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WWWMWW Mittwoch, den IS. Juli 1S31. 84. Jahrg. Nr. 162 e S !k M n n i- rf i« l- ihaftem Gemeinschaftsgeist zeugende Opferwilligkeit herzlichst gedankt. Die Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 14. Juli 1981. Das deutsche Volk hat, nachdem es die Regierung nicht fertiggebracht hat, die Katastrophe von ihm fernzuhalten, einen Anspruch auf Klarheit und Wahrheit auch in außenpolitischer Beziehung. Das gilt vor allem für unser Verhältnis zu Frankreich. Warum gibt man sich in der Wilhelmstraße solche Mühe, die Erpressungen Frankreichs zu bemänteln, indem man so großen Wert auf die Feststellung legt, daß von amtlicher französischer Seite die politischen Gegenleistungen nicht gefor dert worden seien. Natürlich wird es die Pariser Regierung vermieden haben, sich bloßzustellen, aber trotzdem pfeifen es die Spatzen von den Dächern, woran die Kredithilfe gescheitert ist. Ls ist auch bekannt, weshalb von deutscher amtlicher Seite so großer Wert auf die Verschleierung des klaren Tatbestandes gelegt wird. Man will sich nicht mit der SPD. Überwerfen, deren Sendboten in Paris sowohl wie in London die politischen Gegenleistungen erst angeboten haben und somit den traurigen Ruhm für sich in Anspruch nehmen können, den Zusammen- bruch mit herbeigeführt zu haben. Zweitägige Schließung -er Banken, Sparkassen und Kreditinstitute. Die Börsen bleiben die ganze Woche geschloffen. Berlin, 13. Juli. Auf Grund der Verordnung de» Reichspräsidenten »om heutigen Tage hat die Reichsreglerung angeordnet, daß alle Banken, Sparkassen und ander« Kredi1i»sttt«t« M «»tmahate, der «eWkmk Hie« H t« «»d Mittwoch dieser Woche -efchlvsse« bist« den. Die Reichrreglerung und di« berufen«« Vertreter der Banken und Sparkoffen werden im Verlauf dieser zwei Tage die nötigen Maßnahmen und Vorbereitungen treffe», damit am Donnerstag die zur Weiterführung der Wirtschaft «ad zur Bewirkung der Gehalts- und Lohnzahlungen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Wertpapierbörsen bleiben voraussichtlich bis Ende der Woche ge schlossen. Eine neue Nolveror-nung. Berlin, 13. Juli. Auf Grund des Artikels 48, Absatz 2 der Reichsverfaffung wird verordnet: 8 1. Die Reichsregierung ist ermächtigt, Bankfeiertage zu erklären. Sie bestimmt, für welche öffentlichen und privaten Kreditinstitute und Einrichtungen die Bankfeiertage gelten und welche Rechtswirkungen mit ihnen verbunden sind. 8 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft. Neudeck, 13. Juli 1931. Der Reichspräsident von Hindenburg. Wenn das deutsche Volk setzt seinen Kopf Hinhalten muß, so hat es ferner Anspruch darauf, daß es Klarheit darüber er hält, wer an den heutigen Zuständen die Schuld trägt. In die- sem Zusammenhang ist es nicht uninteressant, feststellen zu können, daß selbst das „Berliner Tageblatt" den maßgebenden Instanzen vorwirft, sie hätten die deutsche Finanzkrise zu dila- torisch behandelt. Die Regierung Brüning muß es sich nach den Begebenheiten der letzten Tage besonders reiflich über legen, ob sie noch Anspruch auf das Vertrauen des Volkes er heben kann. In der Lage, in der sich Deutschland nach dem schwarzen 13. Juli befindet, kann das Schlimmste nur durch «ine Regierung abgewendet werden, die unbedingten Kredit bei der Mehrheit des Volkes hat.. „Vorwärts" und „Ger mania" versuchen krampfhaft, auf krummem Wege ein Der- trauen für das Kabinett, Brüning zu konstruieren. Nach der Methode: haltet den Dieb! klagen ausgerechnet sie die Oppo sition an, die Krise herbeigeführt zu haben!