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Ttoniglieh SAchstschev ^taatsanzelgev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. ettweis« Nebenblätter: LandtagSbetlag«, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K G. Staatsschulden und der S. 8. Land- und LandeSkulturrentenbank-Verwaltung, überflchte« des . 8. Statistischen LandeSamtS über Lin- und Rückzahlungen bet den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen des K. S. Landesversicherungsamts, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes« Brandversicherungsanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf de« » S. StaatSforstrevieren. Sir. 291. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Dienstag, 16. Dezember 1913. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheine: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 21295, Redaktion Nr. 14574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeit« oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf, die 2spalnge Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bei dem Eisenbahnunglück im HarraSfelitunnel find nach den letzten Meldungen insgesamt elf Personen ums Leben gekommen, nachdem einer der Schwerverletzten in der vergangenen Nacht gestorben ist und zwei weitere Leichen heute aufgefnnden wurden. * Ter deutsche Dampfer „Narvik" wurde in der Nord see kieloben treibend gesichtet. Es wird befürchtet, daß die ganze Mannschaft von etwa 3V Personen ertrunken ist. Die deutsche Militärmission wurde gestern vom Sultan in Audienz empfangen. * Botschafter Delrassö ist in Paris eingetrofseu, um mit der neuen Regierung Fühlung zu nehmen. Der englische Marineminister Winston Churchill kommt.demnächst für einige ^Wochen nach Deutschland. Die Anfrage der Vertreter der Tripelentente bei der Pjorte in Sachen der deutschen Militärmission ging dahin, ob Dardanellen und Bosporus unter ven Befehl des Chefs der deutschen Mission gestellt würden nnd ob die politische Unabhängigkeit der Tü kei durch die Anstellung der M'jfiou nicht beeinträchtigt würde. Beide Fragen wurden vom Großwesir verneint. GtaatSsekretär Bryan und der niederländische Ge sandte haben sich über die Abfassuug eine» Friedensver trages nach drm seinerzeit detanntgegedene» allgemeinen Schiedsgericht»-!»»« BrtzanS^geeinigl. Auf der Insel Ambrym (Rrne Hebriden) haben schwere vulkanische Ausbrüche stattgrfu «de», durch die viel Sachschadeu augerichtet wurde. Zahlreiche Ein- geboreue dü.fteu nm» Leben gekommen sein. Amtlicher Teil. Ministerium des Kultus und öffentliche» Unterrichts. Se. Majestät der König haben Allergnüdigst zu ge nehmigen geruht, daß der außerordentliche Professor an der Universität Ör. Friedrich Falke in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Könige von Bayern verliehenen Verdienstorden von« heiligen Michael IV. Klasse mit der Krone annehme und anlege. (Fortsetzung des amtlichen Teiles in der 2. Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Dou» Königlichen Hofe. Dresden, 16. Dezember. Se. Majestät der Köllig begab Sich früh, einer Einladung des Kammerherrn Frhrn. v. Spörcken zur Jagd folgend, nah Berbis dorf und wird abends 8 Uhr dem Garnisonvor- trage im Neustädter Kasino beiwohnen. Dresden, 16. Dezember. Se. König!. Hoheit der Prinz Johan» Georg hat den Inhabern der Firma O. und G. Bartsch, Blumenhandlung in Dresden, Otto Bartsch und Gertrud Bartsch, das Prädikat „Hof lieferanten Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Johann Georg" verliehen. Dresden, 16. Dezember. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Johann Georg, H. z. S., wohnte heute nachmittag 4 Uhr in Begleitung der Hofdame Frl. v. Schönberg der von den Grafen Schwestern in der Käufferstr. 4 für arme Kinder veranstalteten Weihnacht»- bes berung bei. Dresden, 16. Dezember. Ihre Königs. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte heute nachmittag A4 Uhr der Weihnacht-bescherung der Snppenkinder des St. Josefa Stiftes in der 4. katholischen Schule, Schumannstr. 21, bei. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. — „Generalpardon" beim Wehrbeitrage. Die Vorschrift in tz 68 de« Wehrbeitragsgesetze» hat zu viel fachen Erörterungen in der Presse Anlaß gegeben. Sie lautet: „Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Ver ¬ anlagung zum Wehrbeltrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Ver anlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen au, das bisher der Be steuerung durch einen Bundesstaat oder eine Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgesetz- licheu Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre srei". Die Zweifel, die über die Auslegung dieser Vor schrift in verschiedener Hinsicht entstanden sind, werden letzten Endes von den über die Nechtsbehelfe der Be teiligten erkennenden Verwaltungsstellen und Gerichten zu entscheiden sein. Wie wir von zuständiger Seite erfahren, hat — vorbehaltlich der Entscheidung der Zweifelsfragen durch diese Stellen — das Finanz ministerium im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern die nachfolgenden Grundsätze ausgestellt und die Behörden der Verwaltung der direkten Steuern an gewiesen, danach zn verfahren. 1. Unter „Beitragspflichtiger" iin Sinne von 8 68 des Gesetzes ist jeder zu verstehen, der zu den in 83 10 und 11 deS Wehrbeitragsgesetzes anfgeführten Personen gehört, der also die Voraussetzungen der sub jektiven Beitragspflicht erfüllt, ohne Unterschied, ob er nach der Höhe seines Vermögens oder Ein kommens Wehrbeitrag wirklich zu entrichten hat oder nicht. Auch wegen der Stenerverkürzungen durch einen Verstorbenen ist von der Einleitung des Nach- »ahlungsversahrens abzu'ehen, wenn die Erben, ein Testamentsvollstrecker oder ei« Nachlaßpfleger die An gaben des Verstorbene» über sein Vermögen oder sein Einkommen berichtigen. 2. Von der Strafe und der Nachzahlunaspflicht be freien alle Angaben, die von dem Inkrafttreten des Gesetzes, dem 26. Juli 1913, ab außerhalb eines Straf- odcr Nachzahlungsverfahrens gemacht worden sind und noch gemacht werden. Ob zur Zeit der Abgabe der Er klärung ein Veranlagungsverfahreu im Gauge ist oder ob die Erklärung in der Zwischenzeit zwischen der letzten Veranlagung und dem Beginne der neuen Einschätzung abgegeben wird, ist belanglos. Der Vergünstigung des 8 68 des Gesetzes werden auch solche Beitrags pflichtige teilhaftig, die trotz dieser Vorschrift in der Deklaration zur StaatS- oder Gemeinde-Ein kommensteuer oder in der Ergänzungssteuerdeklaration für das Jahr 1914 Einkommen oder Vermögen ver heimlichen, ihre Angaben aber in der Wehrbeitrag's- deklarativ» berichtigen, ehe sie zum Gegenstand eines Straf- oder Nachzahlungsverfahrens gemacht worden sind. 3. Die Vorschrift in 8 68 des Gesetzes ist nur dann aitzuwenden, wenn das bisher der Besteuerung entgangene Vermögen oder Einkommen äuS freien Stücken der Steuerverwaltung bekannt gegeben und dadurch der Be steuerung zugänglich gemacht wird. Ausgeschlossen bleiben nach 8 15 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen des BundesrabS solche bisher verheimlichte Vermögens- nnd Einkommensbeträge, hinsichtlich deren bereits auf Grund der Landesgesetze ein Straf- oder ein Nachzahlungsver- fahren eingeleitet worden ist. Gibt ein Beitrags pflichtiger in einem wider ihn anhängigen Straf- oder Nachzahlungsverfahren den Besitz von weiterem Ber- mögen oder Einkommen als demjenigen zu, das zur Ein leitung des Verfahrens geführt hat, so steht ihm auch hin- sichtlich dieses Mehrbetrags an Vermögen und Ein kommen die Vergünstigung deS 8 68 des Gesetzes nicht zur Seite. 4. „Frühere Jahre" im Sinne von 8 68 des Gesetzes sind die vor der Veranlagung deS Wehrbeitrags liegenden Jahre. Hiernach ist ein Vorgehen der Steuer behörden auch für das Jahr 1913 ausgeschlossen, falls ein Beitragspflichtiger im laufenden Jahre bisher ver- heimlichtcS Vermögen oder Einkommen zur Besteuerung anmeldet. Dresden, 15. Dezember. Da» heute auSgegebene 2l. Stück deS Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen enthält: Verordnung vom 10. November 1913 über Abänderung ström- und schiffahrtSpolizeilicher Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe; Bekanntmachung vom 14. November 1913, die Vereinigung der Straßen- und Wasser- Bauämter Pirna I und II zu einem Straßen- und Wasser-Bau- amte betreffend; Verordnung vom 15. November 1913 zur Ab änderung der Verordnung über die Einrichtung einer staatlichen Pferdeversicherung vom 29. Januar 1909); Verordnung vom 17. No- vember 1913, di« Anlegung von Mündelgeldern bei der Ehemnitzer Stadtbank in Lhemnitz betreffend; Bekanntmachung vom 6. No vember 1913, die anderweit« Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäb« der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militär- behörden der