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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aömgl. Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Puszeile loder deren Raums 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annonccn-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und K. L. Daube L Comp. Zu A'uLsnih Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt : ^j twöchentlich); 2. i.andwirthschaftliche Beilage (monatlich). bonne inentS < Preil Lierteljährl. 1 M. 25 Pf. Wunsch unentgeltliche Zu sendung. sschen^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rulgegend. Insekte find bis Dienstag und Freitag /AW) i Vorm. 9 Uhr aufzugeben. cÄD Preis für die einspaltige Cor- Dnlck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in Pulsnitz. Sonnabend. Mekmundviexsigstev Nahrgang. Nr. 54. s. Jllli 188». Der Fabrikbesitzer Herr Herm. LittlNaun in Reichenbach beabsichtigt, in dem unter Nr. 53 des Brand-Versicherungs-Catasters, Nummer 1 des Flurbuchs für Reichenbach O. S. gelegenen Grundstück eine Reisstärkcfabrik zu errichten. Nach tz 17 der Neichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwen dungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 2. Juli 1895. I. V.: vr. Niethammer, Regierungs-Assessor. Hol; - WsustmgMung. Nöhrsdorfer Revier. — Mittel-Gasthof zu Großröhrsdorf. Freitag, den 12. Juli 18Ä5, Borm. 11. Uhr. 84 sicht, und 5 lief. Klötzer von 12 bis 42 om Ob.-St., als: 30 „ Derbstangen von 8 bis 12 cm Unt.-St., als: 734 „ und 225 kies. Stangenklötzer von 8 bis 11 om Ob.-St., 700 „ Baumpfähle von 5 bis 7 om Ob.-St., 1220 „ Weinpfähle „ 2 „ 5 „ „ „ 30 „ Reisstangen „ 7 „ Unt.-St., 6 rm harte Nutzknüppel, 3'/2 „ weiche und 7r rm harte Brennscheite, 139'/2 „ „ „ 18'/2 „ „ Brennknüppel, Durchforstungshölzer in den Abth. 18, 20 und 21, Bruch- und Dürr hölzer in den Abth 17, 21, 23, 25, 27, 30, 33, 36 und 38, sowie Stangenklötzer auf den Schlägen der Abth. 12, 23 und 33. 15772 » Stängelmeter. Kgl. Forstrentamt Dresden und Kgl. Forstrevierverwaltung Röhrsdorf zu Kleinröhrsdorf, am 28. Juni 1895. Garten. Frhr. von Biedermann. Montag, den 13 Zuli 1883: Viehmarkt Dienstag, den 16. Zuli 1883: Krammarkt in Pulsnitz. des Gewerbebetriebes erwächst. Der Gehilfe aber muß ein Attest über eine regelrecht beendete Lehrzeit aufzuweisen haben, deren Dauer privater Vereinbarung überlassen bleiben mag. Fähigkeiten und lokale Verhältnisse sind da so ver schieden, daß hier nicht wohl gesetzliche Vorschriften gegeben Werden können. Nun fließt das Leben nicht so glatt dahin, daß eine gesetzliche Bestimmung, wie sie hier gedacht ist, ausnahms los sich durchführen ließe. Ein junger Mann kann in die Lage kommen, einen Betrieb übernehmen zu müssen, für dessen Leitung er alle Fähigkeiten sich durch Fleiß und Strebsamkeit angeeignet hat. Er besitzt aber noch nicht das gesetzliche Alter. Eine Härte wäre es nun, ihn warten zu lassen, das empfinden mehr als Beamte und Be hörden die Männer des praktischen Lebens. Da schaffe man nun noch Handwerkerkammern mit juristischen Bei- räthen zur Prüfung der Rechtsfragen, welche in solchen Fällen durch besondere Ausschüsse entscheiden. Damit ist eine Organisation gewonnen, sind Bestimmungen geschaffen, welche im Ernst Niemanden abzustoßen vermögen, der in ehrlicher, solider und reeller Weise sein Metier betreiben will. Die Lehrlingsfrage gründlich zu lösen ist nur möglich, wenn man die Bestimmungen über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern einer durchgreifenden Aenderung unterwirft. Und ob das möglich, resp. hierzu Neigung im Reichstag vorhanden wäre, das mag dahin gestellt bleiben. Unter allen Umständen soll aber für alle Bethei- ligten klar und deutlich hingestellt werden, daß ein Lehrling, sofern kein besonderes Verschulden seines Lehrherrn vorliegt, seine Lehrzeit ordnungsgemäß zu absolviren hat und die Streitigkeiten hierüber sollte man den Handwerkeckammern in letzter Instanz zuweisen. Es werden dem Handwerk sich zweifellos wieder mehr junge Leute, als dies heute der Fall ist, zuwenden, wenn eine richtige Gewerbegesetz gebung die Aussichten des Handwerksbetriebes bessert. Die Handwerker-Konferenz in Berlin. Das kommende Vierteljahr wird ein für die Zukunft des deutschen Handwerks hochbedeutendes, wenn nicht gar entscheidendes werden. Tagt auch dann nicht der deutsche Reichstag, der in allen gesetzgeberischen Fragen ein besttm- Mendes Wort zu sprechen hat, so soll doch ein ernster Versuch gemacht werden, um eine Verständigung zwischen den leitenden Gewalten und den Interessentenkreisen über die nothwendige Reform der Handwerkergesetzgebung herbeizu führen. Gelingt eine solche Verständigung, dann wird sie auch die Zustimmung der Reichstagsmehrheit zweifellos finden, die bereit ist, einem jeden ehrlichen Pakt beizupflichten, der im Stande ist, den heutigen unerquicklichen Verhält- Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz, 