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Wochenblatt nett rei W Fernsprecher Amt Siegmar Nr. 244. für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff 1910 Sonnabend, den 24. September 38 len V' festgesetzt. oderns o. Markl -sie von des das l. e 45- >fg- van^ ftusen^ o ver-l < I t I t I »e 't i tr. 6^ Rechnung dem Finanzausschüsse zur weiteren Veranlassung. 20. wird die Berufsm ätzigkeit des Herrn Gemeindevorstands seinem Amtsantritte an anerkannt. 21. wird Kenntnis genommen von dem Betriebsberichte Elektrizitätswerkes auf August 1910. 22. werden die angemeldeten Leitungsanschlüsse an stattfindenden Obstbau-Ausstellung! b) von der durch die König!. Amtshauptmannschast Chemnitz erfolgten Verpflichtung des Gemeinde ka ssen-Kontrolleurs Robert Herold als Protokollant für die Gemeinde verwaltung zu Siegmar; c) davon, daß der Einspruch eines hiesigen Grundstücksbesitzers wegen der Einziehung des sogen. Kirchsteges hier- selbst infolge Verkaufs seines Grundstücks zurückgezogen ist; ff) von einer Verfügung der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz vom 3. September cr., die Verlegung des Gendarmerie-Brigade-Bezirks Limbach ab 1. Oktober d. I. nach Siegmar betr.; e) vom Dank schreiben des 2. Schutzmanns und Ralhaushausmanns Lorenz für die ihm ab 1. September cr. gewährte staffelmätzige Zulage. 2. wird die Nachschätzung zugezogener Personen zu den dies jährigen Gemeindeanlagen vorgenommen. 3. erfolgt Abweisung eines erhobenen Einspruchs eines Zugezogenen über seine Heranziehung zu den Gemeindeanlagen. 4. soll die Löschung zweier auf einem hiesigen Grundstücke ein getragenen Sicherungs-Hypotheken erfolgen. 5. wird vom Berichte des Herrn Vorsitzenden über die am 9. d. M. in Leipzig stattgefundene ordentliche Mitgliederversammlung des Gemeindeverbandes für Haftpflichtversicherung zu Leipzig Kenntnis genommen, 6. erfolgt die Wahl zweier Mitglieder sowie Stellvertreter für die Einkommensteuer-Einschätzungskommission. 7. wird von den eingegangenen Bewerbungsgesuchen um die im Elektrizitätswerke zu besetzende Kopistenstelle Kenntnis genommen und dem Herrn Vorsitzenden die Auswahl eines Bewerbers überlassen. 8. Die Heizerstelle im Elektrizitätswerke wird dem Monteur Viehweger übertragen, 9. wird ein erhobener Einspruch wegen der abgesorderten Wert zuwachssteuer berücksichtigt und 10. ein weiterer Einspruch wegen Heranziehung zu derselben Steuer der König!. Amtshauptmannschast Chemnitz zur Entscheidung vorgelegt. 11. wird vom Stande der Angelegenheit in Sachen Errichtung eines Berbandsgaswerkes Kenntnis genommen, 12. wird zu den Sparkassenausschutzbeschlüssen vom 1., 6. und 17. September cr. Zustimmung erteilt. 13. soll am Verbindungswege zwischen Limbacher- und Pelz- mühlenstratze die Anbringung einer Straßenlampe erfolgen. 14. wird der Beseitigung einiger Straßenbäume an der Friedrich- August-Stratze stattgegeben. 13. wegen der Beschaffung von Planungen für die Regulierung der Friedrich-August-Stratze wird der Geometer Seydel in Chemnitz beauftragt. 16. überträgt man die Einlegung von Wasserleitungsröhren in die verlängerte Louisenstraße der Firma August Löffler in Freiberg Handelsgewerbe am Kirchweih-Sonntage. Die Geschästsstunden zum Handel mit Fleischwaren und Delikatessen sowie mit sonstigen Etz-, Trink- und Materialwaren — einschl. von Tabak und Zigarren — am Kirchweih-Sonntage — den 25. Sep tember cr. — werden hiermit zufolge amtshauptmannschastlicher Bekanntmachung vom 27. September 1894 auf die Zeiten f < f i Ssche-< Elektrizitätswerk genehmigt. 23. bestimmt das Kollegium, daß die Bezüge des Schulkassen verwalters in dem Gehalte des Gemeindekassierers mit inbegriffen sind. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Rottluff vom 20. September 1910. Vorsitzender: Gemeindeoorstand Geißler. 1. Kenntnis nimmt das Kollegium: a) von der Hinterlegung zweier Anliegerleistungs-Kautionen, Flurstücke Nr. 161 und 109s betr.; o) von dem Sachstande der Fabrikgleisanlage-Angelegenheit. Weitere 2 Mit teilungen eignen sich nicht zur Veröffentlichung. 2. Dem Gesundheits-Ausschutz wird Herr dirig. Lehrer Hunger zugewählt. 3. Die Kosten für den Gedenkstein vor der Friedenseiche werden bewilligt. 