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Amts- und änzeigeblatt für den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. I .SOeinschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts' und der kumoristischenveilage„Seifenblasrn"inder Expedition, beiunserenvotensowiebei allen Keichspostanstalten. Tel.-Kdr.: Amtsblatt. für Eibenstock, Larlrfeld, Hundshübel, ^UgvvdUtt Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, UnterMtzengrün, Mldenthai usw. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTeilediegespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. Drucker und Verleger: EmilHannebohn, verantwort!. Redakteur: Ernst Lindemann, beide Eibenstock. ,-77-. - TU.---— ------- «r. Iahr-a«-. -------—-———--— ——- SV. MUtlooch, de« 17. Februar IVIS. Auf Anordnung de» Sgl. stellvertretenden Generalkommando« Nr. LS wird die unter D abgedruckte vefcklaanahmeverfÄgunO mit dem Hinwei« zur allgemeinen Kenntni« ge bracht, daß Zuwiderhandlungen, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt find, nach 8 8 unter d de« Gesetze« vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bi« zu einem Jahre bestraft werden. Weiter wird hiermit auf Anordnung de« genannten Königlichen Generalkommando» den zu Lieferreugei» für die Heere»verwaU««g verpflichteten Fabrikanten untersagt, ihre Privataufträg» dar den Aufträgen der Heeresverwaltung, v. h. unter Zurückstellung der HerretoerwaltungSauflräae, zu erfüllen. Die Fabrikanten dürfen Aufträge ihrer Pnvat- kundschaft nur in dem umfange befriedigen, wie «» die »vn der Heer«»verwaltung erteilten oder noch zu erteilenden Auftrage zulasten. Zwickau, am 3. Dezember 1914. Die SöuiMe SmShaWtmamschast. v«schla-««h««»«»fü-««-. 1. All« Häute von Großvieh, die grün mindesten» 10 kx, salzfrei mindesten» 9 kx, trocken mindesten« 4 kg wiegen, und zwar von Bullen, da» heißt unbeschnittenen männlichen Tieren, dl Ochsen, da» heißt beschnittenen männlichen Tieren, o) Kühen, da» heißt Muttertieren, die gekalbt haben oder belegt find, ä) Rindern, da» heißt allen nicht unter e genannten weiblichen Tieren. werden hierdurch für die Heeresverwaltung beschlagnahmt Die Häute unterliegen einer BerfügungSbeschränkung derart, daß sie nur zu Krieg»- lteferungen verwendet werden dürfen. 2. Um diese Verwendung zu regeln, hat da« Krieg«ministerium eine Gesellschaft ge gründet, di« Krieg-leder-Aktiengesellschaft mit dem Sitze in Berlin W 8, Behrenstraße 46, welche au-schließlich gemeinnützige Zwecke »erfolgt und weder Dividende verteilt noch da« «ingezahlte Kapital verzinst. Da« KriegS- «inifierium, da» Reich»marineamt, da» Reichsamt ve» Innern und da« Königlich Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe find im Aufficht«rat dieser Gesellschaft vertreten. Der KriegSleder-Aktiengesellschaft angegliedert ist eine VerteilungSkommisfion, die nach einem von Zeit zu Zeit nm aufzustrllenden und jrde«mal vom Kriegsministerium m genehmigenden Verteilungsschlüssel die Häute allen Gerbereien Deutschlands, welche zu Kriegslieferungen verpflichtet worden find oder noch verpflichtet werden, zuzuweisen ha». 3. Di« HLut«verwertungSv«rbände u. die ihnen angeschloflenen Vereinigungen haben sich dem KliegSmintsterium gegenüber verpflichtet, die Häute zu festen Preisen und Beding ungen der KriegSleder-Aktiengesellschaft durch Vermittelung einer vom Krieg-ministerium ge gründeten gemeinnützigen Gesellschaft, der Deutschen Rohhaut-Gesellschaft m. b. H. zuzuführen. In ähnlicher Weise find bisher mehrere Großhändler, deren Namen noch in dm Fachzeitungen bekannt gegeben werden, vom KriegSministerium verpflichtet worden. Kriegslieferungen im Sinn« dt«srr Lrrfügung, also erlaubte Lieferungen, find daher bi» auf weitere« autschlteßlich folgende Lieferungen : ») die Lieferungen vom Schlächter bi« in die VersteigerungSläger der Häuteverwerr- ung«gemetnschasten oder Innungen in derselben Weis« wt« bisher, d) die