — Garten in der Wiesenstr. 2 hochstämmige Rosenbäumchen, 4 Mk. werth. Etwaige Wahrnehmungen über den Verbleib des Gestohlenen, vor dessen Ankauf gewarnt wird, oder über die Thäter sind ungesäumt schriftlich oder mündlich hier zur Anzeige zu bringen. Gleichzeitig wird bemerkt, daß der Verlustträger der Rosenbäumchen unter Nr. 5 für die Entdeckung des Thäters eine Belohnung von zehn Mark ausgesetzt hat. Eibenstock, den 27. März 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. Bekanntmachung. In letzter Zeit ist mehrmals zu bemerken gewesen, daß die Schuittgerinne, Bür gersteige und Straßen durch Ausgüßen von Schmutzwasser, sowie durch das Abladen von Reisig, Stroh und dergl. verunreinigt worden sind. Es wird deshalb hiermit bekannt gegeben, datz das Ansgietzcn von Schmutz wasser in die Schnittgerinne re. Überhaupt verboten ist, di« Stratzen bez. Bürgersteige nach dem Transport und Abladcn von Reisig, Stroh und dergl. aber sofort wieder z« reinigen sind. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, datz die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter verpflichtet sind, den Bürgersteig und die Straße bis zur Mitte entlang ihres Grundstücks jeden Sonnabend bis Abends 7 Uhr zu kehren. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bez. entsprechender Haft bestraft. Eibenstock, den 25. März 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. Schulaus« ahme. Die Aufnahme der Ostern 1896 schulpflichtig werdenden Kinder findet nächsten Dienstag, den 31. März vorm. 10 Uhr m der Turnhalle statt Schule Eibenstock, den 26. März 1896. Streureisig Versteigerung. Im Drechsler schon Gasthofe zu Wildenthal sollen Wontag, den 30. Wär; 1896, von Vormittags 9 Uhr an die auf den Schlägen in Abtheilung 25 und 42 des Forstreviers Anersberg auf- " >»" ca. 400 Htmtr. weiches Slrenreistg einzeln und partienweise versteigert werden. König!. Forftrevierverwaltung Anersberg zu Eibenstock und König!. Forstrentamt Eibenstock, Lehmann. am 25. März 1896. Herkach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Zollbeirath trat am Mitt woch zur Bcrathung der Forderungen zusammen, die bei Abschluß eine« Handelsvertrages mit Japan deutscher seits erhoben werden sollen. Der baldige Abschluß des Ver trage« erscheint gesichert. — Wie in Obcrschlesien polonisirt wird, dafür liefert die »Kattowitzcr Ztg" in folgender Mittheilung ein recht bemerkenSwcrthc« Beispiel. In Zalenzc bei Kattowitz ist eine Art Privat sch ule entdeckt worden, deren Lehrplan da« Lesen und schreibenlernen der polnischen Sprache aufweist. Mehr als 2b Kinder verschiedenen Alter« besuchen diese Schule, al« deren Leiter ein Bergmann fungirt. Ob dieser den nöthigen Befähigungsnachweis erbracht hat, steht dahin; ebenso muß angezweifelt werden, daß er von der Regierung die zu solch einer Thäligkeit erforderliche Genehmigung erhallen hat. Lehrmittel erhalten die diesen Unterricht besuchenden Kinder unentgeltlich und e« wäre recht interessant zu erfahren, von welchem Menschenfreunde diese Gaben kommen, ebenso welchen Lohn der Leiter für seine mühevolle Arbeit erhält. E» läßt sich entschieden die Bermuthung daran knüpfen, daß da» Geld von auswärts kommt: Spuren weisen nach Posen. — Wir bemerken zu diesem Falle, daß diese Art der polnischen Pro paganda keineswegs neu ist. In der Debatte über den Kul- tuSetat führte der Kultusminister einen Fall ähnlicher Art an; nur unterschied sich derselbe von dem vorstehend erwähnten dadurch, daß die heimliche Schule von Frommen Schwestern in» Leben gerufen worden war und unter dem Schutze eine« polnischen Geistlichen stand. ES versteht sich, daß sie geschlossen wurde, nachdem die Behörde davon Kenntniß erhallen hatte und die Unternehmer sich geweigert halten, die obrigkeitliche Genehmigung nachzusuchen. E« wird sich empfehlen, aus diese Winkelschulen ein wachsame» Augenwcrk zu richten. — Straßburg i. E-, 25. März. Ueber den sprach lichen Unterricht der Schulkinder hat die Regierung neuer dings eingehende Ermittelungen in nahezu sämmtlichen Ge meinden Lothringen« anstellen lassen. Dieselben haben, wie die »Köln. Ztg." berichtet, u. A. ergeben, daß eine große Zahl von Kindern seitens der Geistlichen den Religions unterricht in französischer Sprache erhält, obschon sie gar- nicht französisch verstehen. Nun ist e» aber gerade der Klerus, der den Satz ausgestellt hak, die Kinder müssen den Religionsunterricht in der Muttersprache empfangen In der Praxi» halten sic auch bezüglich der französisch reden den Kinder ganz gewissenhaft an diesem Satze