4. Der im Entwurf vorliegende II. Nachtrag zum Ortsgesetz, die Herstellung von Straßen, Fußwegen und Schleusen in der Gemeinde Rottluff betr., wird genehmigt. 5. Zum baurechtlichen Ortsgesetze der hiesigen Gemeinde wird der im Entwurf vorliegende I. Nachtrag genehmigt. 6. In die Staats-Einkommensteuer-Einschätzungskommission werden die Herren Friedrich Schmidt und Franz Hofmann als Mitglieder sowie Karl Müller und Ernst Schmiede! als Stell vertreter gewählt. 7. Vom Vorsitzenden wird über die am 9. September cr. statt gefundene Generalversammlung des Gemeindeversicherungsverbandes zu Leipzig berichtet. Im Anschluß hieran beschließt man, gegen die in der Versammlung gehandhabte Art und Weise der Abstimmung und der dadurch zu Stande gekommenen Beschlüsse Widerspruch zu erheben. 8. Auf eine Verfügung der Königl. Amtshauptmannschast Chemnitz, Beitritt zu einer Beamten-Pension-Versicherung betr., beschließt man, wegen Beitritt zur Landespensionskasfe zunächst noch abwartende Stelluug einzunehmen, der Pensionsversicherung des Leipziger zu dem in ihrem Kostenanschläge vom 21. August cr. festgesetzten Einheitspreise, 17. wird in 2 vorliegenden Neubau-Sachen zu den gestellten Be dingungen des Bauausschusses vom 19. d. M. Zustimmung erteilt und 18. ein vorliegendes Baudispensationsgesuch befürwortet. 19. erfolgt Kenntnisnahme vom Prüfungsberichte über die Sparkassenrechnung auf das Fahr 1910 und überweist man diese Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 20. September 1910. 1. Es wird Kenntnis genommen von dem Dankschreiben des "^gewählten Hilfsexpedienten Fankhänel. , 2. Der Herr Vorsitzende berichtet über die am 9. September 1910 . Leipzig stattgefundcne Generalversammlung des Haftpflicht- ^tsicherungsverbandes. Der Gemeinderat beschließt gegen das in dieser Versammlung vorgenommene Abstimmungsverfahren Einspruch »U erheben. 3. Ein Gesuch um Gestundung von Wassergeld wird berücksichtigt. 4. wird die Erlaubnis zur Errichtung eines Wagenschuppens duf einem Gemeindegrundstück erteilt. , 5. Als Mitglieder für die Einkommensteuer-Einschätzungs dommission werden gewählt: 1) Herr Gemeindevorstand Vogel, als Usen Stellvertreter Herr Oberlehrer Bauch, 2) Herr Privatmann Mius Otto, als dessen Stellvertreter Herr Paul Junghänel, I: Herr Sattlermeister Paul Fiedler, als dessen Stellvertreter Herr ^Uido Schüler. 6. Von dem Protokoll über die am 19. dieses Monats statt- Nfundene Revision der Sparkasse wird Kenntnis genommen. 7- Auf Vorschlag des Sparkassenausschusses werden 3 Darlehns- Rsuche bewilligt. 8. Zu der von 15.—17. Oktober 1910 in Chemnitz stattfindenden ^vstbauausstellung werden 10 Mark als Ehrenpreis der Gemeinde neichenbrand bewilligt. 9. Der Berechnung in 2 Wertzuwachssteuersachen wird zugestimmt. . 10. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei der Königlichen Amtshauptmannschast die Anerkennung der Berufsmätzigkeit des ^emeindevorstandes auf Grund von § 1 Ziffer 1 des hiesigen Orts- oatuts vom 28. August 1908 nachzufuchen. 11. Zwecks Heranziehung zu den Besitzwechselabgaben wird ein Msiges Grundstück geschätzt. 12. Es wird beschlossen, die nächste Gemeinderatswahl am 28. Und 29. November 1910 stattfinden zu lassen. 13. Es wird beschlossen, daß 8 6 Absatz 1 des Ortsstatuts vom September 1903 dahin abgeändert wird, daß in der 2. Klasse der Ansässigen kein Gutsbesitzer mehr zu sein braucht. 14. Schätzung Zugezogener. estek- tel m. , von 6 bis 8 llhr vormittags, II bis I Uhr mittags und 3 bis 9 Uhr nachmittags Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. September 1910. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Siegmar vom 19. September 1910. Vorsitzender: Herr Gemeindeoorstand Klinger. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von einer Einladung des Bezirksobstbauvereins Chemnitz zu der vom 15.—17. Oktober daselbst irMi Legitimation ausländischer Arbeiter. , Die Verpflichtung zur Führung von Arbeiter-Legitimationskarten, die bisher nur für aus- Mdische Arbeiter polnischen und ruthenischen Stammes bestand, ist zufolge Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern von heute ab auf alle reichsausländischen Arbeiter ausgedehnt worden. Ausgenommen bleiben nur: 1. diejenigen Arbeiter die im Auslande wohnen und in der Regel täglich nach Beendigung ihrer Arbeit dahin zurückkehren. 