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»er, :rnhut. und öttcher. 1883. t wird raehilse en kann clernen: nwir nnten sgute Iten bei aße 3 naschine risert. 1888. rll. Miigde eben. Iberg. ter sucht Septbr. -eflOff. Pietsch, insberg. Urban m. :w. id. 4Uhr chirn- t Soda. Michaeli Petri- : ent- erem rtter, utter iedel 8. Lvv en. was .eigen ter« er Tölke nlie für -eTheil- . unsere? langen hnen ein lche mir kommen en, sich irechung - Wohn- lädchen, mg der berneh- nold. wach, t ein >uatl>. t auter lftuchen mg mdZu- etzunz- äheres: ige- t, irbeiten idau 69. hier gesuchte n einen zu ver< 1.Et. tlllh- ter. c gestern Weg ein hiimlich sselbe g. en. dafterin lua. «es. lasse 3. am Be< Ibst. cht. mit gu- ikutscher gesucht: 1888. Donnerstag, de« st. August. Nr. 184 AmtzenerKAchHit »llt «u >.Ud txAiml« », noncrnbureau» nebmen, PuliMtz u. v. ». Nctchtiwa^ «zchrinen läÄer S»nn- u. 8«ft» w««> ti-ltch adeild» 7 Uhr für dm >»>ee»d«n Lag. Vorau«. ,u«utrtchl«nder Abonnr- «rntlprei» vielte YLHrl. 7ul«rtt»n«dklra^ä für drn «tauGeloerPeM-Spaktjeile li a Nachweliatdübr ». Jnleral »o a Gebühr sur briet» Au«< tunfue-tetiung io 4 lu. vorlol. Heinere, di» » Uhr etngebende Hxbmt« ftnden In dem abend« Verordnungsblatt -er Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konftstorialbehörde der Oberlaufitz. vrri»erhohuui,. Juteral« f»rV .vantzeuer Nachnchlen' «»- gegen. dal. die Herren remo. a Bauden iLauenurvo, I. G.rgr,. in ftodau, L. A. LepMch .. kchlrgliwalde Döring IN Els' dach, Buhr In llönigihain Oftrih. g. M. Rendner in O Lunnerbdorf, v. v. iöuidenu, » Amtsvlatt der Anltshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgenchte Bautzen, Schirgiswalde, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte. zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Hernchu Stroh 50 Kilo. Zittau: Bautzen: 7 - Löbau: 6 - Kamenz: 7 und wird solches in Gemäßheit Punkt 1 zu 8 9 unter 3 der mittelst Allerhöchsten Erlasse- M. I) Abth. I Etat. l 3. Amtsstraßenmeisterdistricts: Bekanntmachung Stat. Heute ist 4,2 ll) 2 Aus. vom vom Hafer 50 Kilo. 6 40,5 Herrnbut, den 6. August 1888. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt He« 50 Kilo. 2 62,5 2 « 54,1 « 2 - 60,4- 3 « 67,5- 4,4— 8,8, 0,7— 2,2, 5,1-10,2, 2) ->) 5) 6) 7) l') 13) 15) 16) 12,536—18,28, 24,604—30,512; 9,5 —10,290. vom 30. August 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 433) bekannt gegebenen Instruction zur führung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen deS Gesetzes 21. Juni 1887 andurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Bautzen, am 6. August 1888. Königliche Kr e is h a u p tm a n nsch a ft. von Salza und Ltchteuau. i K öniglichcs Amtsgcri ch t. Bauer, I. St. Akt. Faust, Gcrichtsschrcibcr. I 2 2 1 2 03,5 - 55,2 - 35 - Organ der Handels- und G e w e r b e k a m me r r« Zittau 1 3 1 1 2 4 1 1 - 83,8- 1 « 75,4 - 1 - 94,8 « 8) Steinigtwolmsdorf-Neustadt: 10) , Bautzen, am 1. Augnst 1888. Bekanntmachung. Für den Monat Juli 1888 sind in den Hauptmarktorten der Lieferung-Ver bünde des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durchschnitte der höchsten Fourage- preise mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Bischofswerda-Zittau: Bischofswerda-Kamenz: