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Verorvnunsivblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen gleich als Konsittonalbehörde der Oberlausitz. Amtsblatt -er Nmtsbauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz» des Hauplsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadlgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels» und Gewerbekanrrner zu Zittau. O Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 dis 4 Uhr). — Fernsprechauschtuß Nr. 5U Die Daudkner Nachrichten erschein.«, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«, täglich abends. Preis des vlerleliähclichen Abonnements Z JnterttonSgebnhr lüc den Naum einer Veift- Lpallzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, -)., in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt- Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer Nnchwcisgcbühr lür ,ede Nnzeig, und Insertion 20 Psg., für bricslichc AuskunstSertcitung 10 Psg. iund Porto). Nur bis früh 1v Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annonccnbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau. Etaub tn Weißenberg, Ltppitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröllug m Bernstadt, Buhr in Königshain bei Ostritz Reußner in Ober-gunncisdors und von Lindenau tn Pulsnttz RV. 281 Donnerstag, de« 8. Dezember, abends. 1888. Bekanntmachung. Zu Folge Mittheilung der Königlichen Kreishauptir annschaft Leipzig ist dem Bürger meister Igel in Naunhof (Amtshauptmannschaft Grimma) auf Grund 8 11 des Gesetzes vom 7. März 1879 die Besugniß zur Verfügung von Zwangsvollstieckungen tn bewegliche körperliche Sachen innerhalb feines Geschäftsbereiches, unter Vorbehalt jederzeitigen Wider rufes übertragen worden. Bautzen, am b. Dezember 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben. Bekanntmachung. Zu Folge Mittheilung der Königlichen Kreishauptmannfchaft Dresden ist dem Ge meindevorstand Dittrich zu Leuben (Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt) auf Grund Z 11 des Gesetzes vom 7. März 1879 die Befugnis; zur Verfügung von Zwangsvollstreckungen in bewegliche körperliche Sachen innerhalb seines Geschäftsbereiches, unter Vorbehalt jeder zeitigen Widerrufes übertragen worden. Bautzen, am 6. Dezember 1898. Königliche Kreishauptmannfchaft. von Schlieben. H. Bekanntmachung. Der nach Anzeige der FeuerversicherungS-Bank für Deutschland zu Gotha zum ersten ständigen Stellvertreter de« hlerländischen Bevvllmächltgien der genannten Bank erwählte Banklnspetlor Herr l)r. piul. Emil Max Mehner tn Leipzig ist in dieser Eigenschaft nach Maßgabe von Z 10 der Ausführung« Verord nung zum Gesetze über das Mobiliar- und Prtvatseuerversicherungswesen, vom 20. November 1876, bestätigt und in Pflicht genommen worden. Dresden, den 5. Dezember 1898. Königliche Brandversicherungs-Kammer. vr. Haberkorn. Leonhardi. Zwangtzinuung für das Maurer-, Zimmerer- und Dachdecker- Handwerk betreffend. Von einer Anzahl Gewerbtreibender in Niederneukirch, Oberneukirch aller Antheile, Ringenhain beider Anthetle, Steinigtwolmsdorf, Tautewalde, Weisa, Dtehmen, Naundorf, Wehrsdois, Wilthen, Dretschen, Amsdorf, Gaußig und Nieder- und Obeiputzkau ist beantragt worden, anzuordnen, daß innerhalb des Be zirks der obengenannten Gemeinden sämmtliche Gewerbetreibende, welche das Maurer-, Zimmerer- und Dachdecker-Handwerk auSüben, der in Neukirch zu errichtenden Zwangs-Innung für diese Handwerke an gehören müssen. Bon der Kreishauptmannschast zu Bautzen mit der kommissarischen Vorbereitung der Entschließung der selben beauftragt, mache ich hierdurch beiannt, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich