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Dresdner Nachrichten : 22.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189902222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990222
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-02
- Tag 1899-02-22
-
Monat
1899-02
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 22.02.1899
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v«,v,S«e»ükr rlerUliÄttiS W. sso. dunb Ue Poti Mk. L.7S. LI« ftunalimc «»« ->»kündl,un-en vir die nächsle Numnur exiolat i» der ÄauvtaelMitsliclle, Mannimc. o«. u. in de» »eedeniunialimeiiellcn v. Bon». U blL L Uku Nackmi. Lonnloas nur Norienttr. SS v. UlsrMittaoS. Anzeigentarif. DieiIpaUigeSiru»d,eile<c» «Silbe»! !sBi..AnIimdiglmaen»>»^crPriva!. ieiie^eilervB!.: Dovvekeile.lniierm Slrim* ivinaelandt» <iv Pi. Grund- »rilc iiir Moniaae oder noch Fciiiaaen ro Vio "iir kiamiliennarlnimici, ?c>. d«. «a V>. — !'l»»wo'riine dlniirLge nur aeaen Poraudde^abluna. Brleabldiier wero n, loPi. berechnet. Kur Rückaobe einaelandler Schrift stücke keine ü'crvindlichke». ffernivrechanlchlub: Amt I Ur. 1t ». Mr. »nv«. Die Dresdner Stack» ickiien ericheinen täslich Morgens. Le«I»V«lL ÄL S« llnkliokvrLvrm» 8r. lies Löiizss vov S»etiLoa 44 ^gbraana. I »ä«», O»« »«»„, IVvessvi't». >l kinrnlrorkrtllk 2. Lelear.-Adresie: Nachrichten, Dresden. kdütoLrspdisede kstpüssle; t» roli-kstsr bs» ^ Lmil ^VNli^eli« < -VKU« Nzztzv. t. pkvl. Ilr<1ULUt«. (k>Irv Os^k.ätiLil''-. KrUi» Khnik-^cmnnnAl.rrt-izo). 7^ k'ttdrtit: t)»» OroLäsi». k'ili-»!«»- lsvip/i>?,UsrUn f'ri»nlcfkirr».A. LrSdliiu, i. ö. 7. UimoIivN. ^ ^itr-reso^.M k*k.ia kriofm»rk.«n. ^ Mer Ms« ^ Uiteü U»»88. krosses llsesr von ?sris »n<I vrässsl. lleiurlvd klsul lloküsksravh «KL ^ I», «»«Isn-kVoo^inUI, rro»nn«lb»t». «. H A d'nbrik oxftsonionWiokorsr Jeetvlensppnr.'rre. I). It-L. 102305, P b'ranx. k. 282211. D. k. sl Vnrtn-inr In- ». Jo^lLnä M-mebt. ^ 2 MIU ! i lirix: «>I,IlK-8tud8N* ! ItllNAl!» ?or1iIiU8 L.ä.L1i-rrktffLll6 Hvrvvll-LsiÄen SkiLLSM» G 8 i> I <» in ft in 8 -Lp »I!> <- kt> G Nr. 53. Ki'ieB' Jnstiznovelle. Hofnachrichten, Tertilipionage, Evnngrl. Bund, Schiiivcrein. Gesanrnrt- Rnthssitzung. Kgl. Konservatorium, Dresdner Kunstsalvn, „Tie letzien Menschen". Mu.hma^.Wi-ter""g- Mttllwill, 22. Kellnmr Politisches. Die parlamentarische Woche fing dickes Mal gut an: beide Häuser hatten nämlich großen „Juristentag". Im Reichstage stand die erste Lesung der Jnstiznvvelle auf der Tagesordnung und im preußischen Abgeordnetenhaus!: wurden allerlei allgemein interessante juristische Einzelheiten verhandelt, als da sind Gcrichtsvollzicher- wesen, Mangel an Richtern. Mascstätsbeleidigungen. Begnadig ungen, uiigerechtsertigte Erhebung von Anklagen. Der Regel nach finden rechtliche Erörterungen bei dem groben Publikum keine be sondere Gegenliebe, weil die Jurisprudenz leider noch immer nicht die leicht faßliche Form gefunden hat. in der sic sich den breiten Schichten des Voltes verständlich machen kann: ein Ucbelstand, der aus allen Seiten schwer genug empfunden wird und sich um so fühlbarer macht, je dringlicher die stets wachsende Vielgestaltigkeit der rechtlichen Interessen, die sich aus der modernen Entwickelung des sozialen und wirthschastlichcn Lebens crgicbt, die Ausbreitung der Rechtstenntniß auch in Laienkreisen erwidert. Eine gewisse Besserung nach dieser Richtung ist gleichwohl bereits eingctretcn, und zwar vornehmlich als Wirkung der sozialen Gesetzgebung, die iin Großen und Ganzen zum Gemeingut aller Bctheiligten ge worden ist. Außerdem giebt cs verschiedene einzelne Rechtsfragen, mit denen