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WaöenauerAnzeiger ZMz siirHmA Selsmdms, Sch, NmmMs, Am,SpeW8 O. Amtsblatt für den Stadttat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,50 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten die Spaltenzeile oder deren Raum 15 Psg-, sür auswärtige Inserenten 20 Psg., Reklamen 30 Psg., im amtlichen Teil 35 Psg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch aufgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Nummer 59. Kernsprecher: Amt Deuben 212« Donnerstag, den 18. Mai 1916. Amtlicher Teil. MiMklMs m Wem FW M Mrst Wch MM an -ie MrsM. Für die Bezirke der Stadtgemeinde Dresden, der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt und der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt einschließlich der Stadt. Radeberg wird auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern oom 10. Mai 1916 folgendes bestimmt: 8 1. Verbraucher, welche von einem Fleischer frisches Fleisch (mit Ausnahme von Eingemeiden) oder Wurst beziehen wollen, haben sich bei ihm in eine Kundenliste eintragen zu lassen. Dabei ist von Dresdner Einwohnern der Einwohnermeldeschein, im übrigen ein behördlicher Fleischbezugsansweis vorzulegen und anzugeben, wieviel Personen von dem Anmeldenden ständig verpflegt werden müssen. Die Fleischer sind ver pflichtet, die Eintragungen in die Kundenliste mit fort laufenden Nummern zu versehen und jeden angemeldeten Kunden die ihm zugewiesene Nummer mitzuteilen sowie durch unverwischbare Unterschrift auf der Rückseite des Einwohnermeldescheines die Eintragung zu bestätigen oder den Ausweis abzunehmen, um Anmeldungen bei meh reren Fleischern zu vermeiden. Der Fleischbezugsaus weis wird durch die Gemeindebehörde oder deren Ver trauensmänner ausgegeben. Der Fleischer hat bei der Abnahme des Ausweises auf dessen Vorderseite die be treffende Nummer der Kundenliste zu vermerken. 8 2. Um eine gleichmäßige Verteilung zu erreichen und für jeden eine gewisse Fleischmenge sicherzustellen, darf bis auf weiteres auf den Kopf der Bevölkerung wöchentlich nur 125 Ki- frisches Fleisch mit Knochen oder 100 xv frisches Fleisch ohne Knochen oder 120 Zr Wurst gefordert lind angemeldet werden. Außer dem können an Speck oder Rohfett auf den Kops der Bevölkerung wöchentlich bis zu 60 Zr angemeldet werden. Es bleibt den Verbrauchern unbenommen, die ihnen sonst noch zur Verfügung stehenden Fleischmarkcn zum Ankauf von Fleisch und Fleischwaren auf die sich die vorstehende Regelung nicht bezieht, zu verwenden. Eine weitgehende Voranmeldung sür die bezeichneten Waren ist'bis aus weiteres nicht zulässig. Die alleinige Abgabe von Speck oder Rohfett darf nicht verweigert werden. Kranke, denen auf Grund amtsärztlichen Zeugnisses erhöhter Fleisch bezug bewilligt worden ist, dürfen die behördlich be scheinigte Menge voll anmelden. 8 3. Den Verbrauchern gleichgestellt sind Gast- und Speisewirtschaften und ähnliche Betriebe, soweit der eigene Bedarf des Inhabers, seines Personals oder seiner ständigen Verpflegungsgäste in Betracht kommt. Soweit Gast- und Speisewirtschaften für ihren sonstigen Betrieb Fleisch beziehen wollen, dürfen sie sich bei mehreren Fleischern in eine zu diesem Zweck besonders anzu legende Kundenliste 6 eintragen lassen. Ein Anspruch auf Fleischlieferung steht ihnen aus dieser Eintragung nur insoweit zu, als der Vorrat nach Befriedigung der Kundschaft der Liste dazu ausreicht. Die hierfür ver fügbare Menge ist im Verhältnis der Anmeldungen in der Kundenliste 6 zu verteilen. Bei der Anmeldung zur Kundenliste 6 dürfen die Gast- und Speisewirtschaften höchstens die Hälfte derjenigen Durchschnittsfleischmenge zu Grunde legen, die sie in der Zeit vom 17. April d. I. bis zum Erlaß dieser Bekanntmachung wöchentlich gegen Fleischmarken an Gäste abgegeben haben. In der Stadt Dresden ist hierüber eine Bescheinigung des zuständigen Mehlbezirks beizubringen. Anstaltsbetriebe, die dauernd eine wechselnde Anzahl von Personen voll beköstigen, insbesondere Pflege- und Krankenanstalten, Kliniken, Arbeitshäuser, Erziehungsanstalten und dergl. dürfen die für sie unbedingt erforderliche Fleischmenge auf Grund eines durch die unterzeichneten Behörden ausgestellten Ausweises beziehen. Dasselbe gilt für die in Staats oder Privatbetrieben arbeitenden Kriegsgefangenen. 