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MlM » UlskH Erlcheiut wöchrutNch dreimal o»d zwar DiwStagS, Don»erstagS mld SouuabeudS. BeruaSvreilS vierteljLhrlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post be- zogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 8. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Mlsdrnss. und Amgesenö. Inserate werden Montags, Mittwochs «nd Freitags AI spätestmS 12 Uhr angenommen JnsertionSpretS 18 Pfg. pro vieraespaltem KorpoSzeilr. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/, Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Kgl. Forstrentamt ;u Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bet Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndorf, Aaufbach, Keffelsdorf, Kletnschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf PohrSdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmteüewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeltgstadt, Spcchtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtldberg. Druck und Verlag vou Zschuuke » Friedrich, Wüsdmff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide iu Wilsdruff. No. 22. Dienstag, -e« IS. Februar 1SS7. f V«. Jahrg. An Beiträgen der Besitzer von Pferde« und Rindern zur Deckung der im Jahre 1906 auS der Staatskasse bestrittenen Berläge an Vieh» feuchenentschädtguuge« re. sind für jeder der am 1. Dezember 1906 ausgezeichneten ». Pferde - Mk. 96 Pfg , b. Rt«-er im Alter von 6 Wochen und darüber — Mk. 21 Pfg. und o. Kälber im Alter von weniger al- sechs Wochen ebenfalls — Mk. 21 Pfg. zu leisten. Die zur Einhebung dieser Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände) werden angewiesen, auf Grund der von den KreiS- bez Amtshauptmannschaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausge schriebenen Beiträge von den betreffenden Viehbesitzern unverzüglich einzuheben und -t- späteste«- den 2. April 1SÜ7 unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis- bez. Amtshauptmannschaften abzuliefern. Dresden, am 7. Februar 1907. Ministerium des Innern. Die Königliche Ersatzkommtssion deS AuSyedungSbezlrkeS Nosfen wird im An schlusse an da- diesjährige Musterungsgeschäst über etwaige Anträge von Ma««» schäfte« der Reserve, Martnereferve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve uno Marine»Ersatzreserve, sowie von an-gebildete« Landsturmpfiichtigen des zweiten Aufgebotes auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Familien» Verhältnisse i Dienstag, den 12. Marz d. F. vormittags foI2 Ahr im Gasthofe zum deutschen Hau- in Rosse» Entschließung fassen. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von § 122 der deutschen Wehr- »rdnung in der Fassung vom 22 Juli 1901 (Seite 191 des Gesetz» und Verordnungs blattes vom Jahre 190l) auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben ihre Gesuche «uter Beisüguug ihrer Militär» Papiere bet dem Stadtrate resp. Gemeindrvorstande ihres Aufenthaltsortes anzubrmge». Von diesem sind die fraglichen Gesuche zu prüfen, und darüber spätestens bi- zum 25. diese- M-««t- eine Nachweisung anher etnzuretchen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerliche» und Bermögensverhältniffe der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Um stände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Die Reklamanten haben in dem anberaumten Termine zur Eröffnung der Ent scheidungen auf ihre Gesuche persönlich zu erscheinen. Meißen, am 11. Februar 1907. m« Der Zivil-Vorsitzende -er Kgl. Ersatz - Kommission de- Au-Heb««g-»Bezirke- Rosse«. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Va«meister- I»tt«s O-Wal- L««gwitz, alleinigen Inhabers der Firma J«li«- L««gwitz, jetzt in Dresden, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Sonnabend, den §6. März 1907, vormittags 10 Ahr vor dem hiesige« Kö«igliche» Amtsgerichte anberaumt worden. »» Wilsdruff, den 15. Februar 1907. ASnigliches Amtsgericht. Aslitiiche AnnSfchan. » Wilsdruff, 18. Februar 1907. Deutsches Reich. Pri«zessi« Clementine von Sachsen-Kobnrg- Goth« s. Prinzessin Klementine von Sachse«-Koburg-Gotha, die Mutter des Fürsten Ferdinand von Bulgarien, ist am Sonnabend auf der Reise von Sofia nach Mentone, wo sie sich einer Nachkur unterziehen wollte, in Wien ge storben. Die Prinzessin hatte vor kurzem eine schwere Krankheit überstanden; eine plötzliche Verschlimmerung ihres Befindens beschleunigte nun das Ende. Prinzessin Clementine, eine Tochter deS Herzogs Louis Philipp von Orleans, deS nachmaligen Königs der Franzosen, war am 3. Juni 1817 geboren und stand demnach im 90. Lebens jahre. Am 20. April 1843 vermählte sie sich mit dem Prinze« August von Koburg-Kohary, der am 26. Juli 1881 Karb, und kam damit in verwandtschaftliche Bezieh ungen zum portugiesischen und belgischen KönigShause. Die Reise -e- Kro«pri«ze«paare-. Der Aufenthalt des Kronprinzen und der Kronprin zessin in St. Moritz ist, wie die „N. G. C." mitteilt, auf die Dauer von 14 Tagen berechnet und soll wohl als Erholung nach den Freuden der Wintersatson dienen, die diesmal umso größere Strapazen mit sich brachten, als der Karneval ein kürzerer als sonst war. Prinz Wil- Helm, der kleine Sohn des kronprinzlichen Paares, bleibt in Berlin zurück, wo seine Großmutter, die Kaiserin, ihm ihre Fürsorge wird sngedeihen lassen. Der Kronprinz und die Kronprinzessin reisen im strengsten Inkognito. Ein Verlust -er ostafrikanische« Schutztruppe. Ein Telegramm auS Dar-eS-Salaam meldet: Unteroffizier Wilhelm Hennig, geb. zu Aseleben, früher im Sächsischen 6. Infanterie-Regiment Nr. 105, ist am 15. Februar in Kilwa an Erschöpfung infolge Ruhr und Malaria gestorben. Wohin -eutsche Arbeitergroscheu stieße«. „Im „Vorw." wird eine neue Quittung über die russische« Revolutionäre veröffentlicht. Danach sind deutschen Arbeiter» bisher im ganzen 333612,93 Mk. für die russischen Herren vom Dynamit und vergiftetem Dolch «U- der Tasche gelockt worden. Offenbar zieht die Sache aber nicht mehr recht; denn der sozialdemokratische Partei vorstand hat für den gleichen Zweck eine zweite, neue Sammlung eingerichtet unter dem Aushängeschild: „Zur Förderung sozialdemokratischer Dumawahlru in Rußland*. Hier sind bisher 11675,80 Mk. zusammengcbracht worden. Eine« kernige« Stam« vo« alte« Reich-tags- wähler« hat der 1. hannoversche Wahlkreis Norden-Emde« zu verzeichnen. Laut „Ostfries. Ztg." haben dort nicht weniger vie 56 „bemooste Häupter* im Alter von 85—95 Jahren ich durch die Beschwerden des Alters nicht abhalten lassen, ihr Wahlrecht auszuüben, und zwar zwei 95jährige (einer in Emden und einer in Rechtsupweg), vier 92jährige (zwei in Emden und je einen in Leer und Diele), vier 90jährige (je einer in Warsingsfehn, Ditzun, Stapelmoor und Arle), sechs 89jährige (je einer Greetsiel und in Leer, vier im Kreise Norden), drei 88jährige, sechs 87jährige, elf 86jährige und zwanzig 85jährige. Kinverele«-. Eine Fülle traurigster Tatsachen enthüllt der kürzlich erschienene Tätigkeitsbericht der Zentralstelle für Iugendfürs 0 rgein Berlin für das Geschäftsjahr 1905/06. Die Zentralstelle wurde in diesem Jahre in 400 Fälle« in Anspruch genommen gegen 250 im Vorjahre. Von den Hilfsbedürftigen waren 160 im Alter unter 6 Jahren, 243 im schulpflichtigen Alter, 150 im Alter von 14 bis 21 Jahren. In 15 Fällen handelte es sich um noch un geborene Kinder, in zweien ansnahmSweise um Personen über 21 Jahre. In den meisten Fällen stand häusliche Gefährdung Minderjähriger oder deren drohende Ver wahrlosung aus anderen Gründen in Frage. Der Bericht scheidet mit Rücksicht auf die maßgebende« Verhältnisse die Kinder in eheliche und uneheliche, wobei die vorehelichen de« ersteren zugerechnet sind. Unter den ehelichen und vorehelichen, deren Gefährdung oder Verwahrlosung in 265 Fällen zur Anzeige gelangte, war 34 Mal Mißhandlung die Veranlassung zum Ein schreiten. Häufig ist der Fall, daß ein voreheliches oder in einer zerrütteten Ehe geborenes Kind in einer späteren Ehe der Mutter Gegenstand deS Haffes «nd der grau- samsten Behandlung wird. In einem Falle fand die Recherchcntin das Kind, ein sechsjähriges Mädchen, mit zusammengebundenen Händen auf zwei harten Stühlen liegen, die ihm auch als Nachtlager