Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung für Eibenstock, Larkseld, hmörhübel, ^'^.^7.°^E-" ^UgrvlUN Reuheide,(Vberstützengrün,Schönheide, LL"ü7'L°7st, 2'- UL'L Schönheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengriln, WUdenthal usw. Fel-Adr.: AmtsSlatt. Fernsprecher Ar. 11«. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. . 6». Jahrgang. - - - >«>«- 2S0 Donnerstag, den 14. Dezember ISIS. Bekanntmachung vetreffend die Entrichtung des Warenumsahstempels für das Kalender jahr 1916. Auf Grund des 161 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten gewerbetrei benden Personen und Gesellschaften aufgefordert, den gesamten steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im Kalenderjahr 1916 sowie den steuerpflichtigen Betrag ihres Warenumsatzes im vierten Viertel des Kalenderjahres 1916 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1917 der zuständigen Steuerstelle schriftlich oder mündlich anzu melden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Die zuständigen Steuerstellen sind s) je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadträte der Städte mit der revi dierten Städteordnung, die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gcmeindevor- stände der Landgemeinden, d) für die selbständigen Gutsbezirke in den hauptzollamtlichen Bezirken Bautzen, Chemnitz, Dresden II, Leipzig ll, Plauen, Zittau und Zwickau diese Hauptzoüämter, c) überdies für die selbständigen Gutsbezirke in den Hauptzollamtsbezirken Annaberg und Freiberg das Hauptzollamt Chemnitz, in den Hauptzollamtsbezirken Dresden l, Meißen, Pirna und Schandau das Hauptzollamt Dresden ll, in den Hauptzollamtsbezirken Grimma und Leipzig I das Hauptzollamt Leipzig ll, in dem Hauptzollamtsbezirk Eibenstock das Hauptzollamt Plauen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forst wirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 M., so besteht eine Ver pflichtung zur Anmeldung und eine Abgabepflicht nicht. Wer der ihm obliegenden Anmeldungspflicht zuwiderhandelt oder über die empfange nen Zahlungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat .ine Geld strafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleich kommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 M. bis 30000 M. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind Vordrucke zu verwenden. So weit solche den Anmeldungspflichtigen noch nicht zugestellt sind, können sie bei den Steuerstellen kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvordrucke nicht zugegangen sind. Dresden, den 8. Dezember 1916. Königliche Generalzolldirektion. Tas im Grundbuche für Eibenstock Blatt 1114 auf den Namen Erzgebirgifche Korellenzuchtanstalt „Zum Kreihof^, G. m. b. S. in Eibenstock eingetra gene Grundstück soll am 23. März 1917, vormittags 10 Mr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3 Hektar 64,r Ar groß und einschließlich Zubehör auf 19 989 M. 90 Pf. geschätzt. Es besteht aus einem kleinen Wohngebäude mit Fischzuchteinrichtung, einem Schuppen zur Aufbewahrung von Futtermitteln und einem eingezäunten Gras- und Obstgarten — Nr. 1140 des Flurbuches und Nr. 4 O Abt. 8 des Brandkatasters für Eibenstock. — Es liegt in der Nähe des oberen Bahn hofes in der Stadtflur Eibenstock zwischen der alten und neuen Schneebergerstraße. Tie Ärandkasse der Gebäude beträgt 10680 M-, die Steuereinheiten betragen 206,^7. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigm das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 31. August 1916 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auffor derung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegensteheudes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei gerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 27. November 1916. Königliches Amtsgericht. Ausgabe der Brot-, Butter- und Fcttmarkcn für die nächste Bezugszeit Arettag, den 15. Dezember 1916 in der städtischen Lebensmittelabteilung in nachstehender Reihenfolge vormittags von 8—9 Uhr Nrn. 2001 u. höhere Nummern. 