Arm«, betreffend; Verordnung vom 26. November 1913, di« Verleihung d«S SnteignunaSrechtS zur Fortsetzung der chmalspurtaen Eisenbahn -«tzdorf—Oppenbors bis GroßwalterS- »orf betreffend; Bekanntmachung vom 21. November 1913, be- «reffend den Uberuahmeverkehr zwischen dem Deutschen Reiche einerseits und Großbritannien und Irland anderseits; Verordnung vom 8. Dezember 1913, die Prüfung und Anstellung der Expe- ditionsbeamten im Geschäftsbereiche des Justizministeriums be- treffend; Gesetz vom 8. Dezember 1913, die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1914 betreffend (s. Dresdner Journal Nr. 286), sowie Bekanntmachung vom 29. November 1913, die Eröffnung des Betriebes auf der vollspurigen Verbindungs bahn Techwitz—Zeitz betreffend. Deutsches Reich. Das Kaiserpaar in München. München, 15. Dezember. Vor dein Familien- frühstück um 1 Uhr mittags versammelte sich in den Reichen Zimmern der Residenz die gesamte Königliche Familie und erwartete dort die Ankunft des Kaisers und der Kaiserin. Das Frühstück selbst fand im Kapitelsaale statt. Dabei führte König Ludwig III. die Kaiserin und der Kaiser die Königin Maria Therese. Die Tafel war mit dem prächtigen Prinz- Karl-Aufsatz und mit weiß-gelbem Blumenschmuck ver sehen. Um ^3 Uhr fuhren der Kaiser und die Kaiserin nach dem "Wittelsbacher Palais, um dort dem König und der Königin und hierauf der Prinzessin Arnulf einen Besuch obzustatten. Das Kaiserpaar besuchte hierauf noch die Prinzessin Therese von Bayern, die Herzogin vo» Modena und die Prinzessin Klara und gab bei den übrigen Mitgliedern der Königlichen Familie die Karten ab Um 3 Uhr erschien der Kaiser in der Uniform seines Infanterieregiments nud der König iu Marine- uniform mit Gefolge vor dein Neubau des Deutsche» Museums au der Isar. Die Majestäten besichtigten unter Führung des Vorstandes des Museums mit Reichsrat Oskar v. Miller an der Spitze zunächst die große» Modelle in dein Modellhaus und schritten dann zu dem rieseuhaften Neubau des Hauptgebäudes, wo sie von Emanuel v. Seidl empfangen wurden, dem die Durchführung des Entwurfes des verstorbenen Gabriel v. Seidl obliegt. Tie gewaltigen neuen Säle nnd Treppenhallen, die erst im Rohbau fertig sind, wurde» nach allen Richtungen durchschritten. Darauf fuhren die Majestäten zu den Sammlungen des Deutschen Museums an ber Maximilianstraße nnd besichtigten diese. In« Uhr fand bei dem Kronprinzen zu Ehren des Kaisers und der Kaiserin eine Tafel statt. Frau Prinzessin Franz machte an der Seite ihres Schwagers mit ihre,» Gemahl die Honneurs. Der Kron prinz empfing seine Gäste im Ballsaal des Luitpold- Palais. Die Tafel fand im großen Speisesaal statt. Sie Ivar mit roten Rosen sowie mit den dem Kronprinzen und der Kronprinzessin bei ihrer Vermählung geschenkten kostbaren Aufsätze» geziert. Z» Ehren der Anwesenheit des Kaisers und der Kaiserin wurde heute abend im Hoftheater als Fest aufführung der dritte Aufzug der „Meistersinger von Nürnberg" von Richard Wagner gegeben, der auch die Minister, die Generäle, die Herren des diplomatische» Korps und die Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden beiwohnte». Von Fanfaren nnd Hochrnfen be grüßt, erschiene» kurz »ach 8 Uhr der Kaiser und die Kaiserin, der König und die Königin. Die Musik spielte die Nationalhymne. In der Pause hielten die Majestäten Cercle. Se. Majestät der Kaiser hat eine große Anzahl von Auszeichnungen verliehen. Es erhielten u. a.: Den hohen Orden vom Schwarzen Adler nebst dem vu sautoir zu tragenden Großkreuz des Roten Adlerordens Prinz Adalbert vou Bayern, das Großkreuz des Roten Adlcr- ordeuS Kriegsminister Frhr. Kreß v. Kressenstein. Der König hat ebenfalls eine große Reihe von OrdenSauSzeichnungen und Geschenken verliehen und diese den Herren und Damen des Kaiser!. Gefolges selbst überreicht. Koloniales. Der deutsche Kolonialhandel im Jahre tvlL. Nach den nunmehr vollständig vorliegenden vor läufigen Ergebnissen der in den Kolonien selbst auf genommenen amtlichen Handelsstatistiken hat der aus wärtige Handel sämtlicher deutschen Schutzgebiete im Kalenderjahre 1912 (nur für Kiautschon liegt die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. September ISIS zu grunde) eine Höhe von 458 Mill. M. erreicht, »ege«- über dem Vorjahre bedentet dieses eine Zunahme um 88 Mill. M. Bon dieser Zunahme e«tsallen allein aas Kiautschon 65 Mill. M., es folgt Deutfch-Ostafrika ml»