5. Juli. Heute feiert der Schuhmacher meister Gottlieb Kemnitz, hier, sein bOjähriges Meister- Jubiläum. Aus Anlaß dessen wurde ihm von Seiten der hiesigen Schuhmacher - Innung unter feierlicher Ansprache ein Geschenk überreicht. Nissen ein Ende zu machen. Die gewerblichen Verhältnisse, im Handwerkerstand wie im Kleingewerbe, sind infolge der ganzen wirthschaft. lichen Entwickelung in der That recht unerquickliche ge worden. Die Gewerbefreiheit beseitigte s. Z. alte und beengende Schranken, die unter modernen Verhältnissen sich beim besten Willen nicht mehr aufrecht erhalten ließen, wenigstens nicht in der Form, wie sie lange Jahre bestanden hatten. Aber man hatte die künftige Entwickelung der Dinge augenscheinlich sich doch gar zu ideal gedacht; man gab Vielen Kräften, die bis dahin brach gelegen hatten, die volle Freiheit ihrer Entwickelung, aber man gab auch einen Konkurrenzkampf von ungezügelter Erbitterung frei, in welchem Elemente heranwuchsen, deren Thun alles Andere eher war, als ideal. Eine gute Vorbereitung zur Gewerbereform war der Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb, mit wel chem man in den prinzipiellen Bestimmungen recht einver- standen war. Der Gesetzentwurf ist in der letzten Reichs tagssession zur Erledigung nicht gekommen, wie denn Aerhaupt seit einer Reihe von Jahren die gewerblichen so wenige ihrer nur waren, das traurig: Schickjal darük' ö" den unerledigten Sachen zu gehören. Es mögen langen Worte mehr verloren werden; wenn soll griffe steht, Friedensverhandlungen anzuknüpfen, vi- °'nigenden Momente in Betracht ziehen, aber d-n bei Seite lassen. Der Gesetzentwurf gegen aus der R>l^"^°"bewerb muß jedenfalls so bald wieder Nlin ^fidche erscheinen, als dies nur zu ermöglichen ist. Seiten Frieden schließen, so soll man auf beiden as nachgeben. Dadurch wird am ersten etwas nackim-.l-s ""elt. Die dornige Frage des BefähigUNgs- leichtesten zu lösen dadurch, daß eine Frist als Gehilfe vorgeschrieben ist, nach deren — Im Hinblick auf die heronnahende Zeit der Ernte arbeiten seien die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung ."vrgejcyrieoen lp, nacli Deren gebracht, welche bezüglich der Sonntagsarbeit in derLand- i erst das Recht zu einer selbstständigen Eröffnung! wirthschaft zu beachten sind. Nach § 3 des Gesetzes vom l 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betr., sind gewöhnliche Hantierungen und die Wochenar beiten im Bereiche der Landwirthschaft, wenn sie außerhalb der Wohnungen und Oekonomiegebäude der betreffenden Landwirthe vorgenommen werden, an Sonn-, Fest- und Bußtagen verboten; nur die nachstehend benannten Arbeiten unterliegen dem Verbote nicht: 1) Erntearbeiten nach Beendigung des Vormittagsgottesdienstes ; vor und während des Vormittagsgottesdienstes nur in Nothfällen; 2) die Einholung des Grünfutters außerhalb der Zeit des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes; 3) das Aus- und Ein treiben des Viehes außer den Stunden des Gottesdienstes. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen obengenann ter Paragraphen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet. — Es kommt häufig vor, daß zu Postkarten mit Antwort zwei einfache Postkarten genommen und diese mit Stecknadeln, Zwirn oder dergleichen zusammengehalten werden. Derartige Postkarten sind vorschriftswidrig und dürfen von den Postanstalten nicht befördert und ausge händigt werden, sondern sind an die Absender zurückzu geben. Zur Vermeidung von Verzögerungen und sonstigen Unannehmlichkeiten machen wir deshalb darauf aufmerk am, zu Postkarten mit Antwort nur die besonders dazu her gestellten Postkarten von den Postanstalten, Briefträgern oder amtlichen Verkaufsstellen für Postwerthzeichen zu entnehmen und zu versenden. — Die zur Uebung eingezogenen Reservisten oder Landwehrleute resp. deren Angehörige seien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß der Anspruch auf die Familien unterstützung spätestens innerhalb vier Wochen nach be endeter Uebung zu stellen ist, jedoch auch schon innerhalb der Uebungszeit gestellt werden kann. — Der Ehrenbürgerbrief, welcher dem Fürsten Bis marck von den 64 Städten des Königreichs Sachsen, die ihre Verfassung nach der Städteordnung für mittlere und kleine Städe regeln, gewidmet wurde, ist nunmehr fertig gestellt. Er ist als ein Kunstwerk ersten Ranges zu be zeichnen und ist bis auf Weiteres in Dresden im Kunst gewerbemuseum, Antonsplatz Nr. 1, öffentlich ausgestellt. Die Ueberreichung an den Fürsten Bismarck erfolgt voraus sichtlich im Monat August. Kamenz. Sehr schön hatte sich unsere Stadt ge schmückt, um ihre Antheilnahme an dem diese Woche statt- findenden Schützenfeste zu bekunden und auch ein einzig schöner Sommertag bestrahlte dasselbe. Am Sonntag Vormittag trafen mit den Zügen Abordnungen des Schützen- corps Elstra, Pulsnitz, Wittichenau (mit Musikcorps), des