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Die ^vMerltz. Zeitung" erscheint täglich mi. Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- gcben. Prcisvierteljähr- lich 1 M. 80 Pf., zwei monatlich 1 M. 20 Pf., eimnonatlich KOPf. Ein zelne Numrnern 10 Pf. Alle Postanstalten, Post boten, somieunsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Weißeritz-Mung AMitW »s Azchtt siir WMM, Slimiekberg il.1l. Inserate werden mit 20 Pf., solche aus unsere« Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spaltzeils oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen ans der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 40 bez< 35 Pf. — Tabellarische undkomplizierteInserats mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, dis Spaltenzeile 50 Pf. AlNlHÜIüH für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Nedakteur: Paul Jehne. — Druck uud Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. ^Nr. 106 Dienstag den 9. Mai 1916 abends 82. Jahrgang U Noch 8 l des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Krkegsgewinne vom 24. Dezember 1015 (R. G. Bl. S. 837) sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften und andere Bergbau treibende Bereinigungen, letztere, falls sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und eingetragene Genossenschaften, sofern sie im Deutschen Reiche ihren Sitz haben, verpflichtet, fünfzig vom Hundert des in einem Kriegsgeschäftsjahr erzielten Mehrgewinns in eine zu bildende Sonderrücklage einzustellen. Auf Grund der zu dem erwähnten Gesetz ergangenen Ausführungsbestimmungen des Bundesrat» in Verbindung mit der Verordnung des Finanzministerium» zur Voll ziehung des Gesetzes über vorbereitende Mahnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 5. Februar 1016 (G. u. V. Bl. S. 1V) sind die ooranstehend bezeichneten Gesell schaften verpflichtet, der Vezirkssteurreinnahme, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben, 1 . die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Gewinn- und Verlust-Rech nungen der 5 den Kriegsgeschästsfahren vorausgegangenen Friedcnsgeschäftsjahre und der Krieg-geschäf.rjahre sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversamm lungen und 2 die Berechnungen der Mehrgewinne einzureichen und 3 die Bildung der gesetzlichen Sonderücklage nachzuweisen, soweit sie nicht ohne weiteres aus den Bilanzen oder Jahresabschlüssen ersichtlich sind. Die gleichen Verpflichtungen liegen nach 8 6 des oben erwähnten Gesetzes Gesell schaften der vorbezeichneten Art ob, die ihren Sitz im Auslande haben, aber in Sachsen einen Geschäftsbetrieb unterhalten. Sie haben die Unterlagen bei der Bezirkssteuerein nahme einzureichen, in deren Bezirke sich die sächsische Betriebsstätte befindet. Nach der Verordnung des Finanzministeriums zur Vollziehung des Gesetzes über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne vom 5. Februar 1016 sind die oben angegebenen Unterlagen für diejenigen Geschäftsjahre, über welche die Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse und Beschlüsse der Generalversammlung bei Bekannt gabe der Verordnung (10. Februar 1016) schon vorlagen, bis zum 31. Mai 1016, für alle anderen Geschäftsjahre jedesmal innerhalb eines Monats nach Genehmigung des Jahresabschlusses bei der Bezirkssteuereinnahme einzureichen. Eine besondere Aufforderung an die Gesellschaften zur Einreichung der Unterlagen ergeht seitens der 'Bezirkssteuereinnahmen nicht. - Die verantwortlichen Leiter der Gesellschaften können jedoch zur Erfüllung der ihnen nach den obigen Ausführungen obliegenden Verpflichtung durch Geldstrafen bis zu SOO