Volltext Seite (XML)
«rrd Anzeiger MeblaU M Lekegramm-Adress« 6 I*Femsprechstell, .Tageblatt-, Riesa. Nr. 2L für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stabt Riesa, .sowie den Gemeinderat Gröba. F- 300 Dienstag, 2S Dezember 1014. abenbs. 67. Fabrg. Da» Riesaer Tageblatt erschemt jeden Tag abend» mit «u-nahme der Sonn- und Festtage. «iertel,ährlicher »ezugSpreiS bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Marl 65 Psg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Bricsträger frei in» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonncmentS werden angenommen. Anzeigen-Annahme siir die Nummer de» Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne weivähr. Preis sttr die kleingespaltrne 43 mm breite Korpuszeile 18 Psg. (LokalpreiS 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Sap »ach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich «n Riesa. — Geschäftsstelle: Aoethestrabe 59. - Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel in Riesa. Bekanntmachung. Auf Grund von 8 1 der Bekanntmachung de« Reichskanzler« vom 19. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt Seite 636, abgedruckt in der Sächsischen StaatSzeitUng Nr. 296 und in der Leipziger Zeitung Nr. 297) wird folgende« bestimmt: 8 1- Die Schlachtung von Sauen, die sichtbar trächtig sind, oder von denen ans Grund von Sprungregistern und ähnlichen Aufzeichnungen anzunehmen ist, daß bei ihnen Trächtig, leit vorliegt, ist vom 1. Januar 1915 ab bi« auf weitere« verboten. 8 2. Da«,Verbot findet keine Anwendung auf au« dem ReichSauSlande eingeslihrte Sauen und auf solche, die wegen eines UngliickssallS, oder weil zu befürchten ist, daß sie an einer Krankheit verenden werden, geschlachtet werden müssen. 8 3. Die tierärztlichen und die nichltierärztlichen Fleischbeschauer, denen diese Verordnung von den Anstellungsbehörden zur Kenntnisnahme und Nachachtuug vorzulegen ist, haben bei der Schlachtoiehbeschau auf Trächtigkeit der Sauen besonder« zu achten und vor- kommendenfalls die Besitzer solcher Tiere auf diese« Schlachtverbot aufmerksam zu machen. 8 4. Auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung findet 8 2 der erwähnten Be kanntmachung des Reichskanzlers Anwendung. Dresden, am 23. Dezember 1914. 1298KIIV Mini stertum des Innern. 7167 Unter dem Viehbestände deS Gutsbesitzer« Clemens Zenker in Mehltheuer Nr. 39 ist die MtMl- Nttd Klauenseuche ausgebrochen. Es bewendet bet den in der Bekanntmachung vom 23. diese« Monats — Nr. 3180, 3179 »L — getroffenen Maßnahmen. Ferner ist unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Ernst Nitzsche in Weitzig b. G. Nr. 19 der Ausbruch der Maul- und Klanensenche bezirkstierärztlich festgestellt worden. Al« Sperrbezirk wird gemäß 8 16 l der BundeSratSoorschriften zum Viehseuchen gesetze der Ort Weitzig b. v. und als BeobachtungSgebtet die Orte Naundörfchen, Leckwitz, sowie die bereits al« Sperrbezirke erklärten Orte Roda und Wildeuhaitt und die bereits im BeobachtunaSgebiet liegenden Orte Zschatte» und Skassa bestimmt. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162—163 und für da» Beobachtnngsgebiet 88 166—168 der BundeSratSoorschriften zum Viehseuchengesetze — Gesetz« und Verordnungsblatt 1912 Seite 83 folgende —. Die in dem Umkreise von 15 km von Weitzig b. G. liegenden Ortschaften des Bezirks find Infolge früherer Seuchenfälle den Bestimmungen in 8 168 Absatz 1 der vor genannten BundeSratSoorschriften bereits unterstellt. Die nach Absatz 3 des 8 168 der BundeSratSoorschriften vorgesehenen weiteren Beschränkungen bleiben vorbehalten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strafvorschriften deS Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 67 der sächsischen Ausführungs verordnung zum Viehseuchengesetze mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Großenhain, am 29. Dezember 1914. 3179 b, 3207 «L. Königliche Anitshanptmannschaft. — Mtlitäreinquartierung betr. Für den Monat Januar n. I. ist stärkere Einquartierung angemeldet worben. TS werben voraussichtlich die Bewohner aller Stadtteile mit Einquartierung belegt werden müssen. Besondere Quartieränsage erfolgt nicht. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Dezember 1914. R. RealproOmnasium mit Realschule zu Riesa. Die Anstalt umfaßt Sexta bis Untersekunda deS Realgymnasiums und eine voll- ständige Realschule. Anmeldungen erbitte ich mir zwischen dem 8. und 11. Januar 1915, Beizubringen sind Geburt«- oder Taufzeugnis, Impfschein und letzte« Schulzeugnis. Persönliche Vorstellung der Schüler ist erwünscht. Gute preiswerte Pensionen. Arbeits zimmer für auswärtige Schüler in der Schule. Da« Schulgeld beträgt für Einheimische und Auswärtige 150 M. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 12. April 1915, früh 8 Uhr, statt. Riesa, den 29. Dezember 1914. Prof. vr. Göhl, Direktor. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 29. Dezember 1914. —* Am 14. Dezember d. I. fand die Einweihung der Geschäftsräume des Neubaues der Allgemeinen Ortskranken kasse Riesa statt, der in ca. sieben Monaten errichtet wurde. Man kann das Bauwerk als in jeder Beziehung geglückt bezeichnen. In seiner äußeren, auf seinen Hauptzweck hin weisenden Fassadenentwicklung, seiner inneren Raumgestal tung, sowie seiner allen hygienischen Anforderungen ent sprechenden Grundrißlösung ist das Bauwerk seiner Um gebung vortrefflich angepaßt. Die gesamte Planung und Bauleitung lag in den Händen der Dresdner Architekten Schnauder und Rohn, die bei dem engen Wettbewerb ge wählt und mit der EntwursSbearbeitung betraut wurden. Dem Kassenoorstand lag vor allem daran, neben den in der Hauptsache zu errichtenden Geschäftsräumen dem noch bet den Vorarbeiten bestehenden Wohnungsmangel einiger maßen zu steuern. Den Herren Architekten ist diese Auf gabe in vollendeter Weise gelungen. Der ganze Ban gliedert sich in einen Frontbau und einen Fiügelanbau. Betritt man vom mittleren Eingang über die vorgeschobenen Granit stufen die Diele, so fällt zunächst das einfach aber solide gehaltene Treppenhaus ins Auge. Man gelangt hier in die neun Wohnungen deS Vorderhauses. Einfach und solid, war überhaupt dem Kassenvorstand wie dem Architekten da« Leitmotiv beim ganzen Bau und seiner Einrichtung. Durch eine weitere Tür gelangt man in einen geräumigen Hof und Garten mit vleichplan sowie zu den zwei im Flügelanbau befindlichen Wohnungen. Der Eingang zu den Geschäftsräumen befindet sich links, vollständig getrennt vom Eingang der Hausbewohner. Man betritt durch eine Flügeltür einen großen Schalterraum mit besonderen Ab teilungen für An- und Abmeldungen, Krankmeldungen, Invalidenversicherung und Kasse. In diesem Raume be findet sich eine große