Bischofswerda-Neustadt: Bautzen-Dresden: Erledigt ist die stündige katholische Schulstelle zu Schönfeld bei Ostritz. Kollator: Das Königs Mn istcnum des Kultus und öffentlichen Unterrichte. Das Einkommen der Stelle beUagt anher der freien Amtswohnung mit Gnrtcngcnuß nnd den gesetzlichen Alterszulageu 810 Dam kommen 72 .46 für den Fortbildungsschnlunterncht nnd 36 für Turnunterricht. Für dm nächsten Jahre dürste auch eine persönliche Zulage von 100 sicher lein, welche, das Königs. Minchcrmm dem bisherigen Lehrer gewahrt hat. Gesuche mit dcu gesetzlichen Beilagen sind bis znm 20. August d. I an den Unterzeichneten einzureichen- Zittau, den 7. August 1888. Der Königl. Bezirksschulinspektor. Schulrat Pros. Michael. Bautzen-Kamenz: Bautzen-Hoyerswerda: Bautzen-Löbau: Bautzen-Weihenberg: Bautzen-Neufalza: Bischofswerda-Zittau: Bautzen-Sohland: Bautzen-Dresden: 2) Abth. 2 Etat. 6,5 -13,0, 1,0— 5,5; 1,6- 6,6, 3) Abth. 2 Etat. 6,6-13,2, 13,2—16,73; 0,8— 4,0, hierbei die anstehenden Pflaumen gelrenni für sieh, 4,0- 8,695; Frau Helene verchel. Förster geb. Stiller zu Grotzböbschütz als stellvertretende Leichenfrau für den die Orte Schwarznauslitz, Obergurig, Mönchswalde mit Kleinboblitz, Groh- und Kleindöbschütz mit Lehn, Denkwitz und Rascha umfassenden 16. Bezirk hier eidlich in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 4. August 1888. In Stellvertretung: O. Kupfer. Ostld. 1) Abth. -3) „ 4) „ 5 „ 6) „ Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Cigarreusabrikanten Christian Benjamin Weber in Oberoderwitz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlutztcrmins hierdurch ausgehobeu. im Gasthose zur Sonne in Bischofswerda für 11 Strecken deS " " Bekanntmachung. Die Dampsstrahenwalze des Unternehmers Philipp in Löban wird voraussichiUch den 9., 10 und 11. dieses Monats ans der Bautzcn-Muskauer Strahe in unmittelbarer den 1 l ^13.* ?4."und "^"dieses Monats ans der Nieskyer Strahe in Klir, de 16 und 17 dieses Monats aus der Bautzen-Mttskauer Strahe bc, Commeran und den 17., 18° und 20. dieses Monats ans der Bautzen-Muskauer Strahe zwischen LüchiMchau im Betriebe lein, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht Wird, daß wählc^ Bcr venduna dieser Walze auf den betreffenden Strecken von den nbcr das Wiswcichen mit Fuliriverk bestehenden Vorschriften nach Massgabe der besonderen Weisungen deS Straßimausstchtspnstmals abgetvichcn werden^darf^ Die Königliche AmtShnuptmannschnst. In Vertretung: O. Kupfer. Rgm. 0,0 — 1,45; 6,268—12,536, 19,3 —24,604, 0,1 — 0,21, Bekanntmachung. Nach t- 44^ der Revidirten Stüdteordnung vom 24. April 1873 sind bei den Wahlen der Stadtverordneten von der Stimmbrrechtigung diejenigen Bürger ausgcschlvsten, welche die Abcnl- richtnng von StaatS- oder Gemeindcabgabcu, einichlichllck der Abgaben zn Schnl und Armenkassen lttnger als zwei Jahre ganz oder theilweise in, Rückstände gelassen haben. Unter Bczugnnhmc hierans wird nun an die Restanten derartiger Staats oder Gememdeabgabcn die Anssordcrnng gerichtet, diese Neste sofort und längstens bis Ende Angust dieses Jahres mi nnl^ easse abzustthren, mit der Verwarnung, dah diejenigen Bürger, welche nach Ablauf diesem zwei- oder mehrjährige flieste der gedachten Art schulden, in die Wahlliste zu den in dich-m Jahre stattfiudcudcu Stadtverordnetcn-Ergänzungswahlen nicht werden ausgenommen werden. Bantzen, am 7. August 1883. Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. Sbt. Bekanutmach « n g. Die Königlich Sächsische ll. Infanterie-Brigade No. 4«! wird vom IS. bis mit 15. August dieses Jahres täglich auf dem in nördlicher und nordwestlicher Richtung erweiterten Bautzener Garntsonexercierplatz in den Fluren u und Truppenübungen abhaltcn. Dieser Platz reicht im Süden bis an die (grenze des Garuisoucrercierplatzes bei der „Weiten Bleiche", öst lich: bis an den von der „Weiten Bleiche" nach der Lausitzer Maschinensabrit stihrenden Weg, nörd- tich: bis au die Eisenbahn „uv westlich: vom Stiebitzcr Bahnwärterhanse bei Wehles Steiubrnch weiter 200 Meter östlich vom Stiebitz (»rnbschützerWegentlang bioan die Ltiebitz-tgrnbschützerFlurgrcnzc. Zur Verhütung von Unglüctsfälten wird dies ändurch mit der Waruuug zur üffeutlicheu Kenntnis; gebracht, dah aller uunvthige Verkehr anf den innerhalb des oben bezeichneten Exercierplahes gelegencu Fluren und anf den von Truppen besetzten oder abgesperrten Wegen während der llebnngszeit zn Vermeidnng einer Ordnungsstrafe von 10 Mark oder 3 Tagen Hast zu »uter- lassen und im Uebrigen jedenfalls den Weisnngen der ausgestellten Militärpostcn von Jedecniann bei Ver meidung sofortiger Arretnr unweigerlich Folge zn leisten ist. TaS unbefugte Betreten fremder Gnmd- jtücke, insbesondere von (gärten, Wiesen nnd bestellten Aeckern, von Seiten deS znschanenden PnblikmnS zieht für letzteres noch außerdem die Verpflichtung znm Ersatz des etwa verursachten Schadens nach sich. Den Besitzen, oder Pächtern nnd Nutznießern der innerhalb des in, >. Absätze dieser Belammnach- nng bezeichneten Erercierplatzes gelegenen Grundstücke wird hiermit anheim gegeben, die reisen Feldfrüchte (insbesondere von hanfähigen Wiesen nnd Aeckern), soweit möglich, noch vor dem 13. Angnsl d. I. ab- und einzncrnten. Denn Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern ans m dere Weise, im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Ab- und Einernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch aus Vergütung. Evenso begründen Arbeiten nnd Aufwend ungen, von welchen die Interessenten gcwnßt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Lage zerstört werden mußten, einen Anspruch auf SchaoloShaltung nicht. Grundstücke, welche mil besonders wcrthvollen Frnchtarten bestanden sind und deren Schonung daher besonders geboten ist, sind zur Wahr ung des Schädenanspnichs vorher schon mit anf Stangen befestigten, entsprechend weit sichtbaren Stroh wischen zu umstecken. Entstehen bei den eingangsbezeichneten Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvoritand (Stadtrath, Gemeindevorstand) die Beschädigten zur Anmeldung ihrer EntschadigungSforderUng anf. Die Flurbeschädigten haben die durch die Truppeuübunaen entstandenen Flurschäden sofort nach Entstehen, spätestens aber am nächsten Tage nach Beendigung der Lrnppenübnngen, also bis znm 16. Augnst dss. IS., bei der OrtSbehürde (dem Stadtrath, Gemeindevorstand) schriftlich anznmelden. Die Ortsbehörde hat die bei ihr zur Anmeldung gelangenden Flurschäden gleichlautend in jedes