8 4. Die Anmeldung nach 88 1—3 hat spätestens bis zürn Sonnabend der vorhergehenden Woche bei dem Fleischer zu erfolgen, in dessen Kundenliste die Anmel- denden eingetragen sind (vergl. aber 8 8 Abs. 3). Hierbei ist die entsprechende Anzahl Fleischmarken abzugeben. Eine Auswahl in der zu liefernden Ware steht den An meldenden nur insoweit zu, als sie erklären dürfen, ob sie Fleisch oder Wurst, Speck oder Rohfett haben wollen. Die Zuteilung erfolgt nach vorhandenem Vorrat. 8 5. Fleischer, die zur Teilnahme an der Fleisch versorgung berechtigt sind, haben die nach 88 1—3 vor geschriebenen Kundenlisten zu führen. Auf Grund der Listenanmeldung erhalten sie in Dresden durch die Ge nossenschaft „Einkauf und Verwertung von Fleischerei- Rohprodukten und Rohstoffen", in den amtshauptmann schaftlichen Bezirken durch die Vertrauensmänner nach Anmeldung auf einem von diesen zu entnehmenden Vor drucke wöchentlich eine bestimmte Menge Fleisch zuge wiesen, die sie gleichmäßig auf den bei ihnen angemeldeten Bedarf zu verteilen haben. Ein Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Art von Fleisch besteht nicht. 8 6. Reicht der dem Fleischer zngeteilte Vorrat an Speck oder Rohfett nicht zur Befriedigung aller Kunden aus, so hat -er Fleischer zunächst die zuzuteilende Menge gleichmäßig auf 40 Ar herabzusetzen. Die dabei aus fallenden Kunden müssen bei der nächsten Abgabe zuerst berücksichtigt werden. 8 7. Die Fleischer haben von außen sichtbar anzu kündigen, an welchen Tagen und zu welchen Stunden sie das angemeldete Fleisch usw. abgeben wollen. An diesen Tagen haben sie den Laden außer an einigen Vormittagsstunden an mindestens 2 Abendstunden ge öffnet zu halten. Die Zuteilung von Fleisch nur an Sonnabend kann von den Verbrauchern nicht verlangt werden. Für Fleisch, das an dem angeküudigten Ver kaufstage nicht entnommen wird, entfällt der Anspruch aus Lieferung. Die abgegebenen Fleischmarken sind auf die nächste Woche zu verrechnen. 8 8. Die Vorschriften treten sofort in Kraft. Den Gemeindebehörden ist untersagt, Sonderbe stimmungen über den Kleinverkauf von frischem Fleisch oder Wurst durch Fleischer an die Verbraucher zu treffen. Bereits erlassene Vorschriften dieser Art werden auf gehoben. Die erste Fleischbedarfsanmeldung kann gleichzeitig mit der Eintragung in die Kundenliste erfolgen. 8 9. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt wird mit Gefängnis bis 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Dresden, den 13. Mai 1916. Der Nat der Köuigl. Haupt- n. Residenzstadt Dresden. Die Köuigl. Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt. Die Königl. Amtshauptmanuschaft Dresden-Neustadt. Verordnung über Viehzwischenzählungen. Am 22. Mai und am 15. jeden folgenden Monats hat eine Biehzwischenzählung stattzufinden. Sie erstreckt sich auf Rindvieh, Schafe und Schweine. Viehhalter, die den mit Vornahme der Zählung be auftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderte Auskunft über ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen, oder die eine von der unteren Verwaltungsbehörde vorgeschriebene Anzeige hierüber unrichtig, unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht erstatten, werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. Dresden, den 12. Mai 1916. Ministerium des Innern. Ausgabe von Grießkarten. Am Donnerstag, den 18. Mai 1910 vormittags von 8— 9 Uhr werden im hiesigen Rathause Grießkarten, die in erster Linie für Kinder im Alter bis zu 2 Jahren und Wöchnerinnen bestimmt sind, ausgegeben. Kranke Personen können ebenfalls Grießkarten erhalten. Der Grieß ist in den hiesigen Verkaufsstellen zum Preise von 23 Psg. für das Pfund erhältlich. Rabenau, am 16. Mai 1916. Der Bürgermeister. Bekauutmachung, die Zuckeranmeldnng sür die Obstverwertung im Haushalte betreffend. Jeder Verbraucher, der Zucker für Einmachzwecke in seinem Haushalte benötigt, hat den Bedarf für die gesamte Zeit