2. häusliche Dienstboten, 3. diejenigen Arbeiter, die im Besitze eines auf sie lautenden, von einer österreichischen Behörde ausschließlich in deutscher Sprache ausgestellten Ausweispapieres sind. Als Ausweispapiere gelten Reisepässe, Heimatscheine, Arbeits- oder Dienstbücher, Tauf oder Trauscheine und Militärpapiere. Die beteiligten Arbeitgeber und Arbeiter werden hiervon auftragsgemäß verständigt. Reichenbrand, Rabenstein und Rottluff, am 20. September 1910. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung. Am 1. Oktober dss. Js. werden die Brandversicherungsbeiträge auf den II. Termin 1910 Höhe von 1 Pfmnig von jeder Versicherungseinheit fällig und sind spätestens bis zum 12. Oktober dieses Jahres die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 24. September 1910. Der Gcmeindevorstand. > Bogel. Bekanntmachung. Am 30. September 1910 ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens dis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen von jeder Mark des jenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte 6 des Einkommensteuerkatasters eingestellte Ein kommen entfällt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. September 1910. Bekanntmachung. »v Zum bevorstehenden Quartalswechsel nimmt man Veranlassung, die Einwohnerschaft auf die ?MNnche Bewirkung der An-, Ab- und Ummeldungen von Personen jeden Alters, innerhalb Tagen, sowohl im eigenen als auch im Interesse einer geordneten Weldeamtsverwaltung zur Pflicht Machen und gleichzeitig auf eintretende Bestrafung im Nichtbeachtungsfalle hinzuweisen. An- und Abmeldungen sind tunlichst persönlich zu bewirken. h Legitimationspapiere als Familienstammbuch, Trau-, Geburts- oder Losungsschein, Militärpaß, ^beits- und Dienstbuch rc. sind stets, auch bei persönlicher Anmeldung vorzulegen. Ab- und Um bildungen sind unter Rückgabe des Wohnungsmeldescheins zu bewirken. Gleichzeitig werden die Haus- bezw. Quartierwirte darauf aufmerksam gemacht, daß sie für richtige An- und Abmeldung ihrer Ab- bezw. Untermieter mit verantwortlich sind. Reichenbrand, am 23. September 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. . - Am 30. September dieses Jahres wird der H Termin der diesjährigen Einkommen- und ^gänzungssteuer fällig und ist . spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres "A Vermeidung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu Michten. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen von jeder Mark Wenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte ff des Einkommen-Steuer-Katasters eingestellte Mkommen entfällt. Reichenbrand, am 24. September 1910. Der Gemeindevorstand. Bogel. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichcnbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- «Mommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereiusinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Bekanntmachung. Am 1. Oktober d. I. werden die Brandversicherungs-Beiträge auf den 2. Termin 1910 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und mit Pfg. von der Einheit für maschinelle Betriebsgegenstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Die Beiträge sind bls spätestens den 10. Oktober 1910 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. September 1910. Meldewesen. Mit Rücksicht auf die am bevorstehenden Quartalswechsel eintretenden Wohnungsveränderungen werden der hiesigen Einwohnerschaft hiermit die hauptsächlichsten Bestimmungen der von der Königlichen Amtshauptmannschast Chemnitz unterm 27. April 1898 erlassenen Vorschriften über das Einwohner- und Fremdenwesen in Erinnerung gebracht. Jede Person, welche im Gemeindebezirke Rottluff einen bleibenden Wohnsitz oder vor übergehenden Aufenthalt nimmt, ist verpflichtet, binnen 3 Tagen nach dem Anzuge sich bei der Orts behörde unter Vorlegung von Legitimationspapieren anzumeldenO Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheins eben falls binnen 3 Tagen anzuzeigen. Verzüge aus dem Orte sind noch vor dem Wegzüge zu melden. Die Vermieter und Quartlergeber sind in allen Fällen für pünktliche An-, Um- und Abmeldung mit verantwortlich. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Rottluff, am 22. September 1910. Der Gemeindevorstand.