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Lrscheinl: Täglich früh 7 Uhr tu Drisden. Auserate «erden angenommen: bt- Abends «. GonutaaSr biSMtttagslLUHr Marienstr L»; in Neustadt: LIS AbcndS 5, Uhr Buchdruckerri ^ von Job. PL stler. gr^Noftergaffe». «Nftager -xempl. /benne««»t: vtertclj 22>ch Ngr. bei unentgrldlicher Lieserungin'sHau». Durch die Post vieneljä^rl. 2ü Ngr. Slnrelne Nummer» 1 Ngr. Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Druck und Eigcnthum der Herausgeber: Eltpsch ör Neichllrdl in Dresden. Verantwortl. Redacterir: Julius Utikhardt. Inseralenpreise FUr den Raum eine» gespaltenen Zotte: IV» Ngr. Unter, Eingesandt" die Zeile 3 Ngr. «ieie» von uns unbckanntcn Firmen und Personen nehmen mir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Postelnzahlung aus. 10 Silben kosten l V-! Ngr. Auswärtige können die Zahlung auch auf eine Dresdner Firma anweiscn. ^xp d.Dreöd Naehr. Nr. S. Siebenzehnter Jahrgang. M«r.d°i,mr: Thcosor Drobisch. Dresden, Dienstag, 8. Jannar 1872. Dresden, den 9. Januar. — Während die Erste Kammer gestern nach längerer De batte die Beschränkung des Patronatsrechts, wie solche die Sy node« beschloffen hatte, mit 34 gegen 9 Stimmen angenommen hat, berleth die Zweite Kammer Petitionen und lehnte nament lich eine ziemlich naive Forderung der Stadt Döbeln, ihr die 4OOO^THaler Zuschuß zur Erbauung einer Realschule, die sie -erst dsm Cultusministerium offerirt hat, nachträglich zu erlassen, ab, genehmigte jedoch gegen 20 Stimmen, ihr diese« Capital bis zum 31. December 1873 zu gestunden. Sodann wurde die Be schwerde der Leipziger Socialdemokraten, daß die Leipziger Poli- zeidirection sie wegen Sammlungen für die sinkenden Nietall arbeiter in Chemnitz bestraft habe, blos deshalb abgewiesen, weil die Beschwerdeführer nicht den gesetzlich vorgcschriebenen Jnstan- zenzug bis an das Ministerium eingeschlagen hatte. In der Sache selbst wurde die Willkür der Leipziger städtischen Polizeidircction ganz gehörig zergliedert. — In der Loge „zu den drei Schwertern" und „Asträa zur grünenden Raute" hat am 6. d. eine ßhristbescheerung stattge- ffunden, wobei 22 Kinder (11 Knaben und 11 Mädchen), welche nächste Ostern die Schule verlassen werden, erhielten außer Sbmen, Aepfeln und Nüssen :c. je ein Gesangbuch mit einem auf die Individualität eines jeden Kindes berechneten Weihe- spruch und einen vollständigen Anzug; zwei derselben, ein Knabe und ein Mädchen, erhielten ferner je 5 Thlr. baar, welche ein ungenannter Geber zu diesem Zwecke vorher gespendet hatte. — Aus Dresden schreibt man dem „Nürnb. Corresp"; kGraf Beust, der am 30. October von hier wieder abgereist ist, «hat sich' nicht blos beim König, soitdern allseitig einer sehr Herz lichen Aufnahme zu erfreuen gehabt. Der Hauptzweck seines Umwegs über Dresden war die Ordnung seiner Privatpapiere und Acten, die er noch von 1806 her noch hin hatte liegen lassen. Bis jetzt hatte er in seiner Vielgeschäftigleit hierzu noch nicht die Zeit gesunden; sein Aufenthalt in London wird ihn: die Muße geben, an seinen Memoiren zu arbeiten. Einen werth vollen Theil derselben durften mehrere Privatactenstücte bieten, die sich bis jetzt im Ministerium des Auswärtigen befunden hat ten und die er nun reclamirte. — Der „Unterste,tzungsverein für erkrankte Lehrer und