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»V 2. § 3. fU 5. KZ W ros n. Schwarzenberg, am 20. Februar LS14, Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonder» aufmerksam gemacht: 1. Die von der Ersatzkommiffton ausgesprochene, im MusterungsauSweise ver- veranlaßt, pünktlich L) d) merkte Entsche düng ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oberersatz, komnnssio« wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. Militärpflichtige, welche durch Krankbett am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der «umstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnuug.) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim AnsHebüNgs- geschäfr demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu weichem sie sorge- mustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allge meinen Elnstellungstermine eingestellt, also nlcht dem Nachersatz zugeteilt zu n erden oder überzählig zu bleiben. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zn lasten, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirks- einschl. Stadtbezirks- oder Anstaltsbezirksarzt, Bezirks- Astistenzarzt, Gerichts- und Gerichtsastistenzarzt, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) beizubringeu. (8 65,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im MusterungStrrmIne vor« zulegen Leder Militärpflichtige sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Drr Zt»Uvo»fiha«d» de« AÜutglichGU ErsatzkommWett tu de» U»»hed»»g»de-i«te« Schduusasutsva mch Gchsss-MG» die Militärpflichtigen des Jahrganges 1894 und diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültig« Entscheidung über ihr MllltärverhältniS erhalte» haben oder von der Ge stellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, zu den nachstehend festgesetzten Musterung-terminen vor der Ersahkommission zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in ß 26 der Wehrorvnung ängedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen. Das Musterungsgeschäst in den Aushebungs- bezirken Schwarzenberg nnd Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehende«, für die diesjährige Musterung im Bezirk« der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäft-plan werden Holufwund -ch'aadtH. Aushebungsbezirk Schneeberg. ») 1» Schneeberg im Gasthof „Stadt Leipzig". Mittwoch, den März von nachm. 1 Uhr 20 Min. an für die Militärpflichtige» aus Oberschlema und diejenigen der Jahrgänge 1892 und 1893 au» Schneeberg. Donnerstag, den 5. März von vorm. 9 Uh« 20 Min. an für die Militärpflichtige« aus Albern au und diejenigen de» Jahrgang» 1894 aus Schneeberg. Freitag, de« 6. März von vorm. 9 Uhr 20 Min. an für di« Militärpflichtigen au» Neustädtel, AurkharvtSgrün, Griesbach, Lindenau und Neudörfel. Sonnabend, den 7. März von vorm. 9 Uhr 20 Min. an für die Militärpflichtige« au» Zschorlau. k») in Schönheiderhammer im Gasthof „CarlSfeld". Montag, den 9. März von nachm. 12 Uhr 30 Mi«, an für die Militärpflichtige« aus Schönheide und Schönheiderhammer. Dienstag, den 19. März von vorm. 9 Uhr 15 Min. an für di« Militärpflichtig«« au» CarlSfeld, Neuhelde, Oberstützengrün und Unterstützengrü«. o) in Eibenstock in der Restanration „Zentralhalle". -Donnerstag, den 12. März von «achm. 12 Uhr SV Miu. an für die MtlttärPflichblgatz , , au» Eibenstock. , Freitag, den 13. März von vorm. 9 Uhr 30 MI«, an für die MtlktärpfltchtMk' aus Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sosa, Wlldenthal und Wolfsgrün. ck) itt Löftnitz im Gasthofe „znm Reichshof". Sonnabend, den 14. März von vorm. 9 Uhr an für die Militärpflichtig«« iw» Lößnitz, Dittersdorf, Grüna und Streitwald. Montag, den 16. März von mittags 12 Uhr an für die Militärpflichtig«« a»» Alberoda, Niederafsalter und Oberaffalter, v) itt Aue im Hotel „Stadtpark" von vorm. 8 Uhr 45 Min. an Dienstag, den 17. März für die Militärpflichtigen au» Aue de» Jahrgang«» 1894, deren Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben ä. bis L beginnen, sowie für diejenigen au» Nteberschlema, Oberpfannenstiel und Niederpfannenstiei. Mittwoch, den 18. März für die Militärpflichtige« au» Aue des Jahrgange» 1894, deren Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben 1^ bis 2 be ginnen, sowie für diejenigen au» Auerhammer und SchiadlerSwerk. Donnerstag, den 19. März für die Militärpflichtigen aus Aue des Jahrgang«» 1892 und der älteren Jahrgänge, sowie für diejenigen au- Bockau. Freitag, den 20. März für die Militärpflichtigen aus Aue de» Jahrganges 1893. An diesem Tage findet im Anschluß an die Musterung Reklamationstermin für den Anshebnngs- bezirk Schneeberg statt. ». Anshebungsvezirk Schwarzenberg. ») in Schwarzenberg im „Bad Ottenstein". Sonnabend, den 21. März von vorm. 9 Uhr an für die Militärpflichtige« a«» Schwarzenberg, Tellerhäuser, Waschleithe und Wildenau. Montag, den 23. März von nachm. 