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JO. IVA. Donnerstag, den 2S. Juli I8HA. Aautzener W Aachrichlen. Lreisblatt für dm Kreis-Directions-GeM Gantzen. , Amlsbtalt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Rautzen, Schirgiswalda, Aönigswarlha, Weißenberg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung, die Einführung von Freimarken zur Frankirung telegraphischer Depeschen betreffend. Die nachstehende von dem Kanzler des Norddeutschen Bundes erlassene Bekanntmachung: „Berlin, den 10. Juli 1869. Auf Gnind des Bundesgesetzes vom 16. Alai dieses Jahres (Bundes-Gesetzblatt Nr. 01) wird wegen Einführung von Freimarken zur Frankirung telegraphischer Depeschen Folgendes zur allgemeinen Kenntnis; gebracht: 1) Bom I. August dieses Jahres ab kann die Frankirung aller telegraphischen Tcpeschen, welche bei einer Bundes-Telegraphen-Station ausgegeben werden, gleichviel ob dieselben nach Telcgraphen-Stationen des Norddeutschen Telegraphen-Gebiets oder nach Stationen des Telegraphcn-Vereius (Oesterreich und Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden und Niederland) oder nach Stationen des Auslandes bestimmt sind, mittelst Freimarken bewirkt werden. Bei der Frankirung durch Marken sind außer den Gebühren für die telegraphische Beförderung auch die sonstigen von dem Aufgeber zu entrichtenden fixirten Gebühren , z. B. für Weiterbeförderung per Post, durch Frei marken zu berichtigen. Die Frankirung durch Freimarken ist dagegen vorläufig nicht zulässig bei allen Depeschen, welche bei Eisenbahn-Telegraphen- Stationen aufgegeben werden. — 2) Die Telegraphen-Freimarken enthalten auf blau und weis; guillvchirtein Grunde innerhalb eines mit einem Perl stabe eingefaßten Kreises die Umschrift: „Norddeutsche Bundes-Telegraphie". Die außerhalb des Perlstabes liegenden vier Ecken sind mit einem durch «inen Ring gesteckten Pfeil ausgefüllt. Unterhalb deS so gebildeten Quadrats befindet sich aus einem schmalen blauen Streifen mit weißer Schrift die Bezeichnung „Groschen". Die Wcrthzahlen sind innerhalb des obengedachten Kreises mit schwarzer Farbe hergestellt. Solche Marken sind vorläufig zu den Werthbeträgen von j, lf, 2z, 4, 5, 8, 10 und 30 Silbergroschen angesertigt worden. Die Marken zu z, 2t, 4, 5, 8 und 10 Sgr. sind gegen Er legung des Werthbelrages vom 1. August dieses Jahres ab bei jeder Bundes-Telegraphen-Station zu erhalten. Die Marken zu 1j Sgr. sollen vorläufig i nur bei den Bundes-Telearapheu-Stationen in; Bezirke der Telegraphen-Direction Berlin, die Marken zu 30 Sgr. nur bei den größeren Bundes-Tele- rzmphen-Stationen verkauft werden. — 3) Das Fraukiren der telegraphischen Depeschen mittelst Freimarken geschieht in der Art, daß auf der Depesche selbst oder auf dem zum Niederschreiben der Depesche benutzten Formular nud zwar in der oberen Ecke rechts oder an der rechten Seite eine oder so diele Marken, als zur Deckung der tarifmäßigen Gebühren erforderlich sind, aufgeklebt werden. Es ist wünschenswert!), das; die Marken von den Auf- sebern selbst auf den Depeschen befestigt werden. 