Lehrerinnen" besteht seit länger als einein VierteljahrhuiOert in Dresden. Obgleich seine Consequemen trefflich sind, so ist doch, nach Aeußerung eines Vorstandsmitgliedes, der Verein noch nicht bekannt genug und somit nicht im Stande, wie er strebt wirken zu können. Vielleicht genügen diese Zeilen um active wie passive Interessenten dem Verein in die Arme zu führen. — Gemäß einer gestrigen stadträthlichsn Bekanntmachung sollen im Laufe der nächsten Woche wegen Reinigung desWeiße- ritzröhrwassers die sämintlichen Hauptleitungen abgeschlemmt ,verden. Dies hat zur Folge, daß hier und da der Wasserlauf gänzlich unterbrochen wird. Die daraus entspringende linde quemlichkeit ist gern zu ertragen, da doch nun Hoffnung vorhan den ist, das Röhrwasser wieder als Wasser und nicht wie jetzt als verdünnten Schlamm sehen und verwenden zu können. — Im Anschluß an unsere gestrige Notiz über die Ver einigten Bautzner Papierfabrik Actien bemerken wir noch, daß vom Aktienkapital nur 300,000 Thaler zur Subscriplion auf gelegt waren und darauf 2M2.500 Thaler gezeichnet wurden, was einer fast achtfachen Ueberzeichnung gteichkommt. Air der gestrigen Börse entwickelte sich in diesen Aktien zum steigenden Course von 103V»—105V» ein lebhaftes Geschäft und scheint es, als ob dieselben bald zum Lieblingspapier unseres Publikums werden würden und einer bedeutenden Courssteigerung noch ent gegengehen, was bei der soliden und tüchtigen Leitung und Prosperität der Fabriken — die zu den ersten Dcu schlonds ge hören — wohl auch gerechtfertigt ist. — Was die paar milden Tage gleich für ein Leben in die Pflanzen bringen. Gestern waren im Großen Garte,» an ver schiedenen Sträuchern schon Knöspchen zu sehen und hier und da hob sich das Gras in frischer Grüne stolz empor. Heute sind un« gar vollkommen blühende Maikätzchen übcrbracht worden, die die liebe Sonne so frühzeitig gereist hat. Vielleicht eine gute Vorbedeutung für das nahe Frühjahr! — In diesen Tagen hat auch der hiesige Buchdruckereibesitzer Herr Päßler das ErinnerungSkrcuz von 1870/71 erhalten. — Die Städtevrdnung für mittlere und kleine Städte schließt sich im Ganzen derAllgcmcinen Städteordnung an und ist nur bestimmt, den Städten, deren Verhältnissen die Städteordnung nicht entspricht, eine einfachere Organisation und Verwaltung zu geben. Das zeigt sich vorzugsweise in einer an dern Zusammensetzung des Stadtraths, dessen Befugnisse dann aber auch in einigen Punkten, namentlich auf dem Gebiete der Polizeiverwaltung, beschränkter werden. Stadtrath und Ver ordnet? werden für alle Geschäfte, die nicht dem Stadtrath, resp. dem Bürgermeister allein überwiesen sind, als Stadtgemeinderath In ein Ganzes verschmolzen. — Die neue Landgemeinde- Ordnung erhöht dir Selbstständigkeit der Landgemeinde^, ent sprechend ihrem weiter vorgeschrittenen Bildungsstand erheblich und vertraut den von ihnen gewählten Organen wesentliche Theile der obrigkeitlichen Gewalt und der Polizeipflege an. Die be treffenden Vorschriften stehen im engsten Zusammenhang mit der bezweckten Trennung der Verwaltung von der Justiz auch in der untersten Instanz. Im Uebrigen hat die Landgemeindeordnung im großen Ganzen die bisherige Organisation beibehalten. Auch die Landgemeinden dürfen Ortsstatuten errichten, wie die Städte. Der Gemcinderath besteht aus dem