tn der Zett vom 9. bt- mit 23. Dezember 1898 bei mir abzugebe» sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während deS angegebenen Zeitraumes werftäglich von 8—12 Uhr vormittags und 2—6 Uhr nachmittags, Sonnabends von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags tn den Dlensträumen der Königlichen Amtshauptmannschaft erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirke der genannten Gemeinden das Maurer-, Zimmerer- und Dachdecker-Handwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken aus, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zu- pimmt oder nicht, gültig sind, und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen un berücksichtigt bleiben. Bautzen, am 8. Dezember 1898. Der Kommissar. Frhr. von Oer, Negierungs-Rath. Aufgebot. I. Vom unterzeichneten Amtsgerichte wird zur Löschung folgender Hypothek«», deren jetzige Inhaber zu 2 überhaupt und zu 1 theilweise unbekannt sind, und deren letzte die Hypotheken betreffende Eintragung über 30 Jahre zurückliegt, 1) aus Antrag der Erben der Johanne Rahele verw. Seibt geb. Wenzel i» Nieder Ruppersdorf «egen der aus Folium 145 des Grundbuchs für Nieder-Ruppersdorf am 1. Dezember 1837 in Rubrik 111 unter No. 2/11 eingetragenen Darlehnssorderung an 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf Im 14-Thalersuße nebst 4 o/„ Zinsen und Kosten für den Seilermeister Traugott Bunzier tn Herrnhut, 2) aus Antrag der ledigen Anna Pauline Hänsel in Nicderstrahwalde wegen des aus Fol. 56 deS Grundbuchs für Niederftrahwalde am 14. Juni 1819 in Rubrik 111 unter Nr. 2/IIa eingetragenen Kausgelderrests an 17 Thlr. 14 Ngr. 2 Psg. im 14 Thalersuße sür die frühere Gutsherrschaft zu Ntederstrahwalde, Rittmeister Ferdinand Rudolph von GerSdors aus Sänitz das Ausgebot erlassen und als AusgebotStermin » der 13. Februar 1899, vormittags 9 Uhr, bestimmt Alle, die aus diese Forderungen Ansprüche zu haben glauben, werden hiermit autgesordert, Ihre An sprüche und Rechte spätestens im Ausgebotstermin persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Vertreter anzumelden, widrigensalls aus Antrag der Betheiligten die erwähnten Hypotheken durch Ausfchlußurtheil ür erloschen erklärt werden sollen. II. Zur Herbeitührung der Todeserklärung des im Jahre 1817 in Rothenburg O./L geborene« Schneiders Friedrich August Döring, der im Jahre 1873 crmulhltch nach der Schweiz aus gewandert «st und von besten Leben seit mehr als 20 Jahren weder durch ihn, noch durch Andere Nachricht vorhanden ist, hat das unterzeichnete Amtsgericht aus Antrag des Abwesenheitsvormundcs Dörings des Christian Friedrich Bartsch, der Johanne Christiane verw. Lorenz, des Johann Gottsried Döring und Johann Gottlieb Hühne, sämmtlich aus Oberoderwitz und des Karl August Döring aus Hainewalde das Ausgebotsversahren einzu- letten beschlossen und als AusgebotStermin den 10. Juli 1899, vormittag« 9 Uhr anberaumt. Der Verschollene Schneider Döring wird hiermit ausgesordert, späiestenS bis zum Ausgebotstermine Nachricht von seinem Leben hierher gelangen zu lasten, andernsalls er aus w«iteren Antrag sür todt erklärt werden soll. Weiter werden die etwa vorhandenen unbekannten Erben und Abkömmlinge DöringS ausgesordert, spätestens im Ausgebotstermine persönlich oder durch einen mit Vollmacht versehenen Vertreter zu erscheinen und ihre Recht« und Ansprüche an dem hier sür den Verschollenen verwalteten Vermögen, einem Svar- kastenbuche der Löbauer Sparkasse mit einer Einlage von 205 Mk. 49 Psg. ohne Zinsen seit 1. Juli 1888, anzumelden, andernsalls diese unbekannten Erben und Abkömmlinge ihrer Rechte und Ansprüche sür verlustig erklärt werden. Königliches Amtsgericht Herrnhut, am 30. November 1898. 