Volltext Seite (XML)
oiMemer Tageblatt Erscheint ,jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vonn. 10 Uh< sowie für Auswärts alle Austräger, de Hl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenftem-Ernftthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zi» Hohenstein. 224 Sonntag den 25. September ME 42 JaüiMnp. Bekanntmachung, Erwerbung des Bürgerrechts betr. Nach tz 17 der Revidirtcu Städteordnung siud zum Erwerbe des Bürgerrechts be rechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das füniundzwanzigste Lebensjahr erfüllt Haden, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Lanie der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine directc Staatssteuer von mindestens einem Thaler entrichten, 6. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Arine» und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7. entweder u) im Gemeindebezirk ansässig sind oder d) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben oder e) in einer anderen Stadtgemeindc des Königreichs Sachsen bis zur Ausgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind diejenigen zur Bürgerrcchts- erwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche u) männlichen Geschlechts sind, 6) seit drei Jahren im Gcmeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und e) mindestens drei Thaler an direetcn Staatsstcuern jährlich zu entrichten haben. Bei Berechnung der Steuern sind die Ansätze des Ortskatasters maßgebend. Wir fordern alle zur Erwerbung des Bürgerrechts verpflichtete«» Einwohner hier mit auf, sich unter Vorlegung eines Geburtszengnisscs, Militärpnsses oder, smern sie schon anderwärts das Bürgerrecht erworben hatten, des Bürgerscheines bis zum 8. Oktober d. I. an Rathsstelle — Registratur — zu melden. Hohenstein, am 17. September 1892. Der S t a d t r a t h. vr. Backofen. Den 4. October von Vormittaqs 10 Uhr an sollen im hiesigen Anctionslvcale verschiedene Glaserhandwerkszcuge, Glasvorrath, Hölzer, Goldlcisten, Möbel re. gegen Baarzahlnng versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Aktuar.Kurth. Q. 744,92. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuchc ans den Namen Karl Gustav Pietschmann eingetragene Grundstück, Wohnhaus mit Garten, Folium 15 des Grundbuchs für Langenberg, Parzelle Nr. 135 des Flurbuchs, 1,7 a groß, mit 16,zg Steuereinheiten belegt und auf 1950 M. ge schätzt, soll im hiesigen Gcrichtsgebäudc zwangsweise versteigert werden und ist der .4. Oktober 1802, Vormittags 11 Uhr, als Vcrsteigerungstcrmin sowie der 10. Oktober 1802, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Berkiindnng ves Bertheilungsplans auberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberci des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 8. August 1892. Königliches Amtsgericht. v. Feilitzsch. Zwangsversteigerung. Tas im Grundbnche aus den Namen Alban Anton Kreuziger eingetragene Grund stück, Wohnhaus mit Hvfraum, Folium 1068 des Grundbuchs für Oberlungwitz, Parzelle Nr. 241 ä des Flurbuchs, 7 a groß, mit 178,27 Steuereinheiten belegt und ans 14000 M. geschätzt, soll im hiesigen Gerichtsgebände zwangsweise versteigert werden und es ist der 5. Oktober 1802, Vormittags 11 Uhr, als Bersteigeruttgstermin sowie der 12. Oktober 1802, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Bcrkündnug des Bertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang Verhältnisses kann in der Gcrichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 8. August 1892. Königliches Amtsgericht. v. Feilitzsch. Concursverfahren. Ueber das Verniögens des Branereibesitzers Karl Gustav Türlich in Ernst thal wird hente, am 20. September 1892, Nachmittags 5 Uhr, das Coneursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Reinhard in Hohenstein wird zum Coneursverwalter ernannt. Concursforderungen sind bis zum 20. October 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses uud eintretcnden Falles über die iu 8 120 der Conenrsordnung bezeichneten Gegenstände aus dk» 12. Oktober 1802, Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der augemeldcten Forderungen ans den 20. Oktober 1802, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberanmt. Allen Personen, welche eine zur Concursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Concursmasie etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, mich die Verpflichtung auferlcgt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Cvncursverwalter bis zum 10. Oetober 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht H o h e n st e i n - E r n st t h a l. v. Feilitzsch. Beglaubigt: Jrmschler, G.-S. A u c t i o n. Morge»» Montag, de»» 26. Leptbr., nachmittags 8 «hr sollen in der Golle'schen Restauration, Gersdorf, eine Matratze, Bettstelle, Taschenuhr, Kleider nnd verschiedenes Andere zwangsweise versteigert werden. Ebersbach, Vollstreckungs-Beamter. Tagcsgcschichtr. Deutsches Reich. Ueber die Mittel und Wege, auf denen der Reichsschatz secretär die zur Deckung der Mehrausgaben der.Militärvorlage erforderlichen Mittel zu beschaffen gedenkt, liegen bisher nur sehr spärliche Nachrichten vor. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist eine Verdoppelung der Bransteuer, d. h. eine Erhöhung der Malzsteuer von 4 auf 8 pro 100 Kilogr. wie im Jahre «879 in Aussicht genommen; aber damit würde bestenfalls, d. h. wenn wirklich der Verbrauch in Folge der Steuercrhöhnng nur vorübergehend znrückgehen sollte, nur eine Mehreinnahme von höchstens 24 Millionen, d. h. noch nicht der vierte Theil des Bedarfs gewonnen werden. Der Vorschlag der Verdoppelung der bisherigen Steuer ist übrigens auch deshalb von Interesse, weil damit bewiesen ist, daß für jetzt wenigstens eine einheit liche Besteuerung des Bieres in Deutschland nicht beabsichtigt ist. Im Jahre 1879 lagen die Dinge noch anders. Damals sollte die Verdoppelung der Brausteuer nur provisorisch sein und an die Stelle der Besteuerung im Gebiete der nord deutschen Bransteuergemeinschast nach kurzer Frist das System der Besteuerung des Malzes nach bayrischem Muster und mit einer Stenerbelastung des Hektoliters Malz in Höhe von 4 M. treten. Damals hätte durch ein solches Gesetz eine gleiche Be steuerung des Bieres in Nord- und Süd-Deutschland erreicht werden können. Inzwischen aber hat Bayern seinen Malzauf schlag auf 6 M. pro Hektoliter eryöht, was also eine Verdrei fachung der norddeutschen Steuer voraussetzen würde. Was die angekündigte Erhöhung der Einnahmen aus dem Tabak verbrauch betrifft, so scheint bisher nur festzustehen, daß der Gedanke eines Verbots des inländischen Tabakbaues nach eng lischem Muster aufgegebcn worden ist. Will man also nicht auf die Fabrikatstcuer zurückgreifen, für welche im Jahre 1877 bekanntlich der Abgeordnete für Bremen, Herr H. H. Meier, mit großer Begeisterung eingetretcn ist — er stellte eine Ein nahme von 160 Millionen in Aussicht — so bleibt nur eine Er Höhung der bestehenden Zoll- bez. Steuersätze übrig, die aber finanziell nur dann ins Gewicht fallen könnte, wenn auf eine Erhöhung des Schutzzolles für inländischen Tabak verzichtet wird. In Interessentenkreisen wird behauptet, daß die Regier ung in der That an eine Erhöhung des Schutzzolls, wie solche die pfälzischen und badischen Tabakbauer verlangen, gar nicht denkt. Im Jahre 1878 war in dem dem Reichstage vorge legten Entwurf vorgeschlagen, den Zoll auf 120, die Steuer ans 80 Mark per 100 Kilogramm festzusetzen (jetzt 85 bez. 45); cme solche Erhöhung würde aber für eine Reihe von Jahren finanziell schwerlich einträglich sein, da die unansbleibliche starke Vertheuerung des Rauchtabaks ohne Zweifel einen sehr erheblichen Rückgang des Verbrauchs nach sich ziehen würde. AVer selbst im günstigsten Falle würde die Steuererhöhung nur ein Drittel bis die Hälfte dem großen Bedarf gegenüber nicht in einem Maße in Betracht kommen, welches der Schädig ung der gesummten Tabakindustrie auch uur annähernd ent spricht. Immerhin würde durch beide Stenern, Bier und Tabak, noch nicht die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Weitere 40 Millionen wären allerdings mit einem Federstrich, d. h. durch die Festsetzung der Consumstcuer für allen Brannt wein auf 70 M. pro Hektoliter zu beschaffen. Aber cs ist zum mindeste» zweifelhaft, daß die Regierung sich zu einem solchen radikalen Vorgehen entschließen wird. Bisher war nur davon die Rede, den niedrigeren Steuersatz von 50 M. allmählich staffelweise jährlich oder alle drei Jahre um je 5 Bi. zu er höhen, so daß die Gleichstellung frühestens in 4 Jahren erzielt würde. Fürs erste Jahr würde das, die Zustimmung des Reichstages vorausgesetzt, nur eine Mehreinnahme von 10 Millionen für das Reich bedeuten. Berlin, 23. September. Der Bundesrath sott in der nächsten Woche seine Plenarsitzungen wieder aufnchmen. Die vorbereitenden Ausschußbcrathungen haben bereits begonnen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten ist etwas früher erfolgt, als es sonst zn geschehen pflegte, was sich aus der allgemeinen Lage leicht erklärt. Dem Bundesrath ist ein Antrag der bairi schen Regierung zngegangen, einen Beschluß dahin zu fassen, daß die staatlichen Tiefbaubetriebe des Königreichs Baiern vom l. Jannar l893 an aus der Tiefbau-Bcrufsgcnossenschaft aus scheiden nnd daß vom gleichen Zeitpunkte ab die Versicherung bezüglich dieser Betriebe durch den bairischen Staat zu erfolgen habe. Der Antrag wird damit begründet, daß der jetzige Zu stand sich als mißlich und namentlich bezüglich des Straßen bauwesens schwierig erwiesen habe. Ferner sei den Behörden der Staatsbauverwaltnng eine so erhebliche Mehrarbeit er wachsen, während anderseits die Kosten sich so erhöht haben, daß die Beseitigung dieser Zustände dringend wünschenswerth erschienen ist. Die „Nat.-Ztg." will aus zuverlässigster Quelle wissen, daß die Angabe, die deutsch-russischen zollpolitischen Verhand lungen seien iu Folge des Widerstandes der Schutzzollinte ressenten in Rußland als „aufgegeben" zu betrachte», durchaus „gruudlos" sei; es seien vielmehr günstige und ungünstige Meldungen über den Stand der Verhandlungen gleich will-