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Verugrgedlldn ««m- m»> Mouta«n mrr einmal» »LI »«PI. durch,u«wSr»ilieO»m- -M-uLi, 2 N«. de». » Mk »0 «k. kl«, ,Iuma»,er ZuIuNun, d,ir» die M»PN. iadn,Belle II»kli>. tmilu»- I,nd mit -iltivrkchendan Suicdlaae. N »chdnnt aller «E u. Ort»t«l. Mitleilimaen nur m« deutlicher Luel>enaneade<„Dr«»d Nachr.*) Mills Raililrilsllche Honorar, an «»röche »leiden undendtl>chli«tl «werlanate Mamilkrtvl« werde» nicht auldewadrt. »«learamm-rsdr«»»»' M,ch»icht,« »«»»«» Gegründet Is8Z6 Lodvok L vo. I LotUotvr»utell 8r. Aq). ä. Lönix» v. 8»cksso. Vrelrlvs-Vsoso. Linrvlverlcank: ve«il«i. »ltnmelN-. Mreigen-cack. Innodme vo» NiilLlidisunsen div nachmiltaaS 2 wir Tonn- und heierlasS nur Manenllrc-Kc 2« vo» ll bis >/,i llbr. Die i lrallise Bruno- >elle Ica. S Tilden M Ps« . Än- kandisunsen aus der Dnoalleile Seü« urPi».: dirrivullisräeileciuILer!. «eite so Pf,. ald Tinseiandt äeil« «0 Pl, I» «u«»eru »ach Sou», und Feiertag«, 1 Ivallise Brundieiie so Bl»., auf Brivaiicite «0 Pl, Liraltiae Seile nul Terl'eiie und ul; CinselanbiSoPl, 8uL!oi>cti,eLu>- trrise uur sescn BorausbejaliUois. Beieadlütler keilen w Pfennige. Fernsprecher: «r. U und SVSS. HauvterlchöftSstrll,'. vlarientzrlX ulius ie! chm 8«« I«, z»e,s«. «. I. Lt. Seleuelitiiligz-KegeliztSliüe -sÄ srZ ü für Os«, vloirtr. liebt. kotrowuw. tiarron- ^ vo« «« Witz. »I, 2«»» »orll. Dskrtv klsudsitso! kost« bsdrillnio vll8lLV 8M7 vrerSan S., Noritrstr. >0, Lelce Lönix ckobunn-Ltr. l Carl Tiedemann, ^sl. Poll., gcgr. 1833 empfiehlt fein vorzügliches Vohnevrvachs für Varkett. Linoleum und lackierte Fußböden. Lorritttg in den Verkaufsstellen: Mariensnaße 10. 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Die Arbeit der Wakilprüsung ist für den Reichstag gleich im Anfänge zu einer moralischen Prüfung geworden, welche die Mehr heit. wie offen heraus gesagt werden muh. nicht gerade glänzend bestanden hat. weil sie der Neigung unterlegen ist, die Entschei dung über die Gültigkeit beanstandeter Wahlen aus dem Rahmen der rein sachlich-rechtlichen Erwägungen in daS Gebiet der Partei- volilischen Machtfragen hinüber zu spielen. Um ein unvorein genommenes Urteil über das von der Mehrheit beobachtete Ver fahren zu ermöglichen, ist vorweg rin« genaue Feststellung des LatbestondeS erfordeilich, wie er sich aus einer autoritativen Quelle, nämlich au» den Berichten der WahlprüfungSkommission »elbst ergibt. E» handelt sich um di« beiden Wahlen des konser- vaiiven Abgeordneten Malkcwitz und des klerikalen Abgeordneten Wiltbergrr. Im elfteren Falle gründete sich der Protest auf die Tatsache, daß Bürgermeister und sonstige Gemeindebeamte Stimm zettel und Wahlaufrufe zu guntten des konservativen Kandidaten verteilt batten, im zweiten auf die weitgehende Kanzelagitation die für den Klerikalen entfaltet worden war und sich nach dem Ztandpunkte der Beschwerdeführer ebenfalls als eine unzulässige -unlliche Wahlbeeinflufsung charakterisierte. Die Kommission ist der in den Protesten vertretenen Auffassung nicht gefolgt, sondern hat erklärt, dah sie weder in der Kanzelagitation noch in dem ge rügten Verhalten