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82. Jahrgang Freitag den 11. Mai 1917 abends Nr. 108 Inserat« werden mR 20 Pf., solche aus unsern Amtshmrptmannschatt mit 15 Pf. die Spaltzeil« »der deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nun von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 40 bez, 85 Pf. - Tabellarisch« undkompliziertcJnscrat« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 50 Pf. Die Mettzeritz - Zeitung" »scheint täglich mi. Aus- nähme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preisvierteltähr- lich 1 M. 80 Pf., zwei- Monatlich 1 M. 20 Pf^ eimnonatlichKOPf. Ein zelne Nummern 10 Pf- Alle Postanstalten, Post boten, sowie unsere Aus- träger nehmen Bestel lungen an. WkikeM-Mung TageZzMU M AzeiM für HMM SMekrg «.ll. AmlsblüU für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mir die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen / Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Der Stadttat. Dippoldiswalde, am 9. Mai 1917. Der Stadtrat. zu melden. Dippoldiswalde, am 11. Mai 1917. RRvIUung «Ive- lSOO Lvbonvnvn. Sämtliche im hiesigen Stadtbezirke wohnhaften Mannschaften de» Geburtsjahrganges 1900, soweit sie bereits das 17. Lebensjahr vollendet haben, haben sich sofort und spatesten» bis Montag, den 14. d. M. vormittags im Rathaus, Zimmer Nr. 8, manche hiesige Zirgenbesitzrr mit einem gewissen Mißtraue» der Zsiegenzuchtgenofsenschaft gegenüberstrhen — ganz mit Unrecht! Nach gelegenllichen Aeußerungen nimmt der und jener an, durch eine solche Einrichtung solle eine genaue Feststellung des täglichen Milchquantums ermög licht werden, um die Milch sodann mit um so größerer Sicherheit „beschlagnahmen" zu können. Dem ist zu ent- gegnen: Sollte wirklich einmal eine behördliche Regelung des Ziegenmilchverkaufs kommen lbekannt ist davon nicht,), so käme sie auch ohne Genossenschaft. Die letztere aber hat lediglich den Zweck, Rassen einzusühren, die mehr Milch liefern, als die jetzt gehaltenen Ziegen — und da» ist wahrhaftig der Rede wert! Wenn für die Unterstützung der Genossenschaft aus öffentlichen Mitteln (nehmen wir an, es wyrde z. B. Geld zinslos oder gegen niedrige» Zinsfuß zum Anlauf guter Ziegen beschafft) eine Gegen- leistung verlangt würde, so bestände sie nur darin, daß ein Teil der Milch in irgend einer Form der Allgemein heit zugeführt werden mütztr, selbstverständlich gegen Be zahlung (Verkaufsstelle oder Milchkarte) Diese Maßnahme würde aber jedenfalls den kleinen Ziegenhalter, der die Milch seiner Ziege im eigenen Haushalt braucht, über haupt nicht tresfen. Borla». Eine Familientragödie hat sich hier abgespielt. Bet dem Mühlengutsbrstzer Bernhard Richter beschlag nahmte »in Ausschuß, bestehend au» dem Ortsvorsteher, dem Gendarmen und einem Vertreter der Amt-Haupt- Mannschaft, gegen 8 Zentner nicht angemeldeten Brot- de» S. S. Militärverrinsbundes zur Verfügung gestellt wird, we»halb alle benachbarten Mtlitärveretne gleichfalls wie dle Bewohnerschaft zur Feier herzlich geladen sind. Der Zutritt ist frei. — Rogatekollekte. Am Sonntag ist eine Kirchen kollekte für die Heidenmisslon zu sammeln Wohl wird manchem de« Bitten» und Sammeln» zu viel, zumal ge rade jetzt Opfertag für» Rote Kreuz ist. Aber über den neuen Aufgaben, die der Krieg an die chr stliche Liebes tätigtet stellt, dürfen die alten nicht vergessen werden. Auch die