M. angehalten werden. Anfragen und Anträge aller Art, die sich auf die Ausführung des Gesetzes beziehen, sind bei den Bezirkssteuereinnahmen anzubringen. Die vorangehenden Bestimmungen werden hierdurch nochmals zur Kenntnis der verantwortlichen Leiter der Gesellschaften gebracht. Dresden, den 5. Mai 1016 Finanzministerium. Verordnung, eine Erhebung der im Handel befind lichen Zuckervorräte betreffend. Wer gewerbsmätzig mit Berbrauchszucker handelt (Großhändler, Zwischengroßhändler, Kleinhändler) hat seinen Vorrat nach dem Bestände vom 8. Mai 1016 zu ermitteln und der Zuckerverteilungsstelle für das Königreich Sachsen, Dresden-A, Feldberrnstraße 2, auf besonderen Zuckerbestandsverrechnungskarten, welche die genannte Stelle zur Aus gabe bringen wird, binnen 3 Tagen nach Empfang der Verrechnungskarte behufs Ver rechnung auf die einzuliefernden Bezugsausweise anzuzeigen. Die Behörden werden angewiesen, die angemeldeteN Bestände aus Antrag der Zucker- Verteilungsstelle nachzuprüfen. Wer die im Vorstehenden angeordnete Anzeige nicht fristgemäß erstattet oder wissent lich unvollständige oder unrichtige Angaben macht, wird nach 8 l7 Nr. 3 der Bundes- ratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungvstellen und die Versorgungsregrlung vom 25. September/4. November 1015 (RGBl S. 607/728) mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, den 6. Mai 1016 Ministerium des Innern. Futtermittel. Bon der Reichrgetreidestelle sind dem Kgl Ministerium des Innern zur Unter stützung der Ssuvn- unrI ks^IcelLuvkl Futtermittel in beschränktem Umfange zur Verfügung gestellt worden. Die Zuweisung solcher Futtermittel ist von den Züchtern unter näherer Darlegung des Umfanges der Zucht bis spätestens LUM IS. Ilcksi ISIS hier zu beantragen. SpSler» eingehende Gesuche können nlvk* berücksichtigt werden. j Nr 480 Mob. ll. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 7. Mai 1016. Gefrorenes Rindfleisch, 2 . Sendung, demnächst gegen Fleischmarken abzugeben. Bestellungen sind umgvkvnel bei den Ortsbehörden, wo näheres zu erfahren, anzubringen. Nr. 484 klob. II. Kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 8. Mai 1016. fleisck unel plsisvknnsi'sn gelangen bis auf Weiteres in den hiesigen Fleischereien nun novk likliititHmook» unil SonnsdvnU» zum Verkaufe Ttadtrat Dippoldiswalde. Weitzdornhecken betr. Nach einer Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern wird erwogen, die Früchte des Weißdorns (>1espilu8 Oatsegu8 osyscantkia) für bestimmte Zwecke der Volks« ernährnng zu verwenden. Um eine möglichst große Ernte zu erzielen, werden die Be sitzer von Weißdornhecken hiermit veranlaßt, «Iss 8v«vknsiüi«n elvi» Hsvlenn »u unK«nIss»vn Dippoldiswalde, am 8. Mai 1016. Der Ttadtrat. Luerlevi'lesnlvn Keti«. Di« erstmalig auf die Zeit vom 7/5. bis 31./7. d. I gültigen Zuckerkarten und Zuckerbezugsausweise gelangen gegen Von-eigung eien ki'alniar'Ieen- su»«ei»Iese*e llonneneRsg eien II il lick. In Ävn Leit von vonmilisg« s di« inittsg« I Ulu» im Rathaussaale zur Ausgabe. Unter Bezugnahme aus die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. Mai d. I. wild hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß der Verbraucher seine Zuckerkarte mit dem Bezugsausweise dem Lieferanten, von dem er während der Gültig! itsdauer der Karten seinen Zucker beziehen will, vorzulegen und seinen Bedarf anzumelden hat. Dec Lieferant hat sowohl die Zuckerkarte, als den Bezugsausweis mit seinem Firmenstempel zu versehen oder se'ne Firma mit der Tinte darauf zu setzen, den Be-- zugsausweis abzutrennen und die Zuckerkarte dem Verbraucher wieder auszuhändigen. Aus einzelne