der Obsternte des Jahres 1916 bis zum 18. Mai dieses Jahres bei dem hiesigen Stadtrat an zumelden. Kernsprecher: Amt Deuben 212« ZA AtlfirgstUg. Zur Anmeldung sind die an Ratsstelle erhältlichen Vordrucke zu verwenden, deren wahrheitsgemäße und genaue Ausfüllung zur Pflicht gemacht wird. Der Anmeldende hat seinen Bedarf zahlenmäßig anzugeben, es wird aber darauf hingewiesen, daß durch die Anmeldung ein Recht auf die entsprechende Menge nicht gegeben wird. Von Gast- und Schankwirtschaften und ähnlichen Betrieben, Bäckereien, Konditoreien usw., die nachweis bar bereits im Jahre 1915 Obst für ihren Gewerbe betrieb eingemacht haben, kann in gleicher Weise wie für Privathaushaltungen der Antrag auf Zuweisung einer entsprechenden Menge Zucker gestellt werden. Der Bedarfsanmeldung ist der nachweisliche Ver brauch an Zucker für die Obstverwertung vom Jahre 1915 zu Grunde zu legen. Rabenau, am 14. Mai 1916. Der Bürgermeister. Lokales und Zächfisches. Rabenau, 17. Mai 1916. Oelsa. In dec letzten Ausschußsitzung der örtlichen Kriegshilfe konnte den Mitgliedern derselben die erfreu liche Mitteilung gemacht werden, daß die von den Orts vereinen (Gesangs-, Turn- und Militärverein) veranstal tete Wohltätigkeits-Aufführung für unsere Kriegshilfe einen Reingewinn von 136 Mk. 68 Pfg. gebracht hat. Auch der Iugendverein lieferte 45,50 Mark als Ertrag einer Aufführung zum Besten der Kriegshilse ab. Dippoldiswalde. Bei einer gelegentlich der Aus gabe der Iuckerkarten vorgenommenen Aufnahme des Einwohnerbestandes hiesiger Stadt wurden 3391 Ein wohner gezählt. Nach den Fortschreibungen, die bis zu Kriegsausbruch beim Einwohner-Meldeamte gemacht wurden, betrug die Einwohnerzahl am 1. August 1914 4425 und bei der letzten Volkszählung (1910) 4255. Dresden. Das Schöffengericht verurteilte die Hand arbeiterin Alma Wauer, die an ihren Ehemann im Felde in einem Feldpostpakete ein Pfund Karbid gesandt hatte, zn einer erheblichen Geldstrafe. Das Paket war aufge gangen, und so sand man in Leipzig noch rechtzeitig den feuergefährlichen Gegenstand vor. Pirna. Ain Sonnabend erhielt eine hier wohnende Frau von ihrer Butterlieferantin ein Stück Butter, das Kartoffelstücke enthielt. — Brot kann mit Kartoffeln ge streckt werden, aber als Butterstreckungsmittel sind sie doch nicht zugelassen. Freiberg. Ein Fortbildungskursus für Kriegs beschädigte ist an der Bauschule und kunstgewerblichen Tischlerfachschule in Freiberg eröffnet worden. Bis jetzt haben mehr als 60 Kriegsbeschädigte Unteroffiziere und Mannschaften an dem Unterricht teilgenommen. Oschatz. Schwere Strafen werden über Vergehen gegen die Verordnungen des Kriegszustandes verhängt. Das Schöffengericht zu Oschatz verurteilte den Gutsbesitzer Kunze in Möhla zu 800 Mark Geldstrafe, weil er über Gebührnis Hafer an Pferde und Gänse verfüttert hatte. Siebenlehn. Hier starb Buchdruckereibesitzer Gustnv Müller, der sich um die Entwicklung der Stadt mancher lei Verdienste erworben hat und sich großer Volkstüm lichkeit erfreute, an den Folgen einer Blutvergiftung. Johanngeorgenstadt. Die größte Glaceehandschuh- fabrik in Johanngeorgenstadt von L. Chon, deren In haber Amerikaner sind und in San Franzisko wohnen, ist geräumt worden. Sämtliche fertigen und halbfertigen Waren, sowie Leder wurden nach Holland gebracht. Die arbeitslos gewordenen Einwohner fanden in Süddeutsch land unterkommen. Hermsdorf (Erzgeb.). Bei dem schweren Gewitter, das am vergangenen Montag gegen abend über unseren Ort zog, schlug der Blitz in das Gut des Gutsbesitzers Bruno Fischer hier. Infolge des rasenden Sturmes ver breitete sich das Feuer so schnell über alle Gebäude, daß nur das Vieh gerettet werden konnte. Alle noch vor handenen Vorräte, Mobiliar, Betten, Kleider, auch die Uniform eines im Gute einquartierten Landsturmmannes, verbrannten mit. Die hiesige Feuerwehr wurde von tapferen und hilfsbereiten Landsturmleuten und Einhei mischen tatkräftig unterstützt, und es gelang ihr, das stark gefährdete Liebschersche Nachbargut zu retten. Aus wärtige Wehren, die das Feuer infolge Unwetters und Nebels nicht bemerken konnten, waren nicht erschienen.