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rn. Mdecha» t Radika- ttestn dst PHttst« i, i»d«» d Httst» dstst« ist» d« v«ad«ü Schafft«- ich« ktri- » ll-kvprn »t« folgt: Sept-LAS. Lge. Mch«ld-ng » »It b«a » I« a » ?SE img^ r Desin- > für den keLe». 4. I für die l Eichet, rzuschläge tchenräu- > für die /luer Tageblatt MW- Anzeiger für Sas Erzgebirge -MZ «,-^n Eatholtra» ök amtttchta SeilMtUmachoagK« ö«, Katr« z« -taöt NN- öe» ff»tGg«lch1- Koe. p»M^.Ro«o, MM «»stsst m» !«W Nr. 227 Zrettag, äeu 2S, September lS23 lS. Jahrgang Das Reich unä Dagern. Bon unserem Berliner MttarSeite«. Beim Abbruch -eS passiven Widerstandes eröffneten sich zwei Gefahrenquellen für daÄ Deutsche Reich r zu nächst das Ruhrgebiet und die separatistische Bewegung und sodann Bayern und die daselbst übermächtige na tionalistische Bewegung. Die Nachrichten aus dem Ruhrgebiet lauten im all gemeinen nicht beunruhigend. Man darf, hoffen, daß der Abbau ohne besondere Erschütterungen vor sich ge hen wird, .und datz es bei dem gesunden Sinn der Be völkerung der separatistischen Bewegung glicht gelingen wird, .Nutz zu fassen. Dagegen sehen in Bayern die Dinge ernst aus; die Tatsache daß Man den nationalistischen Verbänden, diesem Staat im Staate, allzu sehr die Zügel schießen ließ, rächt sich jetzt in einer überaus zugespitzten poli tischen Situation. Unmittelbar nach seiner RückkehL auS Berlin hat der Ministerpräsident v. Knilltns in Mitteilungen an die Pressevertreter die Auffassung ver treten. daß der Aufruf der Reichsregievung nicht seinen Ratschlägen in allen Punkten gefolgt sei,, daß er viel mehr hier und da eine abweichende Meinung geltend gemacht habe. Nach der Darstellung des offiziellen Sitzungsberichtes und nach Mitteilungen anwesender Persönlichkeiten hat Herr v. Knilling in Berlin diese abweichenden Meinung.nicht vertreten. Auf.Grund der Gesamtdarstellung.Kmllings über die Lage hat sich dar aufhin das bayrische Staatsministerium zu einer Son- deraktion entschlossen und den früheren Ministerpräsi denten Herrn v. Kahr zum Generalstaatskommiffar eingesetzt. Wenn man die Proklamation flüchtig liest, könnte man den Eindruck gewinnen, als ob sie lediglich bestimmt wär« zur Unterstützung der Aktion der Reichsregierung nach der Richtung hin den passiven Widerstand mög lichst ohne Störung der Ruhe und Ordnung zum.Ab bau zu bringen. Beim genauen Zusehen ergeben sich aber in der bayrischen Kundgebung grundsätzliche Un- terschiede in der Auffassung der Reichsregterung in den Fragen der äußeren Politik. ES wird nämlich in der bayrischen Erklärung ausdrücklich gesagt, .der Mit den Einbruchsmächten abgeschlossene Vertrag von Versail les dürfe auch für uns nicht mehr als verbindlich! an- aesehen werden. Di« in diesem Satze niedergelegte Auffassung der Regierung Milling entspricht nicht den Intentionen der Reichsregierung. Abgesehen davon, daß man Nicht bloß den Einbruchsmächten.das Nicht weiterbestehen des Versailler Vertrages ankündigen könnte, .weil die übrigen am Vertrage beteiligten Mäch te sich dann Mit jenen solidarisch erklären würden, so würde doch eine solch« feierlich« Regierungserklärung in Wirklichkeit nichts anderes bedeuten als einen neuen Krieg mit Frankreich und leinen Verbündeten. Die Fol gen wären nicht äbzufehen. ES mutz.also versucht wer den dies« autzertpolitischen Auffassungen der bayrischen StaatSregierung zu korrigieren und in Einklang zu bringen mit der allgemeinen Richtung der Reichsregte rung, wonach der Abbruch! des passiven Widerstandes nur eine Episode in dem Kamps -es Rechts gegen die bru tale Gewalt bedeutet. Die Ernennung des Herrn v. Kahr zum General- staatSkvmmifsar kam überraschend. Denn Kahr war und ist der schärfste Gegner Knillingsf er steht an der Spitze der Organisation „Bayern und Reich" .und erstrebt die Durchführung -es Föderalismus gegenüber dem Reichs gedanken. Offenbar hat die bayrische Staatsregierung Herrn v. Kahr jetzt ausgestzielt, um zu verhüten, daß di« waffengerüsteten vaterländischen Kampfverbände, .an deren Spitze Hiller und Ludendorff stehen, von sich aus die Diktatur proklamieren; üb sich.diese Berechnung in der Praxis bewährt, mutz dahingestellt bleiben. Denk, bar wäre eS auch, dgtz Kahr mit Hitler und Ludendorff Frieden schließt und die vaterländischen Kampfoerbände und die sonstigen Geheimorganisationen in einheitlicher Front führt. Mus dem letzten Deutschen Das war nach langen Bemühungen