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Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein 'und Albin Thtem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispalttge Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amsangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags L Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. ^2 11 Sonnabend, den 18. März INI« Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 15. März 1916. Als Beitrage der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Fahre 1915 bestrittenen Verlägc ^ ^ Diehseuchen-Lntschädigungen (Verordnung vom 6. April 1912, Ges.- u. D.-Bl. S. 51 fl.) b. an Entschädigungen ifür nichtgewerbliche Schlachtungen lGesetz vom .,4"April^1960 Ausführungs-Verordnung vom 2. November 1906, Ges.- u. V.-Bl. S. 74 und 364 fl.) sind nach der Viehaufzeichnung vom 1. Dezember 1916 zu leisten für jedes im Privatbesitz befindliche Pferd zu .1: 3 M. 43 Pf.. Rind unter 3 Monaten zu a: 17 Pf., Rind von 3 Monaten und darüber zu a: 17 Pf., zu b: 1 M. 63 Pf., zusammen 1 M. 80 Pf., für jedes im Reichs, oder Staatsbesitz befindlicheRind von 3 Monaten und darüber zu b: 1M 63 Pf. Die Erhebung dieser Beitrüge erfolgt demnächst durch die Gemeindebehörden. Wegen der Einhebung und Ablieferung der Beiträge verbleibt es bei dem seitherigen Verfahren. Dresden, am 16. Februar 1916. 91 c I IV Ministerium des Innern. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 16.^März 1916. Höchstpreise für Kartoffeln im Kleinhandel. Nach Gehör der Preisprüfungsstclle für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Ausschluß der Stadt Limbach, wo die Preise vom Stadtrat festgesetzt werden, werden die Höchstpreise für Kartoffeln im Kleinhandel wie folgt bestimmt: 8 1. Der Höchstpreis für Kartoffeln wird für den Zentner im Kleinverkaus festgesetzt: bis zum 14. März 1916 auf 4,15 M., vom 15. März bis zum 14. April 1916 auf 5 M.. vom 15. April bis zum 14. Mai 1916 auf 5,25 M., vom 15. Mai bis zum 14. Juni 1916 auf 5,50 M. und vom 15. Juni ab auf 5,75 M. In diesen Preisen sind sämtliche Ankosten enthalten. 8 2. Als Kleinhandel gilt der Verkauf bis zu 10 Zentnern. Bruchteile von Pfennigen werden nach oben abgerundet Wer die et ee ten ö t rei e üb r rettt^'wird mit Ge an nis bis u 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Diese Bekanntmachung tritt sofort in KrafE ^Die vom Kommunalverband der Amtshauptmann- Chemnitz, am 9^März 1916. ^ ^ U t h tm sch ft Eh itz 023 K ^ II- Beschlagnahme der Metalle. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Ablieferung der von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel bis 31. März 1916 erfolgt sein muß. Es werden daher alle Ablieferungspflichtigen, insbesondere auch solche, welche bisher keine Aufforderung zur Ablieferung mitgeteilt erhalten haben, nochmals aufgefordert, die bettoffenen Ablieferung zu bringen. Die Gemeindevorftände zu Reichenbrand, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 15. März 1010. Brot- und Butterkartenansgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 27. Mürz bis 23. April 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 25. März 1916, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags 12—1 Ahr 101—200 nachm. 1—2 201—300 2—3 U. Bezirks 301-400 mittags 12—1 401—500 nachm. 1—2 501—600 2—3 m. Bezirks 601—700 12—1 701—800 1—2 801—900 2—3 IV. Bezirks 901—1000 mittags 12-1 » 1001—1200 nachm. 