das allgemeine Rechtsbewußtsein in steter lebendiger Fühlung geblieben ist, so daß der Gesetzgeber sich schließlich ge zwungen gesehen hat, dem allgemeinen Drängen nach einer Reform im Gegensatz zu der benschenden Auffassung in zünftigen Kreisen nachzugeben. Zn den Gegenständen der letzigedachten Art gehört die Justiz Novelle, über die am Montag im Reichstag verhandelt worden ist. Die Vorlage enthält im Wesentlichen folgende Punkte: Ersetzung des Voreides durch den Nacheid, und zwar sowohl im Straf- wie im Civilprvzcß, Gewährung der Möglichkeit, einen Zeugen nicht zu beeidigen, wenn das Prozcßgericht einstimmig die Aussage für offenbar unglaubwürdig hält, Bestrafung wissentlich falscher un eidlicher Aussagen vor Gericht (Gefängnis; bis zu 0 Monaten, bei mildernden Umständen Geldstrafen Sehr bemcrkenswerth ist die Art, wie der Staatssekretär des Reichsiusiizamts Herr Dr. Nieder- ding die Vorlage begründete. Der Minister erkannte rundweg an, daß die Punkte, die der Entwurf regele, eine große Rolle „für das Gemüth des Volkes" spielten. Es sei der Auffassung des Volkes von der Heiligkeit des Eides in keiner Weise zuträglich, sondern im hohen Grade nachtheilig, wenn derartige Anträge immer wieder diskntirt und angenommen würden, ohne daß die Frage zur gesetz geberischen Erledigung käme. Wenn die Frage, wann die Vereidig ung vorgenommen werden soll, so ernsthaft an die gesetzgebenden Faktoren herantrcte, wie es in den letzten Jahren der Fall gewesen sei, dann muffe die Regierung Sorge tragen, daß die Frage auch baldmöglichst erledigt werde. Deshalb sei die Vorlage cingebracht worden. Hier wird also von amtlicher Stelle ans zugegeben, daß die Gesetzgebung in der Eidesfragc einer Anregung gefolgt ist, die ihr ans dem allgemeinen Rechtsbewußtsein des Volkes heraus wiederholt in nachdrücklicher Form nnhegclegt wurde. Die Stimmung ist überall so ausgesprochen dem Nacheid günstig, daß sogar der freisinnige Redner Dr. Müller ohne Ein schränkung erklärte, er halte die Einführung des Nacheides für sehr förderlich im Interesse der Heilighaltnng des Eides. Nur der Vertreter der Sozialdemokratie wollte sich die Gelegenheit zu einem plumpen Ausfall auf den Richterstand nicht entgehen lassen »nd glaubte eine solche in der Bestimmung gefunden zu haben, daß die Beeidigung im Falle offenbarer Unglaubwürdigkeit der Aussage unterbleiben darf. Der sozialdemokratische Abgeordnete, Herzfeld ist sein Name, hatte die Dreistigkeit zu sagen: „Heutzu tage, wo die Bourgeoisie die Bänke aller Gerichtshöfe drückt, kommt das Gericht, weil es kein Verständnis; für die Gefühle der unteren Volksklaffen hat, nur zn leicht einstimmig zu der Ansicht, daß eine Aussage falsch ist, und unterläßt deshalb die Beeidigung. So lange die Gerichte einseitig aus den besitzenden Klassen sich zusammcnsctzen, wird es leicht Vorkommen, daß die Richter die Aussage eines Mannes aus dem Volle für unwahr halten, auch wenn sie thatiächlich lvcchr ist." Diese unerhörte, auf keinen Schatten eines Beweises gestützte, schmähliche Verdächtigung unserer Richter zog ihrem sozialrevolutionären Urheber eine wohlverdiente Rüge von Seiten des Präsidenten zu, an der nur zu bedauern ist, daß sie im Verhältniß zu der Schwere der Ausschreitung zu milde in der Form ausfiel. Erst vor wenigen Tagen ist es vorgekommen, daß in einem Prozesse wegen Majestätsbeleldigung die eidlichen Aussagen von zwei Pvlizeidenmten und sieben „Männern aus dem Volke" sich diametral gcgenübcrstanden. Die Pvlizeibeamtcn be haupteten unter ihrem Eide übereinstimmend, daß der Angeklagte in einer Besprechung des Gesetzentwurfes