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Zwcinndzwanziqster Jahrgang. uv -er, 18V» Sonnabend, den 12 März envkl Zcitereigniffe fkss >n vq iv"" «in b «l. bcl^' 0. Pltl^ daß mil solcher Petition ein Erfolg nicht zu erzielen, we- zu empfehlen, n) daß die Dispensationsfälle, welche aus sanitäts- ^uchen oder nationalöconomischen Gründen bestehen (Verbote wegen !„ Verwandtschaft), gänzlich in Wegfall kommen und eö den Beihei- »berlassen bleiben möchte, sich über das Bedenkliche oder Unbedenk- ms Schrittes selbstständig zu entschließen; st) daß die Dispensotions- Welche aus sittlichen und religiösen Gründen bestehen, je nach dem des cinschlagenden sittlichen oder religiösen Interesses entweder ^hnnuih. Der hiesige St.-Iohannes-Kirchenvorstand hat ein- beschlossen, eine Petition an das Kultusministerium bezüglich die m nm Einführung der obligatorischen kivilehc zu befürworten und indispensabel erklärt oder in Wegfall gebracht werden möchten, und o) daß die Dispensationsfälle, welche aus vermögensrechtlichen Rücksichten, bezüglich aus Rücksicht aus den Anstand bestehen, z. B. wegen des Trauer jahres der Witwe, der Trauermonate des Ehemannes, der zehn Monate der Geschiedenen, ingleichen die Dispensationsfälle wegen Mangels des erforderlichen Alters zur Eheschließung der untern weltlichen Obrigkeit unterstellt und solche Entschließungen mit nicht zu bedeutenden Kosten ver nommen werden möchten. Rücksichtlich der Aufgebote und Präsentationen in die Ferne ließ man dahingestellt, ob ein Ediktalverfahren vermittels der Presse billiger, zweckmäßiger und dem Gefühle des Volkes angemesse ner sei, beschloß jedoch bezüglich gemischter Ehen, beim Kultusministerium zu petiren, daß es künftig genügen solle, dem ausländischen katholischen Theile durch seinen zuständigen Pfarrer den Ledigkeitseid abzunehmen, ohne daß es vorher eines Antrags an das ausländische Pfarramt be ziehentlich einer Weigerung wegen des Aufgebots bedürfe. Berlin, 5. März. Aus der heutigen Reichstagssitzung ist Folgen des hervorzuheben: Zunächst interpellirte der Abg. Graf Renard über die Einbringung eines Gesetzentwurfs in Betreff der Actiengesellschaften. Nach dem die Interpellation verlesen und motivirt worden war, antwortete der Präsident des Bundeskanzleramtes, StaatSminister Delbrück, wie folgt: Ein bezüglicher Gesetzentwurf sei von Preußen den Bundesregierungen zur Begutachtung zugegangen und diese meist zustimmend ausgefallen. Der Iustizausschuß des Bundesraths habe vorgestern diesen Entwurf berathen, der, wenn irgend möglich, noch in dieser Session an den Reichstag gelangen werde. Diesem folgte die erste und zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Ausdehnung der Maß- und GewichtSorknung auf die süddeutschen Staaten, welcher unverändert angenommen wurde. Äbg. Sombart fragte an, wann die Münzeinheit zu erwarten stehe? StaatSminister Delbrück erklärt, ein Enqueversahren fei eingeleitet unv die Bundesregierungen beabsichtigten für die nächste Session eine Portage hierüber an den Reichstag zu bringen. Hierauf wurde die Berathung des Strafgesetzbuchs fortgesetzt. Berlin, 9. März. Die „BörsemZeitung" schreibt: Die preußische Regierung in Verbindung mit den übrigen ZollvereinSregierungeu hält an der Absicht unbedingt fest, daß eine Erhöhung der Steuereinnahmen ab solut geboten erscheine, und wird, um nicht auf die einmal bereits abge lehnten Vorlagen znrückzukommen, dem Zollparlament eine Vorlage wegen Erhöhung der Steuer auf Kaffee von 5 Thlr. auf 6 Thlr. pro Cenlner machen und diese Vorlage in eine unmittelbare Verbindung setzen mit der Vorlage wegen Ermäßigung der Eiscnzölle. Durch diese Steuer erhöhung, in Verbindung mit einer Kartosfelzuckerbesteuerung hofft man eine sehr wesentliche Erhöhung der Zolleinnahmen herbeizusühren. — Der „K.. Z." schreibt man aus Rom: Viele Bischöfe der