der beiden „Nachweisungen der Flurschäden und der Resultate der Einigung bez. Schatzung" unter genauer AnSfüllnng der Spalten l bis mit 7 einzntragen. Auch haben die Beschädigten unmittelbar nach eingetretener Beschädigung nnd zwar gleichzeitig mit der Schädenanmeldung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anznrnfen, ob und inwieweit etwa die sofortige Aberntnng der beschädigten Felder einzntrcten hat. Der Ortsvorstand hat die sofortige Aberntnng anznordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Ordnet der Ortsvorstand die Aberntnng vor dem Eintreffen der AbschatzungSkommisfion an, so hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit 2 unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der beschädigten nnd abzuermendeu Felder, die Menge (nach Fuder, Scheffel u. s. w.), sowie die Beschaffenheit nnd Güte der übrig gebliebenen Früchte nnd deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang deS Schadens festzustelleu und den Befund dieser ganzen Abschätzung in den Spalten bis mit 10 nnd zwar gleichlautend in jedes der beiden Exemplare der ,Machweisung der Flurschäden nnd der Resultate der Einigung bez. Schätzung" einzntragen, wobei noch in Spalte 10 die znr Schatzung zngezogenen beiden OAszcngen mit zu benennen sind. Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so mich er die Nothwendigteit der Aberntnng vor dem Eintreffen der Abschätznngskommission, sowie den Umfang des Schabens durch 2 unparteiische Zeugen seststellen lassen. Die etwaige Vorabschätzung durch den Ortsvorstand und 2 OrtSzeugen begründet jedoch noch keinen Anspruch auf die dabei ausgeworfene Entschädigung. Die endgültige Feststellung der Vergütung für die durch Truppenübungen verursachten Flurschäden erfolgt durch die Abschätzungskommission. Tie „Nachweisung der Flurschäden nnd der Resultate der Einigung bezw. Schätzung" ist in beiden Exemplaren von der Ortsbehörde (dem Stadtrath, Gemeindevorstand) am 17. August d. I., Vor mittags 8 Uhr, abzuschließen und zwar auch dann, weun Schaden überhaupt nicht zur Aumclduug gelangt sind. Beide Exemplare der Nachweisung stnd der Abschätznngskommission am selbigen Tage Vorm. 9 Uhr im Gasthäusc „znm deutschen Haus" in Stiebitz zu übergeben, worauf der Ortsvorstand das eine Exemplar zur Aufbewahrung zurückerhält. Die Vvrbcsichtiguug des Flurbcstandes der für die ciugaugSbezcichueteu Truvpeuübuugcu iu Auspruch zu nchmcudeu Fluren wird am Sonnabend, den ll. Augnst d. I., von Vorm. 9 Uhr an, mid die Abschätzung der durch diese Truppenübungen entstehenden Flurschäden am Freitag, den 17. August d. I., von Vorm. 9 Uhr an, erfolgen. Die Besitzer oder Pächter und Nutznießer der im Bereich der Truppenübungen gelegenen Grundstücke haben an den zur Vorbesichtiguug und Abschätzung angesehtcn Tagen und Zeiten auf ihren in Frage kommenden Flurstücken mit dem Besitzstandsvcrzeichmß sich einzufinden und die Ab» schätzungskomnUssioii zu erwarten und dürfen sich nicht eher entfernen, als bis ihnen das Ergebniß der Feststellung des Flnrbestandcs und bezw. der Schädenwürdernng eröffnet worden ist. Das Mit- geheu mit der Abschcitzuugskommission auf fremde Grundstücke ist den Beschädigten jedoch streng imtersaat. Königliche Amtshauptmcmnschaft