Gemeindevorstand, einem oder mehrerer Gemeindeältesten und einer Anzahl Gemeindeaus schußpersonen. Ortsstatuten bestimmen die Zahl der Aeltesten und der Ausschußpersonen, letztere dürfen nicht über 27 betragen, sie sind auf die verschiedenen Hauptklaffen der Ansässigen und auf die Classe der unansässigen Gemeindeglieder zu vertheilen. Wer wenigstens den 4. Theil der Steuereinheiten des Gemeinde bezirks besitzt, ist von selbst Mitglied des Gemeinderaths, kann sich aber darin vertreten lassen. Die Hauptklassen der Ansässigen sind nach dem Umfang ihres Grundbesitzes oder nach der Höhe der Steuern zu bestimmen. In ähnlicher Weise sind die Aus- schußpersoncn zu bestimmen. Die Zahl der unansässigen Aus schußpersonen darf nirgends den dritten Theil der ansässigen Ausschußpersonen übersteigen. Die Wahlen der Ansässigen und der Unansässigen erfolgt getrennt und für jede Classe besonders. Stimmberechtigt find alleGemeindemitglicder, welche diesächsische Staatsangehörigkeit besitzen, mit Ausnahme unansässiger Frauen zimmer. Ansässige Frauenzimmer dürfen also auf dem platten Lande wählen, nicht aber in der Stadt. Die Negierung rechtfer tigt diese Verschiedenheit damit, daß auf dem platten Lande das Gemeindeleben sich mehr als in den Städten an das wirthschaft- liche Leben anschließt. Für Ehefrauen haben deren Männer zu stimmen. Wer sich weigert, das unentgeldliche Amt einer Aus schußperson anzunehmen oder fortzuführen, kann jährlich 2 bis .500 Thlr. Strafe zahlen müssen. Neu und ein wesentlicher Fortschritt ist, daß die Leitung der Wahl dem Gemeindcvor stand obliegt, der zwei bis drei Wahlgehilfen zuzu ziehen hat. Der Gemeiildevorstand selbst lind die Gemeinde ältesten werden von dem Gemcinderath gewählt. Seine Wahl resp. die des Gememdeältesten, der die Ortspolizci Hand habt, miißvomAmtshauptmann bestätigt werden. DcrGemeinde Vorstand ist für seine Mühwaltung angemessen zu entschädigen. Die wesentlichste Neuerung besteht in Folgende,»: Dem Gemeinde Vorstände steht, als Ortsbehörde, die Leitung aller Gemeinde- Angelegenheiten, einschließlich der unmittelbaren Aussicht und Disciplinargewalt über das Dienstpersonal, beziehentlich die Be amten der Gemeinde, sowie die Ausführung der vom Gemeinde- rathe gefaßten Beschlüsse zu. Er hat für die Verwahrung des Archivs, der Urkunden und Wertheffecten der Gemeinde zu sor gen und das Cassen- und Rechnungswesen, wenn ihm nicht selbst die Führung desselben obliegt, zu überwachen. Mit Zustimmung des Gemeinderaths ist der Gemeindcvorstand zu Erlaß allge meiner Anordnungen (Regulative- in Angelegenheiten der Ge meinde oder in Bezug auf Ortspolizci berechtigt, durch welche Geldstrafen bis zur Höhe von lOTHlrn. angedroht werden können. Dieselben sind aber, ivenn sie polizeiliche Gegenstände betreffen, sofort bc ihrem Erlasse den, Amtshauptmann abschriftlich vorzu legen. Der Gemeindevorstand hat die Gemeinde gegen die ein zelnen Glieder, wie nach Außen zu vertreten, daher in ihrem Namen Schriften zu vollziehen unddaSGemeindesiegelzu führen. Durch seine Handlungen wird die Gemeinde verpflichtet; er ist aber dafür verantwortlich, daß hierbei Nichts, wozu ein Beschluß des Gcmcinderaths erforderlich ist, ohne solchen oder gegen den selben geschieht. Schriften, welche von dem Gemeindcvorstande innerhalb seines amtlichen Wirkungskreises