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I8»8 M M. Toimabend, den 13. August. Der WW Frzähler BerMS<mrel-er fltr Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend. Rgm. 1523 4. «lmtSdlott da «gl. AiMShmpwmliischaft, da Kgl. Schiliuspati»» «.beSSgl. HwMmnMeS zu Blm-ri, sowie des lstl. Amtsgerichts ms des Stadtnaher W BischosSioerda. Dies« Lettschrtst «scheint wSchattlich drei Mal, BMUNeasinOs MW WoMMM«IMve und 'kostet rinWeßlich der Sonnabend» erscheinend«« »HM*- trlfttsch« Beil«««" viertrljllhrltch 1 Marl V0 Ps. Nummer der Zritung»prei»liste 6S38. welch« in dies« Blatte di« wettest« B«b«mw- M>Ldm b» Montag, «"t«°ch m^S"tt°> ftüh 9 Uhr Enommen und kostet dir»re^espaltm« TorpuSzelle 10 Ps., unter .«ingesandt" 20 «. »rrdwstrr Jnseratenbetrag 2S Ps. — Lmzrlne Nummer 10 Ps. A«»«spn<chft-IIe Nr. BL Bestellung« «erd« bet all« Postanstalt« de» deutsch« «eiche«, für «ischostwerda und Umgegend bei unser« Zeitungrbotm, sowie in der Lxprd. d. Bl. angenommen. sw-ruuvsünszr«»«» Iah»,«««. Hundefperre. Laut Mittheilung der Königlichen glmtöhauplmannichast Kamenz ist am s. dieses Monats in iSroßröhrSdors eia mit der Tollwuth behafteter Hund frei umher gelaufen und getödtrt worden. Gemäß 88 37 und 38 de« Reich-gesetze« vom HA die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 13 flg. der Instruktion vom 27. Juni 1895 wird daher für die Ortschaft Frankenthal die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bi» mit 4. November d. I. und die sofortige Tödtuna aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind, oder rücksichtllch welcher der Verdacht vorliegt, daß die« geschehen ist. , . . .. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß au« den al« gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht auSgrführt werden. » «z Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren iXaulkorve versehen und außer der Zeit de» Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhundeu zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden v« der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit de« Gebrauch« (außerhalb de« Jagdrevier«) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. W«rn Hunde de« vorstehende» Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdete« Bezirks frei uwherlanfend betroffen werde», so kann deren sofortige Tödtuna ungeordnet werde«, außerdem aber wird der Schuldige »rtt Weldstrafe dis zu M »der Haft bis zu « Woche«, vez. wenn die Verletzung der vorstehende« Absperrnngsmaßregel wissentlich erfolgte, «tt Gefiiugntst kdis zn einem Aahr bestraft» Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bi» 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 10. August 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. 3, B.: Krhr. von Oer, Regierungsrath. Da» Königliche Justizministerium hat an Stelle de« von Stacha verzogenen Friedensrichter« August Schreiber den Ortsrtchter Herrn §karl Ernst Algier lu Hohla zum Friedensrichter für den Bezirk Stacha und Pohla nebst den selbständigen TutSbezirken Stacha und Pohla auf die Zeit bi« Ende September 1900 ernannt. - -W Die« wird, nachdem Herr Fiedler in Pflicht genommen worden ist, hiermit bekannt gemacht. Bischofswerda, am 10. August 1898. Königliches Amtsgericht. I. B.: B. R. 70/98. Ass, «wert Liebscher. Die zu Michaeli« diese«Jahre» pachtstei werdenden Parcellen, al«: 1», 1b, 2», 2b, 3a, 3b, 4a, 4d, 5», 5d, 5<r, 5ä, 6a, 6b, 6o, 6ä 7a, 7d, 7v, 7ä, 8a, 8d, 8o, 8ä, 8o, 9a, 9b, 10a, 10b, 11a, 11b, 12a, 12b, 12e und 12ä im Putzkauer Gehege, die recht« und link« gelegen« Hälfte de« Neulandes am Viehlehdenwege, die ehemaligen zum Wachtmeisterdienst gehörigen Flurparzellen Nr. 222 und 262, 263, 264, 265 und 266, die Parcellen Nr. 20, 22 und 37, Wischen dem Mühlwege, der großen Wiese und der Biehtreibe inne liegend, die Parcellen Nr. 1 bi« 11, 16 bi» 26, 35 bi« 41 zwischen dem Burkauer Wege, Just'« Ecke, der Biehtreibe und der tiefen Wiese, da« Feld Nr. 15 in der tiefen Wiese, die Felder Nr. 22, und 23 neben dem Kuhkirchhof, sowie die Parcellen Nr. 1 und 3 der großen Wiese sollen Mittwoch, den 17. August ao», Vormittags 10 Uhr, wiederum auf 6 Jahre vom 1. Oktober diese« Jahre« an verpachtet werden und wollen sich Pachtliebhaber zur gedachten Zeit in unserer Kämmerei expedition allhier einfinden. Bischofswerda, den 5. August 1898. . Der Stadtrath. — ' 3 B.: Händler Lhm. Die diesjährige Obstnntznna am BischofSwerda-Drebnitzer- und Bischof«werdaer.Stolpner-Eommunication«wege, an der Neustädlerstraße vom Herrmannstift bi« Station 0,6, sowie an der Dresdner» und vautznerstraße, soll Montag, »en IS. Aagaft »e., Bormittags 11 Nhr, rtn hiesiger Kämmereiexpedition öffentlich versteigert werden und wollen sich Erstehung-luftige zur gedachten Zeit daselbst einfinden. Bischofswerda, am 8. August 1898. D er S t a d t r a t h. 3 v: Händler Lhm. dem Leb« ASni- Albert, und Sachs«, Geschichte von w«— 1». «NwO. IMG. Kronprinz Albe» »erlegt sein Hauptquartier «ach SheMay. -WW», ISN». Zusammmkunstde« Prinz« Albert mit dem Oats« Nikola«» I. von «KGmd an Lustschloß Batschina. Iö- NUtONst. b«1ßsch°n°u . vamw-rser Fürst Bismarcks staatsmännische Großthaten und das Deutschthum im Auslande. So viel auch bereit« da« nationale Helden» «hum de» Schöpfer« de« deutschen Reiche« anläßlich seine» Hinscheideu» gewürdigt worden ist, so entdeckt man von den staatSmännifchen Großthaten de« Berrwigten doch immer neue Segooagen, di, man zur Förderung echter »aterlaad«li«he uqd «erchschätzuttg de« Deutsch» thum« nicht genug beachten kann. Zu den rührendsten und ergreifendsten, belehrenden und ermahnenden Kundgebungen anläßlich de« Heim» gange« de» Fürsten BiSmarck gehören nun ohne Zweifel diejenigen der Deutschen im »«»lande; denn die Deutschen im »««lande stad e« vor allen Dingen, welche den gewaltig« Unterschied Wisch« dem Deutschland vor BiSmarck« Erich, thatea »nd dem Deutsch« Reiche nach BiSmarck« Gründerwerkr zu fühl« «nd zu schätz« t« Stande stad. Auch geht «r» den Kuadgeöntzg« der Deutsch« tm »«»land« so recht d«ttich