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Donnerstag,22 April 1826 Wilsdruff-Dresden Boststeck: Dresden 2640 Vas 6rricbt Mr Me füritrnabfinäung mrr- re»z' rachs 's 3 u zci sichel' rhunt Ären' seine z» rrück, ; Ge- Sm deusscher Landrat m Paris verhaffet. Ein Schritt der deutschen Regierung. Der Landrat des Amtsbezirks Karlsruhe, Schaible, der sich vor einiger Zeit zu einem kurzen Urlaubsauf enthalt nach Paris begeben hat, ist dort verhaftet worden. Landrat Schaible hat die Nachricht von seiner Verhaftung in einem Brief an seine hiesige Dienststelle mitgetsilt. Wie daraus hervorgeht, befindet sich Herr Schaible schon seiteinigenTageninHast. über die Gründe der Verhaftung enthält der Brief keine Mit teilung. Landrat Schaible ist während des Krieges Verwaltungschef für Flandern mit dem Sitz in Antwerpen gewesen. Man hält es in Karlsruhe nicht für ausgeschlossen, daß Schaible auf irgendeine Denun ziation hin festgenommen worden ist, die vielleicht vom Elsaß ausgeht. Die amtlichen Stellen haben sofort alle Schritte getan, um Aufklärung über die Gründe der Ver haftung zu erhalten und die Freilassung des Verhafteten durchznsetzen. Wie weiter bekannt wird, war auch der deutschen Bot- vom Ministerpräsidenten in einer scharf sormuuenen Gr- klärung abgelehnt worden waren. Die Regierung müsse es, so wurde gesagt, entschieden ablehnen, von irgend einem Verband ultimative Forderungen entgegenzu nehmen. Sie müsse es auch ablehnen, einen Bevollmäch tigten des Landbundes als Sachverständigen in das Landwirtschaftsministerium aufzunehmen. Eine allge meine Stundung der Landessteuern sei untragbar. Ver schiedene Forderungen des Landbundes seien schon er füllt oder ihre Erfüllung sei beabsichtigt. Deutschlands Rsichseyrenmal. Ein Ehren ha in für die toten Helden. Der Reichskunstwart Dr. Redslob unternimmt zur zeit eine Studienreise durch Mitteldeutschland, um eine geeignete Gegend zur Errichtung eines Ehrenhains für dw im Weltkrieg gefallenen Deutschen ausfindig zu machen. Demnach scheint der Vorschlag, die Haupt wache in Berlin zu einem Ehrenmal für Deutschlands gefallene Krieger umzugestalten, wofür sich auch der Reichspräsident ausgesprochen hatte, endgültig fallen ge lassen worden zu sein. Der aevlante Ehrenbain soll möa- munner Lw. Marx veprin emiapeoen, oap zwiicyen L>r. > Stresemann und dem Kronprinzen in der Schweiz Ver- s Handlungen stattgefuuden hätten, schon weil sie keine Mög lichkeit gehabt hätten, miteinander zn sprechen. Auch der oolksparteiliche Abg. Scholz erklärte, von dem Außen minister autorisiert worden zu sein, daß keinerlei Zu sammenkunft oder Besprechungen mit dem Kronprinzen stattgefunden haben. Abg. Scholz fügte hinzu, daß an sich i gegen eine derartige Zusammenkunft nicht das geringstes einzuwenden sei. Es sei aber dem besonderen Takt des" Kronprinzen und des Außenministers zu verdanken, daß die beiden Herren sich nicht gesprochen haben. Der Mi nister habe den Kronprinzen lediglich einmal von weitem gesehen. Im übrigen vertrat Dr. Scholz auf nochmalige Vorhaltungen des Abg. Rosenfeld die Meinung, daß es ein einfaches Gebot jedes Menschenrechtes sei, auch mit einem Menschen zu sprechen, der einmal Kronprinz gewesen sei. Das '' sich kein Minister nehmen lassen, besonders w.