unter Beidrückung des Gemeindesiegels unterzeichnet sind, sind öffentliche Urkunden. Durch Schriften, in denen Rechten entsagt oder eine bleibende Verbindlichkeit übernommen wird, wird die Gemeinde nur dann verpflichtet, wenn dieselben außer vou dein Gemeindcvorstande noch von zwei Gemeinderathsmitgliedcrn unterzeichnet sind. Dem Gemeindevorstand ist der größte Theil der Pollzcigewalt übertragen, als allgemeine Fürsorge für die Sicherheit der Per son und des Eigentums und die Abwehr von Friedensstörungen ; Fürsorge für den Ban und die Unterhaltung öffentlicher Wege u. s. w., ein großer Theil derGesuudheits- und dcrSittcnpolizei, als Abstellung des Bettelivesens, Einschreiten gegen Betrunkene und verbotenes Spiel, Aufsicht der Schankstältcn. Jnnchaltung der Polizeistunde, der Tanzplätze, Beobachtung der Sonntags feierj ferner Armenpflege, Arbeiter- und Gestndepolizei, Ein schreiten gegen Landstreicher, Aufläufe und Schlägereien; ein großer Theil der Bau-, Feuer- undGewcrbcpolizei u. s. w. Von dem Kreishauptmann kann die Verwaltung der Polizei auf Kosten der Gemeinde ganz oder theilweise einer anderen Behörde über tragen werden. Die Regierung bemerkt hierzu: Gewiß sind die Anforderungen, die man hiermit an die Gemeindevorstände in Bezug aus Bildung und GesthüftSgewandtheit, vor Allem aber rücksichtlich der Entschlossenheit und Festigkeit des Charakters stellt, sehr erheblich und in keiner Weise nnt Dem zu vergleichen, wa« ihnen zeither abgelegen hat. Es fehlt daher auch nicht an Stimmen, welche die Aufgabe für zu schwer und den im Ent würfe gethanen Schritt für einen zu gewagten erachten. Die Staatsregiernng hat dennoch leinen Anstand genommen, in der bezeichnten Weise vorzugehen, und sie thut dasselbe in dem festen Vertrauen auf die vorgeschrittene Bildung und den Charakter, sowie auf die erprobte Loyalität der ländlichen Bevölkerung, so wie in der Ueberzeugung, daß Dasjenige, was in ähnlicher Weise bereits in anderen Ländern geleistet wird, von den Landgemein den unseres Vaterlandes, welches in der allgemeinen Verbreitung der Bildung keinem anderen Lande nachsteht, gleichfalls in be friedigender Weise geleistet werden wird. Dieselbe legt hierbei fast noch mehr Werth auf Charakterfestigkeit, als auf Geschäfts- kenntniß ; denn während letztere unter der Anleitung der neu zu beschaffenden, durch keine anderen Geschäfte abgehaltenen Bev- waltungsbehörden gewiß bald gelemt werden kann, hängt die Durchführung der neuen Gemeindeorganisation ganz wesentlich von den Charaktereigenschaften der Gemeindevorstände, von einer zwar gerechten und billigen, aber auch festen, von keiner Rücksicht oder Furcht geschwächten Handhabung der Gesetze und überhaupt der öffentlichen Ordnung ab. Dieselbe ist aber wiederum, wie nicht genug betont werden kann, eine ganz wesentliche, wenn nicht unerläßliche Vorbedingung für jede Reform der Behörde» für die innere Verwaltung, welche ohne Voraussetzung eines wohlgeordneten mit der Selbstständigkeit auch auf dem platten Laude ausgestatteten Gemeindelebens nur mit ganz enormen Kosten durchzuführen sein würde. — Was die Frage der Ber einigung der Rittergüter und ähnliche Grundstücke mit den Land gemeinden anlangt, so soll es im Wesentlichen bei dem Bisherigen verbleiben. Zwar sind die hauptsächlichsten Gründe weggefallen, weshalb