die Einheit zwischen Hitler. Lu dendorff und Kahr hergestellt worden, sodaß eine Wie dervereinigung picht außer dem Bereich der Möglichkeit liegt, vorläufig wird un» allerdings gemeldet, .datz Kahr den nationalsozialistischen Verbänden straff ent- aegentrttt und alle ihr« Versammlungen verboten hat. Li« deutsche Regierung hat aus di« bayrische Proklamation mit einer eigenen Verordnung auf Grund de« Art. 48 der ReichSverfaffung geantwortet, .in de« Ne den Ausnahmezustand über da« ganz« Deutsche Reich ausdebnt. Bayern hatte mit feiner Proklamation nicht argen die Verfassung verstoßen, aber die Verordnung de« Reichspräsidenten bricht nach den verfassungsrecht lichen Bestimmungen der bayrischen Sonderaktion die Spitze ab. Zum RoichSkvmmissar ist der Reichswehr minister Dr. Getzler ernannt worden. Er wird von der ihm Luerteilten Befugnis, zivile Megterungskommissare zu ernennen, vorläufig keinen Gebrauch machen, son-, der« lediglich die kommandierenden WehrkreiSgeneräle zu Vollziehern seiner Befehle und Anordnungen ernen nen. Wir haben also vorläufig -en militärischen Ausnahmezustand. Dadurch könnte für den! bay rischen kommandierenden General v. Lossow ein Ge wissenskonflikt entstehen, wenn nämlich Kahr als bay rischer Staatskommissar seine Mitwirkung „anfordert" Getzler aber diese verbietet. Wie uns versichert wird steht Herr v. Lossow mit dem Reichswehrminister in dauernder Verbindung Md kaust als absolut verfas sungstreu bezeichnet werden. Bisher hat übrigens auch Kahr ausdrücklich die ordentlichen Gerichte und die mi litärischen Behörden nicht zur Mitwirkung, angefordert. Die Notvewränung äes Reichsprasiäenlen. Der Reichspräsident bat folgende Notverordnung erlassen; Auf Grund des Artikels 48 der ReichSverfaffung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für dasi Reichsgebiet folgendes; 8 1. Die Artikel 114, 11b, 117, 118, 123, 124 und 1S3 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschrän kungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Presse freiheit. des Vereins- und Wersammlungsr-chts, Ein griffe in daS Brief-, Post-, Telegraphen- und Fern- sprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmungen sowie Beschränkungen des Eigen tums, auch.außerhalb der sonst hierfür bestimmten ge setzlichen Grenzen zulässig. 8 2. Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die vollziehende Gewalt auf Pen Reich swehrmint- st'er über der st« auf Militärbefehlshaber übertragen kann. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister deS In nern kann der Reichswehrminister zur Mitwirkung bei Ausübung der vollziehenden Gewalt auf dem/Gebiete der Zivilverwaltung ReaieruttgskommWare ernennen. Z 3. Dis Weisungen des Militärbefehlshabers an die Zi vilverwaltung Md Gemeindebehörden sowie seins all gemeinen Anordnungen an die Bevölkerung Md, be vor sie ergehen ,zur Kenntnis -er RegierungSkommtssa- re zu bringen. Allgemeine Vorschriften deS.Militärbefehlshabers die Beschränkungen nach 8 -1 enthalten, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Regie« runLSkvmmiffars, Mern ein solcher eingesetzt ist. .8 4. > Wer den im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Anordnungen deS Reichswehrministers oder des.Militärbefehlshabers zuwiderhandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, .wird, sofern nicht did bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestim men, .mit Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 15 000 Gold mark bestraft. Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz! 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben herbeiführt, .wird mit Zuchthaus, bet mildernden Umständen mit Gefäng nis nicht unter sechs Monaten, und, wenn die Zuwider handlung den Tod eine» Menschen verursacht, mit dem Tods, bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren < bestraft. Daneben kann aus Ver mögenseinziehung erkannt werden. Wer zu einer gemeingefährlichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, .bestraft. 8 ü. Dio in den SS 81 (Hochverrat), 807 (Brandstiftung), 811 (Explosion). 