der Bürgermeister und sonstigen Gemeindebeamten irgend eine unzulässige Wahlbeetnflussiing zu erblicken vermöge. Diese von der Mehrheit gebilligte Entscheidung rief auf der Anken einen förmlichen ParoxiSmnS deS ZorneS hervor, der sich in der denkbar schärfsten Tonart Luft machte. Dah die Herren vom Freisinn, die dabei das große Wort führten, in ihren An zrifsen auf die Rechte weit über daS Ziel hinausschosfen und ln der mahlofen Berallgeinelnening ihrer Vorwürfe das Kind mit dem Bad« auSfchütteten, konnte für den besonnenen Beobachter nicht zweifelhaft sein. Es ist auch unverkennbar, daß gerade dl« Frei sinnigen sich mit einem gewissen Eifer künstlich ln Hämisch brachten offenbar in der Absicht, den in Frankfurt neugefchlossrnen Block der Linken parlamentarisch zu besiegeln und ihrem dadurch ange- Ichwollenen Hochgefühl gegenüber der Rechten Ausdruck zn v«r leihen. Rach dem Frankfurter Erfolge sieht man auf fetten deS geeinten" Radikalismus, wie eS scheint, alles in rosa schimmern und glaubt sich stark genug, um den bisher immer noch biS zu einem gewissen Grade gepflegten freundnachbarltchen Parlamentärs fchen Formen im Verkehr mit den rechtsstehenden Parteien Valet sagen zu können und selbst vor einer Bmslierung des Gegners nicht zurück zuschrrcken. Mit der Feststellung dieses parteipolitischen Exzesses der Anken trifft man aber nicht den eigentlichen Kern der Sache, Wie sehr such unmer die Linke sich bei der parteipolitischen AuSschlach- tun« der Angelegenheit verhauen Hoden mag. daS eine darf deshalb doch nicht übersehen werden, dah tatsächlich ein berechtig ter Grund zur Beschwerde gegen den Kommission^, und Mehr- »eitsstandpunkt gegeben war. weil dieser eine Abweichung von einer bisher regelmäßig festgehaltenen Praxis darstellt. Der Kommissionsbericht räumt selbst ein, dah die Kockmission früher sowohl den Kanzelmihbrauch wie die Verteilung von Stimm zetteln und Wahlaufrufen durch Gemeindebeamte als unzu- ässige Wahlbeeinslussung erachtet und demgemäß die Unaültig- keit der betreffenden Wahlen verfügt hat. Jetzt mit einem Male aber bekennt sich die Kommission im Widerspruch mit dieser alten Uebung zu der kautschukartig dehnbaren Auffassung, daß die Frage der unzulässigen amtlichen Wahlbeeinslussung nicht wie bisher grundsätzlich nach festen Regel«, sondern „je nach Lage der einzelnen Verhältnisse" zu beurteilen sei. und daß dabei „eine gewisse Flüssigkeit" obwalten müsse. In der Schwäche der Begründung der plötzliche» Schwenkung der Kommission liegt die Achillesferse des ganzen Verfahrens. Gibt man erst einmal den bisher streng fest- gehaltenen Grundsatz preis, daß di« Mchlprüfungskommission sin« richterliche Tätigkeit ausübt. bei der sie ohne Ansehen der Partei nach bestimmten Normen und Gesichtspunkten zu urteilen und diese gleichmäßig in ollen Fällen zur Geltung zu iringen hat, läßt man zu. daß die „Flüssigkeit" in der Behand lung der WMproteste zur Richtschnur erhoben wird, so ist der Aufwerfung der reinen Machtfrage Tor und Tür geöffnet. Damit ober wäre notwendig eine schwere Erschütterung des Vertrauens der Minderheit zur Mehrheit und eine weitere «ritsk« Schädigung de» so wie so schon stark genug verminderten Ansehens unsere» Parlamentarismus verbunden. ES liegt mher im eigensten Interesse der Volksvertretung, mit den Versuche», «ine Art der Wahlprüfung «inzusühren, die >as Machtprinzip über das Recht stellt, gründlich zu brechen und di« Entscheidungen über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl ausschließlich aus die vom Reichstage selbst aufgestellten Kechtsgruudsätze zu stützen, ,-iu dem Zwecke verdient der Vor» chlag Beachtung, daß der Reichstag durch besondere juristisch gebildete Mitglieder aus den Akten der Plcnar- und Kom- missionssitzungen unanfechtbar feststellen läßt, was nach der bisherigen Uebung in Angelegenheiten von Wahlprüsungen Rechtens ist. Liegt ein solches urkundliches Material in hand licher Form zum sofortigen Gebrauche vor. so wird schon die dadurch ermöglichte fortlaufende Kontrolle der Reichs lagsabgeordneten über das von der Wablprüfungskommission beobachtete Verfahren «in hinlänglich starkes mora lisches Gegengewicht gegen etwa wieder auftauchende Neigungen zur Wiederholung eines Verfahrens bilden, das selbst einem Blatte der Mehrheit, der freikonservativen „Post", derartig aus die Nerven gefallen ist, daß es sich zu einer un umwundenen Zurückweisung genötigt sicht, indem es sein Be dauern darüber ausspricht, daß bei Wahlprüfungen im Reichs tage nicht ausschließlich Rücksichten des Rechtes, sondern auch die politischen Interessen in Betracht kommen. Wer nicht der radikalen Minderheit «inen Schein von Recht dazu geben will, im Lande mit der Behauptung hausieren zu gehen, daß die MehrheitSparteien sich selbst durch eine „mildslüssige" Praxis bei Wahlprüfungen ihre Mandate verbürgten, den Minderheit». Parteien dagegen durch Anwendung der ganzen Strenge des Rechts ihre Sitze vor der Nase wegnähmen, der muß dazu Mitwirken, die Grundsätze der Wahlprüfung im unabhängigen richterlichen Sinne hochzuhalten und sie vor der Vermischung mit gefährlichen machtpolitischen Zutaten zu bewahren. Im Zusammenhänge mit der Rechtsfrage muß auch noch als eines weiteren Uebclstandes der übergroßen Langsamkeit gedacht werden, mit der die Wablprüfungskommission arbeitet. Für den Schneckcngang der Kommifsionstätigkeit ist der Um stand bezeichnend, daß noch jahrelang nach der Beanstandung einer Wahl die Inhaber des angefochtenen Mandats im Reichs» tage zu sitzen pflegen, ohne daß die Kommission dazu gelangt, ibr Votum obzugeben. Es ist sogar vorgekommcn, daß derartige unsichere Kantonisten eine ganze Legislaturperiode hindurch ge mütlich ihren kurulischen Sessel eingenommen haben. Dos sind Zustände, die dringend der Abhilfe bedürfen, auf dem einen oder dem anderen W-ege, so oder so. Di« gegenwärtigen Verhält nisse auf diesem Gebiete sind so verbesserungsbedürftig, daß sich zwei parteipolitisch grundverschiedene Preßorgane. die „Frei sinnige Zeitung" und die äußerst gemäßigte rechtsliberalc „Allge- meine Zeitung" in München, in der gemeinsamen Forderung be- gegnen, die Wahlprüfungen der Zuständigkeit des Reichstages überhaupt zu entziehen und sie einer unabhängigen richterlichen Behörde zu