- Mar kann nicht sagen, daß die Lage des Kabinetts dadurch gebessert wird, wenn die Dinge auf den Kopf gestellt werden. V» IM »«r,,»»I,§is<4« «»MN«»»' »AM *«>4 «»«tM »« r«» «4 S«» w» mm mm »n», m 1»), «»»är» »I, Ur »I» W mm brNK V«M- Ns»««»«!« »» wo, s»r Ur w »w »nt!» «v. «» «rl-r^rml«. vrhp, Nr. les« «»«, Vst!«, Ar. W. Der Gel-verkehr ruhl in Deutschlanö. Die Lage ist noch völlig «nöurchstchlig. Amtliche Anzeigen. OessenMche Danksagung. Bei der am 6. Juli 1931 im Bezirke der Amtshauptmann- schäft Schwarzenberg «ingetretenen Unwetterkatastrophe in der Gegend von Johanngeorgenstadt haben zahlreiche Helfer der verschiedensten Organisationen ihre Kräfte zur Verfügung ge stellt, um in gemeinsamer aufopfernder Arbeit die Auswirkun gen der Katastrophe zu mindern und Hab und Gut derer zu retten, die von dem Unwetter so schwer betroffen worden sind. Der Amtshauptmannschaft ist es ein Bedürfnis, allen denen, di« sich an dem Hilfswerk unter Zurückstellung ihres eigenen Ichs beteiligt haben, ihren aufrichtigen Dank auszu. sprechen. Da sie ihren Dank nicht jedem einzelnen besonders übermitteln kann, sei hiermit allen Helfern für ihre von wahr- « «nihattend di, amNtche» Ve»a»»lmach«»g«i d« A»ftba«pl»«ms-ast md dw * Btzird,verband, Schwerzendera, d« «mtsawichl, in «UL Lößnitz. Schneeberg and Schwarzenberg, der Stadträt« tu Grü«hain. Lößnig Neustadt«! and Schn«««g, »er Finanzämter ta Au, und Schwarzenberg. S, «ud« außerdem v tröffen! licht: Bebannlmachungen dw Sladlräi« z« kkw «d vchwarzmberg «nd des Amtsgerichl, zu Johanngeorgenstadt. Verlag El. M. VStlner, Aue, Sachse«. Sen»«4«rt «« SlM, »wit ONW »«) 44» Schaew», 4», 0ch»«»M»«w »1» vreVe-schetlk WWW«»» Musa-st». Berlin, 13. Juli. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage »om 13. Iult 1931 wird verordnet: 1. Di« Staatsbanken der Länder, die öffentlich-recht lichen Kreditanstalten, die Sparkassen, die Kommunalbanke«, die Genossenschaftsbanken, die Banken und Bankgeschäft« «te. «nd andere öffentliche und private Realkreditinstitute und deren Banken bleiben für den Verkehr mit lhrer Kundschaft, ihren Gläubigern «nd Schuldnern, am Dienstag, dem 14. und Mittwoch, dem 18. Juli, geschloffen. Die Leistung »nd Ent gegennahme von Zahlungen «nd Ueberweisvngen an da» In- oder Ausland, auf welchem Wege auch imwer, find nicht zulässig. Dasselbe gilt für den Postscheckverkehr. Der Handel an den Wertpapierbörsen ist untersagt. 2. Für die Anrechnung von Friste« «nd Termine», für Willenserklärungen und Leistungen, die von einem Institut der in Absatz 1 genannten Art »der ihm gegenüber zu he- wirken sind, gelten der 14. und 18. Juli 1931 al» staatlich anerkannte allgemeine Feiertage. 8. Für die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an Generalversammlungen darf, sofern e» sich nm den letzten Lag der Hinterlegungsfrtst handelt, in den Hauptniederlassungen der al» Hinterlegungsstelle benannte« Vankin «nd Bankge schäfte ein Schalter von 19 bi» 12 Uhr geöffnet sei«. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 18. Juli 1981 iy Kraft. Berlin, 18. Juli 1931. Folgen die Unterschriften de» Kredit- «.