812 (USbevschwemmungen), 815 Abs. 2 (Beschädigung pon Cisenbahnanlagen) des Strasgesetz- buche« mit lebenslänglichem Zuchthaus bedrohten Ver brechen sind mit dem Tod« zu bestrafen, wenn sie nach der Verkündung der Verordnung begangen.sind. Unter der gleichen Voraussetzung kann im Fylle de» S SS (Landesverrat) de» Strafgesetzbuches auf To desstrafe erkannt werden; ebenso ist ypn Fällen de» S 125 Abs. 2 (Rädelsführer und Gewalttätigkeiten bei Zusammenrottungen) und S 11b Ms. 2 (Rädelsführer und widerstand bet Aufruhr), )venn der Täter den Wi- verstand, dis Gewalt oder Drohung mit Waffen oder im bewußten und gewollten ZutzunmentvekM mit Be waffneten begangen bat. 8 !S. Auf Ansuchen deS Inhabers der Vollziehenden Ge walt sind durch den Reichsminister für Sstrsttz außer ordentlich e Gerichte zu bilden. Zur Zuständig keit dieser Gerichte gehören außer den in 8 9 de« Ver- ordnung dtzs Reichspräsidenten voM 29. März ^921 ausgeführten Straftaten auch di« Vergehen nach 8 4 der vorliegenden Verordnung. . - 8 7. Diese Verordnung tritt mit de« Verkündumr in i Kraft. > , , - Ver Wortlaut -er bayrischen Notveror-aung. , Auf Grund deS Artikels 48 Abs!. 4 der Reichsvev» l fassung und 8 64 der bayrischen Versasfungsurkunde. I wird für Bayern bis auf weiteres de« ReaierungSvrä- i Ment von Oberbayern Dir. van Kahr als GenerMaatS» i kommtssar bestellt. ..... I Die Artikel 114, 115, 117, 118, 12S und 1V8 der , ReichOerfaffung und dis 8tz 14 und IS der bayrischen Berfassungsurkünde werden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Es sind deshalb Beschränkungen der persön- I lichen Freiheit, des Rechts der freien Meinung-äuße- !i rung einschließlich der Pressefreiheit, pes Verein»- und ! Versammlungsrechts, pes Brief-, Post,,.Telegramm- und Fernsprechgeheimnisses, Anordnungen von Haussuchun gen und Beschlagnahmungen Und Beschränkungen de« ! Eigentums auch außerhalb der sonst.hierfür geltenden ^Grenzen zuläffig. » Mit der Verkündung dieser Verordnung geht die i vollziehende Gewalt auf den Generalstaatskommiffar über. Sämtliche Behörden des Reiches, deS Lande« und der Gemeinden bleiben in ihrer Tätigkeit, haben aber — mit Ausnahme der Gerichte, Verwaltungsgerichte und Militärbehörden — den Anordmülgen und Verfügun gen des GeneralstaatskommiffarS Folge zu leisten. E« ist berechtigt, jederzeit an ihrer Stells Amtshandlungen vorzunehmen. Er ist befugt, nach 8 .17 des Wehrav- setzeS die Hilfs der Wehrmacht anzusordern. Die Anordnungen und Verfügungen de« Genera l- staatskvmmissars geben den Anordnungen und Verfü gungen aller Länderbehörden — mit Ausnahme der Gerichte, .Verwaltungsgerichte und Militärbehörden — vor. Rechtsmittel gegen die Anordnungen und Vev- fügungen des Generalstaatskommiffar« sind ausge schlossen, soweit er selbst nicht etwa« anderes verordnet. Der Generalstaatskommiffar kann Anordnungen zu« Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ord nung Lrlaffen und ihre Uebertvetung sowie die Auf forderung und Anreizung zur UeVertretung mit Strafe bedrohen. Er ist auch -erechtigt. Schutzhast und Auf- enthaltSbeschränkungen zu verhängen. Kundgebung v. Kahr». Der Generalstaatskommiffar Dr. v. Kahv erläßt fol gende Kundgebung; In ernster Stunde übernehm« ich, meiner vaterlän dischen Pflicht folgend, das Amt des GeneralstoatSkoM- mtssarS für Bayern. Meine sämtlichen Handlungen werden getragen von großer Liebe zur bayrischen Heimat, zum deutschen Boll und zum deutschen Baterlande. Ich wUl mich dabei stützen aus alle Kreise, die deutschen Stammes find und unserem Vaterlands gleich mir ehrlich dienen wollen. Gegen alle vaterlandsfeindlichen Handlungen und jeden Widerstand gegen meine Anordnungen werd« stb meine Machtmittel rücksichtslos einsetzen. Hochspannung kn München. Di« politische Lage nach der Ernennung de« Herrn von Kahr zum Generalstaatskommiffar ist in ihren Aus wirkungen noch nicht zu Übersehen. AlS Her« v. Knil ling nach Feiner Besprechung mit der Reichsregterung nach München zurückkehrte, .erfuhr e« von fetten d« rechtsradikale» Kreise die schäMen Angriffe wegen sei ner „nachgiebigen" Haltung -er Berliner Regierung^» genüber. Es stand sogar zu befürchten, -atz -ie prote stierenden radikalen Kanchsverbände Herrn V. Knilling zur Rechenschaft zu ziehen versuchen würden, .und datz sich diesen Möglichkeiten gegenüber die Staatsregie rung ihrer Machtmittel nicht mehr ganz sich«« Zahlt«. In dieser Lage hat da- Ministerium den Ausnahmezu stand verhängt und Herrn von Kahr mit de« .vollziehen den Gewalt betraut,.well sie sich von der Ernennung diese» in den rechtsstehenden Kreisen sehr angesehen«! Manne» eine beruhigende Wirkung auf -test Kreist versprach. Zn» Augenblick scheistt sich dies» Hoffnung «füllt zu habe», und auch in den nächsten Lag«» dürfte