^.n e» j. h nm Besprechun gen über die Verhältnisse des betreffenden Menschen zum Staate handele. Jie DolkrivitiMe und AsmrlW. Ei» DkB»b der RkichsttMW. Eigener Feinsprechdienst des „Wilsdrusser Tageblattes". Berlin, 21. April. Amtlich wir- zu der heutigen Ka- binettsberatung mitgeteilt: Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschlossen, den gesetzgebenden Körperschaf ten einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den tlar gestellt wird, daß ein Volksentscheid über Gesetzentwürfe, die die Folgen der Geldentwertung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaßt werden kann. Durch diese Regelung wird die Frage der Auseinandersetzung der Länder mit den ehemals regierenden Für stenhäusern und damit das bereits schwebende Volksgesrtz- geivingsverfahren nicht berührt. Nach Reichsrecht ist der Weg der Vvlksgesetzgebung insofern beschränkt, als über den Haushalt- plan über Abgabengesetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit sind euch die Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volks begehren entzogen. Dies ist geschehe», weil derartige Gesetze nicht aus dem Zusammenhang mit dem gesamten Steuer- und Wirt- schastsplan herausgenommen werden können. Die vor und wäh rend der Geldentwertung begründeten Rechtsverhältnisse sind im Auswertungsgesctz und im Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen irn Zusammenhang geordnet. Der Gesamtkomplex die ser Gesetze bedingt maßgebend den Haushalt des Reiches, den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden, wie überhaupt das gesamte öffentliche Finanzwesen. Er ist insbe sondere auch die Grundlage unserer Währung. Solche Gesetze müssen, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft auf das ver hängnisvollste erschüttert werden soll, dein Haushaltplan und den Bbgabengefetzen gleich geachtet werden. Bei sinngemäßer Aus legung des Artikels 73 Absatz 4 der Reichsverfassung müssen da her Gesetze, die die Folgen der Geldentwertung regeln, hinsicht lich Ler Velksinitiative den gleichen Bestimmungen unterworfen sein, wie Gesetzentwürfe, die den Houshaltplan und die Abgaben- rcgclung unmittelbar zum Gegenstand haben. t t a.L t sind ?erab schast irr Paris von der Verhaftung bisher nichts verannt. Nach Eintreffen der Nachricht im Laufe des Mittwochs hat sich sofort ein Legationsrat nach dem Quai d'Orsay begeben, um dort die notwendige Aufklärung zu erhalten. Justizminister Laval und der Chef der Sicherheitspolizei von Paris hatten nach ihren Aussagen ebensalls keine Kenntnis von der Verhaftung. Freilassung des Karlsruher Landrates Schaible. Eigener Fernspr^chbienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Karlsruhe, 21. April. Wie der Telegraphen-Union von unterrichteter Seite mitgeleilt wird, wurde der Karlsruher Laudrat Schaible, der in Paris fesigenommen worden war, heute abend auf freien Fuß gesetzt. Landrat Schaible wird sofort die Heimreise nach Deutschland antreten. Man wird feine Rückkehr abwarten müssen, um den näheren Grund seiner Festnahme zu erfahren. Sie Zusammensetzung des ReichssondergerichiS. Berufung der Richter durch den Reichspräsidenten. Der Rechtsausschuß des Reichstages, der in die Spezialdebatte des Fürstenkompromisses eingetreten ist, beschäftigte sich mit 8 1 des Kompromißentwurfes, in dem die Zusammensetzung des Reichssondergerichts festgelegt ist. Der Paragraph wurde in unveränderter Fassung an genommen. Dafür stimmten die Vertreter des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Demokraten und der Wirt schaftlichen Vereinigung. Dagegen stimmten die Völki schen und die Kommunisten. Die Deutschnationalen und. die Sozialdemokraten enthielten sich der Stimme. 