«»schuss,» der Reichsregierung. — , - -- - - i Die Verordnung über die Danaibank. Berlin, 13. Juli. Aufgrund des Artikels 48 Absatz H Ler Reichsverfassung wird verordnet: 8 1. Die Reichsregierung ist ermächtigt, in Ansehung Ler Danatbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, di« durch die Geldkrise in ihrer Liquidität bedroht ist, Garantien zu übernehmen. 8 2. Die Reichsregierung kann im Falle einer Ueber- nahm« der Garantie anordnen, daß Arrest«, Zwangsvoll streckungen und einstweilige Verfügungen gegen das Ver mögen der Dank nicht stattfinden und daß der Konkurs über Las Vermögen der Dank nicht eröffnet wird. Die gleiche Anordnung kann die Reichsregierung für Las Ver mögen eines persönlich haftenden Gesellschafters der Bank treffen, wenn sie es im Interesse der Gläubiger der Dank für notwendig erachtet. Eine solche Anordnung bewirkt, daß der persönlich haftend« Gesellschafter den gleichen Beschränkungen unterliegt, di« in dieser Verordnung und ihren Durchführungs- Vorschriften für die Bank getroffen werden. 8 3. Die Reichsregierung ist ermächtigt, Vorschriften über die Geschäftsführung und Ver tretung der Bank, über Ls« Dienstverhältnisse und persönlich haftenhen Ansprüche der Gesellschafter, Angestellten und Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Dank sowie die. zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechtsverord. yungen und Derwältungsvorschriften zu erlassen. Sie kaün für Zuwiderhandlungen gegen die von ihr erlassenen Vor schriften Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren und Geldstraft oder eine dieser Strafen androhen. 8 4. Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung oder der Durchführungsverordnung getroffen werden, begrüüden keinen Anspruch auf Entschädigung. ' 8 8. Diese Verordnung tritt am 18. Juli 19S1 in Kraft. Wettorhin Rationierung -er Auszahlungen Berlin, 18. Juli. Die Großbank,« find überetnge- komm,«, auch weiterhin Au » , ahl««g « be sch vL» k« Hg«n m demselben Umfange vorzvnehme«, »ft fft h«»te angewandt wvrde« sind. Der Ausruf -er Reichsregierung. Verlt«, 18. Juli. Der - ooverplan hat der Finanz. Wirtschaft de» deutschen Reiche» eine starke Entlastung verschafft. Eine große Geldsumme, aus deren Weiterbelaffuug da» Reich Anspruch batte, könnt, de« Banken -urückgegeben werden. Für die private Wirtschaft aber haben die Wochen, in denen um diesen Plan gerungen wurde, ungeheure Schäden an« gerichtet. In di« Milliarden gehende Summe«, die vom Auslande kurzfristig nach Deutschland geliehen waren, find angesichts der Unsicherheit der Lag« -urückgezoge« wo,- d«n. Auch heute ist volle Beruhigung noch nicht eingetrete«. Wenn auch da» Ziel sein muß, daß die deutsche Wirtschaft wieder dahin kommt, mit eigene« Mitteln zu arbeiten, so ist e» doch jetzt notwendig, wenn nicht schwerste Stocknngen eintrete« sol len, daß «eitere Abzüge unterbleiben. Die B«- strebungen der Reichsdank und der Golddiskontbank find darauf gerichtet, Mögllchst langfristige Kredite de» Auslandes zu er- lang««/ «m der privat«« Wirtschaft -a Helsen, ihre Notstände zv überwinde«. - , Trotz aller Bemühungen ist im Verlaufe dieser vergange nen Tage eine» der größten Bankinstitute, die Darmstädter und Nationalbauk, illiquid geworden. Die Reichs- regiervnq erachtet e» für ihre Pflicht «nd der Reichspräsident hat hierzu die notwendigen Vollmachten erteilt, den große« Gefahren, hie au» dieser Illiquidität drohen, zu begegnen. E» handelt sich nicht darum, das Vermöge« der Bank z» retten, sondern e» handelt sich darum, den Hundertta«.. senden von Kunden de. Dank deren Besitz