0r. Böhmer. Wegen Beseitigung des NachtwächterinstitutS sollen hier 3 weitere Schutzleute angestellt werden, deren Dienst im Verein mit 2 schon an gestellten Schutzleuten aus Tag und Nacht nach einem noch auszu- stellenden Dienstpläne angemessen vertheilt werden soll. Di« Anstellung soll mit dem I. April 1899 ersc lge«. Den Anzustellenden wird je 800 Mk. Jahresgehalt, 70 Mk. jährliches Bekleidungsgeld und Pensions berechtigung als städtischer Untcrbeamter gewährt. Körperlich gesunde und kräftige, energische Männer, nicht über 35 Jahre alt, welche sich um eine solche Stelle bewerben wollen, weiden veranlaßt, dies bis zum 3l. dieses Monats unter Beifügung von Zeugnissen über ihre bisherigen Dienstleistungen zu thu«. Persönliche Vorstellung wird zur Zeit nicht gewünscht. Der Stadtrath zu Sebn'tz, den 7. Dezember 1898. Blume, Bürgermeister. Verpachtung Ser Restauration „zum Burgkeller" t« Meitze». Die vorbemerkte, zum Königlichen Schloß Albrcchtüburg gehörige Restauration, zu welcher außer hin reichenden Keller- und Wirthschaslsläumen sowie freundlicher Familienwohnung, 6 Gastzimmer und ei» Spctsesaal mit vollständigem Mobillar, sowie ein großer, die herrlichste Aussicht auf die Stadt und das Elbe- ldal bietender Konzertgarten mit Musikballs, sowie verdeckten und verglasten Veranden gehören, soll aus A»- ordnung deS Königlichen Finanz-Mlntsteriums Vom 1. April 1899 ab anderweit auf 6 Jahre mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern und nach Befinden der Ablehnung aller bewirkten Gebote verpachtet werden. Schriftliche Gesuche um Ueberlastung dieser Pachtung, welche außer einer, in sicheren Werlhpapiere« ,u stellenden verzinslichen Kaution von 1500 ein Betriebskapital von etwa 5000 erfordert, sind in ,Inem verschlossenen und ml» der Aufschrift „Burgkellcr in Meisten" versehenen Briefumschläge spätestens bis 31. Dezember 1898, Nachmittags 4 Uhr, zn welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber stattfinden wirs, portofrei an die mituntcrzcichncte Bauverwalterci cinzusendcn. Bei letzterer, Schloßberg Nr. 9, können die Pachtbedlngungen eingesehen, sowie auch Abschriften der letzteren gegen Erlegung der Schrcibgebühr von I erlangt werden. Das Gesuch und vor allem der In demselben angcbotene jährliche Pachtzins, ferner der volle Vor- und Zuname des GefuchSstellerS, sowie besten genaue Adresse muß deutlich geschrieben sein; auch möchte das erstere wahrheitsgetreue Angaben über das Alter, die Familien-, Vermögens- und bisherigen ErwerbS- verhällnisse desselben und die ihm zur Seite stehenden Empfehlungen, sowie eine rechnungsmäßige Begründun» des Pachtzinsangcbotes enthalten. ««sucht, aus welche bis mit dem 3l. ganust 18SS eine Antwort nicht ertheilt worden ist, find als abgelehnt zu betrachten. Die Besichtigung des BurgkellerS kann jeden Tag von vormittags 9 blS II und nachmittag« von '/,« bis '/,5 Uhr, aus vorherige Meldung bei der Banverwalterei Meisten, erfolgen. Meißen, am 30. November 1898. Königliches Landbauamt. Königliche Bauverwalterei. Trobsch. Friedrich. „Die Reichsverdroffenheit" ist eine neue Form des die Gesundheit des Reiches unter grabenden deutschen Nationalfehlers, der Neigung zum Zwie spalt und zur Abbröckelung. Wir kennen ja die freisinnigen „Reichsnörgler", die im Parlament, wie in der Presse nur dann eine gewisse Begeisterung an den Tag legen, wenn Ke die Geschäfte des Auslandes, namentlich in wirtschaft licher und handelspolitischer Beziehung besorgen können. AuS einer anderen Windecke aber kommt die besagte „Reichs- Verdrossenheit", die sich selbst diesen Namen gegeben hat, ond sich dessen