9—10 .» „ 1701—2000, 10—11 „ 1401—1700, 11—12 „ 1051—1400, nachmitttags 2—3 „ 701—1050, 3—4 „ 351—700, ,, 4—5 „ 1—350. Die Aushändigung der Brotmarkentaschen erfolgt nur gegen Vorlegung der AusweiShefte an der Ausgabestelle. Zuschlagsmarken werden später ausgegeben. Eibenstock, den 13. Dezember 1916. Der Ktaölrcrl. Die Auszahlung der Familienunterstützung für die 2. Hälfte Dezember fin det Freitag, den 15. Dezember 1916 vormittags für die Nummern 1—350, nachmittags „ „ „ 351—700 u. Sonnabend, den 16. Tezemberr 1916 vormittags „ höh. Nummern gegen Vorlegung der Ausweiskarten statt. Die Zeiten sind genau einzuhalten. Eibenstock, den 13. Dezember 1916. Der Staöirat. Heeres-Näharbeiten. Voraussichtlich werden in nächster Zeit verstärkte Zuweisungen von Näharbeiten für die Heeresverwaltung nach hier stattfinden. Es handelt sich vorläufig um Aus besserarbeiten, nach Befinden auch um Neuanfertigung. Bewerberinnen um solche Ar beiten, die in Nähstuben zu arbeiten bereit sipd, werden hiermit aufgefordert, sich Donnerstag, den 14. dss. Ms., nachmittag von 2—4 Mr in der städtischen Lebensmittelabteilung zu melden. Eibenstock, den 13. Dezember 1916. Der Staötrcrt. Anmeldungen für die an der hiesigen Zweigabteilung der Kgl. Kunstschule zu Plauen vom 2. Ja nuar 1917 ab wieder stattfindcnden Unterrichtslehrgänge sind bis zum 15. Dezember 1916 zu bewirken. Die Kurse sind unentgeltlich. Für den I. Lehrgang (Handsticken) erteilt die Leiterin Frl. Prell, für den II. Lehr gang (Maschinennähen und Maschinensticken) die Leiterin Frl. Skolle wochentags von 8 bis 12 Uhr Auskunft Die Direktion der Königl. Kunstschule. Das Friedensangebot des! Vierbundes. Ein Tag hoher geschichtlicher Bedeutung ist der gestrige 12. Dezember geworden. Er war dazu be stimmt, seit fast zweieinhalb Jahren zum ersten Male wieder den Gedanken des Friedens >n eine festere Form zu bringen, Aussicht zu erwecken für iünftige gesegnetere Zeiten. Und vom Vierbund aus ist der bedeutungsvoll« Schritt in die Wege geleitet, die Friedeusfrage in greifbare Form gebracht war- den. Unbestritten muß zugegeben werden, vaß ge rade Vie gegenwärtige Lage zur Anbahnung ernes Friedens die durchaus günstigste ist und auch, daß der Vierbund gerade jetzt die berufenste Mächte gruppe ist, mit Vorschlägen dieser Art hcrvorzu- treten. Auf allen Fronten steht der Vierbuno u»ge- schwächi und unerschüttert da, siegreich fast überall auf Feindcsboven und unser unrergleichlicher Sie geslauf in Rumänien zeigt offenkundig aller Welt, daß nur wir imstande Zind, den Sieg zu erringen, daß es niemals unseren Feinden möglich sein wird, die Zerschmetterung und Niederriugung oes Vier- I bundes zu erreichen. Ta gab uns das Gefühl des I Stärkere» auch das Recht, und menschliches Emp finden die Kraft, die Hand zu einem eacenvollen Frieden zu bieten. Niemals lann man setzt uns verwerfen, daß wir aus dem Gefühl der Schwäche den Frieden herbeisehnten, vielmehr muß alle Welt anerkennen, daß der Vierbund nur aus Gründen edler Menschlichkeit die geeignetste Gelegenheit er greift, dem furchtbaren Morden ein Ziel zu setzen. Eine Frage bleibt jetzt nur noch offen. Wie Werder, sich unsere Feinde zu dem ehrlich g-meinten Frwdensanerbieten stellen. Allzugroße Hoffnungen auf die Verwirklichung des endlich angebahnten und schönen Zieles dürfen wir zwar auch jetzt noch nicht hegen. Ehe wir nicht wissen, in welchen Bahnen sich die den feindlichen Mächten gemachten Krieoensvor- schiäge bewegen, läßt sich ja nicht voraussehen, wie sich unsere Feinde zu dem Angebot stellen. Im merhiu kann man aber, wenn man nüchtern und ohne von leidenschaftlichen Unterströmungen sich leiten zu lassen, dio Lage überschaut, jagen, daß es auch sehr wohl möglich ist, jetzt zum mindesten in Verhandlungen einzutrsten. Ganz und gar über dies- Friedensvorschläge hinweggehen werden näm lich unsere Feinde kaum können. Schon politiscjje Klugheit wird unsere Feinde dazu zwingen, auf das Angebot wenigstens einzugehen. Wollten sie das urcht tun, würden sie sich unbedingt m den Augen ihrer eigenen Volksgenossen, nicht zuletzt aber auch in den Augen der Neutralen als notorische Frie- ^enssiinde hinstellen und niemals würde es ihnen dann möglich sein, den Vorwurf abzujchütteln, den Frieden mit allen Mitteln hintangehalten zn Haven. Aber auch ein leiser Zwang dürfte es unseren Fein- den angeraten sein lassen, wenigstens anfänglich auf das Angebot zu reagieren. Bei allen Völkern — und bei den mit uns im Krieg« sich befindlichen wohl mehr noch als bei uns — macht sich ein star- kes Friedensbedürfnis geltend. Wollten nun die Re gierungen unserer Feinde die vom Vierbunde dar- gereichtc Hand rundweg ausschlagen, so müßten sia ja d nnit rechnen, sich im eigenen Volke schwer in Mißkredit zu bringen. Aber auch die neutralen Staaten können jetzt bezeugen, daß ihr« Friedensbestrebungen nicht nur in Worten und Wünschen bestehen sollten, sondern daß sie ehrlich bestrebt sein wollen, der Welt Wicher zum Frieden zu verhelfen. Durch die Vorschläge bei» Bierbunves find die Bedenken, daß mit neutralen