Lieferungen vom Schlächter an Kleinhändler (Sammler), soweit der Schlächter, denselben Personen oder Firmen vor dem 1. August 1914 auch schon derartige Häute geliefert hat, o) die Lieferungen von de« Kleinhändler (Sammler) an die »ugelastenen Großhändler, ä) die durch Vermittelung der Deutschen Rohhaut-Gesellschaft m. b. H. und der zugr- laffenm Großhändler erfolgenden Lieferungen an die KriegSleder-Aktiengesellschaft, «) die Lteferungen von der KriegSleder-Aktiengesellschaft an die Gerbereien. Jede andere Art Lieferung, sowie überhaupt jede andere Art von Veräußerung ist verboten. 4. Behandlung de« inländischen Gefälle«. Da« von der Beschlagnahme betroffene Ge fälle ist in der bisherigen Weise sorgfältig abzuschlachten; da« Gewicht der Haut ist sogleich nach dem Erkalten festzustellen und in unverlöschltcher Schrift (z. B. auf einer Blechmark« oder durch Stempeldruck) richtig zu vermerken, außerdem ist die Haut unverzüglich sorgfältig zu salzen. 5. Vorräte inländischen Gefälle» der unter 1 gekennzeichneten Art, di« nicht bei Häute- oerwertungrgemeinschaften (3) lagern, find gut zu konservieren und, sofern sie mehr al« 100 Haut betragen, sofort der KrtegSleder-Äktiengesellschaft, Berlin 8, Behrenstraße 46, anzu melden. Vordrucke können von dort bezogen werden. 6. Vorräte ausländischen GefälleS, Besitzer von Vorräten ausländischer, von Tieren der Gruppen » bis e stammender Häut« haben di« Bestände gut konserviert zu erhalten und übersichtlich zu lagern. Sie haben ferner eine genaue Lagerbuchführung einzurtchten und die bet ihnen lagernden eiaenen und fremden Bestände, ferner ihr« eigenen bei Spediteuren oder öffentlichen LagerhLusern lagernden Bestände jeweils bi» zum 5. jeden Monat» nach dem Stande vom 1. derselben Monat» der KriegSleder-Aktiengesellschaft, Berlin 8, Behren- straß« 46, in übersichtlicher Aufstellung zu melden. (Vordrucke können von dort bezogen werden.) Berlin, den 22. November 1914. Der stellvertretend« Art«g»mi»rifter. grz. v. Wandel. Unsere Feinde wollen da» deutsche Volk durch AuShungern zu einem schändlichen Frie den zwingen. Die Maßnahmen unserer R«ich»regterung gegen den Aushungerung-plan geben un» die Gewißheit, daß dieser Anschlag mißlingen wird Bei diesen ReichSmaßnahmen darf e» aber nicht allein verbleibe». Ern jeder Staatsbürger hat vielmehr die vaterländisch« Pflicht, daß er an seinem Teile mitwirke, da» Reich auch wirtschaftlich unbesiegbar zu machen. Da zu vermag di« deutsch« Landwirtschaft brsonder» wirksam beizutragen, wenn sie durch weit gehendste Au»nutzung de« Ackerboden« di« höchsten Erträge an Brotgetreide und an Kartof feln im Kriegsjahr 1915 zu erzielen sucht. Aber auch der Besitzer eine- kleinen Gar« ten» »der eine- für de« Anban geeianete« anderen Landstecke«- ka«« an der Eicher««- der Bolk-er»ähr«na mitwirke«, we«« er sei« La«d i« mä-lichst wirtschaftlicher Weise für de« Kartoffel- ««d Gemüsebau verwendet. Die Land und Gartenwirtschaft in uns«r«r Stadt ist für solch« tätige Mitarbeit in diesem Falle durch- au« nicht zu unbedeutend und unsere Höhenlage ist einer verständigen Krieg-bewirtschaftung de« Boden« noch keine«wegr zuwider. Wir richten hiermit an all« Besitzer von Grundstücken, großen und kleinen, di« Mah nung, in dirsem Jahre 1) di* Anbaustäche« setzr zeitig ««d gründlich »orzurichte«, 2) da- Land -nt z« dünae«, 3) jede« a«-n«tzbaren Flecken mit Getreide, Kartoffel«, Gemüse «sw. z« bebaue«, 4) «-glichst a«ch Frühkartoffeln au-z«leae« und 5) seiner Zeit «ach Aber«t««g et«zel«er Fläche« tuntichst sofort geei« «et« «««« A«-saat«« od«r Anpstauzunge« z« b«wirk««. ES kann in der jetzigen Zeit niemal« zumel an Nahrung»- und Futtermitteln heran- gezogen werden. Da« Gegenteil ist höchsten» zu befürchten. Eibenstock, den 15. Februar 1915. Der Stadtrat. — Hesse.