zv erhalten «nd damit ihr« Unternehmungen vor der Be- kiebseinstellung oder gar vor dem Untergang z« retten. Nut aus diesen Gesichtspunkten wird das Reich für etwaig« Aus fälle, di« eintrete» können, aufkommen. Es ist eine Selbstver ständlichkeit, daß die Geschäfte der Bank von Treuhändern der Reichsregierung überwacht »wichen. Irgendwelche Unregel mäßigkeiten, die mit den Gesetze» in Widerspruch stehen, sind nicht sestgestellt. E» kommt darauf an, daß das deutsche Völk in dieser schweren Lage die Nerven behält «nd nicht durch mangelndes Selbstvertrauen die Schwierigkeiten vermehrt. (Bereits durch Sonderblatt bekanntgegeben.) Mittwoch, den 18. Juli 1981, vor«. 19 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Radioapparat, 1 Klavier, 2 elettr. Lampe«, 1 Diplomaten-Tchreibttsch, 189 Pudingforme«, 1 Grammophon mit 29 Platte«, 1 Büfett öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. O 5998/30 Sammelort der Dieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher be, Amtsgericht» Schwarzenberg. Mittwoch, d«n 13. Juli 1931, vor«. 9 Uhr sollen in Mitt- weida-Markersbach 1 Radioapparat (3 Röhren-Deibt) öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Bahnhofs-Rest. Mittweida. Q 674/31 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Klarheit erwünscht! Don allen Seiten wird die Oefftntlichkeit ermahnt, in die sen Tagen der Finanzkatastrophe die Nerven nicht zu verlieren. Daran ist gewiß nichts auszusetzen. Zu verwerfen sind aber alle Versuche, welche die bisherige Verschleierungspolitik fort- setzen wollen. Eine wirkliche Beruhigung kann nur eintreten, L wenn dem gesamten Volke reiner Wein eingeschenkt wird, wenn H es auch nicht im geringsten^ über die Gründe der Krise, ihren Verlauf und, soweit Lies möglich ist, ihre Aüswkrkungen im unklaren gehalten wird. Leider kann man nicht sagen, dyß bis- her diese Vorbedingung zur Beruhigung allenthalben erfüllt worden ist. Was hat z. B. die Schönfärberei in der amtlichen Veröffentlichung der Bank für Internationale Zahlungen vom Montagabend für einen Sinn, in der es heißt, daß die deutsche Finanz, und Wirtschaftslage „befriedigend" sei? Der Reichs- bankpräsident hätte diese unwahre Darstellung nicht zulassen sollen. Eigenartig berührt, es auch, wenn die Reichsregierung kurzerhand erklärt, sie übernehme die Garantie für die Der- luste der Danatbank, deren Umfang völlig unbekannt sind. Jedermann weiß doch, daß die fiskalischen Kassen leer sind, daß keine Aussicht besteht, sie aus eigener Kraft zu füllen, und daß das Vertrauen auf fremde Hilfe eine sehr unsichere Sache ist. Mittwochs de« 18. Juli 1931, vormittag-» 9 Uhr sollen im Versteigerungsvamne des Amtsgerichts Aue öffentlich meistbie< tend gegen Barzahlung versteigert werden: 1 Sprechapparat «ft 88 Platten, 1 Schreibttsch, 1 Schreibmaschine (Mignon). 1 Wandbild.1 Schreibtischsessel,1 Schreibmaschinentisch 1 Bot-' saalgarderobe, 8 Kücheustühl« mit Linoleumsitz, 6 Fußbänke, 1 Nachtschränkchen ohne Platte,-1 Ausziehtisch (Eiche), 1 A«s- Waschtisch mit Zinkauflag«. . ? De, Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht« Aue. Straßensperrung. Die Straße von Neustädtel nach Lindenau wird wegen Ausführung von Tränkschutz van Mittwoch, den 18. Z«li hl» Donnerstag, de« 23. Iult, für jeden Verkehr gesperrt. Um« leitung über Griesbach. Lindenau, 15. Juli 1931. Das Gemeindeamt. Weitere amtl. Bekanntmachungen befinde« sich in der Beilage.