dienten. Sie stellte fest, daß die Mutter des Kindes und deren Geliebter es häufig in unbarmherzigster Weise schlugen. Es lag ent- weder mit gebundenen Händen auf Stühle« oder war mit einem Strick am Ofen befestigt. An die Luft kam es nie. Im Gesicht wie am Körper hatte es lange Striemen und dunkelblaue Flecke. Das Kind, das infolge schlechter Er nährung völlig abgezehrt war und auch geistig de« Ein druck völligen Stumpfsinnes erweckte, wurde nach kurzer, erfolgreicher Behandlung im Krankenhaus einem Fürsorge heim überwiesen, wo es sich gut entwickelte. Viele Fälle ähnlicher Art findet man fortwährend in den Gerichtsberichten der Tagespresse. Es ist bemerkens- wert, daß von 34 Fälle« nur 5 in normalen Ehen, 11 in verwitweten Ehen vorkamen, wobei jedesmal der Vater der Täter war. In Stiefehen 13 Fälle; 9mal war dabei das mißhandelte Kind vorehelich, die Mutter selbst in 6, der Stiefvater in 3 Fällen der Schuldige. Dreimal handelde es sich um geschiedene, zweimal um getrennte Ehen. Minder grausam als die böswillige Mißhandlung, aber in der Wirkung oft nicht minder verderblich sind die Fälle grober Vernachlässigung, deren 7 vorkamen. In einem Falle fand man in dem kleine« Nebenraum einer dunklen Kellerwohnung zwei Kinder, die den Eindruck taubstummer Idioten machten. In einen Kindergarten für Taubstumme verbracht, erwies das eine der Kinder sich als völlig geistig gesund und fähig, zu sprechen. Durch die jahrelange Ein samkeit und de« völlige« Mangel an Pflege und Erziehung war eS im Zustande gänzlicher Unentwickeltheit verblieben. Im Kinderheim des Vereins zum Schutze der Kinder vor Ausnützung und Mißhandlung blüht das Kind prächtig auf, lernt sprechen, und holt nun nach, was die Gefühl losigkeit der Mutter ihm vorenthalten hat. Selbst SittlichkeitSverbreche« (5 mal) an de» Kindern seitens des eigenen Vaters wurden gemeldet. In 59 Fällen war Lasterhaftigkeit der Eltern Grund der Vernachlässigung. So 15 mal Trunksucht. In dem einen Falle waren 3 Kinder trunksüchtiger Eltern völlig verwahrlost, in einem anderen 6 Kinder von 1 bis 13 Jahren durch die Trunksucht der Mutter, die sie sogar zn Diebstählen anhiclt, schwer gefährdet. Auch in 8 Fälle» von Mißhandlungen war Trunksucht deS VaterS Ursache. In 30 Fällen waren die Kinder i» Gefahr durch un sittlichen Lebenswandel der Eltern. Ferner kamen Arbeits scheu, Ehestreitigkeiten u. a. in Frage, während in 89 Fällen kein Verschulden der Eltern, sondern ungünstige Umstände verschiedener Art Vorlagen. Besonderer Gefahr ausgesetzt sind naturgemäß die unehelichen Kinder, deren 57 die Zentralstelle beschäftigten, wobei es sich in einem Teil der Fälle um keinerlei Ver- schulden handelte. 24mal war das Kind bet seiner Mutter oder deren Verwanden gefährdet, 2mal Heran wachsende Mädchen in sittlicher Gefahr in der Familie der Großeltern. In 2 Fällen konnte die Zentralstelle den Lebenslauf minderjähriger Prostituierter zurückoer folgen. „Er enthielt," sagt der Bericht, „ebensoviele An klage« gegen einzelne Dritte wie gegen die gesamten ge sellschaftlichen Zustände." Ausland. Gege« -ie Camorra i« Neapel suchen die Neapolitaner nach lange« Jahren wieder ein mal sich aufzulehnen. Kürzlich wurde ein Ehepaar auf Beschluß der Camorra, dieses Gcheimbundes von Räubern, ermordet. In Neapel fand eine große Protestversamm lung gegen die traurigen Zustände in der öffentlichen Sicherheit statt. Das Neapler Leben stände — so wurde ausgcführt — seit 1905 von neuem unter dem Druck der Camorra, mit der d»e Behörden für ihre Zwecke sogar öfter- Hand in Hand gingen. Es wurde eine Tages ordnung beschlossen, wonach die Regierung zu energischen Maßnahmen zur Beseitigung der Zustände aufgefordert wird, die sich auS der Affäre Cuocolo ergebt« habe«. Wie aus weiteren Aufklärungen hervorgeht, hielt der Gerichtshof der Camorra eine Sitzung ab, in der er das Ehepaar Luocolo zum Tode verurteilte. DaS geschah in einem Hinterhause der Piazza del Reclusorio; da« Tribunal bestand aus 24 Personen unter Vorsitz deS Präsidenten Errieone Alfano. Ankläger war Mandriere, und das angeklagte Ehepaar fehlte. Errtcone, der vo«