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„ Ml tt lvo chH j, den.- 4. April. A mt '^r <r n k e ü LNg ch k ^sO --/ L E Frankenberg mit Sachsenburg uiid .Umgegend. Zwangsversteigerung. : ' Von dem Königlicken Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg? ist in dem züm.Vermögen der hie, sigen Kaufleute-unv Fabrikanten, Gottlob Wilpelm.Holkegels und -Julius Friedrich Wil- belm Gieseckes, Firma „Hold eg el uyh Giesecke" eröffneten Schuldenwesen zu Feststellung dtze Concursmasse unter andern auch mit not'hwendiger-Versteigerung d^x. dazu gehörigen Liegenschaften zu verfahren, welche / . .. ' I) in einem, beiden Gemeinschuldern zugetzpriMi, auf der. Schloßgaffe zu' Frankenberg gele genen Haus sammt-Zubehör, kio. 137 des daßgm.Hrund- und Hypothekelzhuchs, 2) in einem, Hottlob W ilhel ni »Holdegeln allein'zugehörigen, auf Ier Freiberger Gaffe gelegenen Hause sammt Zubehör, Xo. 2W des* Gruud»^ und Hypothekenbuchs für Frankenberg, und . ' . . . - - x- ' -' ' - E 3) in einer, ernanntem Holdegel ebenMsMllein.HgM an der. Freiberger Straße außerhalb der Stadt Frankenberg gelegenen MchLuffe, 501 des hiesigen-Grund- und Hypothekenbuchs, ' . bestehen. / ' Wie man nun auf die zu dem Zweck- damit, Mtr 'BiettüffiAeIch selbst des .Nahem LrMndigep könne, aufgenommene, im hiesigen Lusiizamts-Gebgüd^aus.hnogende Mhngesähr^^ Tare der vorgenannten Immobilien veuv^lst, welchö. ich der arrgegebenen NuOmerf^lgr einzeln ^um Ausgebot kommen, so werden alle Diejenigen, welche aufchir eine-oder andere dieser.ÄfeMungen zu bieten gesonnen sind, hiermit vorgeladen, 7 ' .5 v denIierleÄJ^tni.HW , i'- welcher als VersteigerungstervrjN amuheraMen Ewefrn,, yo^'12 Ähr Wtt>M atzHkeMyk^mtMM zu erscheinen, sich unter Nachweis jyrerZahluNgM^igseit HmHtttenJ.Mßevech, Mch,,8Wnh^^ etwanige Gebote zu eröffnen, sodann.abep gmärtig zu ,daß. Rtzr mit ÄWeh^ einzelnen Besitzung nach SubhastqtionsLeb.rauch verfahrefl'Ind dWjrni'aMWtANteM^djir Mach.)drei, maligem Ausru f das höchste Gebot MhaktejzM't / daDbeziMch'M erMds Mundstück/Men sofort tige Erlegung deS zehntelDhells' derMausssimme zugesMckgen -w/rdechM 'wahrend tzerrdrltte.Lheil ° der Kaufsümme drei Wochen später<bel'VM ZeWheiP und des Erstehungsrechtes 'selbst^ der sodann verbleibende Kaufgelder - Rückstand abM iy WchffenS z,ehnjährigen gleichen LermMn gegen Verzinsung zu Fünf vom Hunbxrt M » Im Uebrlgeti hat «m.U^MchtliB^-eS oben unKr LIedachten „ atzf de^MchloßgW^geleg^rechHau, ses zu gedmkey^ daß di^tztzhere MHWche LanheIregiMn^ miKT MWpse^pMM, Geld, — nunmehr 10 , . . 3^-c>§ —-z Hofes ertheilt, ln der yeMn Zeit daa'eaLn in den ist. Frank<nberg,1ÄS. . , -König Justiz