Abschnitte, die ohne die dazugehörige Stammkarte vorgelegt werden, darf Zucker nicht verabfolgt werden. Ls ist nicht gestattet, Mengen unter I Pfund abzugeben. Der Verbraucher darf nur bei dem Händler, bei dem er seinen Bedarf angemeldet hat, Zucker entnehmen. Die weiteren, von den Händlern und Verbrauchern zu beachtenden Vorschriften können im Rathause, Zimmer Nr. 11, eingesehen werden Dippoldiswalde, am 8. Mai 1016. Der Stadtrat. Katzenftener. Nach 8 der neuen Gemeindesteuer Ordnung wird vom Jahre 1016 ab in der Stadt Dippoldiswalde eine Katzensteuer erhoben, der alle im Stadtgemeindebezirke lebenden über 8 Wochen alten Katzen ohne Unterschied des Geschlechts unterliegen. Die Steuer beträgt aus das Kalenderjahr für die 1. Katze 1 M., für jede weitere Katze in einer Haushaltung eine Mark mehr als für die vorhergehende. Alle diejenigen, die Katzen besitzen, werden hiermit aufgefordert, die Zahl der gehaltenen Katzen bis spätesten« den 31. Mai ds 3s. in der Polizeiwache anzuzeigen und hierbei den Steuerbeirag zu entrichten. Die sonstigen für die Erhebung der Katzensteuer geltenden Bestimmungen können auch dort eingesehen werden. Zuwiderhandlungen werden nach 88 30 und 41 der Gemeindesteuer-Ordnung beltrast. Dippoldiswalde, am 8. Mai 1016. Der Stadtrat. Gemeindesteuer für Reichstädt betr. Der am 15. April fällig gewesene 1. Termin Gemeindesteuer ist nunmehr spätestens bis zum 15. d. M. an die Gemeindesteuereinnahme zu entrichten. Reichstädt, am 8. Mai 1016 Der Gemeindevorstand. 1 Lokaler und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die Landeskollekte für die Sächsische Hauptbibeigesellschast, gesammelt am 2. heiligen Osterfeiertag 1016, hat in hiesiger Ephorie ergeben: 742.10 Mark, al» Dippoldiswalde 75.—, Altenberg 17.—, Zinnwald 14.—, Bärenstein 16 —, Börnersdorf 12 —, Breitenau 650, Burkersdorf 17.—, Dittersbach 10.—, Dittersdorf 15.50, Döbra 6—, Frauenstein 40—, Fürsten- wald-7 30, Fürstenau6.30, Geising 16.50, Glashütte 25—, Hartmannsdorf 15.^, Hennersdorf 10.—, Schönfeld 5.—, Hermsdorf 16.—, Höckendorf 20.—, Johnsbach 10.—, Kreischa 50.—, Lauenstein 14.—, Liebenau 17.—, Nassau 27.50, Oelsa 8.—, Possendors 40.—, Pretzschendorf 34 —, Rechenberg 15 —, Reichstädt 10—, Reinhardtsgrimma 15 .—, Ruppendorf 10 50, Sadisdorf 26.—, Schelierhau 22.—, Oberbärenburg 23.—, Schmiedeberg 17.—, Kips dorf 13.—, Seifersdorf 22— Mark. — Die Deutsche Turnerichaft gibt wiederum die Namen von 30 ihrer Mitglieder bekannt, die sich außer bereits früher genannten 472 Mitgliedern das Eiserne Kreuz 1. Klasse errungen haben. — Der Kriegsausschub für Kaffee, Tee und deren Er satzmittel G. m. b. H. zu Berlin, Bellevuestraße 14, macht bekannt, daß Kasfee-Er atz- und Zusatzmittel durch die Ver- käuser nicht zurückgehalten werden dürfen. Die Abgabe an den einzelnen Verbraucher darf ein Pfund auf einmal nicht übersteigen. Wer dem Vorstehenden zuwiderhondelt, hat die Untersagung dieses Teiles seines Hmdeirbetriebes auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1015 (R.-G.-Bl. S. 603) zu gewärtigen. — Die Postageniur Bärrnburg (Erzgebirge) wird am 1. Juni wieder eröffnet. — Dresdner Schlachtoiehmarkt. Laut Bekanntgabe der Direktion des Dresdner Schlachthoses werden bi» auf weiteres keinerlei Berichte über den Auftrieb usw. mehr bekanntgegeben. Maren. Am Sonnabend trafen hier bei Herrn Guts besitzer Klengel zwei kriegsgefangene Serben ein und wer den zu landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet. Dresden. Das Sammeln von altem Zeitung«papier zu Strohsacksüllungen für Unterkunstszwecke der Heerer- verwallurg, desgleichen das Sammeln von Farrenkraut,