-M. Wegen vorzunehmender Reinigung bleiben die Expeditionen der hiesigen G«m«t«d«- d«rwalt««g, de« Stand«-amt«- sowie dir Eparkass« Irettag und Sonnabend, den 19. und 2«. ds. Mts. -«schloss«». Unaufschiebbare Geschäft« werden an dies«« Tagen vormittag« von 11 bi« 12 Uhr erledigt Schlön Heide, am 12. Februar 1915. Der Gemeindevorftand. Di« Entgegennahme von Gesuchen um Unterstützung von Familien, deren Er- nährer infolge de« Kriege« arbeitSlo» geworden sind, erfolgt von jetzt ab bi« auf weitere« jeden Wonlag und Aonnerstag, nachmittags 5—6 Mr im G«m«i«d«amt« Geschäft-zimmer Ar. S. Der Gemeindevorftand zu Schönheide. Ostpreußen vom Heinde vollkommen frei. Die Bukowina gesäubert. Heereseinberufung in Japan. Das Hauptaugenmerk aller Welt, vornehmlich aber das der Bewohner der Zentralmächte ist in diesen Ta gen auf den russischen Kriegsschauplatz gerichtet, wo Hindenburg vor einigen Tagen erst den anrückenden Russenmassen eine furchtbare Niederlage bereitete u. da mit dte endgültige Entscheidung auf diesem Teile des Kriegsgebietes wieder etwas näher gerückt hat. Zwar sind die Operationen auf unserem linken Flügel noch nicht völlig abgeschlossen und dte Berfolgungskämpfe, durch dte ein Sieg erst voll ausgenützt werden kann, dauern noch an. Trotzdem erfahren wir schon jetzt, welche große Bedeutung dem neuen Siege über die Russen zukommt und welche beispiellosen Leistungen unsere Truppen vollbracht. Ja, wir erfahren noch mehr. Ostpreußen ist vom Feinde vollkommen rein gefegt! Es wird da rüber telegraphiert: Berlin, 15. Februar. Ueber die Bedeutung des deutschen Sieges in Ostpreußen schreibt der Kriegsbe richterstatter des „Berliner Lokalanzeigers" Er führt u. a. aus: Die vollständige Tragweite läßt sich noch nicht überblicken, doch soviel steht bereits fest, daß der Alpdruck der russischen Invasion, der lange Zeit ans Ostpreußen lastete, beseitigt ist. Die Offensive der deutschen Armee kam der russischen Armee unerwartet. Wie die früheren Offensiven bei Tannenberg und dann an den Masurischen Seen mit dem Zusammenbruch zweier mächtiger gegnerischen Armeen geendet haben, so endete diese neuaufgenommene Offensive mit einem gänzlichen Zusammenbruch des Gegners. Die Gruppierung der deutschen Streitkräfte war am 7. Februar in der Nacht beendigt und bereits am 8. Fe bruar begann der Vormarsch des rechten Flügels in der Richtung nach Johannisburg. Am selben Tage nachmittags war Johannisburg bereits in unserem Be sitz, und die 57. russische Division, die sich hartnäckig verteidigte, beinahe vernichtet. Bei diesen Kämpfen fielen 5000 Gefangene in unsere Hände. Die kümmer lichen Reste der Division flüchteten sich in den Schutz bereich der Festung von Ossowetz. Die Gruppierung unserer in der Gegend von Gumbinnen in Aktion tre tenden Kräfte vollzog sich vom Gegner vollkommen un bemerkt und wurde von der in dieser Linie steh n- den Kavalleriedivision verschleiert. Unsererseits wur den ziemlich starke Kräfte in der Richtung nach Pill lallen und Lasdehnen in Bewegung gesetzt, nm den Feind, der im Raum von Lasdehnen- Pillkallen Gumbinnen Stallupönen sich befand, durch einen überraschenden Angriff in der südöstlichen Richtung bei Schirwindt Madis lawow Wilkowieschky anzugreifen und ihm die Rück zugsstraße von Stallupönen nach Kowno zu verlegen Während dieser Operationen kam es zu Kämpfen ge gen die 5 8. russische Division, die vollständig zersprengt wurde. Spullen und Jenischken wurden im Sturman griff genommen. Nachdem Pillkallen von unseren in Eilmärschen vorrückenden Truppen besetzt war, zogen sich die Russen in der Richtung auf Stallupönen zurück, doch ^chon zu spät, nachdem starke deutsche Truppenteile Schirwindt nnd Wirballen erreicht hatten, und die so beabsichtigte Umgehung dieser gegnerischen Kräfte bereits voll zogen war. Das Gelingen dieser Umfassung war nur infolge der übermenschlichen Anstrengungen möglich, die alle an diesen Operationen beteiligten Kräfte mit beispiellosem Elan überwunden haben. Zu Beginn der Operationen setzte harter Frost mit Schneetreiben ein,