rühmt. Sie kommt aus Süddeutschland, besonders aus Bayern. Der Ultramontanismus hat den Grundton angegeben, aber die süddeutsche Demokratie stimm« harmonisch ein. Man sucht den Unterschied zwischen süd- deutscher und norddeutscher Art zu einem schroffen Gegensatz zuzuspitzen und somit eine geistige Mainlinie aufzurichten. Trotz der nichts weniger als monarchischen Gesinnung vieler solcher Reichsverdrofsenen, die übrigens von der konserva itven „Badischen Landespost" kräftig bekämpft werden, hat man doch auch versucht, sich an die Bundesfürsteu heranzu- drängen und ihre Empfindlichkeit zu wecken. Die Spitze dieses in der Presse gesührten stichelnden Kampfes richtet sich gegen die Pcison des Kaisers, über haupt aber gegen die „Verpreußung", d. h. gegen die deutsche RcichSeinheit unter der preußischen Vormachtstellung. Die unglückselige lippesche Angelegenheit, die vielleicht unter Mitwirkung jener reichsverdrofsenen Kreise unnatürlich auf gebauscht und an die Oeffentlichkeit gezogen worden ist, ferner die bis vor kurzem noch unerledigte Frage über die Zusammensetzung und Einrichtung des obersten Mtlitär-Ge- ltchtshoseS, haben für diese Minierarbeit erwünschtes Material geliefert. Man hat den Verdacht zu erregen ge sucht, daß die Hohenzollern tn den Fehler der Habsburger Kaiserpolitik verfallen seien, vor allem die eigene Haus macht vermehren zu wollen. Man hat auch der Kaiserlichen Politik einseitige centraiistische Absichten, die unter Nicht achtung der sogenannten Reservatrechte durchgeführt werden sollen, schuld gegeben. Wir freuen uns, annehmen zu dürfen, daß schon auf der Rückreise des Kaisers aus dem Morgenlande bei seinen« Aufenthalte in München, Stutt gart und Karlsruhe die Mißverständnisse unter den Fürsten wenn wirklich solche vorhanden waren, gründlich beseitigt worden sind. Besonders muß alle ruhig und verständig denkende deutsche Politiker die Uebereinkunft befriedigen, die in München zwischen dem Kaiser und dem Prinz-Re genten über die Gestaltung des obersten Militärgerichts Hofes getroffen worden ist wonach zwar ein besonderer Senat sür die bayerische Militärgerichtsbarkeit eingerichtet wird, derseibe aber seinen Sitz in Berlin haben soll. Na türlich aber wird auch dieses harmlose bayerische Zugeständnis von den Vertretern der „RetchSverdrofsenheit" als das Auf geben eikes bayerischen Reservalrechtes dargeftellt. Urber- haupt wird diese Genossenschaft niemals um einen Grund oerlegen sein, Mißstimmung zu erregen. Wenn ein Punkt beseitigt oder rtchtiggestellt worden ist, so findet man einen anderen heraus. Die auf diesem Wege hervorgerufene „Verdrossenheit" letzt sich dann leicht auch fest in solchen Kreisen, die mit dem Parteistandpunkl der eigentlichen Schürer und Hetzer nichts gemein haben. Verdrossenheit ist wie eine in der Luft liegende schleichende Krankheit. Dieselbe verbreitet sich auch durch Ansteckung, nimmt aber nach der besonderen Natur eines Ortes und des dort lebenden Menschenschlages einen etwas verschiedenen Charakter an. Die lippesche Angelegenheit konnte z. B. auch loyale sächsische Gemüter verstimmen, insofern man ihr eine Färbung gab, die deu Anschein erweckte, als wenn man preußtscherseits den Schieds richterspruch des Königs Albert nur widerwillig anerkenne, und in seinen Wirkungen zu untergraben suche. Das ist ja nun entschieden richtig gestellt worden, und wir können uns der Hoffnung hingeben, daß der Bundesrat, der ja mit demtzReichstag zugleich erst recht in feine politischen Verhandlungen eintritt, diese sowie andere schwielige Fragen im Sinne der Gerechtigkeit und Bundeötreue erledigen wird. Wenn die Thronrede von diesem und von andern Punkten