8 1 des Kompromißentwurfes hat nunmehr folgen den Wortlaut: I „Für vermögcnsrechtliche Auseinandersetzung und die sonstigen im 8 2 bezeichneten Streitigkeiten zwischen einem deutschen Lande und den Mitgliedern des Fürsten hauses, das bis zur Staatsumwälzung des Jahres 1918 in dem Lande regiert hat, wird ein Reichssondergericht bestellt. Vorsitzender des Reichssondergerichts ist der Präsident des Reichsgerichts. Sein Stellvertreter ist ein Senatspräsident beim Reichsgericht. Der Sitz des Ge richtes ist Leipzig. Das Reichssondergericht entscheidet in der Besetzung von neun Mitgliedern. Den Vorsitz führt regelmässig der Präsident des Reichsgerichts, nur im Falle seiner Behinderung sein Stellvertreter. Der Reichspräsident ernennt auf Vorschlag der Reichsregie- cung den Stellvertreter des Vorsitzenden, die acht weite ren Mitglieder und die notwendigen Stellvertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Ver-! waltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Die Mitglieder des Reichssondergerichts sind unabsetzbar." Sowohl von deutschnationaler wie sozialdemokra-! -ischer Seite waren Abänderungsanträge eingegangen. Die Deutschnationalen wünschten insbesondere, daß ein Senat des Reichsgerichtes mit zwei Parteimitgliedern Us Sondergericht eingesetzt werden sollte, während von l sozialdemokratischer Seite nochmals ein Enteignungsan- ! trag begründet und Beteiligung von Universitätspro fessoren nnd Anwälten am Sondergericht gewünscht wurde. Diese Abändcrungsanträge verfielen indessen der Ablehnung. ' Sr. Stresemann und der Kronprinz. Besonders auffallend war eine Neds des sozialde- nokrattzchen Abg. Rosenfeld im Ausschuß, der scharf zegen dre Fürsten polemisierte. Nach seiner Behauptung ^ien die deutschen Fürsten in der Lage, augenblicklich ihr Leben in großartiger Weise weiterzuführen. Der ehe malige deutsche Kronprinz habe eine Villa am Lago Maggiore gepachtet, die aus 15 Räumen bestünde. Abg. Rosenfeld behauptete weiter, daß Außenminister Stresemann bei seinem letzten Erholungsaufenthalt in der Schweiz dort mit dem früheren deutschen Kronprinzen zusammengetroffen sei und eine Unterhaltung mit ihm gehabt habe. Reichsinstiz- vtnne? Wonne/ werdest UM- Vegis i Abos in thtt :r „Ek llraßer rden > ren b ;er ui glichkl me V ckte Ä r letzte hstehe» ei» w ler, D» nchlich Bild« i SO Psi Kampf dem Vefichmlgsmwesen. In den Großprozcssen des Tages wird wirklich sehr viel Schmutz aufgewirbelt und das Unerfreulichste dabei ist, namentlich im Sprit-Weber-Prozeß, daß recht häufig Beamte, die als Zeugen auftreten müssen, dieses 'S berweigern. Durch diese recht zahlreichen Zeugmsverweigerungen üürd den weitestgehenden Ver- mutungen ^ür und Tor geöffnet. In Koblenz ist soeben em höherer Beamter der' Reichsvcrmögenverwaltung zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er bei der Vergebung von Lieferungen nicht die Hände sauber hielt. Bei dem ungewöhnlich großen Ausmaß, mit dem Reich, Staat und Gemeinden mit allen möglichen Zwei- kn, der Wirtschaft verknüpft sind, teils, weil sie selbst Boße Bedürfnisse haben, teils aber auch deswegen, weil Besitz von großen und kleinen Betrieben sind, sind Berührungen und Geschäftsverbindungen zwischen und Wirtschaft weit größere geworden und vielfach sind einzelne Versuchungen erlegen, die nur all- jU leicht aus derartigen Verbindungen entstehen. Den Beamten, der dabei ertappt wird, kostet es aber nicht nur die Lebensstellung, sondern er erhält auch seine selbstver- stündliche hohe Strafe, die allerdings eben nicht so hoch ist wie die, die den Bestecher selbst trifft. Darin'liegt eine gewisse Ungerechtigkeit und es ist vor allem im Interesse des Beamtentums selbst zu begrüßen, daß das Reichs- sinanzministerium im Kampf gegen das Be stechungsunwesen eine Maßnahme ergrisfen hat, die vielleicht gerade auf Bestechungsversuche hemmend einwirken wird. Das Ministerium hat nämlich einen Verpflichtungsichein für Behördenliese- ranten herausgegeben, der diese Lieferanten finanziell sehr stark bindet. Sie müssen sich durch diesen Schein ver pflichten, im Falle einer nachgewiesenen Unkorrektheit bei der Vergebung einer Lieferung den zwanzigfachen