übertragen. In früherer Zeit, als der Parlamen tarismus noch in seiner Blüte stand, durfte man einen solebe» Gedanken nicht äußern, ohne sich der heftigsten Abweisung und der Anklage „reaktionärer" Gelüste auszusctzen. Neuerdings findet der Plan jedoch in eben dem Maße mehr Befürwortung, wie das allgemeine Vertrauen in die Unparteilichkeit der Par» lamente selbst abnimmt: namentlich in Oesterreich wird dar über lebhaft diskutiert, und es treten dort hervorragende Autoritäten für diese Beschränkung der parlamentarischen Souveränität ein. Daß dadurch die rasche Erledigung und die Unparteilichkeit der Wahlprüsungen gleichmäßig gewährleistet würden, kann jedenfalls nicht geleugnet werden. Neueste Drahtmeldnnnen vom 24. November. Deutscher Reichstag. Berlin. sPriv.-Tel.s Die erste Beratung des Gesetz, entwurss betreffend Rechtsfähigkeit Lew erblich er B e r u s S v e r e i n e wird fortgesetzt. — Abg, chickert ikons . Wir sind überzeugt, daß die Vorlage durchaus den berechtig ten Forderungen der Arbeiter, wenigstens der auf nationalen- Boden stehenden, entspricht. Wir würden auch einer Vor lage nicht Hustimmeu können, die den staatsfeindlichen Bcstrebun Gebiete des Vereins und Veriammlungsrechts verbunden find, ist nicht zu vermeiden. Sollte die Kommission etwa den Minderjährigen Rechte zufprechen, die ihnen die Vorlage nicht gewährt, so würden wir dem nicht zustimmen. Im ganzen trifft die Vorlage das Richtige, und wir hoffen, daß sie aus der Kommission in einer Form herauskommcn wird, der wir zustimmen können. — Abg. Bass ermann snatl.j: Die Ent wicklung der Organisationen der Arbeiter in Berufsvereiuer. hat sich in immer steigendem Maße vollzogen, auch ohne daß! wir bisher ein solches Gesetz batten. Das -liegt eben in den i wirtschaftlichen Verhältnissen und in den dadurch bedingten i Kämpfen. Ein solches Gesetz ist deshalb nicht eine besondere! Wohltat für die Arbeiter, vielmehr ist es geradezu die Pflicht j gegen die Beschäftigung mit Sozial- ' Fi in den Bestimmungen , Politik und gegen die Teilnahme der Frauen. Zu bedauern ei, daß wir kein ReichsvereinSgesetz haben. Nicht einzusehen ei, weshalb die Landarbeiter ebenso nicht auch die RcchtS- -ähigkeit sollten erlangen dürfen. Der Entwurf bedürfe sehr der Verbesserung. Wenn man, sagt Redner, mich jetzt als Rechtsanwalt fragen würde, ob man die Eintraauirg nach- suchen solle, so wurdc ich ans grund dieses Entwurfs obraten. iHört, hört! links.) Im großen und ganzen müßte den eiu- tragsfähigen Berufsvereiuen auch das Recht gegeben werden, sich sozlalpolinich und politisch zu betätigen. Met den Bestim mungen des Entwurfs über die Schadenersatzpflicht könne er einverstanden sein, denn es sei ja nicht Schadenersatz zu fordern für Streiks und Aussperrungen, sondern unr dann, wenn bei Streiks und Aussperrungen widerrechtliche unerlaubte Hand- lunaen Vorkommen. Das schwerste -Bedenken richte sich gegen die Vorschrift des K i, die das Uuterstützungsrecht eines ein getragenen Vereins beschränke auf die Mitglieder des Lci- cins, und, falls dem entgegenaehandelt werde, Entziehung der. Rechtsfähigkeit i» Aussicht stelle. Hoffentlich