Volltext Seite (XML)
No. 1S4 Freitag, den 5. Juli 1878 JautzmerHAWm. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als CvnfistorialbehSrdr der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. B e k o n N t m o ch u n g, die Anmeldung zum Einjährig Freiwilligen-Examen betreffend. Unter Bezugnahme auf die unter G abgedruckten Bestimmungen der ßß 89, 90 und 91 der Ersatz-Ordnung, Theil I der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875, werden die im hiesigen Regierungsbezirk gestellungspflichtigen jungen Leute, welche ihrer etwaigen Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährig freiwilligen Dienst genügen wollen, hiermit zur schriftlichen, spätestens bis zum 1. August dieses Jahres zu bewirkenden Meldung bei der unterzeichneten Prüfungscommission mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Prüfungen, wenn möglich, Mitte August stattfinden werden. Bautzen, am 3. Juli 1878. Kgl. Sächs. Prüfungscommission für Einjährig Freiwillige. Der M i l i t a i r - V o r s i tz e n d e: Der C i v i 1 - V o r f i tz e n d e: Freiherr von Keller, Major. von Zezschwitz, Reg.-Rath. D Die Berechtigung zum einjährig Freiwilligendienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Die Berechtigung ist bei derjenigen Pritfungscommission nachzusuchen, in deren Bezirk der betreffende Wehrpflichtige gestellmtgsvflichtig ist (88 23 und 24 der Ersatz-Ordnungs. Der Meldung ist beizufügen ein Geburtszeugutst, ein Einwilligungsattest des Vaters oder Vormunds, ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizeiobrigkeit oder ihrer Vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist. Der Nachweis der Wissenschaftliche» Befähigung kann entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden. Diejenigen jungen Leute, welche nm Zulassung zur Prüfung nachsuchen, haben ihrem Gesuch einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen und anzugeben, m welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft sein wollen. Bekanntmachung, die Unisormirung und Ausrüstung der Schützengesellfchaften betreffend. Nachdem wiederholt wahrzunehmen gewesen ist, dass von einzelnen Schützengesellfchaften für ihre Mitglieder solche Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke gewählt und angeschafft worden sind, welche eine zu Verwechslungen und daraus folgenden Unzuträglichkeiten Anlaß gebende Aehnlichkeit mit den bei der Armee gebräuchlichen gehabt baben, so wird ergangener Anordnung gemäß zur Kenntnis; der Schützengeseüschasten gebracht, daß zum Tragen von Helmen, Kleidungsstücken und sonstigen Ausrüstungsstücken, welche , wegen ihrer Aehnlichkeit mit den bei der Armee eingesührten zu Verwechslungen Anlaß geben könnten, von jetzt an schlechterdings nicht mehr Erlaubniß ertheilt werden kann und daß Schützengesellschasten, welche dergleichen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke für ihre Mitglieder anschaffen, ohne sich vorher darüber in Gewißheit gesetzt zu haben, daß die Führung derselben keinem Bedenken unterliege, den durch das Verbot des Führens der angeschasften Gegenstände ihnen erwachsenden Schaden lediglich sich selbst beizumessen haben. Löbau, den 29. Juni 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Thtelau. Hippner. Bekanntmachung. An Stelle des Thürmers Zieschang ist der Fabrikarbeiter Friedrich Rienzsch als Thürmer auf dem Petrithurme angestellt und heute in Pflicht ge nommen worden. Bautzen, den 29. Juni 1878. Der Stadtrat h. Buchheim, z. Zt. Bors. Erbtheilungshalber soll Seiten des unterzeichneten König!. Gerichtsamts das den Erben weil, des Lehnrichters Herrn Ferdinand Traugott FtctnuS in Großnaundorf zugehörige Lehurtchtergut «ud No. I und 23 des Brand-Catasters und Folium 1 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großnaundorf mit der vollen anstehenden bez. bereits eingebrachten Ernte nnd dem vorhandene» todten nnd lebenden Inventar dm 1S. Juli 1878, an Drt und Stelle im LehnrtchtergUte selbst freiwillig versteigert werden. Das zu diesem Lehngericht gehörige Areal an Feld, Wiese und Hochwald umfaßt, ca. 200 Acker und ist mit annähernd 1000 Steuereinheiten belegt. Das Herrenhaus, wie die sämnitlichen Wirthschaftsgebäude sind vollständig massiv und neu erbaut und gegen Brandschaden mit 76 980 versichert. Zum Lehngericht gehört die z. Z. verpachtete Bier-Brauerei und damit verbundene Schankgerechtigkeit, welche schwunghaft betrieben werden. Kauflustige werden daher geladen, gedachten Tages Vormittags vor 12 Uhr im Lehngericht Großnaundorf sich einzufinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen und hiernach des Weiteren sich gewärtig zu halten. Die Subhastationsbedingungen, die Oblasten und eine ungefähre Beschreibung des Gutes sind aus den Beifugen der im Gasthose zu Großnaundorf und an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge zu ersehen. Im Uebrigen ist das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt zu näherer Auskunftsertheilung jederzeit gern bereit. Pulsnitz, am 1. Juli 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. W.