Betrag der gewährten, versprochenen oder angebotenen Zuwendung als Vertragsstrafe zu zahlen. Natürlich bleibt auch trotz dieses Versicherungsscheins noch der Auf traggeber berechtigt, strafrechtliche Verfolgung zu bean trage» bzw. etwaigen weiteren Schaden geltend zu machen. Der Lieferant muß sich noch besonders ver- pflichten, weder mittelbar noch unmittelbar Beamten, An- Mellten und Arbeitern oder sonstigen Beauftragten des oder deren Angehörigen Geschenke zu gewähre« oder anzubieten, auch nicht etwa Darlehen. Ferner ist verboten, den Reichsangesicllten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde Geschenke oder Entlohnungen für erne außerdienstliche Tätigkeit ZU versprechen oder zu ae- E'^lwcrständttL gils diese Verpflichtung nicht bloß für den unterzeichnenden Lieferanten, sondern auch für jede Person, tue er zur Erwerbung oder Ausführung des Auftrages benutzt. Verstößt er gegen die Verpflich tung, so Wird außerdem der abgeschlossene Vertrag hin fällig, gleichgültig, wie weit seine Durchführung fortge schritten ist. Die Mindesthaftsumme ist tausend Mark — da wird man es sich doch wohl etwas überlegen, ehe man eine Be stechung unternimmt. Es ist ja traurig, daß das Reich — und hösfentlich ihm nachfolgend auch die Länder und K o m m u nen — zu solch einem Mittel greifen muß, um dem Bestechungsunwesen entgegenzuarbeiten. Vielleicht hätte mancher, der gestrauchelt ist, bisweilen aus Not, sich nicht in Gefahr zu begeben brauchen, wenn die einen solchen Versuch unternehmende Firma gewußt hätte, über aus schwer dafür büßen zu müssen. Besser ist es ja, vor zubeugen als hinterher zu strafen. Aber auch die Ge schäftswelt selbst wird diesen Erlaß begrüßen, der un lauterer Konkurreuz einen ziemlich festen Riegel vorzu schieben vermag. Gleich und gerecht soll der Wettbewerb sein, damit Leute durch Hintertüren schlüpfen können, st zu ww?Laemeinheit der Steuerzahler verlangen, der Erlaß seine Wirkung nicht u^ des S^ das Mißtrauen, das leider in weite Hresie "gedrungen ist, wieder beseitigt wird. Nr 94 — 85. Jahrgang. Tklegr.-Adr.: .Amtsblatt Rücktritt der meckleubWE^ Regierung. Der Mecklenburg,wie Landtag -at mit 87 aeaeu 23 Stimmen ein von der Dsittschna?^ schcn Volkspartc. emgcbraw^ Vertrauensvotum abge lehnt. Bei der Ablehnung harten sich Völkische Demo kraten, Wirtschaftler, Sozial^ und Kommu- Msten zusammeugefund-n. Ministerpräsident Freiherr do» Brandenstein gao namen» der Staatsregieruna, die tich aus zwei Deu'schnatwnalen und einem Volkspartciler öusammensetzte, eine Erklärung a.,, daß das Staats- Usinisterium nicht mrhr in der Lage sei, die Geschäfte der Regierung wcitrrzusühren. Am Donnerstag wird Uber einen Antrag der bisherigen siegwrungsparteien aus hurtige Auflösung des Landtages und Vornahme von Neuwahlen am 20. Juni beraten werden. Die >°zialdemskraten stellten Unterstützung dieses Antrages Aussicht, Dem Regierungssturz waren ultimative For- eungen des Landbundes vorausgegangen, die seine» r bei» nugg' neue» r Jta' steril ihre» l ih»> zu M»c' seine»' hat; gt, nrtt^ utttsir sie ih>' -ib^ ?x »»» lgt) lag»« Ute s» fahrü Lerli itte si iesem AnK sie N. : gegs Nt. er M : eine ar a« llrzt l derliö ir ärj sgabc n e Zal u ein- athekt Zt us cur st weit es vtz den Ko»- üü-r „M- u von saren rächte oh»e eines vettet Platz, e seit Aus' zketz siedel Ä» in del swirl' lrbeii'i Nens Da« Wilsdruffer Tageblatt cuthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmaunschast Weißen, des Amtsgerichts uud Stadtrats zu Wilsdruff, Forstreutamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, .Wilsdruffer Tageblatt* erscheint täglich nachm. 5 Uhr für den io,; Tag. 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