Oppo«' sition mögen einsehen, daß sie mit der neuen Geschäftsordnung direc! aus die päpstliche Unfehlbarkeit losmarschiren, und daß eS mit der ganzen ge rühmten Freiheit nicht weit her ist. Die deutschen Bischöfe haben des halb beschlossen, sich in der nächsten Sitzung durch eine Interpellation Aufklärung darüber zu verschaffe», ob der im Decret angegebene Ab- stimmungsmoduS auch für Sachen rein dogmatischer Natur zu gelten be stimmt sei, und für den Fall, daß sie keine ihr Gewissen befriedigende Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden nn der städtischen Dchörden zu Pulsnitz und Königsbrück Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. NbonnementsprciS: Vierteljährlich 10 Ngr. . . gerate, welche in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Moritz Tschersich angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abend tinzusenden. Inserate werden nur bis Dienstags und Freitags früh 8 Uhr in Pulsnik angenommen und mit 8 Pf. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. ,fl ik für Rikli ist, ZMniMnlck, ZMelMst, Raüebuk g, Mu-Wurg und Amgegenü - An der Spitze des heut erschienenen „IustizmiuisterialblatteS" ri», Generalverorduung an sämmtlichc Justizbehörden, derzusolge . Justizministerium mit Allerhöchster Genehmigung und im Einver- .. ^."isse E vo», Finanzministerium die zeither bei der allgemeinen a ' AionRasso verwahrt gewesenen Kautionen der Iuslizbeamteu aus die ^Verwaltung der IuslizdepartemcntS übernommen hat. Ein derPer- beigedrucktes Regulativ enthält die näheren Bestimmungen dieser ^»verung. — Durch eine zweite Verordnung wird die vom letzten authentische Interpretation der ifH 2090 und 2097 , bürgerlichen Gesetzbuches zur Kcnnlniß der Behörden gebracht. Es iitHi.lt sich hierbei um den Verschluß von Testamenten. Von beiden wurde ausgesprochen, daß jener Verschluß nicht zur Giltigkeit "Atzten Willens erforderlich, sondern nur zur Feststellung der Identität ' ^ergebenen Urkunde dem Richter zur Pflicht gemacht sei, woraus Dresden, 8. März. Das in der Ausgabe begriffene dritte Stück HM- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vpm Iglo enthält ». A. das Gesetz vom 26. Febr. 1870, die Auf- ves Verbots der Veräußerung von Forderungen auf rem Wege sicher Versteigerung betreffend. .ei'., s. cw^r »NN Der Handarbeiter Theodor Rudolph Rößler aus Dresden, der über eine wider ihn hier erstattete Anzeige zu vernehmen, und dessen jetziger EitZsiisemhaltsort nicht bekannt ist, wird hierdurch geladen I Mittwoch, SS. März 187«, Nachmittage 3 Uhr, Amtsstelle des unterzeichneten Königl. Gerichtsamtes persönlich sich einzusiuden. Alle kriminal- und Polizeibehörden werden gebeten, Rößlern im Petretungsfalle auf diese Verladung aufmerksam zu machen. Pulßnitz, am 9. März 1870. ^)aö Köniqlicke Gencktsamt daselbst. y i. v. Wolf, Assessor. Arn -- Ilm die Getheiligung an der Ausstellung des Vereins deutscher l-"Mehrer zu Berlin zu erleichtern, ist für sächs. Aussteller der auf Zriiö ü März augcsctzte Schlußtermin für die Annahme von AuSstelluugS- rf. h^^wen HR vxr Kanzlei des Kultusministeriums (virect, also nicht Vermittelung der betreffenden Schulinspection oder KreiSdirection " KMnj von 23. März verlängert worden. Der Eisgang der Elbe ist jetzt bei mäßig hohem Wasserstande Ulm ^ivu Schaden erfolgt. ll Der normalmäßige Verpflegbeitrag in der ersten Klasse derLan- friibR^vaustalken 'It Folge ständischen Antrag- von jährlich 220 auf , Alt Thaler erhöht worden. . ielbs, folgt, daß auch die zur Herstellung voller Gewißheit über den "such, zu welchem die Versiegelung erfolgt ist, nöthige protokollarische ?^tir„ng der geschehenen Versiegelung, als eine die Giltigkeit des ^'Willens bedingende Form des TestamcntSerrichtungSacteö selbst nicht s-alkV^t werden kann. Die Verordnung giebt nun im Weiteren das ayck Gerichten zu beobachtende Verfahren an.