gelinge cs der Kommission, ein brauchbares Gesetz zu schossen. ^Beifall.) -- Staatssekretär G r a f P osado w s ky : Finden Sie eine bessere Fassung, fo iverde ich mit Freuden sagen: Eeäo mujari' Den Vereinen die Rechtsfähigkeit zu geben, ohne jede Dedin- una und Voraussetzung, wie Legicn es will, geht nicht. Dieses die auf dem Boden der Staatsordnung stehen, müssen wir allerdings stärken: die Bestrebungen dagegen von tÄementeu, die nebelhaften Träumen nachhängen, Lars eine Regierung nicht fördern. Es ist dies hier der erste Gesetzentwurf, der eine Grundlage bietet für eine einheitliche Regelung des Ver- einsrechis: aber wir muhten davon ausgehcn, nicht etwa eine Anzahl politischer Klubs zu schassen, sondern Vereine, die must in Wirklichkeit ihre Berussinteressen und -Zwecke, und zwar nur diese, wahrnchmen. Redner tritt dann den einzelnen Be denken entgegen. Wie ein Vertreter der äußersten Linken die Beseitigung der Haftpflicht verlangen kann, verstehe ich nichi. Wie oft sprechen »Llc vom Klassenstaate und verlangen „gleiches Recht für alle". Wenn Sie da hier Befreiung der Beru'ü- oereine verlangen ron der Haftpflicht für unerlaüble Handlun gen, so verlangen Sie ja die Privilegierung einer einzelnen Klasse, und dazu irnrden sich die verbündeten Regierungen nie mals verstehen. Sie übersehen, wenn Sie von Ausnahme gesetze» sprechen, ganz, daß dos Gesetz ja keine Berufsvcreine zwingt, sich eintragen zu lassen. Ganz verfehlt ist es, wenn man immer nur „von dem Gewinn der Uniernehuier" sprich,. Gibt es keinen Gewinn, so gib! es keinen Unternehmer, und gibt es keinen Unternehmer, so gibt cs keine Arbeit. (Lachen links.) Ich weiß nicht, weshalb Sie lachen: diese Folgerung ist doch ganz richtig. Arbeiter gibt cs ja, aber keine Ärbeii. Ich komme nun zu der Ausnahmebestimmung hinsichtlich der Arbeiter, denen es nicht gestattet ist, im öffentlichen Interesse zu streiken. Auch Rouoier, ein sehr liberaler Monn in einem reoublikanischen Staate, hat 1905 gesagt: „Es könne Eiscn- bahnarbeitern nicht das Recht gegeben werden zu streiken!" und die Kammer nahm daraufhin eine der Regierung genehme Tagesordnung an. Daß die Bergarbeiter, auch die ^ Zwischen, nicht unter d,e betreffende Bestimmung fallen, steht ja m dem Entwurf: ober auf den Grundsatz kann der Staat nicht ver zichten, daß es gewisse öffentliche Interessen gibt, die gegen Streiks geschütz: werden müssen. Auf diesen Grundsatz können die verbündeten Regierungen nicht verzichten. Eine schwierige Frage ist die der landwirtschaftlichen Arbeiter. Ich bedaura sehr, daß wir im Interesse der Landarbeit fremde Arbeiter hcrcinlasscn müssen. lRust: links: Weshalb?! El ,st das ein Notstand! Können nun »och die Landarbeiter streike-, wer soll dann noch den Mut haben, LandNnrl'chaft zu be treiben mit fremder Hilfe?! sLachen links.) Von einer Ver elendung de-? landwirtlchaftlicheu Mbeiters kann gar keine Rede seui. tEnieutcS Lachen bei den Coz»7ldcuiok.at.n.) Ick- kann Ihnen versichern, es war nicht leicht, d.-^Ln Entivustf durch alle Klippen der cinzclstaatlichen Interessen durchzr- bringcn. Sie werden, wenn Sie dieses Gesetz z,r Anne-«-