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WM, W«, SicdeiW ««> »je N«MO«. Amtsblatt für die Kgl. AmtshüuvtmMnschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff.' Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. —ZJnserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 98. Dienstag, den 19. Dezember 1889. Bekanntmachung, die Neuwahlen für die Bezirks-Versammlung betr. Nach den stattgchabten Ergänzungswahlen der städtischen und ländlichen Vertreter für die hiesige Bezirksversammlung ist Letztere in Bezug auf diese Vertreter wie folgt zusammengesetzt: I. Städtische Vertreter: Herr Fabrikdirector in Meißen, „ Stiftssyndikus „ „ Bürgermeister „ „ „ Stadtrath „ „ „ Bürgermeister L8«I»i in Nossen, „ Kaufmann <A»Lv8«r in Lommatzsch, „ Amtsrichter Idi«. «»»Alvlk in Wilsdruff. II. Ländliche Vertreter: 1. Bezirk: Herr Gemeindevorstand in Diera, 2. „ „ Privatmann in Weinböhla, 3. „ „ Gemeindevorstand in Coswig, 4. „ „ „ IdvurLlI» in Sönitz, 5. „ „ „ in Krögis, 6. „ „ Rittergutspachter in Leutewitz, 7. „ „ Gutsbesitzer in Naundorf, 8. „ „ Gemcindevorstand in Kesselsdorf, 9. „ „ Erbgerichtsbesitzer I-rrüvviK in Grumbach, 10. „ „ Gemeindevorstand lilppv Groitzsch, 11. „ „ „ OL«ii88i»tlLvi7 in Hohentanne, 12. „ „ „ V«8vl8«8»»8 in Hirschfeld, 13. „ „ Gutsbesitzer <4altr?8el» in Bodenbach, 14. „ „ Gemeindevorstand in Höfchen, 15. „ „ „ in Birmenitz, 16. „ „ „ »ra»»L«U in Jessen, 17. „ „ „ in Niederfähre-Vorbrücke. Es wird dies in Gemäßheit § 20, Abs. 2 der Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation der Behörden pp. betr., vom 20. August 1874 mit Rücksicht auf die auf den 28. dieses Monats anberaumte Wahl der Höchstbesteuerten hierdurch bekannt gemacht. Meißen, am 4. December 1889. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Kirchbach. — Bekanntmachung, die Wahl von Bezirkstags-Abgeordneten aus den Höchstbesteuerten betreffend. Für die mit Ende dieses Jahres wegen Ablaufes der gesetzlichen Wahlperiode, bez. in Folge der am letzten Bezirkstage stattgehabten Aus- loosung als Vertreter der Höchstbesteuerten aus hiesiger Bezirksversammlung ausscheidenden Herren Gutsbesitzer Dietrich in Nimtitz und „ Harz in Beicha, Rentner Hugs Klspfsv, vormals in Robschütz und jetzt in Meißen, Stadtrath Robert Kurtz in Meißen, Fabrikbesitzer Münzner in Obergruna, Rittergutsbesitzer Lchrsber auf Staucha und „ Oehmichen auf Scharfenberg sind die erforderlichen Ergänzungswahlen vorzunehmen, wozu der 28. Dezember 188S, Vormittags 11 Uhr hiermit anbcraumt wird. Die stimmberechtigten Höchstbesteuerten hiesigen Bezirks werden daher hiermit eingeladen, zu nurgedachtem Zeitpunkte im Sitzungssaals -er Königlichen Amtshauxtmannschaft hier sich einzufinden und die Wahl unter Leitung des unterzeichneten Amtshauptmannes vor zunehmen, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Stimmberechtigten, welche bis Mittags 12 Uhr des obengedachten Tages in dem Wahllokale sich nicht eingesunden haben, von der Thcilnahme an dieser Wahl ausgeschlossen sind. Endlich wird gemäß § 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Liste der obenbemerkten Stimmberechtigten an hiesiger Kanzleistelle zur Einsicht ausliegt, und daß etwaige Einsprüche gegen diese Liste bei deren Verlust spätestens bis zum 13. Dezember 1889 hier anzubringen sind. Meißen, am 21. November 1889. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Kirchbach. Erlaß an die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes, die Gesuche um Ertheilung von Wandergewerbescheinen betreffend. Nach einem Beschlusse des Bundesrathes sind künftig in den von demselben festgestellten Formularen 8 und 6 für Wanberge- werbescheiae (vergl. Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. Dezember 1883 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt Seite 89 —) auf Seite 1 hinter den Worten: „wohnhaft zu " die Worte: „Staatsangehörig in . . " einzufügen. Zu diesem Zwecke ist es auch erforderlich, in den zu Folge diesseitiger Verfügung an die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes vom 21. August 1884 — 8767 — zur Aufnahme von Gesuchen um Wandergcwerbescheine bestimmten Formularen, bis dahin, wo neue entsprechend abgeänderte Formulare hergestellt sein werden, die Staatsangehörigkeit des Gesuchstellers entweder im Eingänge des Anbringens (Seite 1, Zeile 7: „in (Staat, ") oder zu der Frage 4 o ausdrücklich zu verlautbaren.