1-2 s im Sparkaffen- ) zimmer ) im Gemeindekassen' / zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs« Vorstände ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt werden. Autzerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Butterkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 17. März 1916. Der Gemeindevorstand. Zeichnungen auf die vierte Kriegsanleihe! Bet der Unterzeichneten Sparkaffe werden bis Dienstag, den 21. Marz 1916 Zeichnungen kostenfrei entgegengenommen. Kassenzeit: vormittags 8 — 12 Uhr. nachmittags 2 — 6 Ahr. Sparkaffe Reichenbrand. Ausstellung. Sonntag, den 19. Marz, vormittags 11—1 Uhr und nachmittag 3—7 Uhr ist im Gast. Hofe zu Reichenbrand die Ausstellung für Gaskocher, Gasherde und Beleuchtungskörper »cössnet. Zur Besichtigung derselben wird hiermit HSsüchst eingeiaden. eiigmar, den IS. März ISIS. B-rbandt-gasw-rk el-gniar UN» Umgegend. Klinger. Vorsitzender. Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Montag, den 20. März 1916 Brotmarkenheft Nr. 901 —1200 nachm, von 2 — 3 Ahr, . - 601- 900 - - 3 —4 Ahr, . - 301— 600 - - 4 —5 Ahr. . - 1— 300 - - 5 —6 Ahr. Verkauft werden braune Bohnen V2 kg 50 Pf. Zucker, gemahlen V2 kx 30 Pf. Speck, gesalzen V2 k§ 220 Pf. Speck, geräuchert V2 240 Pf. Dienstag, den 21. März 1916 findet Heringsverkauf ä Stück 22 bez. 20 Pf. in derselben Reihenfolge der Brotmarkenhefte und zu denselben ^Stunden wie mirstehend^ im Sttigerhausraume (hinterm Rathaus) statt. Abgegeben werden bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 15. Mürz 1916. Der Gemeindevorstand. Brotkartenansgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 27. März bis 23. April 1916 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Sonnabend, den 25. März 1816, im hiesigen Rathause Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von */«9— ^/«9 Uhr, » 101-200 . „ 3/«9-'/.10 „ . „ „ 201—300 „ .. »/«IO—°/i10 „ . „ „ 301—400 „ „ V<10—V«11 „ . zl s ^e""^ f 11 " h be ic H^^^ ^ 5 Stell ^er ete (E ef Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, autzerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Amzügen besonders zu beachten ist. Neustadt, am 17. März 1916. Der Gemeindevorstand. Schule zu Rabenstein. An Stelle der Osterprüfungen soll auch diesmal öffentlicher Unterricht treten, und zwar Montag, den 27. März. Unterrichtsstunden dieses Tages höflichst eingeladen. Die Zeichnungen, Nadel und Bastelarbeiten sind Sonntag, den 26., und Montag, den 27. März, in der Turnhalle ausgestellt. Auch „Nähabend" und „Bastelabend" des hiesigen Ausschusses für Jugendpflege werden ihre Arbeiten auslegen. Die feierliche Entlassung der abgehenden Bolksschüler findet Donnerstag, den 30. Marz, vorm. 9 Ahr statt, die der Fortbildungsschüler Montag, den 27. März, vorm. 9 Ahr. Auch »i-rz„ wird -rgedrnst °ing-i°d°n, Zugleich im Name» der Lehrer,chaft: Rabenstein, den 18. März 1916. Der Direktor. Vergebung von Kartoffel- und Gemüseland. Der Gemeindeverwaltung sind ca. 7000 qm Arealflächen zum Anbau von Kartoffeln und Gemüse unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Diejenigen Einwohner, welche solches Land wünschen, werden aufgefordert, sich Montag, den 20. März 1916, nachmittags von 3—5 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer 5, zu melden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 16. März 1916. Fundamt Rabenstein. Verloren: 1 Deichselkette; 1 Hund entlaufen, auf den Namen „Peter" hörend. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 16. März 1916. Brot- und Butterkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brots und Butterkarten auf die Zeit vom 27. März bis mit 23. April ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 25. März ISIS, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirkes: Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit ISS, nachmittags 2 Ahr. n „ : „ ^ 101 . „ 200. .. r/u3 „ . m. „ : „ „ 201 „ .. 300, „ 3 „ , IV. „ : „ „ 301 „ 400, . '/24 „ . V. „ : „ „ 401 und mehr. „ 4 „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamts — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brots und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Rottluff, am 15. März 1916. Der Gemeindevorstand.