Bank mit Lederbezug und Abstell- schränkchen, sowie ein Schreibtisch, der Gelegenheit zum Aus- füllen der Formulare gibt. Nach der Straße zu befindet sich da« BorstandSzimmer, von den Geschäftsräumen durch eine Glaswand getrennt. Das HauptgeschäfiSzimmer hat einen Flächeninhalt von 126 qm und wird belichtet durch drei große Fenster und ein Oberlicht. ES befinden sich da rin außer einer Telephonzelle, vier Doppelpulte mit Ablege, tischen, ein Schrank mit 200 Fächern für Jiioaiidenkarten, rin Kassen- und zwei Akienschränke. In unmittelbarer Näh« befindet sich «in Raum für Verbandstoffe, die nun- mehr sauber geordnet sind, vom Echalterraum gelangt man durch «ine Tür in da« Archiv und von hier in die Garderobe mit Klosett«. Da aber bei den vielen Sitzungen des Kassenvorstandes ein eigenes Sitzungszimmer eine Not wendigkeit war, so ist als letztes Zimmer im Flügelanbau, von den Geschäftszimmern sowohl als auch vom HauSein- gang zu erreichen, in ebenfalls einfacher, doch würdiger Weise ein Sitzungszimmer untergebracht worden. Nun noch ein Wort über die Ausführungen am Bau. Es sei vorauS- geschickt, daß der Kassenoorstand von dem Gedanken getragen war, alle Arbeiten, soweit sie in unserer Stadt hergestellt werden können, und soweit es sich mit der Verantwortung für Kassengelder vereinbaren läßt, im Orte zu beschaffen. Diese Aufgabe ist hier in einer alle Teile befriedigenden Weise gelöst worden. ES würde aber hier zu weit führen, ans Einzelheiten einzugehen. Jeder ist bestrebt gewesen, sein Bestes zu bieten, ganz besonders kann dies von der hiesigen Tischlerinnung gesagt werden, die die gesamte Inneneinrichtung nach Entwürfen der Architekten hergestellt hat. Die Heizung der Büroräume geschieht durch eine Zentralheizungsanlage. Wie auf allen wirtschaftlichen Ge bieten, so hat sich auch hier der Ausbruch deS Kriege« während deS Baue« in unliebsamer Weise fühlbar gemacht, nicht nur durch das fortwährende Einberufen von ArbeitS- krästen zum Kriegsdienst, sondern auch durch die Auflösung vieler Haushalte und dem dadurch verbundenen Lehrstehen von Wohnungen. ES verdient noch besonders heroorgehoben zu werden, daß sich der Bau fortgesetzten Wohlwollen» der Aufsichtsbehörden erfreute und seine Förderung viel Herrn Bürgermeister Dr. Scheider zu danken ist. Aber auch der Kasscnoorstand mit dem Bauansschuß hat weder Mühe, Zeit noch Mittel gescheut, um unser Kassengebäude zu einem mustergültigen werden zu lassen. Die vielen Sitzungen, Besichtigungen anderer Kassen und nicht zuletzt die Tätig keit der Herren Architekten sowie aller Gewerhm haben da- zu beigetragen, ein Werk zu schaffen, das für alle Zeiten sein soll „ein Zeichen sozialer Selbstverwaltung." —* Ueber da« Thema: »Die Beschaffung und Be urteilung de» Saatgutes für Futter- und Grün- dünguUgSpflanzen mit besonderer Berücksichtigung der diesjährigen Kleesaaten deS Handels und ihrer Herkunft" wird Herr Professor Dr. Simon von der Königl Sächl. pflanzenphysiologischen Versuchsstation zu Dresden, in der von der Oekononniche» Gelcllschast t. K. S. für Freitag, den 8. Januar 19l5 nachmittags 4 Uhr in dcr Deutschen Schänke zu den .Drei Raben" in Dresden, Marieustr. 