Bautzen, am 2. August 1888. In Vertretung: O. Kupfer. Kprth. O b st - B e r p a ch t ri n g. Die Obslnntzungeu an den nachverzeichneien siScalischen Straßenstrecken sollen in folgenden Terminen nnd nnter den in diesen bekannt zn gebenden Bedingungen meistbietend gegen sofortige BamzahUmg ver pachtet werden. I Lottnabend, den 11. Annnst ds. Is., Borm. 10 Uhr in der Vrauereirestauratio» in Bauten, KessclMe, für 16 Strecken des 1. und 2. Amtsstraßenmeisterdistiietö: Königliche Straßen- und Wasscrbau-Jnspcction. Königliche Bauvcrwaltcrci. Grabner. Poicke. 8) Abth. 3 Stal. 8,8-12,0; 10) „ I „ 2,2- 5,1, 12) „ 3 „ >0,2-15,496; 15,9-21,486 14) „ 6 „ 21 486-26,9; o— 5,4, hierbei die anstehenden Pskmmen izeicenni sür sich; 0,4 — 4,96, 13,0 -15,786 0,8 Oeffentliche Znstellnnn. Die Fran Olga Louise Lydia verchel. Nr. Siems geb. Israel in Leipzig, verirclen durch den Rcchlsanwalt Naumann in Banken als Prozeßbevollwächticsten, klagt gegen die Ammsle Ernestine verchel. Lokofsky (oder Luknwsky) geborene Wicke in Philadelphia, znr Zeit nnbclannten Amen« Halts, und Genossen wcacn Abgabe einer Willenserklärnng mit dem Anträge, die Beklagten kosten pflichtig zu vcrurtbcilen darein zu willigen, daß diejenigen 116 82 nebst ausgelaufenen Zmsen, welche nach der an, 29. September 1887 erfolgten zwangsweisen Versteigerung des Grnndsknckes Fol. Il5> sür Königswartha sür die Beklagten zum Deposiium des Kiimgstcheu Amtsgerichts Bautzc-u emgczohlt wurde» sind, an die Klägerin ansaczahlt weiden, mich sich nn Falle Erforderns als Erben der m Kamenz berstorbenen Anguste Wilhelmine verw. Nieß verw. gew Wicke geb Ließliiig zn legitimiren; sowie das Nrtheil sür borläufig vollUrcckbar zu erklären nnd ladet die BeNagle znr mündlichen Verhandlnng des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zn Bantzcn ans dcn 19. November 1888, Pormittafts 9 Uhr. Zum Zwecke der öfseutlichcu Zustellung wird dieser Auszug der Klage beknuui gemacht. Bautzen, den 7. Angust 1888. Teupel, , Gerichjsschrerber des Komglichcu Amtsgerichts. II Montag, den 13. August ds. Is., Borm. Ist Uhr Telegraphische Korrespondenz. Kopenhagen, 7. August. Der „Danebrog", auf welchem sich der König zu der Reise nach Lübick eingcsckifft hatte, ist mit TagkSanbruch von hier abgegangen. Aus Ein ladung des König« hat auch der deutsche Gesandte, Freiherr vondenBrincken, welcher sich nach Deutschland begiebt, den „Danebrog" zur Überfahrt nach Lübeck benutzt. Amiens, 7. August. (Zur Vervollständigung wieder holt.) Eine große Anzahl streikender Arbeiter griff gesternabend die Weberei von Cocq uel an, die Gendarmen versuchten vorzudringen, doch warfen die Streikenden große Sammetstücke vor die Pferde, um sie aufzuhaltrn. In kurzer Zeit war das Gebäude vollständig geplündert; plötzlich sah man aus der Fabrik Flammen aufschlagen, Feucrleute eilten herbei, um den Brand zu löschen, doch wurden sie von den streikenden hieran gehindert. Schließlich kam eine Abteilung 0ß»8S6ur8 ä oitLvnI zur Hilfe, welche die Streikenden mit dem Säbel angriffen, während die Gendarmen, trotz der gegen sie geschleuderten Steimoofsen, Feuer gaben. Nachdem hierauf noch eine Abteilung Polizisten und Jnfanleric-Ab. teilnngen hcrbeigeeilt waren, wurden die Streikend» aus