Rittergüter sich nicht mit den Landgemeinden vereinig ten, aber persönliche Verhältnisse, in langbestandenem Zustand wurzelnde Anschauungen, besonders aber das Mißverhältnis zwischen der Vertheilung der Gemeindelastcn läßt eine zwangs weise Vereinigung der Rittergüter mit der Gemeinde unthunlich erscheinen. Ter freiwillige Anschluß soll aber soviel wie möglich erleichtert werden. — Um vielfachen Wünschen nachzukommen und da die wachsende Bedeutung der Dresdner Fonds-Börse es fordert, werden wir unseren CourS-Notizen täglich einen kurzen Be richt über das Geschäft und den Umsatz an der Dresdner Börse vorangehen lassen. (S. Beilage unter Coursnotizen.) — In Prutz neuen Gedichten „Aus goldenen Tagen" finden sich folgende Verse auf die Nationalliberalcn: DaS sind der Freiheit schlimmste Feinde nicht, Die zu dem Dienst der Knechtschmt sich bekennen Und stolz sich rühmen der betreßten Pflicht. Nein, Jene sinb es, welche frei sich nennen. Und Insgeheim in tiefster Seele doch Von ekler Gier, ein Sclav zu sein, entbrennen. Mit Blumen schmücken sie daö seile Joch, Darunter sie den Nacken willig neigen. Und rühmeu sich erlog ncr Kränze noch. Stets hängt der Himmel ihnen voller Geigen; Denn wie das Looö des Vaterlands auch fällt. Stets mackxm sie den Vortbell sich zu eigen. Seht, wie sie dasteh'n! Jeder Zoll ein Held, Dem Gaukler gleich aus lampcnheller Bühne, Der Alles kann und Alles macht — für Geld. Und hörst Du gar sic erst aus der Tribüne, Wie sprudelt da der Worte stolze Kloth, -Wie blitzt der Rede Schwert, des Helden Kühne! Nie seit ocr Himmel aus der»Erde ruht, Gab cö so ganz auöbünd'ge Patrioten, Nie solche Treue, solchen OPscrmuth! Da wird die ganze Vorzeit ausgeboten, Vom blonden Hermann bis zum alten Fritz. Die ganze Hecrschaar uns'rer „großen Tobten", Da keucht der arme, abgcsetzte Witz. Da wirb mit Fäusten donnernd d'rcingeschlage»! — Eine komische Scene spielte sich am 4. d. Ni. in einem Waggon des von Bautzen 6 Uhr 50 Minuten nach Görlitz fah renden EisenbahnrugeS ab. Zwei Herren steigen ein und im Be griff, sich recht bequem zurecht zu setzen, finden sie, daß ihren unteren Extremitäten vor, unter der Bank aus ein sanfter weicher Widerstand entgegengesetzt wird. Beide beaugäpfeln das unter irdische Reich und siche da — zwei Menschen! „Gott grüßDtch, Bruder Straubinger" — es waren wirklich Handivcrksburschen, deren erfrorene Nasen und erstarrten Hände ein trauriges Lied sangen. Da lagen sie mit herangeschlagencn Rockkragen, zusam mengedrückt wie die Heringe, in Wahrheit „leichtes Gepäck". Du lieber Gott, nicht schmutziger Geiz oder verächtliche Habsucht be stimmte diese Zugvögel, sich einzuschlcichen und den Versuch zu machen als blinde Pasiagiere ein Stück mit fortzukommcn, nein, wie sie sagen, der gänzliche Mangel an schnödem Mammon! Sic baten natürlich um Schweigen — aber der Conducteur erschien und gerade diesmal forschte er mit besonderer Schärfe und Hellen, Lampenlichte umher und sein vernichtender Beamtenblick starrte in sittlicher Entrüstung die Verbrecher an. Sie wurden unter allgemeiner feierlicher Stille hervorgeholt, vom Conducteur auf gefordert. die Projekt»te Tour zu bezahlen oder sofort auSzustei- gen. Erster«» ging nicht, denn — Geld war nicht, und Letzteres ging wieder nicht, denn — der Zug war bereits im Gange. Auh /