über den Schutz Arbeits williger gesagt habe, der Kaiser wolle Diejenigen, die sich des StreikterrorisniuS schuldig machten, „köpfen" lassen. Dagegen be kundeten die sieben „Männer aus dem Volke" ebenso übereinstim mend unter ihrem Eide, daß jene Aeußerung nicht gefallen sei, und der Gerichtshof glaubte ihnen und sprach den Angeklagren frei, mit der Begründung, daß die subjektive Glaubwürdigkeit der beiden Beamten nicht im Mindesten in Zweifel zu ziehen sei, ein Mißverständniß auf ihrer Seite jedoch nicht ausgeschlossen erscheine. Es ist wirklich schade, daß der angeführte Fall, der Ende voriger Woche durch die Presse ging, nicht am Montag im Reichstage dem sozialdemokratischen Beleidiger unserer Richter zu Gcmüthe ge führt worden ist. Im Uebrigen bewegten sich die gegen die Vor lage geäußerten Bedenken vornehmlich in der Richtung, daß eine wesentliche Verminderung der Meineide durch den Nach erd nicht zu erwarten stehe. Diese unverbesserlichen Skeptiker fertigte der konservative Abgeordnete v Sasisch treffend mit der Bemerkung ab: „Und wenn auch wirklich unter 100 Meineiden nur einer durch die Vorlage vermieden wird, ist das nicht ein Erfolg, der des Schweißes der Edlen wertl, ist ?" In der That, das ist die allein richtige Auffassung gegenüber einer Frage, die unter dem formellen Rechtsgewande eine wlche Fülle der höchsten ethischen Gesichts punkte birgt, daß es sich im Interesse der glatten und unverfälschten Erledigung der Vorlage empfohlen hätte, wenn ihr der Weg durch die Justizkommissioil erwart geblieben und ihre en Kloe-Annahmc erfolgt wäre. Auch im preußischen Abgeardnetenhansc wurde vielfach mit dem „Rcchtsbewußtseiu des Volkes" argmncntirt, und zwar von einwandfreier Seite und im besten Sinne des Wortes. Wenn der preußische Jnstizminister u. A. mittheilte, daß sich eine Reform des Gerichtsvollzieherwescns in Bearbeitung befinde und ver- mnthlich noch in dieser Session dem Abgcordnctcnhanse zngchcn werde, so darf Herr Schönstedt auch bei dieser Ncsonn in erster Linie der Zustimmung des öffentliche» RechtSbewnßtseins sich ver sichert halten. Die Art müßte freilich zur gründlichen Abhilfe der ans diesem Gebiete bestehenden Uebelstände bei der Reichsgesetz- gelning angelegt werden. „Im Bolle" empfindet man den reinen „Glänbigerbetrieb" im GerichtsvoUzieberweien als eine drückende Härte und sehnt sich nach den alte» Rechtsverhältnissen zurück, unter deren Herrschaft nicht der Gläubiger, sondern ans deffen An trag das Gericht den Gerichtsvollzieher in Bewegung setzte. Da durch war eine Garantie gegen pmönsiche Ehikanining des Schntd- ners durch den Gläubiger und z» Gunsten einer je nach Lage des Falles möglichst humanen Ausübung des Psändnngscechtes ge geben Uralt sind die Klagen über die nicht genügende Vermehr ung der Richtcntellcii. Die Richter sind heute fast aller Orten dermaßen mit Arbeiten überhänsi, daß die Rechtspflege ganz ent schieden darunter leidet. ES ist bedauerlich, dag gerade die preu ßische Regierung in diesem Punkte nicht mit einem löblichen resor- maiori'chen Beispiele vorangeben will. Ter Ccntrnmsahgeordnctc Schmitz erklärte mit einiger Schärfe, die Schuld daran trage allein der preußische Finanzminister und ihm müsse man daher auch die Verantwortung daiin aufhürdcn, wenn die Ausgaben der Justiz nicht ini vollen Maße erfüllt werden konnten. Von vecscbiedenen Seiten wurde ferner der Wunsch ausgesprochen, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft vorsichtiger bei der Erhebung von Anklagen verfahren möchlcn. Der Minister äußerte hieczu, auch er wüniche. daß keine Anklage erhoben