Mission ist hart vom Krieg betroffen worden und bedarf dringend der Untersützung. So seien auch an diese» Stelle die Kirchgemeindeglteder aus die Kollekte am nächsten Sonntag hingewlrsen und um freundliche Gaben gebeten. — Wieder hat der Turnverein „Jahn" den Verlust eine» lieben Mitglieder zu beklagen. Am 19. April erlag der Kanonier Konrad Schneider (Fußart-Batl. Nr. 404, 2. Batterie) einer schweren Verletzung, die er am 14. April bei einem Unfall sich zuzog. Der Verschiedene hatte bei Herrn Sattlermeister Schöne hier gelernt. — Bezüglich der beabsichtigten, mit Freuden zu be grüßenden Suppenspeisung, an der jeder hiesige Einwohner tetlnehmen kann, sei, um müßigem Gerede oorzubrugen, ausdrücklich sestgeltillt, daß die Zutaten nicht den der Stadt vom Kommunaloerband überwiesenen Lebensmitteln ent nommen werden. — Verschiedene Umstände lassen daraus schließen, daß Aan4«FksIinsi-I«vn werden an die Einwohner mit den Anfangsbuchstaben K R Montag den 14. d. M. vormittags von >/2S—10 Ahr, an die Einwohner mit den Anfangsbuchstaben vormittag» von V211—12 Ahr ;m Rathaussaale verabfolgt. Vie Ausgabe der Kartoffeln im Brauereigrundstücke erfolgt Montag und Dienstag von vormittags S—12 Ahr. Auf den Kopf der Bezugsberechtigten werden 5 Pfund ausgegeben (30 Pf) die 1 Woche lang ausreichen müssen. Schwerarbeitern, die wöchentlich 42/5 Pfund Brot erhalten, wird abermals eine Sonderzulage von 3 Pfund gewährt. Brotmarken Ausweiskarte ist vorzuzeigen. Siadtrat Dippoldiswalde. Kniev, l 50 Gramm auf den Kopf der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung, Verkaufspreis 9 Pf., ist vom 12. d. M. ab gegen Abschnitt „R" der Lebensmittelkarte erhältlich bei Grahl (Freiberger Straße), Hamann, Hofmann, Niemand, Scheibe und Martin Schmidt. Stadtrat Dippoldiswalde. Bnok-, kleisvk- unel werden KM" Sonnabend den 12. ds. Mts. vormittag» von 10 bi» 1 Ahr IW im Rathauisaale abgegeben. Stadtrat Dippoldiswalde. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden Mittwoch den 1«. Mai 1017 im Sitzungszimmer de- hkefigen Rathauses durch den bestellten stellvertretenden Imps» arzt, Herrn Vr. meci. Künzel, Reinhardtsgrimma, in solgender Weise statt: 1. Erstimpflinge. (Die im Jahre 1914 und 1915 geborenen bez. nicht mit Erfolg geimpften und die im Jahre 1916 geborenen Kinder.) Rachmittags 3 Ahr. 2. Wiederimpflinge. (Alle im Jahre 1905 geborenen Kinder.) Nachmittags 1/24 Ahr Mädchen. Nachmittag» 4 Ahr Knaben. Die Eltern, Pslegeeltern und Vormünder der vorstehend bezeichneten Kinder, soweit dieselben hier ihren dauernden Aufenthalt haben, werden hierdurch veranlaßt, diese Kinder zu den oben angegebenen Zeiten dem Impfarzte vorzustelien, im Behinderung«- falle durch Krankheit derselben sie unter Vorlegung eine» ärztlichen Zeugnisse» zu ent- schuldigen und für den Fall, daß sie entweder die natürlichen Blattern überstanden haben oder bereits vor den angesetzten diesjährigen Impfterminen mit Erfolg geimpft worden sind, solche» zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 M. durch ärztliche» Zeugnis bez Impfschein im Termin nachzuweisen. Die Erstimpflinge sind Mittwoch den 23. Mai d. S. nachmittag, 3 Ahr und die Wiederimpflinge am gleichen Tage nachmittag» 1/24 Ahr zur Nachschau über den Erfolg der Impfung dem Jmpfarzt wieder vorzustellen. Au» einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten — wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktypus, rosenartige Erkrankungen oder die natür- lichen Pocken — herrschen, dürfen di« Impflinge zum allgemeinen Termine nicht ge- bracht werden. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschene« Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Litern, Pslegeeltern und Vormünder, deren Kinder, Pflegebefohlene, bez. Mündel ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der thr folgenden Nachschau entzogen worden sind, werden mit Geldstrafe bi» zu 50 Mark oder entsprechender Hast belegt. Es wird demnächst Geflügelfutter in größerer Menge an die Gemeinden verteilt werden. Anspruch hieraus haben nur diejenigen Geflügelhalter, die nachweisen, daß sie die ihrem Geslügelbestande entsprechende Eiermenge an die Gemeinde oder «ine Sammelstrlle abgeliefert haben, und unter diesen sind wiederum in erster Linke die nichtlandwirtschaftlichen Geflügelhalter zu berücksichtigen. Dippoldiswalde, am 10. Mai 1917. Nr. 2920 a Mob. 11. Königliche Amtshauptmannfchaft. Roter-Kreuz. Opfertag am 11. und 12. Mai 1917. Dem Lande,aurschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen ist e» gelungen, weitere Broschen und Nadeln zu erhalten, die anlüß'ich de» Opfertage» im ganzen Lande zum Andenken zum Preise von 2 M. bezw. 1 M. durch die Sammler und Sammlerinnen verkauft werden sollen. Er ist daher in der Lage, den zahlreich an ihn ergangenen Wünschen zu entsprechen, auch eine größere Anzahl Broschen und Nadeln an solche abzu geben, die selbst ihre Verteilung, sei es an Angestellte, Schüler usw, vorzunehmen wünschen. Die Abgabe von Broschen und Nadeln erfolgt in der Geschäftsstelle des Landesamschusse«, Dresden, Zinzendorfstraße 17 (Bereinshaus). Oertliches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die diesjährige allgemeine öffent liche Frier de» Geburtstage» Seiner Majestät de» König» gelangt in gleicher Weise wie in den verflossenen Krieg, jähren seilen» de» hiesigen K. 6. Mibtäraereins in Verbindung mit anderen v«einen zur Aus ührung und zwar in der „Reichskione" al» Vorfeier am 20. ds. Mt»., an einem Sonntage, um allen, die wochentags abgehalten sind, di« Brteiligung zu ermöglichen. Anter and«r«n wird der bereit» besten» bekannte, hier in Garnison liegende Konzertsängrr Herr Z mmirmann durch sein« Darbietungen erfreuen. Auch wiro ein« pack« nd« Lichtbilder-Reih« „An der Front" zur Vorführung gelangen, die vom Präsidium Verbot der Durchfuhr von Gemüse. Nachstehende Bekanntmachung (Reichsgeletzblatt Seite 391) wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 7. Mai I9l7. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über die Durchfuhr von Gemüse und Gemüseerzeugnissen. Vom 2. Mai 1917. Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrates über Kriegsmaßnahmen zur Sich'rung der Volkrernährung vom 22 Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird folgendes brslimmt: Artikel l Die Durchfuhr von Gemüse jeder Art in frischem, konservierten oder präseroierten Zustand über die Grenzen des Deutschen Reich» ist verboten. Die Zulassung von Ausnahmen von dem Verbote des Abs. 1 bleibt vorbehalten. Artikel ll Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzler». vr. Helfferich. In Rähnitz-Hellerau (Amtrhauplmannschaft Dresden-Neustadt) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dresden, den 8. Mai 1917. Ministerium des Innern.