1 Uhr 20 Min. an für die Militärpflichtige« aus Beierfeld und Crandorf. Dienstag, den 24. März von vorm. 9 Uhr an für die Militärpflichtigen au» Berms- grün, Bernsbach, Grünstädtel und Langenberg. Mittwoch, den 25. März von vorm. 9 Uhr an für die Militärpflichtige« au» Crla, Grünhain, Markersbach, Mittweida und Neuwelt. Donnerstag, den 26. März von vorm. 9 Uhr an für dl« Militärpflichtige« au» Lauter und Pöhla. Freitag, den 27. März von vorn,. 9 Uhr an für di« Militärpflichtige« au» Raschau und Ritter-grün. l») in Johanngeorgenstadt im Hotel „Deutsche- HauS" von vorm. 8 Uhr 45 Min. an Sonnabend, den 28. März für die Militärpflichtige« au» Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn. Montag, den 30. März für die Militärpflichtige« aus Breitenhof, Jugel, Steinbachs Strinheidel und Wittigsthal. An diesem Tage findet im Anschluß an yie Musterung Retlamationstermin für de» Au-Hebung-« bezirk Schwarzenberg statt. tzn dem -onturöversahren ükr da» vermögen de» Hattiermeister» u»d Möbelgeschäftstnhabers Otto Julius Böhme tu Lößnitz ist infolge «ine» eum wm Gemeinschuldner gemacht«« Vorschlag« zu einem ZwangSverglrich« Vergleichstermin aus Sonnabend, den 14. März 1914, vormittag- 10 Ahr va» d«m httstam »öntgltche« Amtsgericht» »»beraumt ward,«. Der V«,ietch»»orschl»g ist auf A, MrichtßschnlberU bas llmkuSgstchS »« Etusicht d«r Beteiligten niedergelegt, »sntgi. Amts-micht «stzuttz, bau 20. grbrum 1014. Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, tl,re Anträge durch Borlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (Z8 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Komme» gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche Nicht gleichzeitig al- Ernährer entbehrt werden könne», oder dient einer bereits i» der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrages der eine zurück- gestellt und spätestens nach Ab auf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werde». (8 32,2 der Wehrordnuug.) Stützt sich ein Zurückstellungsantrag aus die ArbeitS» bezw. Anfsichts- uufähigkeiL Ser Eltern nsw. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben fich Sie Beteiligten persönlich mit einzufinden. (88 83,5 und 63,7 der Wehr, ordnung) Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem ZurückstellnngSantrage ein Zeugnis eines beamteten Arztes über ihren Gesundheitszustand betzubrwgen. Zeumusse, welche zu», Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbe tener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeiner» oder Grmewdevornäuüen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue stenntnis der Berijäl^n sie der darin Stachsuchenden odir auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründe». ZurückstellungSanträge, welch« die Ersahkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Obererjatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Uebcr die etugegangeuen Zurückstellungsanträge wird in deu beiden Reklamationsterminen entschieden werden. Lie Ortsbehörden haben sür pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge z« tragen und dieselben eine Stnnde vor dem Beginne der tm Geschästsplane festgesetzten MusternngStermine zn beordern: die mit der Ctammrollenführung deauf ragten Personen yaben die Rekruten zu begleiten und die R«kruti«rungSstammrollen nebst Grburtsiistek und den sonstigen Belegstücke« mitzubringen. (88 81,3 und 106 der W«hrordnu«g.) Trunkenheit, Ungebührllchkeften, unsaubers Erscheinen zur Stellung «nv Ungehorsam der Militärpflichtigen gegen Anvrdnunge« der Aussicht-- »»«an« bet dem Musterungsgeschäst «sw. werden, ^s-ssr« nicht gerichtliche Vestrasung etnzutreten hat, mit Geld bt- zu 1S0 Mark -der mtt -ast -t- zu 14 Tagen bestraft. L"'« UMeb.W sl ksfreunö TassblaÜ Umk blatt W jur öi« kal.un- LtähtirchsnZehVr-«n in Ms.Grünham.HattsnslM.Hohann» LeuMW.<ZLhmeberL.SchwMcnbeiI bZmWil-enst» sK INI»««, »r« rrmiiiik Utt.