würde, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Freisprechung vorsiege. Jeder Staatsanwalt solle vorher sorgfältig prüfen, ob die Anklage auch ein praktisches Ergebniß haben könne. Eine gründliche Besserung ist hier freilich nur dann durchführbar, wenn an Stelle des LegalitätSprinzipS. nach den» die Staatsanwaltschaft in ledcm Falle eines strafbaren That- beslandcs »nbcdingt die Anklage erheben muß, das Ovporkilnitäts- vrinzsp trikt, das der Anklagebeböide gestattet, se nach der Eigenart des Einzelfalles nach freiem Ermessen über die Erhebung oder Nichterhebung der Anklage zu befinden. Bei der Erörterung der Maiestätsheleidignngs-Prozesse und der Begnadigung von Erckiltiv- bcamken, die sich tlcvergriffc erlaubt haben, suchte der Minister die Zunahme derarliger Fälle an die sich der Glaube wie „eine Art von Dogma" in der Bevölkerung festgesetzt habe, statistisch zu be streite» Formell mag das in richtig sein. Sachlich aber kommt es weit weniger auf die GesammNahl. als aus die besonderen Um stände gewisser einzelner Fälle an. Von diesem Standpunkte ans muß daran festgehalten werde», das; manche Begnadigungen von perurtheilten E>eintivheamte» in der letzten Zeit geeignet waren, berechtigtes Befremden zu erregen, und das; »ameittlich Majcstäts- beleidigungS-Pwzcsse noch immer vielfach unter dem verhäng,liß- vollcn Banne nnlantcrer Deminziationen stehe». Der preußische Jnstiziuinister gab den letztgenannten Uevelstand auch selbst zu. in dem er erklärte, es handle sich hier sehr oft um Tenuuzicitioneu, die frivoler Weile, aus unedlen Beweggründen, eihoben würden. Da wäre es wünschcnswerth, wenn alle Verhältnisse vorher genau geprüft würden. Bei allen Vorstößen, die zur Verbesserung unserer Strafrechts pflege seit Jahren iinternonimen worden sind, wird man sich gegen wärtig halten müsien, daß sie nur de» Eharakter eines Stückwerkes tragen: so auch hier. Was noth thnt, ist eine grundlegende Re ornl unseres Strafrechts »nd Strafprozesses, die leider ans Schritt und Tritt de» Stempel der einseitigen Herstellung tragen, bei der die tiemrundige Durchberathnng »nd die sorgsam erwogene Abfassung zu Schaden gekommen sind. Leider müssen aber ans Grund amtlicher Aeußerung alle Erwartungen nach dieser Richt ung znrückgestetlt weiden, bis das große civile GesetzgebungSwerk im Reiche zum völligen Abschlüsse gelangt sein wirb. Aernschreib- und Fernsprech-Berichte vom 21. Februar. '' Paris. Die Mitglieder der deutschen Abordnung für das Leichenbegängnis; des Präsidenten Faure trafen heute Nachmittag 6 Uhr. von Köln kommend, auf dem Nordbahnhofe ei» und wurden dort von deni Masor Nicolas im Militärstaat des Präsi denten und Samte - Ollive, Attachä beim Protokoll, empfangen. Nach der Begrüßung begab sich die Abordnung nach der deutschen Botschaft. * Paris. Die Bureaur des Senates beschlossen angesichts der Maßregel», welche die Regierung gegen eine Wiederkehr von Sticißenklindgkhiingeii getroffen hat, die bezügliche Interpellation zu vertagen. — In der Senatssitziing verlas der Jnstizministcr Lebret die Botschaft des Präsidenten Loubel, die mit lebhaftem Beifall ausgenommen wurde. Bisseuil legte einen Bericht der Kommission sür die Vorlage betrefsenv das Revisionsversahrcn vor. Der Senat bewilligte einstimmig »nd ohne Debatte den Kredit für die Leichenfeier Faure's. «sodann wurde das vrovilorsiche Bndgetzwölftel bewilligt und darauf die Sitzung geschloffen. * H anuover In der heute stattgehabten Generalversamm lung der Portland - Cementfabrll Hemmoor wurde die Bilanz und daS Gewinn- »nd Verlustkonto für das Geschäftsjahr 1808 ge nehmigt, die