20, weißer Saal, angesetzle» GrssllschaitSver- sammlnug einen Vortrag hallen, in welchem insbesondere auch die durch die Kriegslage geschaffenen nnßecardcnlUcken Verhältnisse riugehende Beachtung finden werden. Hierzu haben auch Nichtmitglieder kostenfreien Zutritt, sofern sie bis zum 8. Januar, mittags 1 Uhr in der Geschäftsstelle der Oekonomischen Gesellschaft, Lüttichaustr. Nr. 26, Ein trittskarten entnehmen. Bon */,4 Uhr werden am Ein gang des VortragSlokaleS solche gegen Erlegung von 50 Pf. pro Person verabfolgt. —* Zu der, namentlich in den Kreisen der deutschen Exportindustric lebhaft erörterten Frage des Ausgleichs deutscher und englischer Forderungen schreibt uns die Geschäftsführung deS Verbandes Sächsischer In dustrieller: Bor Kurzem hat die Kammer für Handelssachen des Kgl. Landgerichts in Chemnitz ein Urteil gefällt, daS für weite Kreise von weitgehender Bedeutung sein dürfte. Es handelte sich um eine Klage dcr Chemnitzer Niederlassung der Firma Holland u. Webb gegen eine andere in Chemnitz domizilierende, deutsche Firma. Die Firma Holland u. Webb ist im Handelsregister dcö Amtsgerichts Chemnitz einge tragen, ihre Gesellschafter sind zwei Engländer, von denen der eine seinen Wohnsitz in Nottingham hat, während der andere in Rabenstein wohnt. Dcr Letztgenannte befindet sich zurzeit im Gefangenenlager in Ruhlcbcn. Die Firma selbst steht seit Anfang September 1914 unter Staatsaufsicht, und cs ist ihr eine Aufsichtsperson in dcr Perlon eines bekannten Chemnitzer Kaufmanns gestellt. Die beklagte Firma hatte die Forderung der rein englische» Firma mit der Begrün dung abgclehnt, daß sie sich durch daS gegen England erlassene ZahlungSvcrbot vom 30. September 1914 verhindert sehe, an die Klägerin den cingcklagtcn Betrag zu zahlen. Es sei durchaus nicht ausgeschlossen, daß die Firma Holland u. Webb Mittel und Wege finden-werde, den cingcklagtcn Betrag im Falle dcr Bezahlung über das ncutralc Ausland nach dem Hauptgeschäft in Nottingham abzuftthrcn. Für den Fall, daß ihre Zahlungsverweigerung unbegründet sein würde, hat die Beklagte ersucht, ihr eine gerichtliche Zahlungsfriü von drei Monaten zu bewilligen, indem sie darauf hinwies, daß sie hauptsächlich ausländische Kunden habe, von denen sie gegenwärtig keine Zahlungen hercinbekommen könne. Das Gericht hat entschieden, daß die deutsche Firma gezwungen sei, der englischen Firma den fälligen Betrag zu zahlen und hat weiterhin die Gewährung einer Zahlungsfrist abgclehnt, da die Firma durch Bestreiten ihrer Zahlungspslicht die Er füllung dcr Klagefvrdcrung bereits selbst auf geraume Zeit hinansgeschvben habe. Außerdem hat die deutsche Firma die Kosten deS Rechtsstreites zn tragen. DaS Urteil stellt sich auf den Standpunkt, daß eine Stärkung Englands durch die Zah lung dcr eingeklagten Forderung nicht stattftnde, da die eng lische Firma unter Staatsaufsicht stehe und die Staatsaufsicht dafür Sorge tragen werde, daß eine solche Ucbertragung des gezahlten Geldes nicht erfolge. Gegen die Verurteilung der deutschen Firma zur Zahlung des cingcklagtcu Betrages wird rechtlich nichts cinzuwcnden sein, eine unbegründete Härte muß kür den Außenstehenden allerdings darin liegen, dat' der deutschen Firma nicht einmal eine Zahlungsfrist von drei Monaten gewährt wurde, nachdem sie nachgewicscn hatte, daß sie gerade durch das Nichlbercinkommen ihrer hoben auötaudiuhe Forderungen «n Verlegenheit gekommen fei. l>wu - aud.-> s eher gestaltet sich die ganze Sachlage vom volks wirtschaftlichen Standpunkte ans. Der vom Staat bestellte