fest; cs wäre schon aus Billigkeitsgründen wiinschenSwerth, wenn bezüglich der deutsch sprechenden Kinder das gleiche Verfahren cinge- halten würde. Daß die Geistlichkeit bei ihrer bekannten Vor liebe für das Französische die« freiwillig thun werde, ist nicht anzunchmcn. Hält sie doch bis heute in deutschsprechenden Gemeinden an den französischen Predigten fest, auch wenn diese nur von einen, kleinen Bruchthcil verstanden werden. (Ein großer Thcil des elsässischen Klerus ist nicht» weiter al» eine französische Garnison im Lande und sie werden auf dem Priesterseminar systematisch dazu erzogen. Die immer noch beibehaltene Tracht der französischen Geistlichen gehört gleich falls in diese« Gebiet.) — Metz. Französische Zeitungen berichten, daß die Wiederverhaftung de» früheren Sergeanten Schmidtkonz durch Veröffentlichungen über die in Nancy schwebenden Anklagen wegen Spionage veranlaßt sei. Auch in Metz heißt es der »Voss. Ztg." zufolge allgemein, daß noch weitere Ver haftungen in der Angelegenheit bevorständen, da e« sich um ein ganzer Netz von gegenseitigen Spionirungen an der Grenze handele. Die Maßregeln zur Fernhaltung Unbefugter von dem Festungsgelände, den Fort» und selbst von den Kasernen sind in letzter Zeit sehr verschärft worden. Die Fort» sind für Zivilisten gänzlich geschlossen und zum Betreten von Ka sernen ist eine Karte erforderlich, die nur nach genauer Prüf ung der Verhältnisse auSgegebcn wird. Ausländer werden zu Arbeiten an Festungswerken überhaupt nicht mehr zugc- lassen und alle Arbeiten werden streng überwacht. Den Sol daten ist jede Unterhaltung über militärische Angelegenheiten mit Zivilpersonen und unter sich an öffentlichen Orten wie derholt verboten worden. — Stuttgart, 2b. März. Dem »Schwäb. Merk." zu Folge wurde unter dem Vorsitz der Minister» de« Innern über die Frage der Aufhebung der LebenSlänglichkeit de» Amt« der OrtSvorsteher berathen. 18 OrtSvorstehcr au« allen Gegenden de« Lande» nahmen daran «heil. Die Be seitigung der LebenSlänglichkeit unterliege keinem Zweifel mehr. — Braunschweig, 2b. März. Ein nicht unerheb licher Theil der in Braunschweig bereiteten Wurstwaaren geht nach dem Auslande. Diesem Ausfuhrhandel droht durch eine jüngste Verfügung der italienischen Zollbehörden völlige Vernichtung. Seit einiger Zeit werden die betreffenden Sendungen, die bisher nur eine» von der Ortspolizeibehörde beglaubigten Gesundheit«- und UrsprungSattesteS bedurften, in Ehiasso ungehalten und mit dem Bemerken zurückgcsandt, daß eine Beglaubigung durch da« italienische Konsulat nöthig fei. Da« deutsche Reichspostamt hat die» unter dem 4. d. M. bestätigt. Für da« durch den Konsul in Berlin erforderliche Visum sind je b Lire (4 Mk.) zu entrichten. Wird die in Rede stehende Verfügung aufrecht erhalten, so wird für die deutsche Industrie ein Export von Wurstwaaren nach Italien unmöglich gemacht. Bei der leichten Verderblichkeit dieser Maaren erfolgt die Versendung zumeist in Postpacketen, deren Werth nicht hoch genug ist, um eine besondere Steuer von 4 Mk. zu tragen. Zudem würde der Zeitverlust, der durch da» Hin- und Helfenden nach Berlin entsteht, die Maaren, namentlich in den heißen Monaten, dem Verderben aussetzen. Daher hat die Handelskammer für da» Herzogthum Braun schweig jetzt in einer Eingabe den Reichskanzler gebeten, bei der italienischen Regierung betreff» Aufhebung der Verfügung, die mit dem Artikel l de» italienischen Handelsvertrages wohl nicht in Einklang zu bringen sei, vorstellig zu werden. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock. Kaum ist die Natur zu neuem Leben erwacht, da macht sich wieder ein alter, schon oft gerügter Unfug bemerkbar: da» Abreißen der Zweige von Sträuchern und Bäumen. Manche der Sträucher, ins besondere diejenigen, an welchen sich die Kätzchen oder Schäf chen befinden, sehen in Folge dessen wie Besenstiele au». Nicht Kinder allein, sondern auch viele Erwachsene scheinen sich de» Unschicklichen und Verwerflichen solcher Handlungs weise gar nicht bewußt zu sein. — Johanngeorgenstadt, 25. März. Am vorigen Sonntage Nachm. '/, l Uhr entstand in Abtheilung 36 de» Breitenbrunner Staat»sorstre»ier in schneefreier acht- bi» zehn jähriger Kultur ein Waldbrand, der sich über eine Fläche von dreißig bi» vierzig Ar ausbreitete. Die Brandstifter waren drei Burschen; doch konnten deren Namen nicht er mittelt werden. Da« Feuer wurde durch Waldarbeiter, sowie Einwohner hiesiger Stadt, die auch von den weit entfernte» OrtStheilen zur Hilfeleistung herbeigekommen waren, unterdrückt.