Dividende auf Isi Prozent migeietzt und die den, Turnus nach ausschcidenden Mitglieder des AnnichtsrathS, Bankül Otto Bartels in Hannover und I)r. Wilhelm Michaelis in Beili», niiedcrgewählt. Gleichzeitig winde die Erhöhung des Alticn- lapitals um den Betrag von l,8n0,0nn Mark Asiien beichlusw!:, welche zum Kurie von U-» Prozent den zeitige» Aktionären im Verhältniß von 2 zu 1 zum Bezüge angcboieu werden. Tie jungen Aktien erhalten die halbe Dividende nir das Geschäslsiahr lbsi.' Aus die Einzahlungen, welche sich bis 80. Juni ds. IS hinziehei. werden 4 Prozent Zinsen vergütet. Ter Erlös der junge» Aktien wird zur Vergrößerung der Produktion in Hemmoor ans 1 Million Faß Portland - Ecment, sowie zur Betheiligung an einer in den Vereinigten Staaten von Nordamerika zu erbauenden großen Portland - Eementsnbrik verwandt. Die Ehancen des letztgenannten Unternehmens werden auf Anfrage von Aktionäre» seitens der Direktion als sehr günstige bezeichnet. Sämmtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt. Berlin. Reichstag. Das Abkommen mit Peru betr. die Stellung der beiderseitigen Konsul» wird endgiltig in diittcn Lesung genehmigt. Zur Bcrathnng steht dann der Etat des Reichs jilstizämts. Znm Titel „Staatssekretär" liegt eine Resolutst'. Beckb vor betr. die Vorlegung eines Gesetzentwurfs vchuss Ent schädigung für zu Unrecht erlittene Uiilersiichunashast. — Abg. Spahn (Centr.) schildert die Zunahme der Geschälte beim Reichs gericht. Dauere dieselbe fort, so werde über kurz oder lang aber-! nials eine Vermehrung der Senate slnttsinden müsse», dabei würde aber die Einheitsichkeit der Rechsiprechnlig gefährdet werden. ES sei deshalb »nbedingt eine Entlastung des Reichsgerichts iivib- wendig durch Ausscheidung aller Sachen von geringem praktischen Werthe von der Revision. Er sei nun befugt, zn erklären, heim Reichsgericht selbst bestehe eine Uehcreinstinlmung darüber, daß der beste Weg die Erhöhung der Revisioiissiimme» ici, wie sic in der vorjährigen Eivilpiozeß-Novelle v arges ich tage», vom Reichs- tgg aber abgetehnt worden sei. — Staatssekretär Nieberdi» a spricht seine Gemigthuung darüber aus, das; der Abg. Spahn c»i> Grund seiner jetzigen eigenen Erfahrungen beim Reichsgericht zu dieser Ansicht gelangt ist. Die Regierungen hielten auch an der Al sicht fest, die Hcranffetziing der Revision-siiiinme vorzuschtagen:! daß dies nicht schon in diesem Jahre geschehen sei. werde man angesichts der vorsährigen Ablehnung begreifen. — Abz Rören iEentr.) tritt für die Einführung der bedingten Vernitheilung ein,! wie sie in vielen Nachbarländer» schon eingesiihrr sei. namentlich! in Frankreich und Belgien werde davon ansgiebiger Gebrauch ge macht, maS den Schluß rechtfertige, daß die bedingte^Vemrlheilung sich dort durchaus bewähre. Jedenfalls sei sie einer Strafaussetzung im bloßenVclwaliungswege weit vorziiziehen — Abg. Müller- Meiningen (frei!. Volk-sp.» vlaidirt gleichfalls für die bedingte Vcr- urtheilnng unter dem Hinweis ans den relativen und sogar aino- luten Rückgang der Zahl der Rückfällige» in Frankreich. Ten preußischen Jinanzminister glaube er um seine lliitecstützung bitten zu dürfen, da durch diese bedingte Verurtheillliig beisvielswcise in einem Jahre in England rund 2 Millionen Mort sür Strafvoll streckungen gespart morden seien. (Heiterkeit.) Mit der Einführ ung der bedingten Begnadigung auf dem Verwaltungswege habe die preußische Regierung geradezu Fiasko gemacht. Bei der Vcr urthcilung jugendlicher Verbrecher sei die bedingte Begnadigung in i» 3—.4 Proz. oller Fälle angewandt worden: autzerde»! sei d Zahl der Widerrufe