4) Die Bundes - Telegraphen - Stationen sind verpflichtet, bei der Ausgabe von durch Freimarken t Mnkirten Depeschen genau zu prüfen, ob die Frankatur richtig ist, d. h. ob der Werth der verwendeten Telegraphen-Freimarken dem tarifmäßigen Ge- i Wrenbetrage entspricht. Ergiebt sich die Frankatur bei dieser Prüfung als ungenügend, so muß der fehlende Betrag gleich bei Aufgabe der Depesche I ckgezogen werden. Ist solches nicht ausführbar und der Station die Person des Absenders nicht so bekannt, daß die nachträgliche Einziehung des Ischlenden Betrages gesichert erscheint, so bleibt die Depesche, eveut. bis nach erfolgter Nachzahlung des fehlenden Gebührenbetrages, unbefördert. — Ist von dem Aufgeber ein höherer Betrag in Freimarken verwendet worden, als die tarifmäßigen Gebühren erfordern, so wird demselben der Mehr betrag gegen Quittung baar erstattet. — 5) Damit einmal verwendete Marken nicht wiederholt benutzt werden können, werden dieselben mittelst eines Tintenstrichs entwerthet. Depeschen, auf denen sich bei der Auflieferung Marken befinden, welche irgend ein Merkmal der Entwerthung an sich tragen, tverden nicht eher abtelegraphirt, als bis der Aufgeber über die Beschaffenheit der Marken gehört worden ist. — 6) Da durch die Einführung von Telegraphen-Freimarken den Aufgebern telegraphischer Depeschen das Nlittel geboten ist, die aufzugebenden Depeschen zu frankiren, so wird vom 1. August dieses Jahres ab das bisher gestattet gewesene Verfahren, wonach von denjenigen Ausgebern, welche den Telegraphen häufiger benutzten, Vorauszaht- I ringen zur Berichtigung der Gebühren für Depeschen-Beförderung angenommen werden dursten, aufhören. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. < In Vertretung: Delbrück". flvird für das Königreich Sachsen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 22. Juli 1869. Finanz-Ministerium. Für den Minister: von Schimpft. Heydenreich. Bekanntmachung. Einer anhergelangten Mittheilung der Königlichen Polizcidirection zu Göttingen zufolge ist dort im vorigen Monat der angeblich« -Schlächtergesell August Rudolf aus Oppach wegen Landstreicherei bestraft und in die Heimath gewiesen, ihm auch hierbei ein an die unter- Ijsichnete Behörde abgegebenes, mit einem Abdrucke hiesigen Gcrichtsamtsstempels versehenes Arbeitszeugniß, welches er als Legitimation bei sich Igiführt, abgenommen worden. Zeugniß und Stempel sind gefälscht, auch ist ein Individuum dieses Namens hier nicht bekannt. Der in Göttingen bestrafte, unten signalisirte Fälscher scheint identisch zu sein mit einem bereits seit 4 Jahren von seinem Heimath-- imte abwesenden, zu Anfänge d. I. wegen Führung fremder Legitimation und wegen Bettelns hier aufgegriffenen und sodann wegen sich Mchuldig gemachter Täuschung in Hinsicht auf persönliche Verhältnisse mit 3 Wochen Gefängnißstrafe belegten Weber und Handarbeiter Anton »Rudolf aus Waldccke bei Schluckenau in Böhmen und wird dies zur weiteren Recherchirung und womöglichen Ermittelung deS betreffenden Individuums hierdurch bekannt gemacht. Königliche- Gerichtsamt Neusalza, den 23. Juli 1869. G. Wehst, G.-Refrdr., i. Etellvertr. I Signalemeut des angeblichen Schlächtergesellen August Rudolf. Alter: 24 Jahre; Größe: 5' 9z"; Haar: blond, Wari: blond, rasirt; Augen: braun; Nase: gewöhnlich; Gesicht: oval, gesundfarbig; besondere Kennzeichen: zwei kleine Schnittnarben am Mmen Zeigefinger. Der Tischler Ludwig Friedrich Paul Seltsam aus Breslau ist in einer hier anhängigen Untersuchung als Zeuge zu befragen. Da sem Aufenthaltsort von hier aus nicht hat ermittelt werden können, so wird derselbe hierdurch geladen,