autzerordentiich groß. Aus Anlaß einer Aenßer uiia des Kriegsmiiiisters bei der ersten Leiiuig der Militärvollae kviistatirt Redner, daß die Kriminalität der Jugendlstcheu zur Zeit der dreijährigen Dienstzeit am größten ivar. und seit Einführung der zweffährigen Dienstzeit geringer gcwmde sei. Keinesfalls könne also aus der Kriminalität der Jugendliche!' irgend ein Einwand gegen die zweijährige Dienstzeit abgeleit : werden. Gegen die Kriminalität der Jugendlichen wird mit mecst Nischen Mitteln, Beschränkung der Freizügigkeit, Prügeliliafcn in dergleichen, nichts auSgerichtet, vielmehr belnirfe es einer verniiiü tigc» sozialen Kriminntpolilik: Trennung der Jngendlstheii in den Gefängnisse» von einander und von den Erwachsenen und dergleichen mehr. — Staatssekretär N 1 ebcrdi» g: Was die letzten Bemcrlnn ge» des Vorredners anlangt, so sind gleich nach Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs die einschlägigen legislatorischen Ar beiten in die Hand genommen worden, und ich hosic. in nicht zu langer Zeit dem Reichstage eine bezügliche Vc> läge mache» zn können. Was die bedingte Veriutheilm ' betrifft, so bin ich kein Gegner derselben, ich erkenne deren Vorzug an. Es sind auch Versuche mit probeweise! Einführung gemachi worden, aber die Rcichsverwaltiing kann niimögiich schon noch zwei, drei Jahren, ehe noch die Versuche zn einem gewissen E> gebuff; geführt haben, die verbündeten Regierungen zu einer Vor läge nölhigen. Der belgische Justizminister hat noch 1807 erklär., daß sich die Wirkungen der bedingten Vcrnitheilnng noch kaum übersehen lasse». In England wolle man das eigene Spslem ver lassen und znm belgischen übergehe». In Frankreich, Amerika : . habe man wieder andere Systeme. Das Alles ermahne doch die verbündeten Regierungen zur Vorsicht. Der Staatssekretär beton: dann »och, wie verschiede» auch in den verschiedenen Bezirken in Preuße» die Ergebnisse der bedingten Begnadigung seien. Für das Jahr lOOO verspricht er darüber eine ncuck vollständigere Statistil Die Vorredner hätten nicht recht gehandelt, als sie alles Licht dem Auslände, alle» Schatten aber den deutsche» Ein richtnngcn zu Theil werden ließe». — Abg. Grad na »er (Sez. rügt cS, datz aus dem klassischen Boden der Reaktion, nämlich in Sachse» und zwar in Dresden widergesetzlich zur Wahlzeit die Vertheilung sozialdemokratischer Flugschriften auf den Straßen am Glnnd etner Verkehrsordnuna verhindert worden sei. Sogar das Oherlaiidesgericht habe das für zulässig erklärt trotz ausdrücklicher Bestimmungen des Reichswcihlgcsetzcs und der Reichsgewcrbe vrdnnng. In Sachsen, wo man das allgemeine gleiche Wahlrectn hasse, suche man demselben aus solchen Schleichwegen bcizukommcn. die Gerichte selbst machte» sich zu Dienern der herrschenden Klassen, das zeigten auch solche in die Form des Rechtes gekleidete brutale Gcwaltthaten wie beim Löbtaucr Prozeß. — Sächs. Gcneralstaatsanwalt Rüger: Ich kann auf alle vom Vorredner vorgebrachten Einzelheiten nicht cinaehen. Daß dir sächsische Regierung sich des Beifalls der Sozialdemokraten nicht erfreut, das wissen wir ja längst. Das richterliche Urtheil des Obcrlandes- gerichts kann in diesem Hanse nicht anaefochten werde». Ans die Aeußerunaen des Vorrednei's hierüber habe ich daher nichks als kalte Zurückweisung. Was die sonstigen Ausführungen desselben Redners über die Reaktion in Sachsen anlangt. so sehe ich darin einen Mißbrauch der Redefreiheit. (Große anhaltende Unruhe links. Rufe: Mißbrauch! Zur Ordnung! Rechts: Bravo ) 'Vieepräsi- <D kt!r SK st» et» S, »88
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